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  #1  
Alt 15.01.2021, 12:56
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Hallo Miteinander

ich habe die Suche bemüht, aber keinen genauen Eintrag zur VDE0100 gefunden.

Ich benötige für meine Bodensee-Zulassung eine

Bescheinigung nach VDE 0100

Soweit ich es herausgefunden habe, geht es bei dieser VDE um eine Normenreihe für elektrische Sicherheit bei elektrischen Installationen.
Da gibt es dann ganz viele Teile, z.b. Teil 7-709: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Häfen, Marinas und ähnliche Bereiche – Besondere Anforderungen an die Versorgungseinrichtungen für den elektrischen Landanschluss von Schiffen....

Hier nun meine konkrete Frage:
  • Was muss ich von wem genau prüfen lassen und wie sieht eine Bescheinigung aus?
  • Wie oft muss ich prüfen lassen?
  • Was darf so eine Prüfung kosten?
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  #2  
Alt 15.01.2021, 13:58
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Ich hatte und habe seit über 30 Jahren verschiedene Boote, alle mit Bodenseezulassung.
Eine Bescheinigung nach VDE 0100 habe ich noch nie vorlegen müssen.
Hat dein Boot vielleicht irgendwelche besonderen elektrischen Einrichtungen, wie z.B. elektrischen Antrieb ?
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  #3  
Alt 15.01.2021, 14:09
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Geändert von reiam (15.01.2021 um 14:15 Uhr)
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  #4  
Alt 15.01.2021, 14:10
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Das dürfte sowas

https://www.pruefung-bgva3.de/

sein. Macht eigentlich jeder Elektro-Fachbetrieb.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli
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  #5  
Alt 15.01.2021, 14:16
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Hallo Gebhard
was steht auf deiner neuesten Zulassungsurkunde?
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Geändert von reiam (15.01.2021 um 14:25 Uhr)
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  #6  
Alt 15.01.2021, 16:21
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Gebhard Gebhard ist offline
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Zitat:
Zitat von reiam Beitrag anzeigen
Hallo Gebhard
was steht auf deiner neuesten Zulassungsurkunde?
Dieser rot umrandete Hinweis hinsichtlich der VDE 0100-Bescheinigung ist auf meiner Zulassung (05/2019) nicht mit drauf.
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  #7  
Alt 15.01.2021, 16:52
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o.k., danke, dann wurde das neu eingeführt.

Die rote Umrandung ist übrigens von mir.

Wahrscheinlich reicht dann, wie Kapitaenwalli schreibt, eine BGVA3-Prüfung von einem Elektrounternehmen. Ich werde auch einmal das Amt in Konstanz anschreiben.
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  #8  
Alt 16.01.2021, 19:44
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Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Dieser rot umrandete Hinweis hinsichtlich der VDE 0100-Bescheinigung ist auf meiner Zulassung (05/2019) nicht mit drauf.
Es gibt keine vde 0100 für boote.
Das was zitiert wurde ist für die Örtlichkeit "marinen und sportboothäfen" und betreffende Installation. Das ist quatsch.[emoji1]
Was gefragt war/ist, ist letztendlich mit der konformitätserklärung erfolgt.
Damit bestätigt der Hersteller, das er die entsprechenden auf sein Produkt anwendbaren Normen, damit auch die in IEC umgesetzten VDE-Vorschriften, umgesetzt hat.
Zeig den deine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung und frag, wofür sie das halten würden!

Ein e-Check oder vergleichbar ist, sorry, Unsinn. Gleiches gilt für BG-Prüfungen da es sich nicht um Arbeitsmittel oder v.gl. handelt

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  #9  
Alt 16.01.2021, 19:51
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reiam reiam ist offline
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Naja, was soll ich sagen?

Ich habe die Zulassungsurkunde am 17.08.20 bekommen, mit dem Hinweis:
.......Die festgestellten Mängel sind zu beseitigen bis: 30.08.20
Und im Prüfbericht steht (unter anderem):

- VDE 0100 Bescheinigung erlangen
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  #10  
Alt 16.01.2021, 20:30
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Zitat:
Zitat von reiam Beitrag anzeigen
Naja, was soll ich sagen?

Ich habe die Zulassungsurkunde am 17.08.20 bekommen, mit dem Hinweis:
.......Die festgestellten Mängel sind zu beseitigen bis: 30.08.20
Und im Prüfbericht steht (unter anderem):

- VDE 0100 Bescheinigung erlangen
Die Aussage ist in etwa so, als ob du nach einer Bestätigung gefragt wirst, das dein Kaufvertrag dem HGB entspricht.
Die VDE 0100 hat ungefähr 40 Teile. Welche dafür für Boote gültig ist, habe ich auf die nicht gefunden
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  #11  
Alt 16.01.2021, 21:02
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Hallo,

ich würde beim zuständigen Landratsamt nachfragen nach welcher Norm genau geprüft werden soll. Ich denke die können dir aus Unwissenheit nicht die genaue Norm nennen.

Auf die Schnelle habe ich folgen Normen gefunden, die eventuell in Frage kommen könnten:

DIN VDE 0701/0702 Oertsveränderliche Betriebsmittel

DIN VDE 0100-721:1984-04 "Caravans, Boote und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Camping- bzw. an Liegeplätzen"

DIN EN 60092-507 VDE 0129-507:2001-11Elektrische Anlagen auf Schiffen

Grüße


Gerd
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich
einen Mann traf, der keine Füße hatte.
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  #12  
Alt 16.01.2021, 21:20
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Moin

Die übliche Floskel in den Vorschriften ist, dass elektrische Anlagen dem Stand der Technik entsprechen müssen. Die sind in der VDE 0100 aufgeschrieben. So steht es auch hier in Artikel 13:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true


Wenn es da Mängel gegeben hat, muss diese Meldung ja irgendwo herkommen.

