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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.12.2009, 09:00
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ALF ALF ist offline
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Standard Bootkauf in Österreich / was beachten?

Hi Leuts, ich hole mein "neues" Boot am Wochenende aus Österreich ab. Was muß ich beachten?
Es ist Bauj. 90 und seit mindestens 15 Jahren dort angemeldet.
Dabei ist ein, in Österreich angemeldeter Alu Trailer, Tandem gebremst.

"Einfuhr?? Steuern?? Zoll??"

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  #2  
Alt 09.12.2009, 09:18
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Hi Alf,

da machst Du dir aber früh Gedanken drüber hast aber Glück

Einfach dranhängen und ab nach hause. Kein Zoll, keine Gebühren (wenigstens ein Vorteil der EU) Trailer mit den entsprechenden Papieren innerhalb von 14 Tagen ummelden und gut ist. Wichtig ist nur, dass Du den Kaufvertrag und die Trailerpapiere dabei hast.

Viel Spass mit dem neuen Boot

Wolfgang
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  #3  
Alt 09.12.2009, 09:38
joefloki joefloki ist offline
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Fast, aber ganz so würde ich das nicht sehen:

Du solltest einen Nachweis haben, daß der Vorbesitzer die MwSt.bezahlt hat.
Am besten durch den Kaufvertrag des Vorbesitzers, es sei den, das österr. Boot hatte einen offiziellen Seebrief, dann wurde dies bei dessen Ausstellung von der Behörde überprüft. In diesem Fall das Original des Seebriefs geben lassen.

Ich, als Österreicher, hatte ein Boot in den NL gekauft. Da wollten die österr. Behörden bei Ausstellung des Seebriefs auch diesen MwSt. Nachweis über die in den NL gezahlte MwSt. Dafür hatte ich eine in den NL ausgestellte Bestätigung des dort zuständigen Finanzamtes.
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  #4  
Alt 09.12.2009, 09:39
simergy simergy ist offline
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Und vorallem brauchst du beim Trailer von A nach D nichts umbauen, da die mehr Beleuchtung dran haben müssen wie die Deutschen.

von D nach A würde es anders aussehen

Gruss Sepp
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  #5  
Alt 09.12.2009, 09:41
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ALF ALF ist offline
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Ich danke dir!
Habe hier auch schon viel gelesen und gefunden...
Leider wird oft sehr viel zerredet!
Also fahre ich "Es" einfach in Ö. abholen, als sei es in der Nachbarschaft.
Klar, Ummelden werde ich alles sofort!
Denke ich werde zum TüV müssen, oder??
Der Ö.-TüV wird sicher beim Straßenverkehrsamt nicht anerkannt!?
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  #6  
Alt 09.12.2009, 09:46
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Zitat:
Zitat von joefloki Beitrag anzeigen
Fast, aber ganz so würde ich das nicht sehen:

Du solltest einen Nachweis haben, daß der Vorbesitzer die MwSt.bezahlt hat.
Am besten durch den Kaufvertrag des Vorbesitzers, es sei den, das österr. Boot hatte einen offiziellen Seebrief, dann wurde dies bei dessen Ausstellung von der Behörde überprüft. In diesem Fall das Original des Seebriefs geben lassen.

Ich, als Österreicher, hatte ein Boot in den NL gekauft. Da wollten die österr. Behörden bei Ausstellung des Seebriefs auch diesen MwSt. Nachweis über die in den NL gezahlte MwSt. Dafür hatte ich eine in den NL ausgestellte Bestätigung des dort zuständigen Finanzamtes.
Also außer Kaufvertrag und Trailerpapiere... schon mal vermerkt...
1.
Seebrief und / oder Nachweis der gezahlten Steuer in der EU..
2. ?
3. ?

Danke!!
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  #7  
Alt 09.12.2009, 10:01
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zu 2: WINTERREIFEN
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  #8  
Alt 09.12.2009, 10:16
joefloki joefloki ist offline
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Also außer Kaufvertrag und Trailerpapiere... schon mal vermerkt...
1.
Seebrief und / oder Nachweis der gezahlten Steuer in der EU..
2. ?
3. ?

