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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.08.2020, 14:51
mk743 mk743 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 17.06.2018
Ort: Süden
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Boot: Gobbi
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Verständnisfragen zu Zoll und Steuer

Hallo zusammen,

ich habe ein Gobbi Sportboot angezahlt. Gekauft hat der deutsche Vorbesitzer das Boot von der Werft in Norditalien in den 90ern. Er findet allerdings die Originalrechnung mit Umsatzsteuerausweisung nicht mehr.

Das Boot liegt schon immer am Luganer See, allerdings seit mehreren Jahren in einer Schweizer Werft, die auch alle arbeiten am Boot ausführt.

Der Vorbesitzer lebt in Deutschland, fährt unter Deutscher Flagge und hat das Boot in Deutschland registriert.

Nach einigen Stunden Recherche habe ich nun folgendes Verständnis:

1. Der Vorbesitzer hat sich Strafbar gemacht, da er das Boot in der Schweiz instand halten lässt.

2. Bei der Rückführung in die EU müssen Steuern gezahlt werden, da
a) der Aufenthalt außerhalb der EU >3 Jahre und
b) keine Originalrechnung mit Mehrwertsteuer vorhanden ist.


Freu mich über Antworten.
Grüße
mk743
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  #2  
Alt 26.08.2020, 16:15
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Boot: Holl.Stahlbau
5.410 Danke in 2.172 Beiträgen
Standard

Hallo mk743, komischer Name , kenn sonst nur R2D2 oder C3PO. Warum soll sich jemand strafbar machen wenn er im Ausland ein Boot warten lässt ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #3  
Alt 26.08.2020, 16:23
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
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Boot: Jeanneau
882 Danke in 493 Beiträgen
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Das Boot liegt seit mehr als 3 Jahren in der Schweiz, hat damit den Status als Erwerb in der EU verloren und muß bei der Wieder-in-Verkehr-Bringung in Selbiger erneut verzollt und versteuert werden. So meine ich das auch zu wissen. Ob ursprüngliche Kaufrechnungen vorhanden sind oder nicht, dürfte in diesem Falle keine Rolle mehr spielen.
Genauere und sichere Infos darüber wird dir aber jedes Zollamt geben können.

Warum sich aber der Voreigner strafbar hat machen sollen, weil er das Boot in der Schweiz servicen ließ, halte ich für für Quatsch.
__________________
Gruß Jürgen
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  #4  
Alt 26.08.2020, 17:08
Benutzerbild von adama
adama adama ist offline
Captain
 
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Boot: ohne Boot
217 Danke in 168 Beiträgen
Standard

Grundsätzlich wird für jedes Boot, das aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in die EU geliefert (eingeführt) wird, die Einfuhrumsatzsteuer fällig – völlig unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Bootes, also auch völlig unabhängig davon, ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtboot handelt. Der Steuersatz entspricht dem Mehrwertsteuersatz des Einfuhrlandes (in Deutschland also derzeit 16 %). Basis der Berechnung ist der Zollwert. Bei Lieferungen sind auch die anfallenden Transportkosten zu versteuern.
Der Zollwer ist der aktuelle Zeitwert.
Dass er sich strafbar gemacht hat, ist völliger quatsch.

Lg
Roland
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  #5  
Alt 26.08.2020, 17:20
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist offline
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Boot: Ameril 32
734 Danke in 371 Beiträgen
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Hallo, nur zum besseren Verständnis, dann müsste ja auch nach jedem Urlaub z.B.in der Schweiz das Boot verzollt werden?
Ich meine es ist in Deutschland registriert, und der Besitzer hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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  #6  
Alt 26.08.2020, 17:32
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Boot: zurzeit keins
2.805 Danke in 1.223 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Hallo, nur zum besseren Verständnis, dann müsste ja auch nach jedem Urlaub z.B.in der Schweiz das Boot verzollt werden?
Ich meine es ist in Deutschland registriert, und der Besitzer hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
3 Jahre Urlaub?
__________________
Gruß Albert
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  #7  
Alt 26.08.2020, 17:34
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist offline
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Boot: Ameril 32
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
3 Jahre Urlaub?
Na ja, woher sollte der Zoll wissen wie lange das Boot in der Schweiz war?
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LG Thomas
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  #8  
Alt 26.08.2020, 17:57
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Er muss nur in den letzten drei Jahren mit dem Boot in der Eu gewesen sein.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 26.08.2020, 17:58
MichiMUC MichiMUC ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Na ja, woher sollte der Zoll wissen wie lange das Boot in der Schweiz war?
Du willst doch nicht den Zoll anlügen???
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  #10  
Alt 26.08.2020, 18:02
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist offline
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Boot: Ameril 32
734 Danke in 371 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von MichiMUC Beitrag anzeigen
Du willst doch nicht den Zoll anlügen???
Nee, selbstverständlich nicht. Mich hat aber auch noch nie ein Zöllner gefragt wie lange ich oder meine zugelassenen mitgeführten Fahrzeuge in der Schweiz waren.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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  #11  
Alt 26.08.2020, 18:12
mk743 mk743 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Er muss nur in den letzten drei Jahren mit dem Boot in der Eu gewesen sein.
Das ist er definitiv gewesen, sein Ferienhaus befindet sich auf der italienischen Seite es Luganer Sees, in seinem jährlichen Urlaub ist er somit auch mit dem Boot auf nach Italien rüber.