Sicher ist die BGV A 3 für Arbeitsstätten gedacht, die Prüfung kann aber analogisiert werden. Sollte also irgendwann mal ein Mangel vorgelegen haben und jetzt ein entsprechendes Prüfprotokoll vorgelegt werden können, dürfte die Angelegenheit erledigt sein. War das Boot evtl. mal ein Charterboot?

Gruß und leibt gesund

Kapitaenwalli
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  #13  
Alt 16.01.2021, 21:22
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Die VDE 0100-721:1984-04 wurde doch zurückgezogen und durch folgende ersetzt:

DIN VDE 0100-708 VDE 0100-708:2010-02
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #14  
Alt 16.01.2021, 21:37
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Die VDE 0100-721:1984-04 wurde doch zurückgezogen und durch folgende ersetzt:

DIN VDE 0100-708 VDE 0100-708:2010-02
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
DANKE, bin schon seit über 10 Jahren raus aus dem Thema.

Grüße

Gerd
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  #15  
Alt 25.01.2021, 20:51
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Hallo zusammen,
Vielleicht geht es hier um "fliegende Bauten nach Schaustellerart" - also Fahrzeuge die zum wohnen oder arbeiten geeignet sind und mittels Fremd- oder Eigenantrieb beweglich sind.?
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Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #16  
Alt 25.01.2021, 21:45
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Also, es geht um eine "Motorboot" Kategorie C, siehe unten, auch wenn man auf meinem Boot campen kann. Aber einen 220V Landanschluss, ist doch nicht so unüblich, oder?

Der rot umrandete Text, war schon 2019 auf einer neuen Bodensee-Zulassungsurkunden aufgedruckt, ich habe ein Bsp. gesehen.
  • Wer hat den Text auf seiner Zulassungsurkunde stehen (auch wenn er nicht zur Sprache kam)?
  • Wer wurde darauf bei der Abnahme angesprochen und wie?
  • Wenn da steht, dass die Bescheinigung nach VDE0100 auf Verlangen bei der Nachuntersuchung dem Sachverständigen (SV) vorgelegt werden muss, dann muss das ja für mehrere Boote ab 2019 der Fall gewesen sein
  • Wie das zu dokumentieren ist, habe ich beim Schifffahrtsamt angefragt, aber noch keine Antwort bekommen.
  • Kennt sich da wirklich Keiner aus dem Boote-Forum aus?

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  #17  
Alt 26.01.2021, 09:23
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wow.....da hat BW wohl wieder was neues?????
ACHTUNG!!!! Ich spreche jetzt nur von mir in Österreich!!!!!!
Wenn wir alle drei Jahre das Boot vorführen, und 220 Volt an Bord haben, muß ein Elektriker, der das machen darf, die 220 Volt Anlage prüfen.
Er prüft zb. wie schnell die Sicherungen auslösen. Dies bestätigt er in einem Schreiben das dann dem Bootssachverständigen ausgehändigt wird.
Ich kenne diese VDE Norm nicht und weiss auch nicht was darin beschrieben wird.
3 Länder ....ein See und immer wieder tauchen neue Schikanen auf......
__________________
Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Hose pubt.

Grüße vom Bodenseeoldi Christoph
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  #18  
Alt 26.01.2021, 10:23
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Zitat:
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wow.....da hat BW wohl wieder was neues?????
ACHTUNG!!!! Ich spreche jetzt nur von mir in Österreich!!!!!!
Wenn wir alle drei Jahre das Boot vorführen, und 220 Volt an Bord haben, muß ein Elektriker, der das machen darf, die 220 Volt Anlage prüfen.
Er prüft zb. wie schnell die Sicherungen auslösen. Dies bestätigt er in einem Schreiben das dann dem Bootssachverständigen ausgehändigt wird.
Ich kenne diese VDE Norm nicht und weiss auch nicht was darin beschrieben wird.
3 Länder ....ein See und immer wieder tauchen neue Schikanen auf......
Ist in der CH genau gleich. Muss ich prüfen lassen und die Firma sendet das direkt an die entsprechenden Stellen und mir als Kopie.


Also warum nicht mal in einer Werft des Vertrauens fragen, wen die da haben. Dann Anfragen und prüfen lassen.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #19  
Alt 17.03.2021, 14:38
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O.K. da kam ja relativ wenig von den Bodensee-Kennern!

Ich bin nun einen Schritt weiter, es gilt also die VDE0100/DIN57100Teil721

Aus dem Web:
DIE NEUE DIN VDE 0100-721 ist im Oktober 2019 verbindlich in Kraft getreten. Sie löst die bisher gültigen Norm DIN VDE 0100-721:2010-02 mit der Übergangsfrist bis zum 17.12.2021 ab. Die DIN VDE 0100-721 beinhaltet besondere Anforderungen für elektrische Anlagen in Caravans und Motorcaravans für elektrische Stromkreise und Betriebsmittel, die für die Verwendung zu Wohnzwecken vorgesehen sind.

Als "Muster" habe ich ein Formular des Schifffahrtamtes Konstanz bekommen, welches ich nachgebaut habe:
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