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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#26
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Bei Geschäften dieser Größenordnung kann dir aus folgenden Gründen nur dringend raten einen deutschsprachigen Anwalt in Kroatien hinzu zu ziehen:
1.) Das Kroatische Rechtssystem ist keineswegs EU-Konform - viele Reformen sind längst überfällig und noch weit von einer Umsetzung entfernt. 2.) Wenn du denkst die Deutschen sind kompliziert wirst du dich wundern wie viel komplizierter andere sein können. 3.) Es gibt betragsmäßige Schwellen die für Bargeschäfte und den Fiskus relevant sind. 4.) In Kroatien gibt es eigentlich keine rechtssicheren Verträge ohne Notar - das sind allerdings dort eher Schreibstuben, die "nur" beglaubigen ohne Inhalte zu prüfen. Für den Inhalt brauchst du also trotzdem Hilfe. Kontake zu seriösen, deutsprachigen Anwälten findest du auf der Website vom Auswärtigen Amt. Der Anwalt besorgt dir auch die erforderliche OIB (Steuernummer). Ich hoffe das ist jetzt für dich nicht allzu ernüchternd und bei einem Kauf, bei dem es im kleineren Tausenderbereich bleibt würde ich das Risiko vielleicht auch noch eingehen. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in Kroatien vieles komplizierter ist als man erstmal so denkt... Viel Erfolg beim Kauf!
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Viele Grüße, Tobi "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!" (Harald Juhnke) Geändert von Donnersplit (05.03.2016 um 12:00 Uhr)
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#27
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Im Prinzip wurde ja schon alles gesagt...
Fahre selber mit meinem in HR gekauften Boot schon seit 20 Jahren unter HR-Flagge in HR herum und weiss definitiv, dass mein Boot nun EU-Boot ist mit allen Rechten! An- resp. Ummeldung ging problemlos, allerdings hat das mein Verkäufer, der ein Insider in Zadar ist, für mich erledigt. Problem war/ist lediglich, dass ich bis heute nicht geschafft habe, mein Funkgerät legal in HR an zu melden trotz mehrfacher Versuche - selbst durch den Hafenkapitän von Krk-Stadt gelang es nicht! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#28
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Zitat:
Nur als Ergänzung: Die Erwerbssteuer (trošarina hieß die) ist schon lange abgeschafft. Der Nachweis, dass irgendwo in Europa die MWSt. bezahlt wurde, ist nur bei Booten erforderlich, die jünger als acht Jahre sind, auch bei Privatverkäufen. Und die Voraussetzungen sind nicht von Hafen zu Hafen unterschiedlich, sondern in ganz Kroatien gleich. Du bekommst - vorausgesetzt, die MWSt.-Sache ist OK - auch keinen Steuerbescheid vom Finanzamt nach Deutschland, sondern lediglich die alljährliche Gebührenrechnung. "Obračun naknade za upotrebu objekta sigurnosti i plovidbe" heißt die, Gebührenrechnung für die Benutzung der Sicherheits- und Seefahrtseinrichtungen, und die wird von der für Dich zuständigen Kapetanija im Auftrag des Verkehrs- und Seefahrtsministeriums erhoben. Eine Bootssteuer für Sportboote gibt es nicht (mehr), nur noch die oben genannte Gebühr. Mein ehemals deutsches Boot habe ich problemlos auf Kroatien umgeflaggt, unser Bootsfreund Holger (vielleicht meldet er sich ja mal zu diesem Thema) hat ebenso problemlos ein Boot in Kroatien gekauft und es dort auf seinen Namen registrieren lassen, obwohl er "ganz normaler" Tourist ohne Wohnsitz und Bankkonto in Kroatien ist. Nur die OIB braucht man. Das ist nichts anderes als eine persönliche Identifikationsnummer, die zwar vom Finanzamt (kostenlos und sofort) ausgestellt wird, aber nicht nur für Steuerangelegenheiten, sondern auch für alle anderen Angelegenheiten in Kroatien als Identitätsnachweis benutzt wird (bei mir z.B. sogar für Telefon- und Müllabfuhrgebühren). Und wenn man sein Boot wieder nach Deutschland ummelden will, dann braucht man - ebenso wie bei einem EU-Auto - nur den Eigentums- und ggf. den MWSt.-Nachweis, falls man sich die (in Kroatien 25 %) zurück holen und das Boot in Deutschland mit 19 % nachversteuern will. So einfach ist das.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#29
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Gerd, bezogen auf die Ummeldung des Bootes usw. liegst du als "Teilzeit- und Wahlkroate" bestimmt richtig.
Mein Rat sich anwaltliche Hilfe zu suchen ist nicht unbedingt bootsspezifisch, denn das Risiko selber einen Kaufvertrag aufzusetzen ist nicht von der Hand zu weisen. Der Schuss sich auf das "EU-Recht" zu verlassen geht spätestens dann los, wenn z.B. ein versteckter Mangel Auftritt der so erheblich ist, dass es zu einer Rückabwicklung kommt. Wenn einen die 20 K nicht jucken okay, aber im Verhältnis zu hier sind die Anwaltskosten in HR überschaubar.
