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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 12.02.2014, 21:28
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Da brauchst du keine "fundierte Informationen in Bezug auf Sportboote". Hier geht es um die Umsatzsteuer und keine Luxussteuer. Und das Umsatzsteuerrecht sieht normalerweise und damit die 10 jährige Verjährungsfrist ist für alle Güter gleich.

Aber bevor hier wieder die nervigen Endlosdiskussionen vom Zaun gebrochen werden habe ich mal etwas angehangen
Zitat aus Deinem Anhang:

Aus diesem Urteil lässt sich einiges lernen:
• Man kaufe kein Gebrauchtboot, für das keine Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung vorliegt.
• Tut man es trotzdem, sollte im Kaufvertrag vorsorglich vereinbart werden, dass der Verkäufer für alle Schäden haftet, die dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern dadurch entstehen, dass entsprechende Nachweise nicht vorhanden sind beziehungs-weise nicht beigebracht werden können.
• Ein Käufer sollte sich nicht von vornherein auf die Festsetzungsverjährung verlassen, auch wenn das Alter des Bootes dafür sprechen könnte, dass diese abgelaufen ist. Hier sollte man vor Abschluss des Kaufvertrages grundsätzlich die Festsetzungsbehörden wie Zoll und/oder Finanzamt einbeziehen, um ein abschließendes Votum darüber zu bekommen, ob das Boot noch versteuert werden muss oder durch Ablauf der Festsetzungsfrist sich bereits im freien Verkehr befindet.
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noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #27  
Alt 12.02.2014, 21:39
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Bitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 70 km/h (80 km/h auf der Autobahn) in Dk beachten ! Überschreitungen sollen seeehr teuer sein.

@Thomas

Ich gehe auch davon aus, das es bei der CE in erster Linie um die Zahlen geht.
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Grüße Jens

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  #28  
Alt 12.02.2014, 21:54
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Hallo Freddy,

wenn du hier Dinge einfach so wieder gibst, die du dir nicht einmal selbst angeeignet hast, dann ziehe diese nicht sinnentfremdet aus dem Zusammenhang, sodass "Neuleser" hier ein falsches Bild über das Thema erhalten. Von Tausenden von Bootsverkäufen sind bisher im "normalen" Sportbootbereich (Boote bis 80.000 €) selbst hier im BF so gut wie keine Fälle bekannt, wo alte Boote nachversteuert werden mussten.

Wer auch nur ein wenig Rechtskenntnis hat, wird bei alten Booten immer gegenüber der Zoll- und Steuerbehörde immer "geeignete Nachweise" erbringen können. Es sei denn man kauft ein Boot OHNE jegliche Papiere.
Aber da nimmt man dies ja dann bewußt in Kauf.

P. S.
Der Verkäufer hat den Prozess auch nur deshalb verloren, weil er sich dem Verkäufer gegenüber schriftlich im Kaufvertrag "zur Übergabe der Einfuhrsteuerbescheinigung verpflichtet hat.“

Das ist aber doch ganz normal. Wenn ich etwas zusichere, dann muss ich das auch halten
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #29  
Alt 12.02.2014, 22:00
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Zitat:
Zitat von Münsteraner Beitrag anzeigen
Das hat mir sehr weitergeholfen. Wenn es zu der Besichtigung kommt - entscheidet sich bis heute Abend werden wir morgen vor Antritt der Fahrt vorsorglich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ob es dann in der Praxis funktioniert, werde ich berichten.



Beste Grüße,
Benedikt

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Und besichtigt
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #30  
Alt 12.02.2014, 22:38
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Freddy,

wenn du hier Dinge einfach so wieder gibst, die du dir nicht einmal selbst angeeignet hast, dann ziehe diese nicht sinnentfremdet aus dem Zusammenhang, sodass "Neuleser" hier ein falsches Bild über das Thema erhalten.
Woher willst Du meine Kompetenzen und meinen Wissensstand kennen?
Aus dem Zusammenhang wurde nichts gerissen, sondern das Fazit des Boote Redakteurs zitiert, und das sollte ein Bootskäufer auch beim Kauf bedenken.

