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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kurze Frage zur Konformitätserklärung CE
Guten Abend,
möchte im Juli ein kleines Sportboot Bj. 98 in Kroatien kaufen. Dieses war bereits in Deutschland zugelassen und wurde 2011 nach Kroatien gebracht, wo es die letzten Jahre auch blieb. Nun möchte ich es im Juli nach Deutschland zurückholen. Der Verkäufer hat für das Boot den Internationalen Bootsschein und die Zulassung vom WSA. Brauche ich nun trotzdem diese CE Bescheinigung vom Verkäufer (wie sieht diese aus)? Und müsste ich noch etwas beachten, was die Rückführung nach DE betrifft. Trailer ist Bj. 2009 und Tüv ist seit 2012 abgelaufen, nächstes Problem. Danke im Voraus. Grüsse Peter
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#2
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HR ist EU-Mitglied, daher würde ich sagen CE ist nicht erforderlich.
Zur Sicherheit würde ich vor dem Kauf beim WSA nachfragen. Gruß Gerhard
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Liabe Griass Gerhard
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#3
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Erstmal ist der genaue Bauzeitpunkt wichtig, um prüfen zu können, ob das Boot vielleicht nicht CE-pflichtig ist - nämlich nur, wenn es vor dem 15.06.98 gebaut und in der EU in Verkehr gebracht wurde. Wurde es danach gebaut, ist es auf jeden Fall CE-pflichtig (weil es dann nicht vor dem Stichtag in Verkehr gebracht worden sein konnte).
Hat das Boot denn eine CE? Also: ist eine Plakette montiert? Wenn ja, brauchts noch die Konformitätserklärung, das ist eine Fotokopie des Herstellers mit der Rumpfnummer drauf. Gibts den Hersteller noch? Der stellt i.d.R. eine Ersatzausfertigung aus. Das ganze Thema mit "war schonmal in XY zugelassen" hat für die CE keine Bedeutung und führt auch zunehmend nicht weiter, weil sich das Thema CE auch bei den WSÄ rumgesprochen hat. Hier mal alle Fakten: http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/ Ich würde im Zweifel vom Kauf absehen, wenn das Boot keine CE hat und nicht sauber nachgewiesen werden kann, dass es vor dem Stichtag in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurde (bspw. Erst-Kaufvertrag vor dem 15.06.98).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#4
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CE Bescheinigung
Hallo,
danke für eure Antworten. Habe heute beim WSA Minden angerufen. Ein Mitarbeiter erklärte mir, dass es unerheblich sei, ob das Boot z.B am 1.3. oder am 1.10.1998 gebaut worden ist, ich würde keine CE Bescheinigung brauchen, erst ab 99. Die letzten Ziffern der Rumpfnummer lauten übrigens 898. Was tun? Ist alles widersprüchlich zu den Aussagen, dass ab 15.6.1998 dringend eine CE erforderlich ist. Gruß Peter |
#5
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Wenn du nachweisen kannst, das das Boot bereits in Deutschland zugelassen war, ist das kein Problem.
Edit.: Das Boot hat doch eine Zulassung beim WSA, also bei dem WSA ummelden auf deinen Namen und gut. |
#6
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CE Bescheinigung
Ja, ist seit 2011 in Bayern angemeldet
Gruß |
#7
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dann ummelden. Würde es im selben WSA ummelden dann brauchst du das Kennzeichen nicht zu ändern. (wenn es also in z.B. Passau angemeldet ist dort auch ummelden lassen)
die 898 bedeutet: 8 = 1998 gebaut 98 = Modeljahr 98 davor ist noch ein Buchstabe der den Baumonat beschreibt A= Januar B= Februar . . .
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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... nur wieder verkaufen könnte problematisch werden. Ohne CE würde ich ein Boot nicht kaufen. Meine CE-Erklärung fehlte auch, laut Vertrag war das dann aber
Problem des Verkäufers. Man hätte ggf. eine teure Einzelabnahme vornehmen können. Aber es war völlig unproblematisch: ein Anruf beim Hersteller und innerhalb von wenigen Stunden war die CE da.
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Handbreit Jens
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#9
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Zitat:
Das Boot ist in Deutschland zugelassen und offensichtlich nicht CE-Pflichtig. Es wird auch später nicht CE-Pflichtig. Da Kann man jeden Käufer beruhigen. Außer es wäre über mehrere Jahre außerhalb der EU gewesen. Dies ist nicht der Fall. CE Kann der Käufer von einem nicht CE-Pflichtigen Boot nicht verlangen.
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#10
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CE Bescheinigung
Rumpfnummer A898 am Ende , wäre also Januar 1998
Zitat:
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#11
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jupp genau
daher nur CE pflichtig wenn es erstamls nach 1998 hier in Verkehr gebraht wurde. da es schon eine WSA anmeldung hat, ist diese frage ja eh überflüssig und man meldet einfach die vorhandene Anmeldugn um.
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#12
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Isse bei CE egal, ein Boot kann man laut Sportbootrichtlinie nur einmal In Verkehr bringen oder erstmalig in Betrieb nehmen,
das gilt für immer und ewig, egal wie, wann, wo sich der Kahn aufhält bzw. zwischenzeitlich aufgehalten hat, man muss den Zeitpunkt nur nachweisen können, gruss dieter
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#13
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Zitat:
Wenn du mehr als glaub ich drei Jahre dich außerhalb der EU aufhälst, dann ist es eine neue Inverkehrbringung mit allen Nachteilen.....
