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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.01.2009, 14:49
Nana (m)
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Standard Wer hat Erfahrungen mit Überbreite (Genehmigung dafür)?

Bei mir im Betrieb fällt in kürze ein LKW ab...........
Und da kam mir doch der Gedanke auf diesen LKW ein sagen wir mal 30ft Boot zu stellen

Also Gewicht und Höhe und Führerscheine kein Problem.

Die 30ft Boote die mir so gefallen haben alle knappe bis gute 3m Breite, in Deutschland also bei unter 3m kein problem...

Aber, ich möchte mein Boot weiterhin an der Ostsee liegen haben ( für die Wochenenden),aber trotzdem auf meinen Jahresurlaub im Süden nicht verzichten!

Daher meine Frage zuerst hier im Forum ob jemand konkrete Details für Sondergenehmigungen bis 3,00m breite für

Österreich
Frankreich
Italien
Kroatien
Slovenien

kennt.

Ich frage erst hier, bevor ich mich mit Ämtern auseinandersetze, da hier im >Forum bestimmt ein Spezi unterwegs ist.....

Stefan

P.s: Boot soll eine Sessa c30 oder eine Bavaria 30 werden....
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  #2  
Alt 27.01.2009, 18:37
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Hallo Stefan,
schone deine Nerven und dein Geldbeutel und bleibe mit deinem großen neuen Boot in heimischen Gewässern!
Abgesehen von den Behörden: Ein Bootstransport in den Süden nur für einen Urlaub ist Stress pur - jedenfalls mit einem Boot das nicht mehr geslippt werden kann.
Ich hab's durch. Einmal Kroatien und dann nie wieder!
--------Zu Hause ist es auch so schön!------
Gruß aus Hi
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  #3  
Alt 27.01.2009, 18:45
Nana (m)
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Sehe ich anders...... wenn die Genehmigungenfür die Breite in einem preislich vertretbaren Rahmen liegen, ist es nicht mehr oder weniger Aufwand als mit einem Trailer.....

LKW fahren macht mir nichts aus, Sonntags fahren muss ich nicht unbedingt, und mit meinen jetzigen 3,5t am Haken kann ich auch nicht viel schneller als 90 fahren....

stefan
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  #4  
Alt 27.01.2009, 19:02
Benutzerbild von didi610
didi610 didi610 ist gerade online
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hallo nana

ich fahre ja von beruf her mit dem lkw.
und so viel wie ich weis sind die standart lkw 2,55 m breit.
lasse mich auch gerne eines bessern belehren.
also bei uns im betrieb dürfen wir nicht über diese breite fahren.

gruß

dietmar
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  #5  
Alt 27.01.2009, 19:05
Nana (m)
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Natürlich im standard 2,55m.....deswegen meine Frage nach den Sondergenehmigungen!! Hier bei uns in Deutschland bis 3m kein Problem und nicht teuer......

stefan
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  #6  
Alt 27.01.2009, 19:14
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@ nana...nach allem was ich so gehört und gelesen habe,erwartet Dich eine Menge Bürokratie und jede Menge weiterer Kosten. Spezielle Durchfahtszeiten durch die tunnel,Mautlesegerät,Begleitfahrzeuge mit netten Beamten in Ö-SLo-und HR. Du kannst dir sicher selbst ausmalen was das dann für ein Höllenritt wird.Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das Du pro Fahrt dann bei 1500-2000 E liegst.. Ob ich mir das für vielleicht 5 Fuß mehr antun würde ????
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Gruß Thomas S

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  #7  
Alt 27.01.2009, 19:20
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Das mit den Begleitfahrzeugen ist wohl richtig aber ich hab auf Rab einen getroffen der sein Boot jetzt zum 15 oder 16 Mal nach Kroatien hat fahren lassen ebenso mit Überbreite und LKW Begleitfahrzeugen usw. Ist ziehmlich teuer der Spaß hat er mir gesagt aber habs nicht abgespeichert weil unser Boot kleiner ist.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #8  
Alt 27.01.2009, 19:27
Thomas S Thomas S ist offline
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http://www.trans-yacht.de/FAQ/Antwor...antworten.html


Ist zwar eine Fa,aber trotzdem interessant.Besonders das mit den Kosten..Sondergebühren für Überhöhe !! Bis zu 20 € pro km...
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Gruß Thomas S

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  #9  
Alt 27.01.2009, 19:34
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BernhardtHi BernhardtHi ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Sehe ich anders...... wenn die Genehmigungenfür die Breite in einem preislich vertretbaren Rahmen liegen, ist es nicht mehr oder weniger Aufwand als mit einem Trailer.....

LKW fahren macht mir nichts aus, Sonntags fahren muss ich nicht unbedingt, und mit meinen jetzigen 3,5t am Haken kann ich auch nicht viel schneller als 90 fahren....

stefan
In Kroatien hat mich das ein- und auskranen jeweils fast einen Tag gekostet und dabei wurde ich noch richtig abgezockt!

