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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Warntafel Gepäck rot weiss IT
Hallo
Nun überlege ich eben gerade über die Warntafel rot-weiss in Italien. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme in IT, weil ich meinen Lichtbalken am Hänger bis HINTER den Aussenborder ausgezogen hatte. Allerdings hat das wiederum den Nachteil, dass der Lichtbalken schon weit ausschwenkt. Könnte man nun - rechtlich korrekt - den Lichtbalken näher am Boot lassen, den AB HINTER dem Lichtbalken lassen, und dann den AB mit der Warntafel rot-weiss abdecken, und man wäre 100% legal? Dies auch in DE oder CH? Danke - kurz |
#2
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Ich glaube nicht.
So weit ich mich erinnere: Die Warntafel ist in IT immer nötig, sofern etwas länger hinten raussteht als die eingetragene maximale Länge des Fahrzeugs. Die Lichter müssen immer am Schluss sein, die Warntafel "ersetzt" diese nicht. Trailer mit ausziehbarer Leiste haben aber meist eine "Spanne" bei der Länge eingetragen, daher ist keine Tafel nötig. Wohnmobile dagegen haben trotzdem immer an ihrem Fahrradträger eine Tafel, obwohl zusätzliche Rücklichter hinten dran sind... Schöne Grüße, Jan |
#3
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Zitat:
Ausserdem: Viele Autotransporter mit Hänger können bei Bedarf diese Warntafel problemlos nach hinten ausziehen. Eben über die Rücklichter des Hänger hinaus. Warum sollte das beim Bootstrailer nicht gehen? Wer weiss Genaueres? |
#4
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Zitat:
Der Meinung bin ich auch. Habe heuer mein Boot in Italien ca. 400 Kilometer gezogen. Der Außenborder stand über die Lichterleiste drüber mit rot/weißer Tafel. Wir wurden von den Carabineris auf der AB überholt, aber nicht angehalten. Dürfte also gepasst haben. Bei den ganzen Wohnmobilen in IT habe ich auch am Fahrradträger keine zusätzliche Lichtleiste gesehen - nur die Tafel. Was auch gerne vergessen wird: Auf einem gebremsten Anhänger MUSS eine 80 Km/h Tafel oder Pickerl angebracht werden. Dabei ist es unerheblich ob du eine deutsche 100kmh Zulassung hast oder nicht. Zitat aus ARBÖ Verkehrsclub: - Anhänger müssen mit Aufklebern mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) gekennzeichnet sein Quelle: http://www.arboe.at/services-reisen/...ecial/italien/ Lg. Manfred |
#5
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Überstehende Ladung muss in I mit der Warntafel versehen werden.
Ich kenne das noch aus meinen früheren Windsurf Zeiten mit einem Renault R5 (3,5 mtr.) und 4,80 mtr. Surfmast auf dem Dach. Nachdem ich einen Polizisten vom Fahrrad geholt und eine saftige Strafe gezahlt hatte, habe ich mir das Teil gekauft.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#6
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Aber daswar's wert, oder?
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#7
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Es gibt unterschiedliche Warntafeln...bei Italien sind es 5 rote Streifen und bei Spanien 3 rote Streifen. Wenn man im Wohnmobilforum liest gibt es da wohl Unterschiede
Gruß Rudi |
#8
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Servus!
Zitat:
Die Warntafel muss angebracht werden, sobald das Fahrzeug (mit Ladung) länger wird als die in den Papieren angegebene maximale Fahrzeuglänge. Auch, wenns nur 1 cm. ist. Das ist von den Rücklichtern völlig unabhängig. (In Deutschland dürfte man zusätzliche Rücklichter anbringen und gut) Persönliches Beispiel: Für meinen Pickup habe ich eine "Laderaumerweiterung". Die Heckklappe bleibt offen und am Ende der Heckklappe wird ein spezielles Gitter angebracht, damit nix rausfällt. Sogar mit extra Lichtleiste. Damit ist es zwar noch der Wagen selbst, aber jetzt ist er länger als in den Papieren angegeben. Also muss ich in IT die Tafel dranmachen. Heisst für dich beim Trailer: In deinen Papieren steht jetzt wahrscheinlich auch so was wie "Länge des Anhängers 5,40m - 6,10m" oder so. Ist dein Hänger nun in der Realität 6,11m lang brauchst du die Tafel. Fertig. Ganz egal wo die Lichtleiste ist. Ist der Hänger 6,10m brauchst du Sie nicht. Die Frage, die sich unabhängig davon für dich stellt ist eher: Ist es in IT Vorschrift, dass die Lichtleiste immer am Ende des Anhängers ist, oder darf der Motor drüber rausstehen? Das kann ich dir aber leider nicht beantworten. Aber diese Frage ist erst mal unabhängig von der Sache mit der Tafel. Schöne Grüße, Jan Ach ja, und PS: Stimmt, für IT und ESP gibt es verschiedene Tafeln. Beim ADAC wurde mir auch gesagt, dass die im jeweils anderen Land nicht zulässig wären. Wenn man also mit einer ESP Tafel in IT rumdüst kostet das auch Strafe. Also Augen auf beim Tafelkauf! |
#9
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Interessantes Thema!
