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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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edith
Denkfehler- es geht hierbei ja nur um die Besitzverhältnisse...
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (22.08.2021 um 16:01 Uhr)
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#27
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deshalb halte ich mich zurück: hier wird verschiedenes rechtlich getrennte zusammengeworfen...
Eigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft, Besitz ist die sog. tatsächliche oder Sachherrschaft . Aufgrund des Abstraktionsgrundsatzes im deutschen Sachenrecht fällt das auseinander. Für den hier vorgebrachten Fall ist das aber eher akademisch und wenig relevant. schönen Sonntag
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Gruß Wolf Hoffentlich immer ausreichend zu klagen Geändert von Attorney (22.08.2021 um 18:06 Uhr)
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#28
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Moin moin,
das ist so nicht zutreffend, ein Vermieter braucht u.U. gerade keinen Titel, siehe §562 BGB. Und wenn er dieses zu Recht ausgeübt hat machst Du Dich nach dem bereits erwähnten §289StGB strafbar, sofern Du die gepfändeten Sachen aus seinem Gewahrsam entfernst. lg, justme |
#29
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Zitat:
Meines Wissens nach greift das Vermieterpfandrecht aber nur für Immobilien bzw. die darin gelagerten Werte. Ich glaube nicht das es für einen Liegeplatz gilt. Bei einem Boot im Hallenlager sieht es schon wieder anders aus, aber da würde das Problem ja spätestens bei der obligatorischen Probefahrt und somit vor der Bezahlung des Kaufpreises auftreten.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#30
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#31
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Recht haben und Recht bekommen..... auf jeden Fall fährst du erstmal mit dem Boot nicht weg und wie weiter oben beschrieben die Kette mitzunehmen oder zu zerstören... ganz dünnes Eis.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#32
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Zitat:
Er müsste beweisen das er Pfandrecht hat, das er dieses vor meinem Erwerb ausgesprochen hat, das der Erwerb am Liegeplatz stattgefunden hat (mit dem verlassen des Liegeplatzes (Probefahrt) erlischt das Pfandrecht und tritt erst mit erneuten Bezug des Liegeplatzes wieder in Kraft, aber auch nur dann wenn das Boot dann noch dem Vertragsmäßigem Mieter gehört. Der Hafenbetreiber muss zwingend vor der Probefahrt agieren, sonst wird das nix und mir als Käufer die Kette ans Boot zu legen wäre rechtlich nicht Haltbar!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#33
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Ich würde es nicht machen, aber jeder wie er meint. Vor Gericht und auf hoher See. Wir kenne weder die Liegeplatzverträge noch die genauen Umstände, da es ja fiktiv ist. Aber so einfach wird es nicht sein.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#34
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Zitat:
Das Abstraktionsprinzip ist Ausfluss des Trennungsprinzips, also, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt voneinander zu betrachten sind und die Wirksamkeit des einen nichts mir der Wirksamkeit des anderen zu tun hat… Gruß Matthias |
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