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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Führerscheinfreie Boote und deren Versicherung?
Für unsere FeWo möchte ich gerne ein kleines Angelboot mit Außenborder zur Mitnutzung von Gästen zu Verfügung stellen: Wie sieht das versicherungstechnisch aus?
Stimmt es das unter 15PS (Seebereich) die Allgemeine Privathaftpflicht des Fahrzeugführers reicht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.10.2017 um 18:19 Uhr)
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#2
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Bei meiner privaten Haftpflicht sind Aussenborder bis 15 PS und Innenborder bis 5 PS mit eingeschlossen.
Habe ich auch schriftlich auf Anfrage von der Versicherung bekommen, da es in der einfachen Police nicht aufgeführt war. Rufe mal deine Versicherung an und frage mal nach und lasse es dir schriftlich bescheinigen.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#3
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Zitat:
Frag doch mal Norman, kann ja die Welt nicht kosten. In welchem Revier denn?
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gregor |
#4
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Zitat:
Gefahren wird im Seebereich der Eider. Norman ist natürlich mein Ansprechpartner und werde ihn falls es keiner hier weiß ansprechen. Aber das ist ja eine elementare Frage: Hier im Verein ist man sich sicher, dass führerscheinfreie Boote wie eine Luftmatratze oder Gummibett, Fahrrad zu sehen sind.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#5
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Das ist meiner Meinung nach Gewerbliche Nutzung
da muss Du aufpassen.
Du Vermietest das Boot. Schaue mal bei Elwis nach da musst Du einige Auflagen erfüllen. Gruß Roland
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#6
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Ich vermiete nicht, sondern biete eine entgeldlose Mitbenutzung an.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#7
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Automatisch sind führerscheinfreie Boote nicht mit der Privathaftpflicht versichert!
Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, das Boot mit aufnehmen zu lassen, wobei es nicht bei jeder Verwicherung geht. Das muss ebenso individuell geklärt werden wie bei Radladern, Einachsern und anderen zulassungsfreien Landfahrzeugen. Und dann ist es personenbezogen, was in diesem Fall ja nicht weiter hilft. Unsere aktuelle Privathaftpflicht hat sich zum Beispiel geweigert, unser Ruderboot mit 4m und 9,9PS aufzunehmen, da sie auch Wassersportversicherungen anbieten. Gruß Jan
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#8
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Hallo,
was ich so gelesen habe, ist es wohl sehr von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig. Es gibt Versicherungen die in der Privat-Haftpflicht führerscheinfreie Boote mit einschließen, andere schließen nur muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddel-und Tretboote) ein. Teilweise wird die Nutzungsdauer auf gelegentliche Nutzung beschränkt. Zitat:
Meiner Meinung fällt damit das Boot unter die Vermietungsverordnung. Bis dann Dominic
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#9
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sehe ich auch so, die Nummer mit der Mietsache wird dir noch Probleme bereiten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#10
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Danke für Eure Einschätzung und Mithilfe.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
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