Danke!!
Natürlich 2. Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer und 3.Bestätigung der Zahlung,
ja, das wollte man auch noch bei mir.
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  #9  
Alt 09.12.2009, 10:20
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Zitat:
Zitat von joefloki Beitrag anzeigen
Natürlich 2. Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer und 3.Bestätigung der Zahlung,
ja, das wollte man auch noch bei mir.
Danke! Und Grüße nach Wien!
Bin am Wochenende in deiner Nähe!
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  #10  
Alt 09.12.2009, 14:31
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Und vorallem brauchst du beim Trailer von A nach D nichts umbauen, da die mehr Beleuchtung dran haben müssen wie die Deutschen.

von D nach A würde es anders aussehen

Gruss Sepp
Das stimmt so nicht ganz. Ich hab einen Trailer, Bj. 97, (mit Boot drauf) gekauft, der dort zugelassen war, aber die hier vorgeschriebenen gelben Seitenlichter nicht hatte. Der Trailer konnte hier in D erst nach Montage der Seitenlichter und nur nach Einzelabnahme durch den TÜV zugelassen werden.
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Gruß von Hartmut
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  #11  
Alt 09.12.2009, 14:34
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Meinst du richtige Seitenlichter, oder aber Rückstrahler (Katzenaugen) ?
Denn Katzenaugen kann man ja sicher einfach längst aufkleben!? Oder??
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  #12  
Alt 09.12.2009, 14:38
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Meinst du richtige Seitenlichter, oder aber Rückstrahler (Katzenaugen) ?
Denn Katzenaugen kann man ja sicher einfach längst aufkleben!? Oder??
Richtige beleuchtete Seitenlichter mußte ich dranmachen (lassen, hat der Verkäufer bezahlt, weil wir das gleich ausgemacht hatten).
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Gruß von Hartmut
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  #13  
Alt 09.12.2009, 14:39
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Ach ja, und Gratulation zum neuen Boot und gute Reise beim Abholen!
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  #14  
Alt 09.12.2009, 15:42
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Hi Leuts, ich hole mein "neues" Boot am Wochenende aus Österreich ab. Was muß ich beachten?
Es ist Bauj. 90 und seit mindestens 15 Jahren dort angemeldet.
Dabei ist ein, in Österreich angemeldeter Alu Trailer, Tandem gebremst.

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Prinzipiell kein Problem, aber 2 Dinge fallen mir trotzdem ein:
+ Es ist sauschwer Überstellungskennzeichen für die Fahrt von Österreich nach Deutschland zu bekommen. Ich würde raten, den Trailer angemeldet zu lassen und aus Deutschland dann die österr. Nummerntafel an den Verkäufer zurückzusenden.
+ Du benötigst vom Käufer eine Bestätigung, dass er bei der österr. Behörde das Boot abgemeldet hat. Sonst kannst Du es nicht anmelden.
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  #15  
Alt 09.12.2009, 15:43
Marex 7001 Marex 7001 ist offline
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Meinst du richtige Seitenlichter, oder aber Rückstrahler (Katzenaugen) ?
Denn Katzenaugen kann man ja sicher einfach längst aufkleben!? Oder??
ich habe meinen Trailer auch extra für Österreich umbauen lassen. Das heisst seitlich alle zwei Meter gelbe elektrische Lichter (keine Katzenaugen)!
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  #16  
Alt 09.12.2009, 17:29
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Prinzipiell kein Problem, aber 2 Dinge fallen mir trotzdem ein:
+ Es ist sauschwer Überstellungskennzeichen für die Fahrt von Österreich nach Deutschland zu bekommen. Ich würde raten, den Trailer angemeldet zu lassen und aus Deutschland dann die österr. Nummerntafel an den Verkäufer zurückzusenden.
+ Du benötigst vom Käufer eine Bestätigung, dass er bei der österr. Behörde das Boot abgemeldet hat. Sonst kannst Du es nicht anmelden.
Ich habe gelesen, dass das Straßenverkehrsamt hier in Old Germany eine Ab- Ummeldebescheinigung nach Österreich zur Behörde sendet wenn ich den Trailer hier auf meinen Namen zulasse..!?
Ich fahre erst einmal mit dem A Kennzeichen nach Hause...
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  #17  
Alt 09.12.2009, 18:39
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Ich habe gelesen, dass das Straßenverkehrsamt hier in Old Germany eine Ab- Ummeldebescheinigung nach Österreich zur Behörde sendet wenn ich den Trailer hier auf meinen Namen zulasse..!?
Ich fahre erst einmal mit dem A Kennzeichen nach Hause...
Das Problem ist die Versicherung für die Überstellungsfahrt - die ist sauteuer und kompliziert - mit den österr. Kennzeichen zu fahren ist viel einfacher und kostet dem Verkäufer nur eine Woche länger Versicherungszahlung von einem Minimalbetrag.
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  #18  
Alt 09.12.2009, 18:54
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Zitat:
Zitat von ALF Beitrag anzeigen
Ich fahre erst einmal mit dem A Kennzeichen nach Hause...
Mach das, und wenn du alle Papiere dabei hast, wird's auch keine Probleme im Falle einer Kontrolle geben. Gute Fahrt!
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  #19  
Alt 09.12.2009, 19:00
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Würdest Du das machen, einem "Fremden" deine Kennzeichen mitgeben?

