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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.06.2016, 19:55
peterpan7 peterpan7 ist offline
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Standard Kurze Frage zur Konformitätserklärung CE

Guten Abend,

möchte im Juli ein kleines Sportboot Bj. 98 in Kroatien kaufen.
Dieses war bereits in Deutschland zugelassen und wurde 2011 nach Kroatien gebracht, wo es die letzten Jahre auch blieb.
Nun möchte ich es im Juli nach Deutschland zurückholen.
Der Verkäufer hat für das Boot den Internationalen Bootsschein und die Zulassung vom WSA.

Brauche ich nun trotzdem diese CE Bescheinigung vom Verkäufer (wie sieht diese aus)?
Und müsste ich noch etwas beachten, was die Rückführung nach DE betrifft.
Trailer ist Bj. 2009 und Tüv ist seit 2012 abgelaufen, nächstes Problem.

Danke im Voraus.
Grüsse
Peter
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  #2  
Alt 24.06.2016, 20:18
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Kramer Kramer ist offline
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HR ist EU-Mitglied, daher würde ich sagen CE ist nicht erforderlich.
Zur Sicherheit würde ich vor dem Kauf beim WSA nachfragen.
Gruß
Gerhard
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Gerhard
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  #3  
Alt 24.06.2016, 20:33
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Seestern Seestern ist offline
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Erstmal ist der genaue Bauzeitpunkt wichtig, um prüfen zu können, ob das Boot vielleicht nicht CE-pflichtig ist - nämlich nur, wenn es vor dem 15.06.98 gebaut und in der EU in Verkehr gebracht wurde. Wurde es danach gebaut, ist es auf jeden Fall CE-pflichtig (weil es dann nicht vor dem Stichtag in Verkehr gebracht worden sein konnte).

Hat das Boot denn eine CE? Also: ist eine Plakette montiert? Wenn ja, brauchts noch die Konformitätserklärung, das ist eine Fotokopie des Herstellers mit der Rumpfnummer drauf. Gibts den Hersteller noch? Der stellt i.d.R. eine Ersatzausfertigung aus.

Das ganze Thema mit "war schonmal in XY zugelassen" hat für die CE keine Bedeutung und führt auch zunehmend nicht weiter, weil sich das Thema CE auch bei den WSÄ rumgesprochen hat.

Hier mal alle Fakten:
http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/

Ich würde im Zweifel vom Kauf absehen, wenn das Boot keine CE hat und nicht sauber nachgewiesen werden kann, dass es vor dem Stichtag in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurde (bspw. Erst-Kaufvertrag vor dem 15.06.98).
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Andreas
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  #4  
Alt 27.06.2016, 19:29
peterpan7 peterpan7 ist offline
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Standard CE Bescheinigung

Hallo,
danke für eure Antworten.
Habe heute beim WSA Minden angerufen. Ein Mitarbeiter erklärte mir, dass es unerheblich sei, ob das Boot z.B am 1.3. oder am 1.10.1998 gebaut worden ist,
ich würde keine CE Bescheinigung brauchen, erst ab 99.
Die letzten Ziffern der Rumpfnummer lauten übrigens 898.
Was tun? Ist alles widersprüchlich zu den Aussagen, dass ab 15.6.1998 dringend eine CE erforderlich ist.

Gruß
Peter
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  #5  
Alt 27.06.2016, 20:42
ferenc ferenc ist offline
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Wenn du nachweisen kannst, das das Boot bereits in Deutschland zugelassen war, ist das kein Problem.

Edit.: Das Boot hat doch eine Zulassung beim WSA, also bei dem WSA ummelden auf deinen Namen und gut.
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  #6  
Alt 28.06.2016, 07:39
peterpan7 peterpan7 ist offline
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Standard CE Bescheinigung

Ja, ist seit 2011 in Bayern angemeldet
Gruß
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  #7  
Alt 28.06.2016, 07:42
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dann ummelden. Würde es im selben WSA ummelden dann brauchst du das Kennzeichen nicht zu ändern. (wenn es also in z.B. Passau angemeldet ist dort auch ummelden lassen)

die 898 bedeutet:

