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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#26
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Zitat:
Trailer oder ein teilbeladener 3500 kg Trailer ist. Also müssen sie ALLE rauswinken um in die Papiere zu schauen. Und wenn das so ist können sie auch gleich alle rauswinken und im Rahmen einer Kontrolle wiegen, den Fahrer nach Alkohol/Drogen prüfen, etc..... Ist wohl mal wieder so eine reine PR Sache Okay, den 40 Tonner der 45 Tonnen wiegt kriegen sie so auf jeden Fall. Aber das ist eine verdammt seltene Sache.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#27
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Wie macht es denn die Polizei, die im Starßengraben auf der lauer liegt?
Doch genau so. Man sieht doch, was drüber fährt und was es wiegen dürfte. Im Zweifel kann ja angehalten werden. - Ein Zweiachser-Trailer hinter einem PKW darf nicht über 3,5 to wiegen. - Ein Einachser-Trailer hinter einem PKW darf nicht über 1,8 to wiegen. - u.s.w.. Aus eigener persönlicher Erfahrung weiß ich, dass das LKW-Mautsystem in Belgien die LKW so genau scannen kann, dass Kennzeichen, Gewicht, Achsen und Typ JEDES Fahrzeuges erkannt werden kann. Die haben eine Grenze von 3,5 to je LKW. Und das System funktiniert seit über einem Jahr 100%. Dafür braucht man aber zusätzlich eine Schilderbrücke. Funktioniert dann aber automatisch.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#28
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Zitat:
Beispiel (Ich nehm jetzt mal die Angaben von Sandmann als Basis): Gespann mit 100 Km/h unterwegs, Gewicht gesamt 3,7t. =>rausziehen und genauer anschauen. Entweder darf er laut Fahrzeugpapieren (Gewicht) die 100 fahren, dann ist er aber überladen. Oder er darf so schwer sein, dann ist er aber zu schnell gewesen. Auf jeden Fall ein Grund, Ihn rauszuziehen und es sich genauer anzuschauen. Darum geht's ja... Jan |
#29
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ACHTUNG NOCHMALS: Bei den österreichischen Grenzen geht es NICHT um das tatsächliche Gewicht, sondern um das höchstzulässige Gesamtgewicht, also zB:
Auto höchstzl 2.0t; tats. 1.6t Anhänger höchstzl 1.8t; tats. 1.5t = max. 80km/h !!! Grüße Sandman |
#30
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Schon klar.
Wollte ja nur ein Beispiel geben, wann es sich für die Ordnungsmacht anbietet genauer hin zu schauen wenn die Waage Daten meldet... Jan |
#31
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Zitat:
Bei "leichten Anhängern" (also bis 750 KG) gilt doch: 100 Km/h, wenn das Zugfahrzeug alleine bis zu 3,5t in den Papieren stehen hat, oder? Danke, Jan |
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