mich würde es auch interessieren, ob der Motor über die Lichtleiste schauen darf. Die maximale Länge wird nicht überschritten! Wie ist das in D,A und IT geregelt wenn der Sachverhalt wie bei mir gegeben ist?? Lg Roland |
#10
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Die Italiener wollen eine kpl. reflektierende Metalltafel mit schwarzem Rand fünf streifen rot weis.
Die Spanier beknügen sich mit drei streifen auf Blech kpl. reflektieren ohne schwarzen Rand. Die Franzosen nehmen eine Kunststofftafel rot weis gestreift mit vier runden Reflektoren aktzeptieren aber auch die Italienesch und Spanische Variante. Notwendig werden die Tafeln egal was transportiert wird wenn die zu Transportierenden sachen weiter hinten sind als die Rückichter. Das heist Zb. beim Wohnmobil: Rücklichter in Heckwand eingelassen Flächenbündig und an der Rückwand ist ein Radträger montiert aber keine Räder drauf. Schild erforderlich weil etwas weiter nach hinten ist als die Rücklichter von Fahrzeug. Wie sich das dann beim Boot verhält, bei dem man rein Theoretisch die Lichtleiste bis ganz nach hinten hätte rauszihen können weis ich nicht. Binde die Lichtleiste doch einfach mit einem Gurt am Antrieb fest.
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Gruß Frank |
#11
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Darf ich mehr Verwirrung stiften?
Bei der Warntafel geht es m.E. in erster Linie um die Umrisse des Fahrzeuges. Wenn also irgend etwas über der Fahrzeugsilhoutte hinaus hängt, muss man das per Warntafel kennzeichnen. Deswegen benötigen die Wohnmobilisten auch eine Tafel für ihren Paulchenträger. Ich habe auch eine am Boot hängen, obwohl mein AB vor der Lichtleiste hängt und die Lichtleiste lt. Betriebserlaubnis nicht auf volle Länge ausgezogen ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#12
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Zitat:
Fahrzeuglänge ausmachen. Natürlch nur mit montierten der Tafel.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#13
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Danke für die Antworten.
Ich denke mal, dass wenn man nun die Warntafel korrekt anbringt, der Aussenborder wohl hinter die Lichtleiste ragen darf. Immerhin hat man der Bolizei gezeigt, dass man alles getan hat, um legal zu sein. Allerdings: Wird es wohl jetzt auch nicht so einfach sein, die Tafel senkrecht anzubringen... Hilft wohl nur austesten... |
#14
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Ich habe meine an der Badeleiter befestigt, da eine Befestigung am AB nicht möglich war.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#15
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Dann ist die Tafel aber wieder nicht ganz am Ende
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Gruß Frank |
#16
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Servus!
Zitat:
Das ist ja gerade die Crux, die Italiener kochen da Ihr eigenes Süppchen! Die anderen gehen zwar nach den Rücklichtern, da stimmt es - aber die Italiener gehen ausschließlich nach der in den Papieren eingetragenen maximalen Länge in den Fahrzeugpapieren. Ob da hinten noch Lichter dran sind ist denen Schnuppe. Deshalb mein Beispiel mit der Laderaumerweiterung am Pickup von oben. Ich bin - trotz Rücklichter am Schluß - prompt rausgezogen worden. Schöne Grüße, Jan |
#17
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Der Vollständigkeit halber dazu der entsprechende Text vom ADAC aus der Verkehrsinfo für Italien:
Zitat:
https://www.adac.de/reise_freizeit/s...r.aspx?Land=69 (Unter "Verkehr") |
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