8 = 1998 gebaut
98 = Modeljahr 98

davor ist noch ein Buchstabe der den Baumonat beschreibt

A= Januar
B= Februar
.
.
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  #8  
Alt 28.06.2016, 14:40
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... nur wieder verkaufen könnte problematisch werden. Ohne CE würde ich ein Boot nicht kaufen. Meine CE-Erklärung fehlte auch, laut Vertrag war das dann aber
Problem des Verkäufers. Man hätte ggf. eine teure Einzelabnahme vornehmen können. Aber es war völlig unproblematisch: ein Anruf beim Hersteller und innerhalb von wenigen Stunden war die CE da.
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Handbreit Jens
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  #9  
Alt 28.06.2016, 14:58
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
... nur wieder verkaufen könnte problematisch werden. Ohne CE würde ich ein Boot nicht kaufen. Meine CE-Erklärung fehlte auch, laut Vertrag war das dann aber
Problem des Verkäufers. Man hätte ggf. eine teure Einzelabnahme vornehmen können. Aber es war völlig unproblematisch: ein Anruf beim Hersteller und innerhalb von wenigen Stunden war die CE da.
Warum soll das Problematisch werden ? Wenn du ein Boot vor 1998 gebaut kaufst wird es vermutlich schwer eine CE zu bekommen da es diese damals einfach nicht gab.
Das Boot ist in Deutschland zugelassen und offensichtlich nicht CE-Pflichtig.

Es wird auch später nicht CE-Pflichtig. Da Kann man jeden Käufer beruhigen. Außer es wäre über mehrere Jahre außerhalb der EU gewesen.
Dies ist nicht der Fall.

CE Kann der Käufer von einem nicht CE-Pflichtigen Boot nicht verlangen.
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  #10  
Alt 28.06.2016, 17:20
peterpan7 peterpan7 ist offline
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Standard CE Bescheinigung

Rumpfnummer A898 am Ende , wäre also Januar 1998

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dann ummelden. Würde es im selben WSA ummelden dann brauchst du das Kennzeichen nicht zu ändern. (wenn es also in z.B. Passau angemeldet ist dort auch ummelden lassen)

die 898 bedeutet:

8 = 1998 gebaut
98 = Modeljahr 98

davor ist noch ein Buchstabe der den Baumonat beschreibt

A= Januar
B= Februar
.
.
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  #11  
Alt 28.06.2016, 17:26
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jupp genau

daher nur CE pflichtig wenn es erstamls nach 1998 hier in Verkehr gebraht wurde.

da es schon eine WSA anmeldung hat, ist diese frage ja eh überflüssig und man meldet einfach die vorhandene Anmeldugn um.
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  #12  
Alt 28.06.2016, 19:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Außer es wäre über mehrere Jahre außerhalb der EU gewesen.
Isse bei CE egal, ein Boot kann man laut Sportbootrichtlinie nur einmal In Verkehr bringen oder erstmalig in Betrieb nehmen,
das gilt für immer und ewig, egal wie, wann, wo sich der Kahn aufhält bzw. zwischenzeitlich aufgehalten hat,
man muss den Zeitpunkt nur nachweisen können,

gruss dieter
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  #13  
Alt 28.06.2016, 21:07
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Isse bei CE egal, ein Boot kann man laut Sportbootrichtlinie nur einmal In Verkehr bringen oder erstmalig in Betrieb nehmen,
das gilt für immer und ewig, egal wie, wann, wo sich der Kahn aufhält bzw. zwischenzeitlich aufgehalten hat,
man muss den Zeitpunkt nur nachweisen können,

gruss dieter

Wenn du mehr als glaub ich drei Jahre dich außerhalb der EU aufhälst, dann ist es eine neue Inverkehrbringung mit allen Nachteilen.....
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  #14  
Alt 02.07.2016, 10:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du mehr als glaub ich drei Jahre dich außerhalb der EU aufhälst, dann ist es eine neue Inverkehrbringung mit allen Nachteilen.....
Das ist Falsch, es gilt der Zeitpunkt des Inverkehrbringens durch den Hersteller, neu nach dem Richtlinien-update "Bereitstellung auf dem Markt".
Einmal also drin und durch einen Verbraucher in Besitz genommen, verfällt nichts.
Der Nachweis ist zu erbringen, wenn er gefordert wird.