Das Einlagern und Warten in der Werft wurde lediglich auf Grund mangelnder Zufriedenheit bei den italienischen Kollegen in die Schweiz verlagert (macht aus monetären Gesichtspunkt sonst auch wenig Sinn).


Zur Strafbarkeit des Eigners:
In der Schweiz sind die Mehrwertsteuersätze ein Bruchteil der deutschen 19% -> er müsste Nachversteuern.

Zitat:
" Fall 3: Das Boot kommt ins Winterlager in die Schweiz. Das ist ohne Probleme möglich. Dazu muss das Boot allerdings beim zuständigen Zollamt in Konstanz oder Friedrichshafen vorgeführt werden. Der Zoll stellt dann ein Auskunftsblatt INF 3 aus, das die „Rückwareneigenschaften“ des Bootes feststellt. Dann darf an dem Boot im Schweizer Winterlager allerdings nichts verändert werden. Wird das Unterwasserschiff gestrichen, in der Werft ein neues Log eingebaut oder Wartungsarbeiten durchgeführt, dann spricht der Zoll von einer „Veredelung“, die vorher vom Zoll durch ein entsprechendes Papier genehmigt werden muss. Ein ganz heikler Fall Achtung – wird das nicht gemacht, wird das richtig teuer, denn dann verlangt der Zoll nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer auf die „Veredelung“, sondern in jedem Fall zusätzlich noch Zoll auf das ganze Boot. Bei einer X-Yacht im Wert von 150 000 Mark, an der für 10 000 Mark ein Teakdeck verlegt wurde, sind das dann rund 2700 Mark Zoll und 26 000 Mark Einfuhrumsatzsteuer. Wer sich keine Veredelung genehmigen lässt und beim Schmuggel seines veredelten Bootes vom Zoll erwischt wird, erhält grundsätzlich keine Präferenzgewährung, da die sogenannte „Nämlichkeit“ des Bootes zum Zeitpunkt der Ausfuhr zur Veredelung in die Schweiz, als auch bei der Wiedereinfuhr durch einen Zöllner nicht festgestellt werden konnte."


Fall 3; Quelle: https://www.ibn-online.de/artikel/75...ueber-den-Zoll
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  #12  
Alt 26.08.2020, 18:19
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Bist du sicher das das noch alles gültig ist ? Wenn da noch von Mark gesprochen wird ?
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  #13  
Alt 26.08.2020, 18:36
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billi billi ist offline
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es sollte mitllerweile klar sein das das Boot nicht ausgeführt wurde da es regelmässig in der EU war und bekanntlich braucht man keinen Mehrwertsteuernachweis mehr... wenn das Boot in Detuschland angemeldet ist...
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 26.08.2020, 19:11
mk743 mk743 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und bekanntlich braucht man keinen Mehrwertsteuernachweis mehr... wenn das Boot in Detuschland angemeldet ist...
Hast du dazu einen Link?

Und gilt das auch, wenn ich mit dem Boot irgendwann im Urlaub zb Frankreich von den Behörden angehalten werde?

Grüße
mk743
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  #15  
Alt 26.08.2020, 19:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mk743 Beitrag anzeigen
Hast du dazu einen Link?

Und gilt das auch, wenn ich mit dem Boot irgendwann im Urlaub zb Frankreich von den Behörden angehalten werde?

