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  #26  
Alt 09.01.2020, 11:22
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Wer sagt das?
die Gesetzeslage hat sich geändert und die CE ist nur noch beim Import kontrollwichtig... bei keiner Anmeldung weder beim WSA noch einer anderen Stelle wirst du nach der CE gefragt... genauso stellt die CE nur den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung dar... wenn du einen Umbau gemacht hast der nicht CE konform ist, dann erlischt die CE und das Paier ist nichts mehr Wert...
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 09.01.2020, 12:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Gesetzeslage hat sich geändert und die CE ist nur noch beim Import kontrollwichtig... bei keiner Anmeldung weder beim WSA noch einer anderen Stelle wirst du nach der CE gefragt... genauso stellt die CE nur den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung dar... wenn du einen Umbau gemacht hast der nicht CE konform ist, dann erlischt die CE und das Paier ist nichts mehr Wert...


Das habe ich anders verstanden:
Nach meinem Wissen ist die CE nach wie vor erforderlich, muss aber in Deutschland nicht mehr vorgelegt werden.
Gut möglich, dass die Spanier das verlangen - weiß es aber nicht. Sieht aber danach aus...

Wenn dem so ist bleibt eigentlich nur, dass das Boot bei dem Baujahr gemäß EU Richtlinie noch keine CE benötigt - und das müsste nach Adam Riese auch in Spanien gelten...

Jan


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  #28  
Alt 09.01.2020, 12:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Gesetzeslage hat sich geändert und die CE ist nur noch beim Import kontrollwichtig... bei keiner Anmeldung weder beim WSA noch einer anderen Stelle wirst du nach der CE gefragt... genauso stellt die CE nur den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung dar... wenn du einen Umbau gemacht hast der nicht CE konform ist, dann erlischt die CE und das Paier ist nichts mehr Wert...
Vielleicht solltest du dich doch mal mit dem Gedanken befassen, dass die Vorschriften für ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen nicht automatisch auch für die Zulassungsstellen in allen europäischen Staaten gelten, vielleicht nicht einmal flächendeckend für ganz Deutschland.
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Wolfgang
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  #29  
Alt 09.01.2020, 12:38
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest du dich doch mal mit dem Gedanken befassen, dass die Vorschriften für ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen nicht automatisch auch für die Zulassungsstellen in allen europäischen Staaten gelten, vielleicht nicht einmal flächendeckend für ganz Deutschland.
vielleicht solltet ihr mal erfassen das das Produkthaftungsgesetz kein deutsches Recht sondern EU Recht ist und genauso in Deutschland wie in der restlichen EU gilt...
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  #30  
Alt 09.01.2020, 12:42
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Zitat:
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vielleicht solltet ihr mal erfassen das das Produkthaftungsgesetz kein deutsches Recht sondern EU Recht ist und genauso in Deutschland wie in der restlichen EU gilt...
Schon wieder falsch.
Das Produkthaftungsgesetz ist das deutsche Gesetz, mit dem die EU Sportbootrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll.
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  #31  
Alt 09.01.2020, 12:44
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Schon wieder falsch.
Das Produkthaftungsgesetz ist das deutsche Gesetz, mit dem die EU Sportbootrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll.
ja es ist ein deutsches Gesetz, eine Umsetzung des Europäischen Rechts.. so muss jeder Staat das EU-Recht in nationales Recht umwandeln in Spanien gibt es ebenfalls eines das halt einen anderen Namen hat...

Aber das ist Erbsenzählerrei…

Fakt ist das die CE nur bei der ersten Inverkehrbringung innerhalb der EU bestätigt werden muss...
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  #32  
Alt 09.01.2020, 12:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja es ist ein deutsches Gesetz, eine Umsetzung des Europäischen Rechts.. so muss jeder Staat das EU-Recht in nationales Recht umwandeln in Spanien gibt es ebenfalls eines das halt einen anderen Namen hat...