Heute eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart ("Nachzertifizierung") für ein Boot vor 1998 durchzuführen kann schnell unmöglich sein wegen geltender Abgasemmissionsgrenzwerte, welche von alten Motoren nicht eingehalten werden (können).
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  #15  
Alt 03.07.2016, 13:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du mehr als glaub ich drei Jahre dich außerhalb der EU aufhälst, dann ist es eine neue Inverkehrbringung mit allen Nachteilen.....
Du verwechselst da was mit Zoll und Wermutsteuer, ist eine Ware länger als 3 Jahre aus der Eu dann verliert sie den Gemeinschaftscharakter ,(Brüssel/Beamtendeutscherfindung oder sowas), um diesen wieder zu erlangen , muss neu Zoll/Steuer gemacht werden, Geldmachmaschine oder auch gewerbsmäßiges abzocken schon einmal bezahlter Steuer/Zoll aus Sicht des normal denkenden Bürgers,

gruss dieter
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  #16  
Alt 11.07.2016, 16:10
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Zitat:
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Hallo,
danke für eure Antworten.
Habe heute beim WSA Minden angerufen. Ein Mitarbeiter erklärte mir, dass es unerheblich sei, ob das Boot z.B am 1.3. oder am 1.10.1998 gebaut worden ist,
ich würde keine CE Bescheinigung brauchen, erst ab 99.
Die letzten Ziffern der Rumpfnummer lauten übrigens 898.
Was tun? Ist alles widersprüchlich zu den Aussagen, dass ab 15.6.1998 dringend eine CE erforderlich ist.

Gruß
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Wenn du nachweisen kannst, das das Boot bereits in Deutschland zugelassen war, ist das kein Problem.

Edit.: Das Boot hat doch eine Zulassung beim WSA, also bei dem WSA ummelden auf deinen Namen und gut.
Das ist, mit Verlaub, nicht richtig. Nur, weil ein Boot in der Vergangenheit erfolgreich ohne CE-Nachweis zugelassen wurde, heißt nicht, dass es nicht CE-pflichtig ist. Er muss nachweisen, dass es am 15.06.1998 bereits in der EU in Verkehr gebracht war, bspw. dadurch, dass es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland zugelassen war.
Ist es aber bspw. in 2002 aus dem EU-Ausland erstmalig importiert worden, kann es danach durchaus schon hier zugelassen gewesen sein (anfangs haben die meisten WSAs da keine große Beachtung geschenkt), war und ist aber trotzdem CE-pflichtig.
Es gibt also durchaus Boote, die vor dem 15.06.98 gebaut wurden, ergo keine CE haben, aber CE-pflichtig sind. Da hilft dann nur eine Nachzertifizierung.

BTW ist sowohl das Fahren als auch das Anbieten eines CE-pflichtigen Boots ohne CE eine Ordnungswidrigkeit.
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  #17  
Alt 11.07.2016, 16:13
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Der Stichtag laut Gesetz ist der 15.06.1998 (außer für Wassermotorräder).

Das ist, mit Verlaub, nicht richtig. Nur, weil ein Boot in der Vergangenheit erfolgreich ohne CE-Nachweis zugelassen wurde, heißt nicht, dass es nicht CE-pflichtig ist. Er muss nachweisen, dass es am 15.06.1998 bereits in der EU in Verkehr gebracht war, bspw. dadurch, dass es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland zugelassen war.
Ist es aber bspw. in 2002 aus dem EU-Ausland erstmalig importiert worden, kann es danach durchaus schon hier zugelassen gewesen sein (anfangs haben die meisten WSAs da keine große Beachtung geschenkt), war und ist aber trotzdem CE-pflichtig.
Es gibt also durchaus Boote, die vor dem 15.06.98 gebaut wurden, ergo keine CE haben, aber CE-pflichtig sind. Da hilft dann nur eine Nachzertifizierung.

BTW ist sowohl das Fahren als auch das Anbieten eines CE-pflichtigen Boots ohne CE eine Ordnungswidrigkeit.
Das Boot ist aktuell noch beim WSA zugelassen wie er schreibt.
Wenn der Mitarbeiter mich nach einer CE fragen würde, würde ich ihn fragen ob er das bei der Zulassung die er oder sein kollege damals gmeacht hat nicht alle Dokumente kontrolliert hat. Es geht ja nur darum ein aktuell dort angemeldetes Boot umzumelden und nicht neu anzumelden.
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  #18  
Alt 11.07.2016, 17:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Boot ist aktuell noch beim WSA zugelassen wie er schreibt.
Wenn der Mitarbeiter mich nach einer CE fragen würde, würde ich ihn fragen ob er das bei der Zulassung die er oder sein kollege damals gmeacht hat nicht alle Dokumente kontrolliert hat. Es geht ja nur darum ein aktuell dort angemeldetes Boot umzumelden und nicht neu anzumelden.
Ich sage ja nicht, dass das vereinzelt nicht noch klappen mag, das Boot zuzulassen. Das ändert aber nichts daran, dass es formal nicht richtig ist und zunehmend schwierig wird. Und das fahren ohne CE ist dann halt auch jedesmal eine OWi, und es irgendwann zu verkaufen, auch.
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  #19  
Alt 11.07.2016, 17:34
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen

BTW ist sowohl das Fahren als auch das Anbieten eines CE-pflichtigen Boots ohne CE eine Ordnungswidrigkeit.
Hallo Andreas,

Ich war wohl davon ausgegangen, das sich die deutsche Zulassung des Bootes bis 98 verfolgen lies.