Grüße
mk743
ich kann dir dazu die Suchfunktion empfehlen (Daher wird so oft darauf verwiesen) und ja es gilt EU weit... auch war dazu ein großer Bericht im Boote-magazin 01/20.... und damals wurde es hier auch diskutiert...

https://www.yacht.de/magazin/heft_in...r/a123679.html

https://www.boote-forum.de/showthrea...mehrwertsteuer
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  #16  
Alt 26.08.2020, 20:13
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi?
In Deinem Fall würde ich dem zuständigen Zollamt den Fall schildern.
Die Auskunft schriftlich bestätigen lassen.
Alles andere ist Glaskugel-lesen und führt evtl. zu längeren Rechtsstreitigkeiten mit der Behörde.
Boot-fahren mit dem neuen Schiff könnte dann für längere Zeit nicht möglich sein.
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  #17  
Alt 26.08.2020, 20:32
skibo skibo ist offline
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hier macht sich wieder jemand ins Hemd und will schlafende Hunde wecken....
Warum nur? Langeweile?
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #18  
Alt 26.08.2020, 20:46
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
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379 Danke in 250 Beiträgen
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Hallo ans Forum,
Zitat:
Zitat von mk743 Beitrag anzeigen
Freu mich über Antworten.
Grüße
mk743
Gerne! Wo ist die Frage?

Grüße
Tycho
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  #19  
Alt 26.08.2020, 20:49
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Emotion Emotion ist offline
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Der Vorbesitzer soll das Ding über die Grenze ziehe und dir in Deutschland aushändigen. Fertig!
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Hendrik
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  #20  
Alt 26.08.2020, 21:10
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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822 Danke in 324 Beiträgen
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@mk743
Wo ist denn jetzt genau dein Problem ? Was hast du dennn mit dem Boot vor?
Soll es in der Schweiz bleiben ?
Fragen über fragen .
Ansonsten wenn nach Deutschland zurück,einfach abholen und gut ist !
Und für die allgemeinheit hier,sollte die Mähr von dem Mehrwertsteuernachweis (den es gar nicht gibt!) wieder mal auftauchen,so sei gesagt das dieses nur für Neuboote und Wasssersportgeräte gilt die größer als 7,5m und weniger wie 100 Betriebsstunden haben (wenn mehr dann kein Neuboot mehr !). Es braucht niemand Angst haben wenn er ein Boot von 1990 fährt ,das er irgend einen Steuernachweis erbringen muß . Quelle mein Zollamt und mein Finanzamt
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge )


Gruß Rainer
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  #21  
Alt 26.08.2020, 22:24
Benutzerbild von matisbad
matisbad matisbad ist offline
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Rein rechtlich macht der Besitzer sich jedes Jahr des Zollvergehens strafbar.
Die Schweiz ist ein Drittland. Wenn er Dienstleistungen im Winter in der Schweiz durchführen lässt (Winterlager), muss er es entweder in die Schweiz einführen , oder vorübergehend aus der EU ausführen. Das kann er auch aus Italien machen.

Bei der Rückkehr das gleiche - Einführung in die EU (wobei nach IT jetzt der It EUST Satz zum tragen kommt, oder Wiedereinführung auf Basis seiner vorübergingen Ausfuhr.

Verkäufer soll das Boot nach IT bringen, Du übernimmst es in der EU.
Achtung: Kein Geld in IT übergeben, das mag die Guardia Finacia überhaupt nicht (Geldwäsche )

Selbst bei der Durchfahrt durch die Schweiz, müssen Waren ggf. formlos angemeldet werden

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...e-schweiz.html
__________________
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Bleibt gesund
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Rhein km 335,5
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  #22  
Alt 27.08.2020, 01:00
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Rein rechtlich macht der Besitzer sich jedes Jahr des Zollvergehens strafbar.
Die Schweiz ist ein Drittland. Wenn er Dienstleistungen im Winter in der Schweiz durchführen lässt (Winterlager), muss er es entweder in die Schweiz einführen , oder vorübergehend aus der EU ausführen. Das kann er auch aus Italien machen.

Bei der Rückkehr das gleiche - Einführung in die EU (wobei nach IT jetzt der It EUST Satz zum tragen kommt, oder Wiedereinführung auf Basis seiner vorübergingen Ausfuhr.

Verkäufer soll das Boot nach IT bringen, Du übernimmst es in der EU.
Achtung: Kein Geld in IT übergeben, das mag die Guardia Finacia überhaupt nicht (Geldwäsche )

Selbst bei der Durchfahrt durch die Schweiz, müssen Waren ggf. formlos angemeldet werden

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...e-schweiz.html
Das stimmt so nicht, falls du das Boot an sich und seine persönlichen Gegenstände meinst. Die fallen nicht darunter und sind vom Zoll befreit. Kannst du auf der Seite aus deinem Link an anderer Stelle nachlesen.