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Wer auch nur ein wenig Rechtskenntnis hat, wird bei alten Booten immer gegenüber der Zoll- und Steuerbehörde immer "geeignete Nachweise" erbringen können. Es sei denn man kauft ein Boot OHNE jegliche Papiere.
Aber da nimmt man dies ja dann bewußt in Kauf.
Was ist denn geeignet, außer der Originalrechnung des Erstkaufs oder der Einfuhrsteuerbescheinigung?

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
P. S.
Der Verkäufer hat den Prozess auch nur deshalb verloren, weil er sich dem Verkäufer gegenüber schriftlich im Kaufvertrag "zur Übergabe der Einfuhrsteuerbescheinigung verpflichtet hat.
Stimmt

[/
Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Das ist aber doch ganz normal. Wenn ich etwas zusichere, dann muss ich das auch halten
Stimmt

Und eine Steuerkontrolle wäre für Viele der worst case
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #31  
Alt 13.02.2014, 07:42
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
(..) Da die UST nur 10 Jahre nachveranlagt werden kann.
Bitte verunsicherte hier keine Leute mit ungekennzeichneten Minderheitsmeinungen; insbesondere, wenn zur Mehrheit die Gerichte zählen.

Die USt wird jedesmal NEU fällig, wenn man vom freien Meer in die EU "einreist". Außer man kann eben nachweisen, dass sie früher schon bezahlt wurde (Details sind etwas komplexer, aber im Ergebnis läuft es darauf hinaus). Da eine solche "Einreise" bei einem Boot an der Küste als Regelfall unterstellt wird, muss man immer einen USt-Nachweis führen können.

Es wird auch durchaus kontrolliert. Das Schlagwort für die BF-Suchefunktion ist "zollredlicher Besitz".
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.02.2014 um 10:39 Uhr) Grund: Zitat repariert.
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  #32  
Alt 27.11.2017, 21:57
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Hallo Allerseits,

der Bootskauf im Jahre 2014 in Dänemark hat leider nicht geklappt. Allerdings werde ich am kommenden Samstag einen Boston Whaler SuperSport (Bj. 1993) in Dänemark bei einer Privatperson besichtigen.

In den bisherigen Posts wurde beschrieben, dass ein MwSt Nachweis vorliegen sollte. Da ich nicht 100%ig sicher bin, dass noch sämtliche Unterlagen vom Kauf (24 Jahre her) vorhanden sind, stellt sich die Frage, wie ein solcher Nachweis erfolgen kann. Reicht ein koventioneller Kaufvertrag? Oder werden noch mehr Dokumente beim WSA verlangt?
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Beste Grüße, Benedikt


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  #33  
Alt 27.11.2017, 22:54
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Bei der Bootsanmeldung wird nur der Kaufvertrag und der eigene Personalausweis verlangt. Sonst nix.
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Viele Grüße
Thomas
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  #34  
Alt 31.01.2018, 21:09
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Es ist schon erstaunlich, wie in diesem Forum aus fast jedem Thema eine nur noch periphär mit dem Ursprungsthema verbundene Grundsatzdiskussion (im Volksmund: Haarspalterei) entsteht, die keinem mehr was bringt und nur noch dazu dient, das Ego der ganzen antwortenden Schlaumeier zu polieren- bei einigen hat man fast das Gefühl, das Themen ganz bewusst in andere Richtungen gelenkt werden, damit sie mal ordentlich vom Leder ziehen können!

Hier sollten die Mods mal etwas entschiedener durchgreifen, das ist ja nicht zum Aushalten!

Der Themenstarter (und ich auch) wollte(n) Infos zur Bootsüberführung von DK nach D, aber in den letzten Threads geht es fast nur noch um CE und jedwede tatsächlichen oder auch nur eventuellen steuerlichen Abgaben....... und immer "weiß" noch jemand was, nach dem Motto: "Den kann ich über!"

Leute, lasst es doch einfach mal. Wenn man zu dem angefragten Thema keine eigenen Erfahrungen hat: Einfach mal nichts schreiben. Dann bleiben Threads auch informativ und - bestenfalls - hilfreich!

So, und jetzt basht mich ruhig, "Shitstorm Marsch"!
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