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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootkauf in Kroatien, was beachten ?
Ich beabsichtige in Kroatien ein Boot ( Baujahr 1996 ) im Wert von ca.20.000 Euro zu kaufen.
Eigentümer: Österreicher, Boot registriert in Ö, Käufer ( ich ) Deutscher, Boot Liegeplatz in Kroatien. Soll auch dort bleiben. Was ist beim Kauf zu beachten ? Eigentumsnachweis, gibt es in Ö auch Hypotheken auf Konsumgüter ( Boote ) Möchte sicher gehen das das Boot frei von Lasten ist, da ich das Boot wahrscheinlich ( nach Besichtigung und Probefahrt ) bar zahlen werden muss.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
#2
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Hallo Bruno,
Hypothekarkredite werden in Österreich nur bei Grundbücherlicher Sicherstellung vergeben. Boote werden in der Regel (von den klassischen Hausbanken) auch bei Darlehen nicht besichert, zumal ja (anders als beim KFZ) kaum ein Dokumenteninkasso möglich ist. Boote dieses Baujahrs besichert aber wohl ohnehin niemand mehr.
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Cheers, Ingo
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#3
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Ich meine gelesen zu haben das in Österreich Boote in ein Register eingetragen werden ?
Kann man das auch auch als Eigentumsnachweis sehen ?
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
#4
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Boote die eine Zulassung in Österreich haben sind natürlich in ein Register eingetragen, ist ja auch in Deutschland nicht anders...
Aber dort wird dir keiner sagen, ob das Boot noch belastet ist. Du kannst aber im Amt für See und Schifffahrt in jedem Bundesland einen anwalt oder Notar nachfragen lassen ob das Boot im Besitz der Person ist welche es dir verkaufen will. Noch einfacher geht das natürlich wenn dir der Vorbesitzer den Seebrief zeigt, dort ist der Besitzer oder die Besitzer angeführt. Wenn das Boot eine Zulassung in Österreich hat, dann hat es auch einen Seebrief!
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph-----
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#5
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Hallo,
In Österreich wird ein Boot nicht als Sicherheit bei einer Bank akzeptiert. Theoretisch kann es aber mehrere Besitzer geben. Derjenige der 51% oder mehr besitzt, wird alleine im Sewbrief eingetragen. Eventuelle weitere Anteilseigner siehst Du nirgends. Aber derjenige der im Seebrief eingetragen ist, ist aucj berechtigt das Boot komplett zu verkaufen. Aus meiner Sicht die Rumpfnummer mit den Papieren des Bootes kontrollieren und wenn das passt, Gekd bei Übergabe. liebe Grüsse stefan
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