Wäre ja auch Schwachsinn. Da hätten wir uns 10 Jahre lang bei jeder Fahrt mit dem Auto durch die Schweiz nach Italien ja strafbar gemacht.

Einwinterung darf er im Winterlager durchführen lassen. Erst wenn er "Veredelungen", also Wartung, An- und Einbauten vornehmen lässt, wird es Abgabenpflichtig.
Einfuhr in die Schweiz


Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für die anderen mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben. Zölle werden jedoch nur auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff erhoben. Beachten Sie, dass nicht alle Waren eingeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie unter Verbote und Beschränkungen.

Abgabenfreie Waren

Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Darunter fallen Gebrauchsgegenstände, welche:
  • in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
  • im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.
Reiseproviant
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Treibstoff
Treibstoff, der sich im Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls abgabenfrei. Die Freimengen werden nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt
__________________
Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (27.08.2020 um 01:07 Uhr)
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  #23  
Alt 27.08.2020, 06:35
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Guten morgen liebe Freunde
oh,oh,oh das artet ja langsam ins Steuerrecht aus ! Und das gleich für 3 involvierte Länder! Ganz ehrlich, 99,9 % der Deutschen kennen sich nicht mal mit dem eigenen Deutschen Steuerrecht aus !!! Leute dafür braucht man richtige Steuerexperten,aber bestimmt kein Halbwissen hier im Forum .
Ich verstehe auch nicht was der Themenersteller hier bezwecken will,er wirft dem Vorbesitzer vor er hätte sich Strafbar gemacht, auf der anderen siete hat er das Boot angezahlt ! Hat er es sich jetzt anders überlegt, und will aus dem Kauf wieder raus,oder warum das ganze hier ???
Junge , das Boot war nie länger als 3j. ausserhalb der EU, ist in Deutschland regestriert ,bezahl es und habe Spass !
LG Rainer
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Alt 27.08.2020, 07:46
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Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Guten morgen liebe Freunde
oh,oh,oh das artet ja langsam ins Steuerrecht aus ! Und das gleich für 3 involvierte Länder! Ganz ehrlich, 99,9 % der Deutschen kennen sich nicht mal mit dem eigenen Deutschen Steuerrecht aus !!! Leute dafür braucht man richtige Steuerexperten,aber bestimmt kein Halbwissen hier im Forum .
Ich verstehe auch nicht was der Themenersteller hier bezwecken will,er wirft dem Vorbesitzer vor er hätte sich Strafbar gemacht, auf der anderen siete hat er das Boot angezahlt ! Hat er es sich jetzt anders überlegt, und will aus dem Kauf wieder raus,oder warum das ganze hier ???
Junge , das Boot war nie länger als 3j. ausserhalb der EU, ist in Deutschland regestriert ,bezahl es und habe Spass !
LG Rainer
Eben, im Eingangspost wird suggeriert, daß sich das Boot dauerhaft in der Schweiz befindet, später kommen dann häppchenweise andere Tatsachen ans Licht. Mir schwant, daß da andere Ziele als das Steuerrecht die Beweggründe sind. Ich bin raus.
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Gruß Jürgen
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  #25  
Alt 27.08.2020, 07:50
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Guten morgen liebe Freunde
oh,oh,oh das artet ja langsam ins Steuerrecht aus ! Und das gleich für 3 involvierte Länder! Ganz ehrlich, 99,9 % der Deutschen kennen sich nicht mal mit dem eigenen Deutschen Steuerrecht aus !!! Leute dafür braucht man richtige Steuerexperten,aber bestimmt kein Halbwissen hier im Forum .
Ich verstehe auch nicht was der Themenersteller hier bezwecken will,er wirft dem Vorbesitzer vor er hätte sich Strafbar gemacht, auf der anderen siete hat er das Boot angezahlt ! Hat er es sich jetzt anders überlegt, und will aus dem Kauf wieder raus,oder warum das ganze hier ???
Junge , das Boot war nie länger als 3j. ausserhalb der EU, ist in Deutschland regestriert ,bezahl es und habe Spass !
LG Rainer
entweder will er aus dem Kauf aussteigen ...wobei ich dafür keine Gründe finde selbst wenn sich der Vorbesitzer wie er vermutet steuerrechtlich Strafbar gemacht hat dann ist dies das problem des Vorbesitzers und nicht seins... die Steuerschuld hängt ja nicht am Boot... (wobei es hier keine Steuerschuld gibt)…

oder er will dadurch im nachhinein den Preis drücken...
__________________
Gruß Volker
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