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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Zitat:
Für den Bürger bleibt es aber dabei: Der Polizist hat entschieden, ob jemand überhaupt pusten muss, oder nicht. Der Polizist hat entschieden, welche Maßnahmen vorgenommen werden, und es wurde sehr häufig zu Gunsten des Autofahrers entschieden. Die getroffenen Entscheidungen hatten weitreichende Auswirkungen auf den Autofahrer. Wir haben nun gelernt, dass es nicht "Ermessen" heißt, sondern einen anderen Namen hat, aber welchen? PS: Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es wäre durchaus in meinem Interesse gewesen, wenn weniger Besoffene herumfahren. Es wurden auch immer wieder Unbeteiligte von betrunkenen Autofahrern getötet oder verletzt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#102
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Das geht mir auch oft so, wenn über Themen diskutiert wird, die meinen Beruf betreffen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#103
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Zitat:
Bei der Annahme eines Verwarn- oder Bußgeldes ist man nicht verurteilt, da keine Verhandlung mit abschließendem Urteil stattfand. Eine mündliche Verwarnung ist schön, aber in keiner Weise ein Abschluss, da der Verwaltungsakt bei einer Ordnungswidrigkeit, erst mit Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen ist. Bei einer mündlichen Verwarnung kann also bis zum Ablauf der Verjährungsfrist noch was kommen. Gruß Jan
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic! |
#104
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Da hast Du natürlich zu 100 Prozent recht. Das war auch nur eine Erklärung für den Laien und nicht für den Juristen. Mir ging es lediglich um die Folgen für ein eventuell folgendes Zivilrechtsverfahren, wenn es um Schadenersatz geht.
Die Annahme einer mündlichen Verwarnung ist im übertragenen Sinne das "Geständnis" und die Verwarnung selbst das "Urteil". Dass die Verfolgungsbehörde dann sogar noch einen draufsatteln kann (§56 Abs. 4 OWIG) ist nur noch von peripherer Bedeutung und findet in aller Regel schon deswegen keine Anwendung, weil sie nie Kenntnis von dem polizeilichen Vorgang erhält. |
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