Ich hätte da Bedenken
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Gruss Sven
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  #20  
Alt 09.12.2009, 20:27
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Zitat:
Zitat von Ramsi Beitrag anzeigen
Würdest Du das machen, einem "Fremden" deine Kennzeichen mitgeben?

Ich hätte da Bedenken
Also ich hab´s getan wie ich mein Boot verkauft habe - was soll auch schon passieren? Das Schlimmste wäre, dass der Käufer das Kennzeichen "vergisst" zurückzuschicken - dann müsste man das Boot in Österreich ohne Kennzeichen abmelden, was etwas teurer wäre. Und man bezahlt halt noch ein paar Tage länger als benötigt die Versicherung - umgerechnet auf eine Trailerversicherung wahrscheinlich ein Gegenwert unter einer Biergrenze....

Ich hab´s jedenfalls so mit meinem Käufer gemacht und der war sehr froh sich einige Kosten zu ersparen.

Was für Bedenken hättest denn Du?
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Servus felix
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  #21  
Alt 09.12.2009, 20:36
joefloki joefloki ist offline
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Was für Bedenken hättest denn Du?
Also rein theoretisch gäbe es schon dabei etwas zu bedenken:
Bei einem Schaden haftet der Halter des Fahrzeugs (in diesem Fall der des Änhängers) mit seinem ganzen Vermögen dann, wenn die Versicherungsumme für die Schadensbehebung nicht ausreichen sollte. Dh im konkreten Fall würde das Risiko beim Verkäufer liegen. Der könnte dann zwar beim Käufer wieder Regress nehmen, ......

Kommt zwar in der Praxis selten vor, denn da müsste er etwa schon in einen Tankwagen rauschen und es wären Menschen mit lebenslangen Behinderungen.

Die absolut sichere und saubere Lösung wäre die, wenn er sich die Papiere für den Hänger schicken lässt und diesen dann in D anmeldet und dann schon mit seinen neuen Kennzeichen mit dem Gespann heimfährt.
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  #22  
Alt 09.12.2009, 20:44
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Zitat:
Zitat von joefloki Beitrag anzeigen
Bei einem Schaden haftet der Halter des Fahrzeugs (in diesem Fall der des Änhängers) mit seinem ganzen Vermögen dann, wenn die Versicherungsumme für die Schadensbehebung nicht ausreichen sollte. Dh im konkreten Fall würde das Risiko beim Verkäufer liegen. Der könnte dann zwar beim Käufer wieder Regress nehmen, ......
Stimmt für das Zugfahrzeug, aber was müsste mit dem Trailer passieren, dass die Deckung der Versicherung nicht ausreicht - naja, wenn man sich sehr bemüht etwas zu finden, dann könnte man davon ausgehen, dass der Käufer auf den Pannenstreifen der Europabrücke fährt, abkuppelt, das Boot auf den Pannenstreifen stellt, den Trailer mit Dynamit bepackt und nach Zünden der Zündschnur auf ein darunterliegendes Hotel fallen lässt und einen 100m mal 100m tiefen Krater verursacht.

Bei soviel krimineller Energie, würde allerdings die Frage sein, warum er das Boot gekauft hat und nicht gleich gestohlen
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Servus felix
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  #23  
Alt 09.12.2009, 21:04
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Na ich sagte ja "theoretisch", womit ich meinte die Möglichkeit ist gering, es ist aber schon des öfteren passiert, ist halt wie ein Solo Sechser mit dreifach Jackpot.

.......aber bei ein paar lebenslang Behinderten wäre halt die Versicherung von Zugfahrzeug UND Hänger auch rasch aufgebraucht....es würde auch schon der Unterhalt für eine größere Familie mit kleinen Kindern dazu genügen, wenn der Familienerhalter ums Leben kommt......
Es ist nicht das von dir zitierte Szenario.
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  #24  
Alt 10.12.2009, 12:02
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Hallo,
der Seebrief muss an die austellende Behörde zurückgeschickt werden! Das ist der "Zulassungsschein" für Boote in Österreich also ein amtliches Dokument!
Daher eine beglaubigte Kopie machen oder eine Bestätigung anfordern.
lg
notti
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  #25  
Alt 11.12.2009, 09:40
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Würdest Du das machen, einem "Fremden" deine Kennzeichen mitgeben?

Ich hätte da Bedenken
Hey... bei einem Anhänger ist das doch wirklich "Peenutz"...
Ich habe mein Boot gerade verkauft und es mit angemeldeten Trailer mitgegeben... (klar, im Kaufvertrag vermerkt: Abmeldung binnen 10 Tagen!)
Denke es wird schon... und wenn nicht!?
Nun ja.. da denke ich drüber nach, wenn es so weit ist.
Nur ICH, ich werde alle so um- abmelden wie sich das gehört. Hoffe natürlich, dass andere Menschen auch so fair und gewissenhaft sind!
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
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