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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Aus diesem Urteil lässt sich einiges lernen: • Man kaufe kein Gebrauchtboot, für das keine Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung vorliegt. • Tut man es trotzdem, sollte im Kaufvertrag vorsorglich vereinbart werden, dass der Verkäufer für alle Schäden haftet, die dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern dadurch entstehen, dass entsprechende Nachweise nicht vorhanden sind beziehungs-weise nicht beigebracht werden können. • Ein Käufer sollte sich nicht von vornherein auf die Festsetzungsverjährung verlassen, auch wenn das Alter des Bootes dafür sprechen könnte, dass diese abgelaufen ist. Hier sollte man vor Abschluss des Kaufvertrages grundsätzlich die Festsetzungsbehörden wie Zoll und/oder Finanzamt einbeziehen, um ein abschließendes Votum darüber zu bekommen, ob das Boot noch versteuert werden muss oder durch Ablauf der Festsetzungsfrist sich bereits im freien Verkehr befindet. ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#27
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Bitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 70 km/h (80 km/h auf der Autobahn) in Dk beachten ! Überschreitungen sollen seeehr teuer sein.
@Thomas Ich gehe auch davon aus, das es bei der CE in erster Linie um die Zahlen geht. ![]()
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Grüße Jens ![]() ![]()
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#28
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Hallo Freddy,
wenn du hier Dinge einfach so wieder gibst, die du dir nicht einmal selbst angeeignet hast, dann ziehe diese nicht sinnentfremdet aus dem Zusammenhang, sodass "Neuleser" hier ein falsches Bild über das Thema erhalten. Von Tausenden von Bootsverkäufen sind bisher im "normalen" Sportbootbereich (Boote bis 80.000 €) selbst hier im BF so gut wie keine Fälle bekannt, wo alte Boote nachversteuert werden mussten. Wer auch nur ein wenig Rechtskenntnis hat, wird bei alten Booten immer gegenüber der Zoll- und Steuerbehörde immer "geeignete Nachweise" erbringen können. Es sei denn man kauft ein Boot OHNE jegliche Papiere. Aber da nimmt man dies ja dann bewußt in Kauf. P. S. Der Verkäufer hat den Prozess auch nur deshalb verloren, weil er sich dem Verkäufer gegenüber schriftlich im Kaufvertrag "zur Übergabe der Einfuhrsteuerbescheinigung verpflichtet hat.“ Das ist aber doch ganz normal. Wenn ich etwas zusichere, dann muss ich das auch halten ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#29
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Und ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#30
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Aus dem Zusammenhang wurde nichts gerissen, sondern das Fazit des Boote Redakteurs zitiert, und das sollte ein Bootskäufer auch beim Kauf bedenken. Zitat:
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![]() Und eine Steuerkontrolle wäre für Viele der worst case ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#31
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Bitte verunsicherte hier keine Leute mit ungekennzeichneten Minderheitsmeinungen; insbesondere, wenn zur Mehrheit die Gerichte zählen.
Die USt wird jedesmal NEU fällig, wenn man vom freien Meer in die EU "einreist". Außer man kann eben nachweisen, dass sie früher schon bezahlt wurde (Details sind etwas komplexer, aber im Ergebnis läuft es darauf hinaus). Da eine solche "Einreise" bei einem Boot an der Küste als Regelfall unterstellt wird, muss man immer einen USt-Nachweis führen können. Es wird auch durchaus kontrolliert. Das Schlagwort für die BF-Suchefunktion ist "zollredlicher Besitz".
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.02.2014 um 10:39 Uhr) Grund: Zitat repariert. |
#32
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Hallo Allerseits,
der Bootskauf im Jahre 2014 in Dänemark hat leider nicht geklappt. Allerdings werde ich am kommenden Samstag einen Boston Whaler SuperSport (Bj. 1993) in Dänemark bei einer Privatperson besichtigen. In den bisherigen Posts wurde beschrieben, dass ein MwSt Nachweis vorliegen sollte. Da ich nicht 100%ig sicher bin, dass noch sämtliche Unterlagen vom Kauf (24 Jahre her) vorhanden sind, stellt sich die Frage, wie ein solcher Nachweis erfolgen kann. Reicht ein koventioneller Kaufvertrag? Oder werden noch mehr Dokumente beim WSA verlangt?
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Beste Grüße, Benedikt ![]() |
#33
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Bei der Bootsanmeldung wird nur der Kaufvertrag und der eigene Personalausweis verlangt. Sonst nix.
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Viele Grüße Thomas
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#34
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Es ist schon erstaunlich, wie in diesem Forum aus fast jedem Thema eine nur noch periphär mit dem Ursprungsthema verbundene Grundsatzdiskussion (im Volksmund: Haarspalterei) entsteht, die keinem mehr was bringt und nur noch dazu dient, das Ego der ganzen antwortenden Schlaumeier zu polieren- bei einigen hat man fast das Gefühl, das Themen ganz bewusst in andere Richtungen gelenkt werden, damit sie mal ordentlich vom Leder ziehen können!
Hier sollten die Mods mal etwas entschiedener durchgreifen, das ist ja nicht zum Aushalten! ![]() Der Themenstarter (und ich auch) wollte(n) Infos zur Bootsüberführung von DK nach D, aber in den letzten Threads geht es fast nur noch um CE und jedwede tatsächlichen oder auch nur eventuellen steuerlichen Abgaben....... und immer "weiß" noch jemand was, nach dem Motto: "Den kann ich über!" Leute, lasst es doch einfach mal. Wenn man zu dem angefragten Thema keine eigenen Erfahrungen hat: Einfach mal nichts schreiben. Dann bleiben Threads auch informativ und - bestenfalls - hilfreich! So, und jetzt basht mich ruhig, "Shitstorm Marsch"! ![]() |
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