Aber kannst du mir eine Quelle nennen, die den Besitz des CE für das Fahren des Bootes erforderlich macht?

Und was ist dann mit DiY Yachten? die sind nach 5 Jahren auch veräußerbar, ohne CE?
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  #20  
Alt 11.07.2016, 19:04
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Aber kannst du mir eine Quelle nennen, die den Besitz des CE für das Fahren des Bootes erforderlich macht?
Ein CE pflichtiges Boot ohne CE darf im EU Land garnicht in Betrieb genommen werden und damit erübrigt sich auch das Fahren mit diesem Boot.

Ansonsten mal dieses hier

http://www.pom.be.ch/pom/de/index/st...tboot-rl-d.pdf

die Seiten 9 bis 25 lesen und verinnerlichen, das reicht, gibt ja inzwischen Neufassungen der Richtlinie aber das ändert nichts in Bezug auf CE Pflicht, InVerkehrbringen usw.,

gruss dieter
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  #21  
Alt 11.07.2016, 19:43
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Gibt auch jede Menge Boote die nach 98 auf dem Markt gekommen sind und keine CE brauchen, das sind Boote aus den später der EU beigetretenden Ländern, da war die CE erst ab Beitrittsdatum nötig, z.B. ein aus USA in Kroatien erstmalig in Betrieb genommenes, am 30 Juni 2013 angemeldetes Boot braucht in der gesammten EU keine CE, da CRO erst ab 1.Juli der Eu beigetreten ist und ab da erst die CE für dieses Boot nötig ist, auch für den Rest der EU,
muss man nur dem Menschen im WSA klar machen wenn er es nicht weiß
gruss dieter
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  #22  
Alt 11.07.2016, 22:27
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Der Stichtag laut Gesetz ist der 15.06.1998 (außer für Wassermotorräder).

Das ist, mit Verlaub, nicht richtig. Nur, weil ein Boot in der Vergangenheit erfolgreich ohne CE-Nachweis zugelassen wurde, heißt nicht, dass es nicht CE-pflichtig ist. Er muss nachweisen, dass es am 15.06.1998 bereits in der EU in Verkehr gebracht war, bspw. dadurch, dass es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland zugelassen war.
Ist es aber bspw. in 2002 aus dem EU-Ausland erstmalig importiert worden, kann es danach durchaus schon hier zugelassen gewesen sein (anfangs haben die meisten WSAs da keine große Beachtung geschenkt), war und ist aber trotzdem CE-pflichtig.
Es gibt also durchaus Boote, die vor dem 15.06.98 gebaut wurden, ergo keine CE haben, aber CE-pflichtig sind. Da hilft dann nur eine Nachzertifizierung.

BTW ist sowohl das Fahren als auch das Anbieten eines CE-pflichtigen Boots ohne CE eine Ordnungswidrigkeit.
So kenne ich es auch.

Allein schon die Tatsache das es immer wieder zu diesen Fragen kommt macht deutlich das es ein Problem darstellt.
Spätestens beim Wiederverkauf kann das Thema ein Problempunkt werden.

Auf jedenfall ist es kein verkaufsfördeliches Argument
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Viele Grüße
aus dem Schwabenländle

Thomas
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  #23  
Alt 12.07.2016, 08:55
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Dat isse gaanz einfach,
Vereinfacht, wird ein Boot erstmalig in einem EU Land in Betrieb genommen, dann benötigt es eine CE, egal ob der Mann im WSA nun bei der ersten oder zweiten Anmeldung vergessen hat nach der CE zu fragen, das interessiert nicht,
wird es in einem nicht EU Land in Betrieb genommen/registriert und verbleibt dort bis dieses Land der EU beitritt, dann gehört es zur Gruppe der schon vorhandenen Boote und braucht keine CE, die Staatsangehörigkeit des Besitzers spielt dabei keine Rolle.
Wäre es nicht so, dann müssten grundsätzlich alle Boote ohne CE, ob alter Holzkahn oder neuerer 1 Millionen Dampfer, in diesem der Eu beigetretenen Land nach zertifiziert werden, sollte einleuchten, dass das nicht so ist,
Alles gaanz einfach und in der Sportbootrichtlinie auf 5 Seiten nachzulesen,

gruss dieter
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  #24  
Alt 12.07.2016, 08:57
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

Ich war wohl davon ausgegangen, das sich die deutsche Zulassung des Bootes bis 98 verfolgen lies.