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Viele Grüße, Tobi "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!" (Harald Juhnke) |
#30
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Zitat:
Zitat:
Nochmal zum Thema "Umflaggen": das ist zwar heute einfach, lohnt sich aber eigentlich nur noch dann, wenn man einen Liegeplatz im Einheimischenhafen bekommen will. Den bekommt man aber nur als Anwohner und auch nur, wenn einer frei ist. Die schönen Zeiten, in denen man (ähnlich wie beim WSA in Deutschland) nur eine einmalige Registrierungsgebühr bezahlte und danach gar nichts mehr, sind leider vorbei. Dank der EU - gleiches Recht für alle - zahle ich für mein kroatisches Boot jetzt jährlich das Gleiche wie ihr auch. Einziger Unterschied: die beim Hafenkapitän fällige Verwaltungsgebühr von rund 40 Kuna entfällt, und ich muss auch nicht jedes Jahr zu ihm, sondern bekomme die Rechnung nach Hause. ...na ja, und wenn man mit einem kroatischen Kennzeichen unterwegs ist, dann sind Policija, Kapetanija und auch die Einheimischen schon mal etwas nachsichtiger mit einem....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#31
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Werd mein Anliegen auch gleich hier anhängen...
Die Fakten: Haben unser jetziges Boot verkauft Interessieren uns für ein Boot eines Bootshändlers in HR Boot ist bereits EU versteuert Ich bekomme Rechnung und Händlerkaufvertrag Boot ist Bj. 2002 ABER!!! Boot hat keine Konformitätsbescheinigung Der Händler hat vorgeschlagen, das Boot unter kroatischer Flagge weiter laufen zu lassen. Ich bekomme eine Abmeldebestätigung und melde mit Kaufvertrag wieder in HR und nicht in AUT an? Geht das alles so in Ordnung? Vorteile und Nachteile???
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!Grüße Harri! Geändert von harri (07.03.2016 um 12:25 Uhr) |
#32
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Da Du als Österreicher das Boot vermutlich nur in Kroatien nutzen wirst: was spricht dagegen, es weiter unter kroatischer Flagge laufen zu lassen? Außer dem (geringen) Vorteil, dass Du nie mehr zum Hafenkapitän musst und ein paar Kuna Verwaltungsgebühr sparst, bringt Dir das zumindest keine Nachteile. Einer meiner Bekannten hat auch ein Boot in Kroatien gekauft, die Registrierung hat der Händler für ihn erledigt.
Und: CE hin, CE her - wenn das Boot in HR auf Dich angemeldet ist, fragt kein Mensch mehr danach, es sei denn, Du willst es außerhalb Kroatiens wieder verkaufen.
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Danke für deine Antwort!
Also mich könnte es schlimmstenfalls beim Weiterverkauf treffen, nicht während meiner Nutzung... Muss halt dann wieder jemanden finden, der das dann auch so akzeptiert.
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!Grüße Harri! |
#34
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So Leute,
wer es jetzt nicht versteht, sollte nochmal von klein auf selber Denken lernen, da gibt es keine App für nur den obersten Teil lesen reicht aus, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#35
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Danke, diri und Gerd, sowas habe ich schon immer geahnt. Da meine uralte Plastikschüssel aber eh mit CE nichts zu tun hat, habe ich mich nie mit diesem Thema befasst und bin davon ausgegangen, dass die CE-Inhaber schon wüßten, wovon sie reden.
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#36
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Die ganze Geschichte ist dieser meist verwendete Begriff > InVerkehrbringen < da hapert es oft drann.
InVerkehrbringen kann man nur einmal und kein zweites mal und zwar dann, wenn der Gegenstand frei handelbar ist, heißt wiederum, solange kein Zoll/Steuer bezahlt ist oder der Kahn unter Zollverschluss liegt, ist das Teil nicht frei handelbar und damit nicht InVerkehr gebracht. In diesen Zusammenhang taucht aber auch der Begriff sinngemäß >oder InBetriebnahme< auf, das bedeutet wiederum, lasse ich meinen Dampfer ins Wasser und fahre damit durch die Gegend dann ist das Teil seiner Zweckbestimmung überführt und damit InBetrieb genommen, und das geht auch ohne Zoll und Steuer bezahlt zu haben. Mann sollte dann aber einen halbwegs brauchbaren Nachweiß darüber haben, wann und wo das Teil seine erste InVerkehr/InBetriebnahme gemacht hat, das ist auch ausschlaggebend ob CE Pflicht oder nicht, gruss dieter
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#37
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Servus!
Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%...sraum#Kroatien Schöne Grüße, Jan |
#38
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Hallo,möchte mir in kroatien ein motorboot kaufen(60000€)von einem kroaten und möchte mit kro flagge fahren.wie funkt.die anmeldung
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#39
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..........bei so einer anfrage mache ich mir doch gerne die gleiche Mühe:
lies mal unter den anleitungen nach empfehlung bei neue user und forumsregeln |
#40
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Hallo Holo,
eigentlich steht alles, was Du zum Bootskauf in Kroatien wissen musst, in diesem Thread, einfach mal lesen! Speziell für Dich: da Du ja vermutlich kein kroatisch sprichst und 60.000 € kein Pappenstiel sind, würde ich mir beim HR-Finanzamt eine OIB holen, diese meinem Verkäufer geben, eine kleine Anzahlung leisten und ihn bitten, das Boot auf Deinen Namen zu versichern und umzumelden - und wenn er Dir dann den unten abgelichteten Zulassungsschein gibt, in dem jetzt Deine Personalien stehen, dann gibst Du ihm das restliche Geld, und alles ist gut. Die Rechnungen für Versicherung und HK-Gebühren bekommst Du jedes Jahr frei Haus, und wenn Du "vergisst", diese zu bezahlen, dann kommt irgendwann der Hafenkapitän und legt Dein Boot an die Kette. So einfach ist das; im Grunde genommen muss man nichts anderes machen als beim Kauf eines Autos. Das einzige Dokument, welches Du unterwegs und als Eigentumsnachweis benötigst, ist der unten abgebildete Schein sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis. Apropos Haftpflicht: die kroatischen Versicherungen sind billiger, decken aber nur Schäden bis 350.000 Kuna. Als ich mein Boot seinerzeit umgeflaggt habe, wurde meine deutsche 5-Millionen-Haftpflichtversicherung problemlos akzeptiert. Ob Du das Boot in Kroatien oder woanders versicherst, bleibt Dir überlassen, beides geht.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (04.01.2020 um 11:54 Uhr) |
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#42
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Richtig. Aber selbst das ist nur dann nötig, wenn nicht der Verkäufer, sondern der Käufer allein das Boot registrieren lassen will. Mein kroatischer Nachbar Pero ist mit seinem slowenischen Schwiegersohn Vlado zum Hafenkapitän gegangen, und dort wurde sein altes Holzboot binnen zehn Minuten auf den Slowenen umgeschrieben. Außer Personaldokumenten, OIB, dem Versicherungsschein und den Bootspapieren brauchten die gar nichts. Bei einem neuen Boot wäre allerdings zusätzlich noch ein MWSt.-Nachweis erforderlich gewesen.
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#44
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Habe auch in kroatien gekauft ,aber Notar ging da nix.
Egal ob Zulassung in kroatien oder Umschreibung auf Deutschland. Wurde beim Kauf gleich darauf hingewiesen (2018) Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#45
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Zitat:
Ich glaube fast, dass es in diesem Fall nicht deshalb ohne Beglaubigung ging weil der Verkäufer dabei war, sondern weil es sich um den Schwiegersohn gehandelt hat. Bei kroatischen Behörden genießen die direkten Verwandten der Familie - einschließlich „Schwiegerkindern“ - ja immer eine gewisse Sonderstellung, unabhängig von der Nationalität... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#46
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Mag sein, dass es bei meinen Nachbarn nur deshalb ohne Notar ging, weil sie ja miteinander verwandt sind, beide zusammen beim HK waren und der HK zumindest den Verkäufer wohl auch persönlich kannte. Also einigen wir uns darauf, dass man tunlichst auch einen vom javni bilježnik beglaubigten Kaufvertrag in kroatischer Sprache mit dabei haben sollte, OK?
Für die Umregistrierung meines ehemals deutschen Bootes musste ich eine Bescheinigung vorlegen, dass mein Boot in Deutschland nicht mehr registriert war. Diese habe ich (in kroatischer Sprache) nach Abmeldung meines IBS für ca. 20 € vom ADAC bekommen. Außerdem wollte der HK lediglich meinen Ausweis, meine OIB, meinen (deutschen) Haftpflichtversicherungsschein und (wegen MWSt.) einen Kaufbeleg (Original, nicht übersetzt) sehen. Und natürlich das Boot selbst. Wie ich oben schon geschrieben habe, lohnt sich das Umflaggen heute eigentlich nicht mehr - es sei denn, das Boot bleibt (wie meins) auf ewig in Kroatien. Die Gebühren sind bis auf eine geringfügige Verwaltungsgebühr die Gleichen; man erspart sich nur den alljährlichen Weg zum Hafenkapitän.
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Danke Gerd hast mir sehr geholfen Lg.Holo
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#49
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Stimmt, das hatte ich übersehen. Soweit ich weiß (= ohne Gewähr, weil mich das mit meinem kleinen Boot nicht betrifft), müssen kroatische Boote ab einer bestimmten Größe alle zwei Jahre zur technischen Überprüfung beim Hafenkapitän vorgeführt werden, und für große"Luxusboote" ist auch eine Art "Luxussteuer" fällig, ähnlich wie bei uns die Kfz-Steuer. Also: erst den Hafenkapitän fragen, dann umflaggen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#50
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Da lob ich mir doch meine 11,75 m in den Papieren.
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Gruß Hans-Peter
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