Aber das ist Erbsenzählerrei…

Fakt ist das die CE nur bei der ersten Inverkehrbringung innerhalb der EU bestätigt werden muss...
In der Sportbootrichtlinie steht nichts über die Voraussetzungen für die Registrierung/Zulassung der Boote in den EU Staaten.

Vielleicht verstehst du es besser, wenn du dir mal diese Seiten angesehen hast.

https://www.bodenseekreis.de/verkehr...zulassung.html
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21405.htm
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  #33  
Alt 09.01.2020, 13:05
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hier kannst du dich mal einlessen…

mir ist ein Gesetzestext 1000x Leiber als eien eventuell veraltete Internetseite..

https://www.gesetze-im-internet.de/p...011/ProdSG.pdf
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  #34  
Alt 09.01.2020, 13:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier kannst du dich mal einlessen…

mir ist ein Gesetzestext 1000x Leiber als eien eventuell veraltete Internetseite..

https://www.gesetze-im-internet.de/p...011/ProdSG.pdf
Ich geb's auf.
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Gruß
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  #35  
Alt 09.01.2020, 13:40
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Zitat:
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die Gesetzeslage hat sich geändert und die CE ist nur noch beim Import kontrollwichtig... bei keiner Anmeldung weder beim WSA noch einer anderen Stelle wirst du nach der CE gefragt... genauso stellt die CE nur den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung dar... wenn du einen Umbau gemacht hast der nicht CE konform ist, dann erlischt die CE und das Paier ist nichts mehr Wert...
Das man die CE bei der Anmeldung nicht (mehr) vorlegen muss, ist längst bekannt. Trotzdem hat das eine doch mit dem anderen nichts zu tun!

Möchte aber keine erneute Diskussion aufkommen lassen und sehe es so wie Wolfgang (ich geb’s auf).
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #36  
Alt 09.01.2020, 21:14
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von fastneedle Beitrag anzeigen
Guten Morgen,
also nach allem Hin und Her, es ist ein NARWHAL WB 480 mit Johnson 50 PS Aussenboarder, Narwhal hat keine Daten mehr zu dem Boot, die heben die nur 10 Jahre auf.
Ich brauche eine CE BEscheinigung. Hat jemand eine Idee, wie ich da dran komme? (ohne Einzelabnahme).
Anders bekomme ich das nicht in Spanien eingefuehrt. Der IBS ist beim ADAC schon geaendert (also richtiggestellt) : Baujahr 1997, Hull nummer als Fz nummer, Bootsmasse eingetragen etc.
Jetzt sagen die spanischen Behoerden = ohne CE Bescheinigung EInzelabnahme..........
Vielen Dank
Du hast die Sache nun vergeigt. Das Boot und du bist auf dem spanischen Amt bekannt. Laut ursprünglichen Baujahr benötigst du eine CE Erklärung. Diese ist wegen der HIN individualisiert. Kopien und dergleichen nützen nichts. Jetzt mit einem gefakten Baujahr erneut vorstellig zu werden, ist mehr als fahrlässig.

Jetzt hilft nur eins: Das Boot in einem halben Jahr von einer anderen Person (evt. Ehefrau) anmelden. Bis dahin dürfte Gras über die Angelegenheit gewachsen sein und weiter mit der ADAC Kennung fahren.






Gruß Holger
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  #37  
Alt 09.01.2020, 21:29
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Du hast die Sache nun vergeigt. Das Boot und du bist auf dem spanischen Amt bekannt. Laut ursprünglichen Baujahr benötigst du eine CE Erklärung. Diese ist wegen der HIN individualisiert. Kopien und dergleichen nützen nichts. Jetzt mit einem gefakten Baujahr erneut vorstellig zu werden, ist mehr als fahrlässig.

Jetzt hilft nur eins: Das Boot in einem halben Jahr von einer anderen Person (evt. Ehefrau) anmelden. Bis dahin dürfte Gras über die Angelegenheit gewachsen sein und weiter mit der ADAC Kennung fahren.






Gruß Holger
hast du was Verpasst?
CE Pflicht war ab 1998.. sein Baujahr ist 1997... daher erst mal keine CE Pflicht...
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