Aber kannst du mir eine Quelle nennen, die den Besitz des CE für das Fahren des Bootes erforderlich macht?

Und was ist dann mit DiY Yachten? die sind nach 5 Jahren auch veräußerbar, ohne CE?
Wenn die WSA-Zulassung vor dem 15.06.98 erteilt wurde, ist auch alles prima und das Boot (dauerhaft) nicht CE-pflichtig, weil eine solche Zulassung ja eine Inverkehrbringung in der EU vor dem Stichtag nachweist.

Quellen:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf
Zitat:
Die Wasserschutzpolizeien sind berechtigt. das Vorhandensein dieser CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung Im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs gemäß § 4a Abs. 1 i.V.m. § 124 Nr. 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zu kontrollieren und gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Und die 10. Verordnung zum GPSG ist da relativ eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/g...160500004.html
Zitat:
§ 4a Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen
(1) Abweichend von § 4 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung darf mit einem Sportboot im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3,
  1. das nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf dem Markt bereitgestellt wird und
  2. dessen Länge des Schiffskörpers L 20 m nicht überschreitet und das kein Fahrgastschiff im Sinne der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist,
am Verkehr auf den Wasserstraßen des Bundes nur teilgenommen werden, wenn es mit der CE-Kennzeichnung nach § 3 Abs. 1 versehen ist.

(2) Soweit für ein Sportboot die Erteilung einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung im Sinne der Binnenschiffsuntersuchungsordnung oder deren Verlängerung beantragt wird, erstrecken sich die erste Untersuchung und die Nachuntersuchungen bei Fahrzeugen mit CE-Kennzeichnung nur auf die in Anhang II § 21.02 Nr. 2 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung genannten Bestimmungen.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ein Sportboot, ein Wassermotorrad, ein unvollständiges Boot, ein Bauteil oder einen Antriebsmotor auf dem Markt bereitstellt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4a Abs. 1 mit einem Sportboot am Verkehr teilnimmt.
Ich weiß selbst, das die Praxis da noch anders aussieht und i.d.R. kein Hahn nach kräht. Ich merke aber, dass das zunehmend ernsthafter verfolgt wird - während man früher noch bei fast jedem WSA auch ohne CE durchkam, ist zumindest die Zulassung ohne CE zunehmend schwierig. M. E. ist das nur eine Frage der Zeit, bis auch die WSPs das zunehmend überwachen.

Es gibt auch immer mal wieder Geräusch rund um die CE: so ist bei einem Gerichtsverfahren rund um eine italienische 40 Fuß-Yacht, die einen Surfer überfahren hat, festgestellt worden, dass die Rundumsicht der Yacht den CE-Vorschriften nicht entsprach und sie eigentlich so nicht hätte zertifiziert werden dürfen. Auch sowas sorgt dafür, dass CE auf dem Radar bleibt resp. zunehmend dort erscheint.

Selbstbauten sind von der CE-Pflicht befreit, wenn sie 5 Jahre nicht verkauft werden. Danach bleiben sie CE-frei, weil sie eben Selbstbauten sind. Bei Veräußerung innerhalb der ersten 5 Jahre ist der Verkäufer zertifizierungspflichtig - was wohl nur in der Theorie sinnvoll möglich ist.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Die Wasserschutzpolizeien sind berechtigt. das Vorhandensein dieser CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung Im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs gemäß § 4a Abs. 1 i.V.m. § 124 Nr. 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zu kontrollieren und gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Quellen:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf
Und die 10. Verordnung zum GPSG ist da relativ eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/g...160500004.html
Solltest du und das WSA vielleicht nochmals nachlesen.
Im 4a steht nichts davon, dass die Überprüfung von Konformitätserklärungen Aufgabe der Polizei wäre.
__________________
Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (12.07.2016 um 10:18 Uhr)
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