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  #1  
Alt 11.09.2018, 17:18
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Standard Funkscheine

https://www.dsv.org/nachrichten/2018...ktober-2018-2/

Zitat:
Änderungen bei SRC, LRC und UBI zum 1. Oktober 2018

Zum 1. Oktober ändern sich einige Prüfungsfragen und praktische Anforderungen bei den Funkzeugnissen UBI, SRC und LRC. Die Änderungen sind nicht nur für diejenigen relevant, die einen SRC, LRC oder UBI erwerben möchten, sondern betreffen alle Funkzeugnisinhaber.

In den Prüfungsfragebogen zum Erwerb des SRC und LRC wurden Begrifflichkeiten aktualisiert und Zuständigkeiten angepasst. Außerdem haben sich die Inhalte und der Umfang der praktischen Prüfungen teilweise geändert. Wichtigste Neuerung: Die Verwendung von Inmarsat B ist nicht mehr Prüfungsgegenstand des LRC, beim SRC fällt die Weiterleitung einer Notmeldung („distress relay“) via DSC weg. Das Editieren einer Sicherheitsmeldung und das Aussenden über den Sprechfunk wird zu einer Pflichtaufgabe.
Das „Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“ (Short Range Certificate = SRC) berechtigt zur Ausübung des Seefunks im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) über UKW auf Sportbooten. Das „Allgemeine Funkbetriebszeugnis“ (Long Range Certificate = LRC) erlaubt neben UKW auch die Kommunikation über Grenz- und Kurzwellen sowie Seefunk über Satelliten. Beide Zertifikate sind international gültig und unbefristet.
Alle Änderungen bei den Fragen zum Erwerb des SRC und LRC sind hier übersichtlich und sehr ausführlich zusammengestellt. Wer diesen Fragenkatalog aufmerksam durchgelesen hat, sollte danach wissen, auf welchen UKW-Kanälen Seefunkstellen mit SAR-Hubschraubern ihren Funkverkehr vorzugsweise abwickeln, was beim Kauf eines UKW- oder UKW-GMDSS Funkgeräts zu beachten ist und wann per Funk ein „Silence Mayday“ versendet wird.
Wer seinen UBI machen möchte, das UKW-Sprechfunkzeugnis speziell für die Binnenschifffahrt, den erwarten nicht nur geänderte Fragestellungen im Prüfungsbogen, sondern auch eine erneuerte Sprechfunktafel, die an das internationale Sprechfunkverfahren angeglichen wurde. Der Anruf bei Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen muss nun auch im Binnenschifffahrtsfunk durchgängig mit den international bekannten Sprachphrasen (wie z.B. „all stations“, „this is“ oder „received mayday“) durchgeführt werden. Die weitere Funkabwicklung sowie die Nennung des Schiffstyps vor dem Schiffsnamen werden weiterhin in der jeweiligen Landessprache gesendet. Außerdem muss künftig zusätzlich das Rufzeichen des Schiffs genannt werden.
Bisherige Funkscheine behalten uneingeschränkt Gültigkeit

Die bisherigen Funkscheine behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit“, betont Florian Neuffer von der Führerschein-Abteilung des DSV. „Doch wir empfehlen jedem Schiffsführer, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen, um ordnungsgemäß am Funkverkehr teilnehmen und im Notfall richtig über Funk reagieren zu können.“
Bei Fragen steht die Führerschein-Abteilung des DSV gerne per Mail unter fuehrerscheine@dsv.org zur Verfügung.

Datum11/09/2018
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Liebe Grüße
Mattze

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  #2  
Alt 11.09.2018, 17:23
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Wie ist das wenn man sich jetzt zur Prüfung im Oktober/November anmeldet.

Wird dann nach altem oder neuen Recht geprüft?


Gruß
Chris
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  #3  
Alt 11.09.2018, 17:28
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wie ist das wenn man sich jetzt zur Prüfung im Oktober/November anmeldet.

