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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Wenn Du dein Fahrzeug gewerblich nutzt, dann bedenke das Du bei Zulassung LKW keine Kosten für eine 1% Regelung hast (vorausgesetzt Du verfügst über ein privat zugelassenes Fahrzeug und bist nicht gerade Jurist oder Versicherungsmakler etc.). Das ist ein ganz wesentlicher Punkt! Die Besteuerung dürfte wesentlich günstiger ausfallen, die Versicherung dafür etwas höher. Alles in allem hast Du bei LKW Zulassung nur Vorteile!
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#52
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Bei gewerblichen Fahrten solltest du über einen EG Fahrtenschreiber Nachdenken..
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#53
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Wie ist das dann mit der LKW Maut
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#54
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Gute Frage da sind sie eh schon dann Maut in der Klasse 3,5to - 7,5to.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#55
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Die gleiche Frage stellt sich bei uns auch - PickUp werden von Herstellern als LKW (LLKW - also wie Lieferwagen) ausgeliefert. das auf PKW zu ändern ist faktisch kaum möglich.
Aber ist ja nicht so schlimm, Versicherung wäre sogar günstige (mit der kleinen Einschränkung, dass dann bei 20 Schadensfreien Jahren Schluss wäre) Aber, Steuertechnisch wird alles unter 3,5t als PKW berechnet, und dann wird´s da doppelt so teuer wie als LKW nach zulässigem Gesamtgewicht. Du kriegst bei nem PickUp in jedem Fall nen Steuerbescheid als PKW - kannst da aber Einspruch einlegen und denen beweisen, dass über 55% Ladefläche ist - Was dann bei nem Doppelkabiner eh fast nicht geht. Da stehen dann die Chancen recht gut, wenn der "Charakter"des Fahrzeugs eindeutig ein "Arbeitsfahrzeug" ist Heißt auf Deutsch - mit ner super schicken Inneneirichtung und "Wohlfühlsitzen" wird´s schwierig werden, den auch Steuertechnisch als LKW laufen zu lassen. Das ganze "Gedöhnse" Fahr - Überholverbot u.ä sind da kein Drama, das betrifft die nicht. Wohl aber der "erhöhte Bußgeldkatalog", falls du mit Hänger über 3,5t Gesamtgewicht kommst
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#56
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So also alle hier haben ein wenig Recht.
Umschreiben auf PKW geht nicht ( Nur mit einer Einzelabnahme, scheitert dann aber an den Schadstoffen und zu teuer) Steuer ist wohl nach Gewicht und LKW, Bescheid kommt aber als PKW Versicherung ist 135€ günstiger wie mein GL , Schäden lassen wir mal außer acht, da ich das Fahrzeug fast nur alleine Fahre somit kommen Schäden vor aber nicht wie bei Lieferwagen. Maut entfällt noch da erst ab 7,5t Aber wie es mit Einführung der PKW Maut aussieht steht in den Sternen Überholverbot nach LKW Schild (277) Solo nicht relevant da der Wagen 2,4t hat Überholverbot mit Trailer ist logisch wie gehabt Nun Sitzt der Landkreis seit 2 Tagen daran wo der Wagen einzuordnen ist. Als PKW Geländewagen oder LKW PKW Geländewagen kann ich an Sonn und Feiertagen mit Trailer fahren Als LKW nicht nur mit Sondergenehmigung
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() Geändert von Overnight (22.01.2019 um 17:30 Uhr)
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#57
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![]() Zitat:
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]()
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#58
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Der Schein ist von dem Vorführwagen von Mercedes Unserer ist die schwerere Variante um hat glaube ich 6300 / 6400 kg Der Landkreis stellt aber die Sondergenehmigungen aus und muss wissen für was Pkw Geländewagen braucht keine LKW schon Es geht auch nicht ums Boot sonder um den Geschlossenen Autotrailer Und es steht nirgends im Schein LKW. Nur PickUp
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]()
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#59
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N1 heißt Nutzfahrzeuge wie LKW
Dein Gesamtgespanngewicht ist eh bei 6180kg gedeckelt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#60
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Das Ferienfahrverbot, Sonn und Feiertage auch gilt nur für den Gewerblichen Verkehr.