.... nichmal eben schnell an der Rampe geslippt wie mit 20 Fuß !
Gruß
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  #10  
Alt 27.01.2009, 20:03
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Ich krane immer in Salzwasser - kostet meist eine Stunde mit auf und abrödeln, es sei dann du bist der letzte in der Schlange
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #11  
Alt 27.01.2009, 20:56
Nana (m)
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Das mit dem Kranen kenne ich, mein Trailer wird kein Salzwasser fühlen dürfen....

Das Problem mit der Höhe werde ich nicht haben, bei dem LKW handelt es sich um einen Volumen LkW von dem ich den Kühlaufbau runternehme um Ihn auf ein neues Fahrgestell zu bauen.... Da das Fahrgestell extrem niedrig ist werde ich mit 4m auskommen. Und da das Fahrgestell ohne Aufbau fast unverkäuflich ist, dachte ich mir, man könnte doch......

Generell ist mir die ganze Sache schon ein bisschen Stress wert, da ich schrecklich gerne ein grösseres boot hätte ohne meine Gewohnheiten was das Revier angeht zu ändern, und ja gerade diese 5ft machen wir aus einem wochendtauglichen Boot, ein Boot auf dem man deutlich länger bequem wohnen kann.

Aber alles hat seine Grenzen, gerade finanz. Natur, soll heissen wenn nur die Genehmigungen für eine Tour ein paar hundert € kosten wäre es mir das wert.....kosten sie aber ein paar tausend € ist die Geschichte schon gestorben....

stefan
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  #12  
Alt 28.01.2009, 13:33
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Hallo Nana !

Würde Dir vorschlagen sich beim ADAC bzw. in Österreich beim ÖAMTC zu erkundigen.
Die wissen ev. auch die Bestimmungen in den angrenzenden Ländern.

Sollte rasch und schmerzlos über die Bühne gehen.

mfg Christian
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  #13  
Alt 28.01.2009, 14:17
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Hufi Hufi ist offline
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Moin,
ich hatte mal bei der zuständigen italienischen Behörde angefragt (Brixen?), da eines der infrage kommenden Boote 2,65 cm Breit war. Incl der Gebühren und Spesen waren das ca 3000€ Brenner bis Genua. Daher war das Boot ganz schnell wieder raus aus der Auswahlliste.

cu

Stefan
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  #14  
Alt 28.01.2009, 16:14
Nana (m)
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Interessante Info für Italien, damit fällt I schon mal aus wegen iss nich....
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  #15  
Alt 29.01.2009, 10:34
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Was hast Du mit dem Kühlaufbau vor???
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #16  
Alt 29.01.2009, 11:07
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Soweit mir das bekannt ist, dürfen in Italien nur Spediteure eine Ausnahmegenehmigung für Überbreiten beantragen; selbst wenn du privat fährst, brauchst du einen lokalen Spediteur, der den Antrag stellt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #17  
Alt 29.01.2009, 11:17
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Rheintreuer Rheintreuer ist offline
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Gude,

das Sonntagsfahrverbot gilt soweit ich weiß nur für gewerbliche Transporte. Privat müsste gehen...

Gruß Christian
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  #18  
Alt 29.01.2009, 11:30
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Soweit mir das bekannt ist, dürfen in Italien nur Spediteure eine Ausnahmegenehmigung für Überbreiten beantragen; selbst wenn du privat fährst, brauchst du einen lokalen Spediteur, der den Antrag stellt.
Nö, geht auch privat. Ich hatte ja vor 2 Jahren angefragt. War (bis auf die Kosten) kein Problem.

cu

Stefan
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  #19  
Alt 29.01.2009, 11:44
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Was hast Du mit dem Kühlaufbau vor???

Wie geschrieben,Kühlaufbau geht auf ein neues Fahrgestell,ist so ein sonderaufbau mit vielen Extras die nur für uns passen........
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  #20  
Alt 29.01.2009, 12:00
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Zitat:
Zitat von Rheintreuer Beitrag anzeigen
Gude,

das Sonntagsfahrverbot gilt soweit ich weiß nur für gewerbliche Transporte. Privat müsste gehen...

Gruß Christian

In welchem Land?
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MFG René

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  #21  
Alt 29.01.2009, 12:15
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Soweit ich informiert bin,ist ab 7,5t generell erstmal schluss mit Sonntags fahren. Für Deutschland weiss ich aber das es gegen eine Gebühr von 90€ ein Ausnahmeregelung für 12 Monate gibt. Ist bei der zuständigen Strassverkehrsbehörde zu beantragen.

Wobei das Sonntagsfahrverbot für mich bei meinem Vorhaben kein Problem wäre, dann wird halt nicht Sonntags gefahren....

stefan
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  #22  
Alt 29.01.2009, 12:21
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Rheintreuer Rheintreuer ist offline
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Hab nochma nachgeschaut...


