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#1
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Verständnißfrage Weser-Sperrung ab Nienburg
Hallo zusammen,
die Weser ist ja zur Zeit wegen einer Havarie ab Nienburg zu Tal für die "durchgehende Schifffahrt" gesperrt. Die Häfen Nienburg, und Marina Mehlbergen liegen somit im gesperrten Bereich. Verstehe ich es richtig, das ich diese Häfen auch mit einem Sportboot z.Zt. nicht erreichen kann? Danke und viele Grüße! Christoph |
#2
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Autobahn ist aufgrund Unfall Vollgesperrt, Rastplatz liegt im Bereich der Sperrung, darfst du zum Rastplatz durch die Sperrung ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Eine Straße die für den Durchgangsverkehr gesperrt ist (analog durchgehende schifffahrt) ist für Fahrzeuge mit einem bestimmten Ziel befahrbar. Nennt sich „Anlieger frei“.
So unberechtigt finde ich die Frage daher nicht und der Vergleich mit der voll gesperrten Autobahn passt nicht. Am besten wird es sein das zuständige WSA anzurufen oder einfach direkt in einem der Häfen/Marinas.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#4
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Ob es da so eine Art "Anlieger frei bis Baustelle" gibt, wirst du wohl nur vor Ort erfahren, vielleicht mal das zuständige WSA anrufen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#5
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Es kommt sicherlich darauf an aus welcher Richtung du kommst. Da die Schleuse ebenfalls zu gemacht wurde gehe ich mal davon aus das Nienburg der letzte Hafen ist wo du hineinkannst. Mehlbergen scheint mir, von Nienburg aus gesehen, hinter der Unfallstelle, somit nicht erreichbar.
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#6
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Moin
Es geht ja nicht nur um die eigentliche Unfallstelle, sondern auch um den Betrieb der Bergungs- und Sicherungsfahrzeuge. Da hilft nur eine Anfrage beim zuständigen WSA Kapitaenwalli |
#7
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Zitat:
Aus Norden geht sicherlich nix, da die Schleuse Drakenburg ebenfalls gesperrt ist. Von Süden kommend, müsste Nienburg noch zu erreichen sein, denke ich. Bis Mehlbergen kommst du wohl nicht. Hier findest du es ganz genau: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv....php?modul=nfb Zitat:
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker Geändert von Puuh (11.08.2021 um 13:55 Uhr) |
#8
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Zitat:
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#9
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Zitat:
Welcher Teil ist unklar oder diskussionswürdig? Es steht nirgends das sportbootevom verbot ausgeschlossen sind! Also wieso sollten die fahren dürfen? Du hast ohne anzurufen und unnötig zu stören eine direkte Antwort aus dem wsa weser gewonnen - extra für dich! Nein, das Verbot gilt auch für sportboote! Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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#10
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Erstmal danke für die Klarstellung!
Das problem meinerseits ist der Ausdruck „durchgehender Schiffsverkehr“. Dieser ist in der See-Schiffartsstraßenverordnung definiert, in der Binnenschiffahrtverordnung habe ich diese Definition nicht gefunden. Die Aussage „ist für die gesamte Schiffart gesperrt“ oder „ist gesperrt“ wäre eindeutig. Aber unter Umständen bin ich nur unfähig diese Definition zu finden…oder einfach zu doof…oder ich denke zu kompliziert. Egal wie man dreht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#11
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Zitat:
1. Seeschifffahrtsstraßenordnung ist als Anlehnung eher nicht hilfreich 2. "Durchgehende Schifffahrt" bezeichnet alle, die das Gebiet durchfahren müssen. ALLE heißt ALLE! Ob nun 20m hinter der sperre oder in bremen oder Minden festmachen wollende - ALLE!!!! einzige Ausnahme sind die, die vorher festmachen. Die sind ja nicht durchgehend. Jetzt gibt's wieder besondere Schlaumeier, die wieder mit "in das Gebiet reinfahren fahren ist ja nicht durch fahren" kommen... Da sollte man überlegen, das man "durch eine sperre fährt" Und nochwas: der Wortlaut muss einfach sein, für den funk, für NiF (das wird automatisch generiert - quasi die älter alexa, nur das die selber sprechen kann). Ergo werden keine Sätze sondern Annegret kramp-karrenbauer mit 30 Kommas, rausgehauen. Einfach denken hilft Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#12
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Wenn zwischen Flußkilometer x und y gesperrt ist für die durchgehende Schifffahrt,
dann gilt dies auch für die einmalige Einfahrt in die Sperrzone oder das einmalige Ausfahren aus dieser. In begründeten Ausnahmefällen könnte das WSA die Befahrung von/zu einem Liegplatz genehmigen, wenn dadurch keine Gefahr an der Unfallstelle ausgeht. Ich würde da auch gerne mal kurz, nur einmal, da durch. Fahr auch ganz langsam an der Unfallstelle vorbei ... |
#13
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Apropos:
Auch nochmal hier der hinweis, das ab dem 30.8. Bis zum 2.10. die Weser gesperrt ist. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#14
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#15
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Zitat:
Aber ich habe meine Pläne jetzt sowieso geändert und die Weser wird dieses Jahr nicht mehr mein Ziel. |
#16
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Wir müssen da in 4 Wochen bei unserer Überführung nach Drakenburg auch durch.
Ich weiß nicht wie schnell so eine Bergung geht, aber auch wir suchen gerade Plan B. Von Bremen kommend geht nicht wegen der gesperrten Schleusen. Entweder ist der Maisfrachter dann weg oder wir bleiben in Minden.
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Gruß, Jörg |
#17
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Vielen Dank für Eure Meinungen!
Es ist immer wieder interessant was einem auf eine einfache Frage dazu interpretiert wird... Hintergrund meiner Frage war im Endeffekt auch der Begriff "durchgehende Schifffahrt" Dazu habe ich im Internet auch nichts schlüssiges gefunden. Es steht nirgendwo, dass eine Sonderausnahme-Regelung oder ein Schlupfloch gesucht wird! Viele Grüße! Christoph |
#18
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Zitat:
Dann kommst nicht mal bis dahin und bleibst in petershagen hängen. Ab 30.8. Ist gesperrt. Aber erklärtes Ziel ist es, zum Wochenende wieder eine durchgängig schiffbare weser zu haben. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#19
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Zitat:
Es gibt hierfür keine Sonderregelung oder Ausnahme! Das sucht auch keiner! Welchen Teil verstehst du nicht? Du kannst, wie schon genannte Gleichnisse, auch nicht an einem brennenden Haus vorbei und dabei durch das aufmarschgebiet der Feuerwehr fahren!? Oder auf der Autobahn an einem umgekippt tanklaster vorbei eiern! Das ist und bleibt ein unfallort - auch wenn das malerisch aussieht. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#20
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Aber, das hat er doch nun schon ausgeführt: Es erscheint missverständlich, warum es "*durchgehende* Schiffahrt" heißt. Normalerweise fehlt dieses Attribut in den Sperrmeldungen, so dass man ihm durchaus eine Bedeutung zumessen könnte.
Es hat jetzt glaube ich jeder verstanden, dass eine vollständige Sperrung vorliegt.
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Ralf aus Erfurt
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