Wird dann nach altem oder neuen Recht geprüft?
Weiß ich leider auch nicht.
Beim DMYV bzw. DMYV-Prüfungsausschüssen, die ja das gleiche Prüfen, habe ich bislang auch noch keine Info dazu gesehen. Vielleicht kommt da noch was.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #4  
Alt 11.09.2018, 18:29
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Auf jeden Fall arg kurzfristig. Dürfte ja kaum neue Lehrbücher bis Oktober geben...

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 12.09.2018, 08:56
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Das ganze hat wohl schon mit dem geänderten Handbuch Binnenschifffahrtsfunk in 2017 begonnen. Und die Änderungen fürs UBI sind dann im Juni 2018 im Verkehrsblatt veröffentlicht worden - SRC/LRC etwas später. Hoffen wir das Verlage und Lehrbuchautoren, das früh mitbekommen haben und entsprechend schnell umstellen.

Die Änderungen bei den Fragen scheinen mir im Wesentlichen eine Anpassung an neue Begrifflichkeiten zu sein ("Freuquenzzuteilungsurkunde" (die heißt schon länger nicht mehr so) <-> "Zuteilung (Ship Station Licence)" etc.)

Zumindest ganz allgemein kann man für SRC/LRC hier nachlesen wie die neuen Prüfungsanforderungen neben der Theorie (s.o.) auch in der Praxis ab 1.10.2018 sind: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...isse-node.html
(ist allerdings recht abstrakt)

Für UBI scheint mir die geänderte Sprechfunktafel wichtig: http://www.fvt.wsv.de/ubi/2018-08-20_Fragen-UBI_und_Sprechfunktafel.pdf (letzte Seite hier)
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Liebe Grüße
Mattze

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  #6  
Alt 12.09.2018, 09:11
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Danke für den Hinweis.
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  #7  
Alt 12.09.2018, 09:37
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In der App ist es schon geändert, man kann den Schalter auf neue oder alte Fragen stellen, jeweils wer wann die Prüfung ablegen will, bzw der Termin festgelegt wird.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Gruß Roland
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  #8  
Alt 13.09.2018, 07:23
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
.... Hoffen wir das Verlage und Lehrbuchautoren, das früh mitbekommen haben und entsprechend schnell umstellen. ...


Hier:
https://www.delius-klasing.de/blog/a...en-und-seefunk
hat zumindest der Hauptanbieter DeliusKlasing für Funkscheinlehrmaterial Mitte Juni schon "reagiert".

Neben den Änderungen zum 1.10.18 dürfte interessant sein:
Zitat:
... Ausblick: Binnenfunk im SRC/ LRC zukünftig enthalten? Das BMVI steht vor der Aufgabe, die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprV) zu überarbeiten, die sich in der jetzigen Fassung auf die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) aus dem Jahre 2000 bezieht. Die neue Fassung der RAINWAT von 2012 (Revision 2016) löst die alte Fassung ab.
Die neue Regionale Vereinbarung für den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) schreibt im Anhang 1, Nr. 1.2 folgendes vor: „Die Zeugnisse, die nach den Bestimmungen des Artikels 47 der VO Funk [SRC, LRC, etc. (redaktionelle Anmerkung)] erteilt wurden, berechtigen den Inhaber ebenfalls zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle im Binnenschifffahrtsfunk“[iii]. Im Klartext würde dies bedeuten, dass Inhaber eines Seefunkzeugnisses automatisch auch die Berechtigung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk haben. Zwar war dieses in Deutschland bis 2003 ähnlich (als die Prüfung noch bei der RegTP – früher Post abgenommen wurden), jedoch mussten im Theorieteil auch Fragen zum Binnenschifffahrtsfunk beantwortet werden.
Das Problem ist dem Ministerium seit 2012 bekannt. Sollte das BMVI ohne weitere Anpassungen die die BinSchSprV ändern, fehlen dem Bewerber für das Seefunkzeugnis Kenntnisse über Verkehrskreise, ATIS-Nummer oder über das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Wie es in dieser Sache weitergeht ist aus dem Ministerium nicht zu erfahren. Eine Änderung im Zusammenhang mit der aktuellen Anpassung der Fragenkataloge ist jedoch nicht zu erwarten.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #9  
Alt 13.09.2018, 08:29
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Muss man sich also wieder mit beschäftigen. Ist nicht lange her, dass ich UBI und SRC gemacht habe und ich war froh, als das abgeschlossen war. Sehr destruktives Thema die Funkscheine mit wenig Spaß-Faktor, aber eminent wichtig.