1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.die Beförderung von
a)frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b)frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c)frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d)leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3.Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4.Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),
Reformationstag (31. Oktober)
jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November),
jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
1. und 2. Weihnachtstag.
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  #23  
Alt 29.01.2009, 12:27
Nana (m)
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Und Ausnahmen bestätigen die Regel........für die oben genannte Gebühr bekommst Du für fast alles eine Sondergenehmigung in Deutschland, habe ich auch für meinen Betrieb bekommen..... kurz vorgesprochen, Gebühr bezahlt....Genehmigung bekommen....


stefan
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  #24  
Alt 26.08.2012, 15:22
Motorbootschrauber Motorbootschrauber ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 1
Boot: Amerglass 32 AK
Rufzeichen oder MMSI: DOPB
4 Danke in 1 Beitrag
Standard Mit dem Sattelzug an die Adria

Unsere Familie hat in diesem Jahr die Fahrt an die Adria (Portoroz und vorn dort in die Kornaten) mit unserer Amerglass 32 gewagt. Natürlich war das ein Abenteuer, aber nur im Bereich der Vorbereitungen. Vom Fahren ist es eigentlich egal, ob wir mit dem Boot an die Ostsee fahren oder an die Adria. Zugegeben, der Weg über die Alpen ist etwas länger, aber wirklich kein Problem.
Fahrzeug:
Volvo FL6 180 PS, Sattelauflieger Doppelachser, Länge 16 m, Breite 3,00 m, Höhe 3,92 m, Gewicht 13 T.

Vorbereitungen:
Informieren über das Internet, Versuch, die Voraussetzungen zu klären.
Deutschland:
3-Jahreserlaubnis ohne Einzelwegbeschreibung für den Transport mit Überbreite beantragt und wie immer auch bekommen.
Österreich:
Informationen über die zulässigen Fahrtzeiten haben nicht gestimmt. In der Erlaubnis waren andere Zeiten zugelassen. Also vorher bei den zuständigen Stellen informieren, was gilt. Keine Besonderheiten bei Überbreite gegenüber Deutschland. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen allerdings 70 kmh, damit war ich ein Verkehrshindernis.
Slowenien:
  • Es ist ein Schild mit der Aufschrift "Izdreni Prevoz" erforderlich mit schwarzer Schrift auf orangefarben reflektierender Folie, Schriftgröße mind. 10 cm.
  • Es ist das Mitführen von mind. 3 Warnleuchten erforderlich
  • die Warntafeln am Heck und der Front der Last zu beiden Seiten müssen 50 cm x 50 cm haben und müssen beleuchtet sein, nach vorne weiß und nach hinten rot.
Die Genehmigung habe ich versucht über die Fa. Transing zu bekommen. Keine Chance. die Fa. Transing wollte mich mit einem Begleitfahrzeug begleiten, weil ich ja nicht slowenisch spreche. Ich hatte abgelehnt nachdem ich geklärt hatte, dass das aber nicht nötig ist. Daraufhin keine Reaktion mehr, auch nicht nach Erinnerung. Ich habe die Gehehmigungen dann über die Fa. Eurogenex in Österreich beantragt, was mich 1050 Euronen gekostet hat. 1 x Genehmigung für Österreich für 4 Wochen, 2 x Genehmigung für Slowenien, weil die 2-fache Genehmigung für 10 Tage viel billiger sei, als für 4 Wochen. Das war sehr teuer, aber für mich - zumindest für das erste Mal - viel einfacher. Da die Genehmigung für die Rückfahrt bei Einfahrt nach Slowenien nicht fertig war, hat Eurogenex mir diese nach Portoroz gebracht. Alles in Allem problemlos.

Maut
  • in Deutschland: ätzend. Ich werde versuchen, als Privatfahrzeug von der Maut befreit zu werden. 301,20 €
  • in Österreich: habe nicht rechtzeitig eine Go-Box gekauft, musste vor der Grenze in der Nacht hin und her eiern mit meinem Schiff hinten drauf, auf hoffnungslos überfüllten Parkplätzen. Katastrophe. Abwicklung aber einfach: Go-Box kaufen (5 €) Guthaben aufladen (300 €) nach der Rückkehr in D an der nächsten Tankstelle wieder zurückgeben und Restbetrag gutschreiben lassen. Gesamtkosten: 257,02 €
  • in Slowenien: Mautstationen, darauf achten, dass bei den ganz breiten Durchfahrten eingefahren wird, bin bei einer Einfahrt hängen geblieben, weil diese nur 3 mtr. breit war, obwohl für LKW freigegeben. Gesamtkosten 124,40 €
Gesamtfahrzeit ohne Pausen auf der Hinfahrt: 12:30 Std, auf der Rückfahrt 12:45 Std., Durchschnittgeschwindigkeit ca. 75 kmh.

Alles in Allem völlig problemlos und hat Spaß gemacht.
Vielleicht war es nicht das letzte mal.

Ich hoffe, der Artikel war hilfreich für den Einen oder Anderen
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  #25  
Alt 26.08.2012, 16:40
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 4.519
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Moin Stefan,

mal ernsthaft, wie wäre es mit einem Zweitboot (der Trend zum Zweitboot setzt sich durch ...)?

Du sparst den LKW, die Bürokratie, die Bestechungsgelder und die anfallenden Kosten für Versicherung und Kraftstoff.
Und verchartern könntest Du auch noch.
__________________
Alex
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