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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Rhein Buhnen angeln vom Boot
Eine Frage zum Angeln vom Boot in Buhnen in NRW.
Grundsätzlich steht in der Verordnung das jegliches angeln vom Boot auf dem Rhein im NRW verboten ist. Grundsätzlich kann ich das im Fahrwasser bei dem Verkehr auch verstehen. Manchmal gibt es in Gesetzten, sagen wir mal Ausnahmen, Sonderregelungen o.ä.. Ginbt es wirklich nicht die Möglichkeit in Buhnen, ohne laufendem Motor mit Anker vom Boot aus zu angeln? Hat das ggf jemand schon mal bei ner offiziellen Stelle angefragt? Falls es gehen sollte, worüber ist das geregelt? |
#2
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Wenn du vom Boot angeln möchtest , kannst du nach NL ausweichen.
In NRW nur von Land. Sorry. Gruß Thomas
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop!
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#3
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Hast du diese Info aus dem Netz? Oder hattest du schon mal Kontakt mit der Rheinpolizei oder hast das aus dem Gesetz?
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#4
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Auch vor Anker darf man in NRW nicht vom Boot auf dem Rhein angeln.
Viele "Guides" fahren mit Booten zu aussichtsreichen Stellen, machen am Ufer fest, um ihre Kunden von den Buhnen aus zum Fisch zu bringen.
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Grüße vom Dirk( Kosta)
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#5
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Evtl. Ankern oder das Boot auf Land schieben? Geht das da wie bei uns an der Elbe? also das Boot festmachen??? Das dürfte doch dann kein Problem mehr sein. Ob ich nun in der Buhne oder in meiner Plicht sitze....
Na ok, ich gebe es zu, ich tippele hier mit NullWissen, aber Interesse an der Auflösung. Viele Grüße Gunter Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#6
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Zitat:
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#7
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Zitat:
Ok dann ist es wohl so ;-( Echt mies das wir diese Regelung dann so in NRW haben. Wird sich wahrscheinlich dann auch nicht mehr ändern in absehbarer Zeit. Aber naja wie gesagt, verstehen tue ich diese Regelung nicht wirklich, wenn man nicht im Bereich der Schiffe ist. |
#8
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Manchmal fragt man zuviel...
😉 Wie hoch ist denn das Risiko evtl. mal nen 10er oder 20er Strafe zu zahlen? Ja neeeee, will Dich nicht zu Straftaten verleiten...
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#9
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Zitat:
Da hilft dann nur rüber paddeln |
#11
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Zitat:
den sollte man als Angler schon mal gelesen haben nachlesen kann man unter dem Link was am Rhein in NRW erlaubt ist http://www.rheinfischerei-nrw.de/erlaubnisscheine/
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (20.03.2017 um 21:38 Uhr)
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#12
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Und wie sieht es rein praktisch dann mit der Strafe bei Euch am Rhein aus.
a) Angeln vom Boot in der Buhne und b) Angeln über den Sonnenuntergang hinaus. Wird denn überhaupt kontrolliert und gibt es dann mehr als ein DuDu? Ich finde diese Festlegungen schon etwas seltsam. Ob ich nun das ganze Gerödel von Bord trage oder in der Plicht sitze bzw. so wie Billi schrieb, ob ich Nachts am deutschen oder französischen Ufer angle. Naja, man muß nicht alles verstehen. viele Grüße Gunter |
#13
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Zitat:
Wenn ich aber den Bußgeldkatalog sehe... https://tierschutz.bussgeldkatalog.o...-wuerttemberg/
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#14
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Das wäre mir der Zander nicht Wert,dafür kaufe Ich mir dann lieber den Fisch auch wenn dabei der " Kick" fehlt einen Zander von 70 oder 80 cm an der Rute zu haben.Dann doch besser nach NL ausweichen und dort in den Genuss kommen vom Boot aus Fischen zu dürfen.
Gruß Jörg |
#15
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Zitat:
Falls Du dieses möchtest schicke mir ne PN und ich gebe Dir alles Ausführlich wie und was Du benötigst. Das meiste machste telefonisch und Jahrekarte für den Rhein in RLP bekommste im Angelladen in RLP. Gruß Fred |
#16
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Jaaa, naja da sind ja BIS 5000 € auf alles und jeden Scheiß festgelegt.
u.a. das Nichtmitführen des Fischereierlaubnisscheines... wißt Ihr, wie oft ich den zu Hause vergesse? Die oben genannten beiden "Vergehen" könnte ich in eine Schublade des Bußgeldkataloges gar nicht pressen. So wird es dann wohl renitente und behördenbekannte Zeitgenossen eher mit etwas höheren Strafen treffen während dem Otto Normalo ein kleiner Streifen weggezuppelt wird. Das würde sich dann mit den zu erwartenden Strafen hier bei uns decken. Petri Heil Gunter |
#17
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Was ist denn auf dem Rhein dann von diesen Belly Boads zu halten....
https://www.bootdepot.de/1282-Boote/...FQPjGwodRmYC6g Boot oder ne zu große Schwimmweste
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Gruß - Georg
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#18
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Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir dieses Bootsangelverbot überhaupt nicht weh tut.
Wir haben einen Campingplatz direkt am Rhein, genügend Buhnen, die man zu Fuss erreichen kann und dazu noch das Boot im nahe gelegenen Hafen liegen. Mit dem fahre ich ab und an zu Stellen, die für Fussgänger entweder schwer oder gar nicht zu erreichen sind. Dieses meistens dann, wenn "unsere" Buhnenköpfe und Buhnenfelder, gerade im Sommer, von Anglern überlaufen sind. Im ca. 15km weit entfernten Holland war ich noch nie angeln. Reizt mich aber auch nicht. Edit: Auch Bellybotte dürfen nicht benutzt werden, auch keine Luftmatratze, aufblasbare Sitzsäcke oder Badeplattformen
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Grüße vom Dirk( Kosta) |
#19
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Zitat:
Ja, daran sieht man deutlich, was für ein Quark diese Regelung ist. |
#20
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Ich muss Euch mal erzählen, was mir der in Grieth ansässige Aalschokker- Betreiber mitteilte:
Beim Auslegen und Einholen seiner Reusen hat er des öfteren "schwarze Reusen und Langleinen" entdeckt und entsorgt. Diese wurde garantiert nicht vom Ufer aus gesetzt. Und das Diese nicht so regelmäßig kontrolliert werden wie die von ihm, dürfte ebenfalls klar sein. Man sorgt also mit dem Verbot auch gegen die "dunkelschwarzen" Anglerschafe unter uns. Und was bei keinem Verbot gerade am Niederrhein und nahe der holländischen Grenze dann auf dem Wasser los wäre, möchte ich nicht wissen.
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Grüße vom Dirk( Kosta)
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#21
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Zitat:
Moin, mit dem Ding in der Rheinströmung möchte ich keinen erleben... Und zwischen den vermeintlich geschützten Buhnen zieht es einen schneller raus, als man denkt. Davon könnten jedes Jahr die ertrunkenen Rheinschwimmer berichten... LG Duke
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#22
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Davon abgesehen würde ich nur im Notfall zwischen die Buhnen fahren.Die Untiefen, welche bei Niedrigwasser zu sehen sind,würden mich nicht das Risiko einen Schadens am Boot für etwas Fisch eingehen lassen.
Gruß Rudi |
#23
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Das hat in NRW mit der Einwohnerzahl samt Berufsschifffahrt zu tun.
Daher verboten. In Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg wiederum ist es erlaubt.
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Grüßle Marco |
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