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#14
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Zitat:
Einmal also drin und durch einen Verbraucher in Besitz genommen, verfällt nichts. Der Nachweis ist zu erbringen, wenn er gefordert wird. Heute eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart ("Nachzertifizierung") für ein Boot vor 1998 durchzuführen kann schnell unmöglich sein wegen geltender Abgasemmissionsgrenzwerte, welche von alten Motoren nicht eingehalten werden (können). |
#15
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Zitat:
gruss dieter
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#16
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Zitat:
Zitat:
Ist es aber bspw. in 2002 aus dem EU-Ausland erstmalig importiert worden, kann es danach durchaus schon hier zugelassen gewesen sein (anfangs haben die meisten WSAs da keine große Beachtung geschenkt), war und ist aber trotzdem CE-pflichtig. Es gibt also durchaus Boote, die vor dem 15.06.98 gebaut wurden, ergo keine CE haben, aber CE-pflichtig sind. Da hilft dann nur eine Nachzertifizierung. BTW ist sowohl das Fahren als auch das Anbieten eines CE-pflichtigen Boots ohne CE eine Ordnungswidrigkeit.
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#17
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Zitat:
Wenn der Mitarbeiter mich nach einer CE fragen würde, würde ich ihn fragen ob er das bei der Zulassung die er oder sein kollege damals gmeacht hat nicht alle Dokumente kontrolliert hat. Es geht ja nur darum ein aktuell dort angemeldetes Boot umzumelden und nicht neu anzumelden.
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#18
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Zitat:
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#19
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Ich war wohl davon ausgegangen, das sich die deutsche Zulassung des Bootes bis 98 verfolgen lies. Aber kannst du mir eine Quelle nennen, die den Besitz des CE für das Fahren des Bootes erforderlich macht? Und was ist dann mit DiY Yachten? die sind nach 5 Jahren auch veräußerbar, ohne CE? |
#20
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Zitat:
Ansonsten mal dieses hier http://www.pom.be.ch/pom/de/index/st...tboot-rl-d.pdf die Seiten 9 bis 25 lesen und verinnerlichen, das reicht, gibt ja inzwischen Neufassungen der Richtlinie aber das ändert nichts in Bezug auf CE Pflicht, InVerkehrbringen usw., gruss dieter
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#21
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Gibt auch jede Menge Boote die nach 98 auf dem Markt gekommen sind und keine CE brauchen, das sind Boote aus den später der EU beigetretenden Ländern, da war die CE erst ab Beitrittsdatum nötig, z.B. ein aus USA in Kroatien erstmalig in Betrieb genommenes, am 30 Juni 2013 angemeldetes Boot braucht in der gesammten EU keine CE, da CRO erst ab 1.Juli der Eu beigetreten ist und ab da erst die CE für dieses Boot nötig ist, auch für den Rest der EU,
muss man nur dem Menschen im WSA klar machen wenn er es nicht weiß gruss dieter
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#22
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Zitat:
Allein schon die Tatsache das es immer wieder zu diesen Fragen kommt macht deutlich das es ein Problem darstellt. Spätestens beim Wiederverkauf kann das Thema ein Problempunkt werden. Auf jedenfall ist es kein verkaufsfördeliches Argument
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Viele Grüße aus dem Schwabenländle Thomas |
#23
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Dat isse gaanz einfach,
Vereinfacht, wird ein Boot erstmalig in einem EU Land in Betrieb genommen, dann benötigt es eine CE, egal ob der Mann im WSA nun bei der ersten oder zweiten Anmeldung vergessen hat nach der CE zu fragen, das interessiert nicht, wird es in einem nicht EU Land in Betrieb genommen/registriert und verbleibt dort bis dieses Land der EU beitritt, dann gehört es zur Gruppe der schon vorhandenen Boote und braucht keine CE, die Staatsangehörigkeit des Besitzers spielt dabei keine Rolle. Wäre es nicht so, dann müssten grundsätzlich alle Boote ohne CE, ob alter Holzkahn oder neuerer 1 Millionen Dampfer, in diesem der Eu beigetretenen Land nach zertifiziert werden, sollte einleuchten, dass das nicht so ist, Alles gaanz einfach und in der Sportbootrichtlinie auf 5 Seiten nachzulesen, gruss dieter
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#24
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Zitat:
Quellen: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/g...160500004.html Zitat:
Es gibt auch immer mal wieder Geräusch rund um die CE: so ist bei einem Gerichtsverfahren rund um eine italienische 40 Fuß-Yacht, die einen Surfer überfahren hat, festgestellt worden, dass die Rundumsicht der Yacht den CE-Vorschriften nicht entsprach und sie eigentlich so nicht hätte zertifiziert werden dürfen. Auch sowas sorgt dafür, dass CE auf dem Radar bleibt resp. zunehmend dort erscheint. Selbstbauten sind von der CE-Pflicht befreit, wenn sie 5 Jahre nicht verkauft werden. Danach bleiben sie CE-frei, weil sie eben Selbstbauten sind. Bei Veräußerung innerhalb der ersten 5 Jahre ist der Verkäufer zertifizierungspflichtig - was wohl nur in der Theorie sinnvoll möglich ist.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#25
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Zitat:
Im 4a steht nichts davon, dass die Überprüfung von Konformitätserklärungen Aufgabe der Polizei wäre.
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (12.07.2016 um 11:18 Uhr)
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