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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
Ich hab eine Meinung zum Punkt Sicherheit abgegeben. Und das in zweifacher Hinsicht. Hier war auch Thema Benutzung von Funkgeräten im Ausland, was ist erlaubt was nicht. Mit einer AFU Lizenz kann dir schon mal keiner ans Bein pinkeln, da du prinzipiell jede Sendeanlage mit dir rum tragen darfst. Gibt's irgendwo Fragen zu einem Funksammelsorium an Board, sind das im Zweifel alles Funkgeräte zu Ausübung im Amateurfunkdienst. Wenn man damit keinen Betrieb macht soll einer mal das Gegenteil beweisen. Zweitens Sicherheit auf See. Wenn ich mit einem Mietboot am Mittelmeer unterwegs bin, wie schon so oft, ohne Funkgerät an Board. Kein Telefonnetz verfügbar. Führerschein hab ich bis vor 2 Wochen nicht besessen, da nicht notwendig. SRC vielleicht irgendwann mal gehört. Wenn da ein Seenot Fall vorliegt, Boot gekentert oder was auch immer. Dann hätte ich alles angefunkt was verfügbar gewesen wäre und wenns eine 747 ist die über mir fliegt. Was in dem Fall legal, oder illegal ist spielt keine Rolle. Das "illegale" Funkgerät hat in dem Fall sogar noch mehr Möglichkeiten, als eins nur für See. Und damit ist für mich das Thema erledigt.
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Chi comincia la giornata con un sorriso, ha già vinto |
#27
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PS: Das Gleiche gilt natürlich auch für Flugfunk und BOS-Funk
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#28
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Zitat:
1. Deine Afu-Lizenz berechtigt Dich nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst oder Binnenschifffahrtsfunk. Dazu gehört schon das Abhören der Seefunkfrequenzen. Bei Zuwiderhandlung wirst Du in jedem Fall belangt. 2. Die Geräte müssen dafür typzugelassen sein und Du musst im Rahmen der Nummernzuteilung als Schiffsfunkstelle bzw. als Seefunkstelle registriert sein (Rufzeichen / MMSI-Nummer). Binnen müssen die Geräte zwingend ihren ATIS-Code mit aussenden. Dass Du hier als lizenzierter Funkamateur vollmundig Verstöße gegen TKG und VO-Funk ankündigst, ist schon ein starkes Stück und dürfte bei der BNetzA Freudensprünge auslösen. Zu Deinem "Notfallbeispiel" (ich weiß nicht, ob Du den SBF See hast) würde ich Dir das Thema Seemannschaft noch einmal dringend zur Wiederholung ans Herz legen. Denn daran dürfte Dich Deine Versicherung nach hoffentlich geglücktem SAR-Einsatz erinnern wollen. Darüber hinaus bietet Dir im GMDSS kein Amateurfunkgerät die Möglichkeit des DSC. Diese ist gerade im Seenotfall oftmals der entscheidende (lebensrettende?) Vorteil. In diesem Sinne, vy 73, 55 de DD8494
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BEJA Silverbird 2 Kruiser Geändert von MacMicha (03.03.2016 um 13:15 Uhr)
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#29
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Flyitalo, was hindert dich eigentlich daran den UBI&SRC zu machen? Dann bist du auf der sicheren Seite, musst nicht Amateurfunk mäßig Illegal am Boot herum Murksen und hast danach auch noch vom Rechtlichen her Ahnung. Wenn du Amateurfunker bist, sollte es für dich doch überhaupt kein Problem sein das UBI&SRC zu machen?
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Gruß Peter
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#30
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...96#post4074696
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Good Day To Be Alive, Sir |
#31
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Hallo Funkexperten,
ich habe da auch mal eine Frage. Ich möchte auch beide Scheine machen da ich auch See und Binnen Führerschein habe. Wieviel Zeit nimmt das in etwa in Anspruch und was kostet in etwa der Spaß? Was brauche ich für Bücher?
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Gruß aus Ostfriesland Jan Ein Blinder sieht das nicht ein Dummer meint das muss so |
#32
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Hallo Jan,
ich habe mir diese Software die du im Link unten findest bestellt und als ich fertig war für 30 Euro wieder verkauft also hat das ganze nur 20 Euro gekostet. Anmelden kannst du dich auch selber kostet für beide Scheine ca 160 Euro. Mit der Software kannst du Theorie und Praxis super lernen, ich habe 4 Wochen gebraucht. http://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keyw...l_6kr5o8k3kg_b (PaidLink)
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#33
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Hier erfährst du alles was du über die Prüfung wissen musst was es kostet und wo du dich anmelden kannst.
http://www.pruefungsausschuss-bremen...-nbsp/src.html
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#34
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Moin Thorsten,
Top! Danke!
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Gruß aus Ostfriesland Jan Ein Blinder sieht das nicht ein Dummer meint das muss so |
#35
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Zitat:
vielen Dank für die Mühe! Kann es sein, dass die Anhänge fehlen? Ich hätte die Ablaufpläne auch alternativ auf deiner Homepage runter geladen. Aber irgendwie scheinen alle Links kaputt zu sein.
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Beste Grüße Volker |
#36
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Zitat:
Moin Sven, in D kostet auch neben der Anmeldung jährlich Geld. Nachdem es durch ein Gericht endgültig genehmigt wurde, werden die regelmäßigen Gebührenbescheide wieder versendet. Ist ärgerlich, wenn man kein Gerät mehr hat, es aber nie abgemeldet hat. Andererseits aber ein Punkt, der eigentlich bei Anmeldung schon klar ist. Also selber Schuld. Ich habe 2015 angemeldet, laut Bundesnetzagentur bekomme ich dann wohl ab 2017 die laufenden Gebührenbescheide.
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Lieben Gruß Rainer Charterbootfahrer
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