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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Bootskauf in UK - wie ist das mit der Einfuhrumsatzsteuer
Hallo zusammen,
ich beabsichtige evtl. ein Boot in UK zu kaufen und bin mir über die Zollfromalitäten nicht ganz im klaren. Durch den Brexit ist die Sache jetzt nicht mehr ganz so einfach. Der ursprüngliche Besitzer war ein Deutscher (das Boot lag auch in Deutschland) und hat das Boot im Juli 2019 an den jetzigen Besitzer nach UK verkauft. Damals, vor dem Brexit war alles easy. Eine Ursprungsrechnung von der Werft mit ausgewiesener und bezahlter Mehrwertsteuer ist vorhanden. Wenn ich das Boot jetzt kaufe und nach Deutschland überführe (importiere) fällt dann die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% nochmals an? Hat jemand schon mal Erfahrung gemacht mit sogenannter Rückware? Im Internet habe ich folgenden Hinweis gefunden: werden Unionswaren vor dem Austrittsdatum von der EU-27 ins Vereinigte Königreich verbracht und werden diese Waren anschließend nach dem Austrittsdatum wieder in die EU-27 befördert, gelten diese Waren als Rückwaren, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren nicht mehr als 3 Jahre vor dem Austrittsdatum nach GB verbracht wurden (z. B. anhand eines Beförderungspapieres / Leasingvertrages etc.) und sich die Waren im unveränderten Zustand befinden. Eine Verlängerung der Dreijahresfrist, ausschließlich begründet mit dem Brexit, ist nicht möglich. Wie kann ich den Beweis erbringen? Reicht der Kaufvertrag von 2019? Danke schonmal für eure Tipps
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Gruß Schmitti |
#3
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Meines Wissens muss die nur neu entrichtet werden wenn das Produkt, in dem Fall das Boot, länger als 3 Jahre die EU verlassen hatte.
Angabe ohne Gewähr!
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Gruß Jörg ___________________________________________ Four Winns Sundowner 215 Bavaria 25 Sport Quicksilver 855 Activ Weekend
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#4
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Eigentlich sollte das mit den 3 Jahren auch nach dem Brexit noch gelten, sollte man meinen. Zoll fragen.
Schließlich war GB ja 2019 noch EU, es handelt sich also um damals innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Haste die deutschen Registrierungsunterlagen noch? Ich will hier keine Empfehlungen geben, aber ich wüßte, was ich mache... |
#5
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Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben ist m.M.n. abhängig von den verfügbaren Unterlagen:
Du musst belegen können, dass die Dreijahrefrist noch nicht überschritten ist und, dass es sich technisch gesehen, um das selbe Boot handelt (also keine Veränderungen vorgenommen worden sind). Das Ganze wird dir, wie schon empfohlen, das örtliche Zollamt genauer erläutern können. Für die Abwicklung brauchst Du auch Hilfe, da Du als Privatperson keinen Atlas Zugang hast.
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