Grüße

Totti
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  #10  
Alt 13.09.2018, 10:03
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Muss man sich also wieder mit beschäftigen. Ist nicht lange her, dass ich UBI und SRC gemacht habe und ich war froh, als das abgeschlossen war. Sehr destruktives Thema die Funkscheine mit wenig Spaß-Faktor, aber eminent wichtig. ...
Wenn man keine Lust dazu hat, ist es im Grunde nicht weiter notwendig, sich damit zu beschäftigen. Es gibt kein Bußgeld dafür, wenn man sich nicht 100% an den im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk vorgegeben Gesprächstext hält.
Noch nicht?



Der Text
Zitat:
Zitat von DSV
Die Änderungen sind nicht nur für diejenigen relevant, die einen SRC, LRC oder UBI erwerben möchten, sondern betreffen alle Funkzeugnisinhaber.
war glaube ich eher zum Schmunzeln gedacht?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #11  
Alt 13.09.2018, 10:15
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Wenn man keine Lust dazu hat, ist es im Grunde nicht weiter notwendig, sich damit zu beschäftigen. Es gibt kein Bußgeld dafür, wenn man sich nicht 100% an den im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk vorgegeben Gesprächstext hält.
Noch nicht?
Die praktische Realität sieht ja eh (fast wie immer) völlig anders aus als die Prüfung.
Das Problem ist halt, wenn man in Not ist und entsprechend unter Druck und Stress ist und ad hoc einen Notruf absetzen muss, möglicherweise neben weiterer akuter Schiffssicherungs-Maßnahmen, ist der Kopf wahrscheinlich sehr leer und dann kommt nicht viel richtig an im Mikrofon.
Insofern sollte man sich das alles zwischendurch nochmal zu Gemüte führen und ich muss ehrlich sagen, bei mir ist von den Prüfungen schon viel verraucht.
Zum Glück gibt es ja schon mal einen Taster hinter der Klappe, der das Wichtigste überträgt.

Viele Grüße

Totti
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  #12  
Alt 13.09.2018, 10:22
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... Das Problem ist halt, wenn man in Not ist und entsprechend unter Druck und Stress ist und ad hoc einen Notruf absetzen muss, möglicherweise neben weiterer akuter Schiffssicherungs-Maßnahmen, ist der Kopf wahrscheinlich sehr leer und dann kommt nicht viel richtig an im Mikrofon.
Insofern sollte man sich das alles zwischendurch nochmal zu Gemüte führen und ich muss ehrlich sagen, bei mir ist von den Prüfungen schon viel verraucht. ...
Schaden kann's natürlich nicht, sich damit zu beschäftigen.
Ansonsten ist ein einlaminierter Funkablaufplan auch recht hilfreich.
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  #13  
Alt 13.09.2018, 10:33
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die praktische Realität sieht ja eh (fast wie immer) völlig anders aus als die Prüfung. ...
Besonders beim Funk gilt:
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis wesentlich größer als in der Theorie

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 13.09.2018, 10:37
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Besonders beim Funk gilt:
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis wesentlich größer als in der Theorie

Gruß Lutz
Da ist was wahres dran...
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Alt 19.09.2018, 21:11
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
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Wird dann nach altem oder neuen Recht geprüft?
Die Frage würde mittlerweile auf der Website des DMYV klar beantwortet:

Zitat:
„Sämtliche Änderungen bei den Prüfungsfragen aller Funkzeugnisse, der praktischen Prüfungen und der UBI-Sprechfunktafel gelten ab dem 1. Oktober 2018 und werden in ihrer neuen Form auch ab diesem Stichtag von den Prüfungsausschüssen so geprüft.“
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