Aber wenn du ein Gewerbe hast, über dass das Fahrzeug angemeldet ist, ist Essig. Da wird dir Gewerblicher Transport unterstellt und du zahlst - fertig, da kennen Die keinen Spass ….. |
#61
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Ferienfahrverbot gilt auch erst ab 7,5 t und wird unabhängig vom Sonntagsfahrverbot abgehandelt.Allerdings kann man das über Nebenstrecken umgehen.Schwieriger ist allerdings eine Dauerausnahmegenehmigung dafür zu bekommen.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de
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#62
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![]() Zitat:
Eine Solo Zugmaschine darf Fahren Das sind Gesetze die man nicht versteht
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]()
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#63
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Ich verstehe es nicht. Da bestellt und kauft der Te. extra nen LKW, sieht ja auch optisch, finde ich, so aus und jetzt so ein Geschrei um die Zulassung. Was für ein Drama.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#64
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Ich lese EZ 2018-10-29.
Das wird auch kein PKW mehr werden, denke ich mir mal so ... ![]() Sonst hätte er durch die WLTP gemusst (ist für PKW Pflicht seit 2018-09-01) und einen ganz anderen Abgasschlüssel erhalten. Für LLKW (N1 III) gilt diese Prozedur wohl erst ab 2019-09-01 für Neuzulassungen verpflichtend. Es gibt Übergangsfristen. Also, gekauft, wie gesehen, halt nicht alles bedacht. Kommt in den besten Familien vor.
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Alex Geändert von Ostfriesen (23.01.2019 um 10:14 Uhr)
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#65
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![]() Das macht die Ladefläche von der Kiste zur netten, aber wenig nutzbaren Deko ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#66
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![]() Zitat:
Es steht in keinem Prospekt etwas von LKW und wir wurden auch nicht beim Kauf darauf hingewiesen Also auch kein Geschrei Brauchst es ja nicht zu lesen
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#67
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]()
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#68
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Für alle anderen erstmal vielen Dank für Eure Antworten und Hilfen.
Morgen wir der Wagen nun Zugelassen und alles andere lasse ich auf mich zukommen. Sollte ich wirklich mal am Wochenende gewerblich los müssen nehme ich halt meinen W163 270 CDI Werde ich nicht von sterben
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#69
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![]() Zitat:
Fahre zu 60% alleine den Rest ist meine Frau und der Hund dabei. Also reicht es alle mal aus. Und die defekten Rennmotore passen perfekt auf die Ladefläche und können nun mit Krahn oder Gabelstapler einfach verladen werden. Und dann bin ich auch ohne Trailer unterwegs
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#70
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![]() Zitat:
Wurde das Fahrzeug als Nutzfahrzeug oder als PKW deklariert? Vulgo, habt Ihr es beim PKW-Händler oder beim NFZ-Händler bestellt?
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Alex
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#71
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Nein
Bei dem Verkäufer bei dem wir alles Bestellen was Mercedes betrifft AMG, SUV oder PKW ( S - Klasse)
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() Geändert von Overnight (23.01.2019 um 15:47 Uhr) |
#72
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Das sind alles PKWs, oder?
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Alex |
#73
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Und wo ist jetzt der "Mehrwert" aus deinen Fragen?
Ist doch völlig wurscht, der Verkäufer hat´s nicht erwähnt, der Käufer nicht gefragt. Bei uns wußte der Verkäufer noch nicht mal, dass das versicherungstechnisch ein LKW war und steuertechnisch trotzdem als PKW läuft. Kriegt man selbst raus, indem man die Versicherung fragt und beim Hauptzollamt anruft. Aber grundsätzlich ist das doch auch wurscht, wenn man das Ding gekauft hat - im Kaufvertrag steht in aller Regel Marke, Model; Ausstattung, Garantie Richtlinien und Preis - Aber nicht die Art der Zulassung
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#74
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In einem LKW-Prospekt steht auch nichts von einem PKW.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#75
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Ne Überaschung ist´s für mich aber auch das zu lesen.
Ich wäre da nicht draufgekommen. Steht im Sternentempel zwischen all den anderen PKW............ |
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