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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Bootskennzeichen - Eigner herausfinden
Hallo,
Mir ist ein anderes Boot an der Anlegestelle beim einparken mit dem Bug bzw. dem Buganker ans Heck gefahren. Leider ist der Fahrer des anderen Bootes aber nicht bei seinem Boot geblieben und hat auf uns gewartet. Ich hatte aber auch keine Zeit und Lust darauf zu warten das der zurückkommt und wollte auch nicht die Polizei rufen wegen einer Daumengroßen Beschädigung. Also haben wir ihm eine Nachricht auf einem Zettel hinterlassen und in einen Knoten der Festmacherleine geklemmt. Eine Rückmeldung kam natürlich bis jetzt nicht. Ich habe Fotos vom anderen Boot, man erkennt deutlich die Gelcoat-Splitter die noch an seinem Anker hängen. Natürlich habe ich auch das Kennzeichen. Wie finde ich jetzt den Eigner dazu heraus? Das Kennzeichen ist eine Nummer mit einem -A am Ende. Beflaggung war Deutsch. Gruß, Joachim |
#2
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Hi!
Das ist ein ADAC Kennzeichen, ruf da mal an und erkundige Dich.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#3
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.. oder doch Anzeige erstatten und die Polizei die Arbeit machen lassen.
Wobei der Eigner nicht der Bootsführer gewesen sein muss. |
#4
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Zitat:
Zunächst müsste ja die Haftpflichtversicherung zahlen. Wer das Boot gefahren hat interessiert nur die Versicherung? Gruß, Joachim |
#5
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Boot könnte ...
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#6
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Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht!
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Grüße Michael
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#7
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Zitat:
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#8
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Der Threat wird bestimmt wieder einer von den lustigen.
Wer sagt überhaupt das sein Anker an dein Boot gekommen ist? Vielleicht ist ja dein Boot an seinen Anker gekommen. So, so, der ADAC gibt Adressen von Bootsversicherten raus? Deine Aussage Ich hatte aber auch keine Zeit und Lust darauf zu warten das der zurückkommt und wollte auch nicht die Polizei rufen wegen einer Daumengroßen Beschädigung finde ich spitze. So frei nach dem Motto ich kümmere mich um nichts außer um das Geld der Anderen. Mein Tip, reparier das selber und gut wird es.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#9
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Zitat:
Die Berührung muss er bemerkt haben aber wahrscheinlich hängt der Anker als Abwehr gegen eigene Schäden wie eine Ramme dort vorn. Wer sich dann verkrümelt, sollte sich zwingend eine Strafverfolgung durch die Behörden ausgesetzt sehen. Gruß Willy
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#10
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Zitat:
Von einer Kollision beim Anlegemanöver kann sich genauso wenig wie bei einem Einparkrempler beim Autofahren frei sprechen. Fahrerflucht finde ich dann aber das allerletzte. Ich würde in solch einem Fall immer Anzeige erstatten. Jeder ist versichert und braucht doch keine Angst zu haben den verursachten Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Gruß Jörg |
#11
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das wage ich zu bezweifeln...
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#12
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Du hast ihm die Möglichkeit geben sich zu melden,hat er nicht gemacht > WSP
Da muss er dann durch.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#13
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Zitat:
- Das Boot liegt neben meinem - Am Anker klebt ein Gelcoat Splitter in der richtigen Höhe und in der richtigen Farbe. Ausserdem, warum soll ich jetzt plötzlich der Böse sein? Ich habe es nur gut gemeint und 1 Stunde gewartet anstatt dem Verursacher gleich die Polizei auf den Hals zu hetzen ..... Wenn man beim eingeparkten Auto die Tür vom nebenstehenden Auto reingeknallt bekommt, holt man auch nicht unbedingt gleich die Polizei, sofern man es überhaupt bemerkt. Bevor der Thread hier ausufert, so wird es jetzt laufen: Morgen rufe ich beim ADAC an und frage nach. Wenn die sagen, was ich vermute, nämlich dass Halter-Daten nur an die Polizei herausgegeben werden, werde ich VorOrt mit meinen Fotos und meinem Boot zur WSP gehen. Wenn die sagen das die Beweise nicht ausreichen für eine Strafverfolgung werde ich den Schaden selber reparieren. Eine Lehre ziehe ich auf jeden Fall daraus: Gutmütigkeit wird bestraft!! Das wird mir so nicht mehr passieren, nächstes Mal wird gleich die Polizei geholt! Gruß, Joachim Geändert von JHummler (08.05.2016 um 14:08 Uhr)
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#14
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Deine Aussage Na ja, offensichtlicher geht es ja kaum: - Das Boot liegt neben meinem - Am Anker klebt ein Gelcoat Splitter in der richtigen Höhe und in der richtigen Farbe. ist sehr blauäugig. Hast du gesehen das er in dein Boot gefahren ist, hast du Zeugen?
Wie ich schon schrieb, auch dein Boot könnte in seinen Anker getrieben sein. So wird er auf jeden Fall argumentieren, und wenn du ihm nicht das Gegenteil beweisen kannst wird das nichts. Das Gelkoat ist ja nur ein Beweis das sein Anker Gelkoat berührt hat, was in der Farbe zu deinem paßt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#15
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Zitat:
Meine Vorgehensweise wird so sein wie ich in meiner vorherigen Antwort geschrieben habe. Ich werde dann berichten ...... Danke Euch Allen für die vielen Ratschläge, Gruß, Joachim
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#16
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Zitat:
Dennoch interessiert mich, wie es ausgeht. Bitte mitteilen!
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http://www.ms-justitia.de Einst waren - so erzählt man stolz- in alten Seemannskreisen - die Schiffe selber nur aus Holz, doch ihre Crews aus Eisen. Jetzt ist, bei allem was heut fährt - wer wollte das bestreiten - die Sache meistens umgekehrt. So ändern sich die Zeiten!
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#17
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Nicht schön, keine Frage.
Aber die große Nummer wegen der Macke, und mit der ungewissen Beweislage? ? Ne, dafür wäre mir meine Zeit und meine Nerven zu schade. Spachtelmasse und so ein Gelcoatrepairkit, das wäre meine Lösung. Kostet €20 und schont die Nerven. Soweit meine Meinung. Viele Grüße
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#18
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Hallo,
Zitat:
Ich glaube nicht, dass das Hinterlegen von Zetteln zum Austausch von Personalien schon für den Bereich der Binnenschifffahrt ausgeurteilt wurde, im Straßenverkehr ist hier die Rechtsprechung bei der Akzeptanz dieser Verfahrensweise eher abgeneigt. Wenn der Unfall sich also im Geltungsbereich der BinSchStrO ereignet hat, könnte die WSP gegen beide Unfallbeteiligte wegen der OWi ermitteln und die GDWS auch zum Schluss kommen, dass hier beide eine Geldbuße an die Staatskasse zu entrichten haben. Ein Anruf bei der WSP und man hätte sich darum schon keine Gedanken mehr machen müssen. Nebenbei das die Beweiskraft einer unabhängigen Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei bei zivilrechtlichen Streitigkeiten im Nachgang wohl mehr Gewicht haben würde. Bis dann Dominic |
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