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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Einfuhrumsatzsteuer entrichten
Moin!
zu dem Thema "Muss ich EUST bezahlen?" bzw. "Reicht dies und jenes als Nachweis aus?" gibt es ja etliche Threads hier im Forum. Mich würde aber nun folgendes interessieren: Wenn man sich dazu entschließt, ein Boot zu kaufen, wo leider nicht mehr nachgewiesen werden kann, dass irgendwann mal die MwSt entrichtet wurde und man diese nun zahlen möchte, wie geht man dann vor? Und vor allem: Was ist die Berechnungsgrundlage? Kaufpreis im Kaufvertrag? Kommt ein Gutachter? Wie läuft das ab? In meinem Fall, reden wir z.B. über ein Boot, was auf den Kanaran liegt. Nach meinem Wissen, liegen die Karanen nicht zum europäischen Umsatzsteuergebiet. Würde ich jetzt im besten Fall von den Kanaren über Marokko, Tunesien nach Malta und dort dann 18% hinblättern? Danke euch! |
#2
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Ja, und auf den Neupreis von damals.
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#3
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Oder auf den Zeitwert der in die EU eingeführten Ware?
So kenne ich das. |
#4
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Oder auf den Zeitwert der in die EU eingeführten Ware?
Der auch höher sein kann als der Neupreis. Die Steuerbehörden schlafen nicht nur. |
#5
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Die Einfuhrumsatzsteuer entfällt auf den KAufpreis... den du auf den Kanaren zahlst... der Vertrag dient da als Grundlage...
Allerdings kann es dazu kommen das ein Marktwert festgelegt wird wenn der Wert im Kaufvertrag als zu niedrig erachtet wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Zitat:
Bei anderen Artikeln natürlich auf den Rechnungsbetrag. Unabhängig davon würde ich erstmal nichts machen, bis man drauf gestossen wird. Aber das Geld parat liegen haben.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#7
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Zitat:
Neupreis >100 000$ er hat sie aus einem Kredit ausgelöst und sehr viel billiger von der Bank abgekauft.... dieser Kaufpreis wurde dann bei der Einfuhr in Hamburg als Grundlage für die Steuer verwendet. Das Boot war neuwertig... Als er es hier wieder verkauft hat, hat er damit einen ordentlichen Gewinn gemacht.
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#8
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Danke für die Antworten.
Jetzt ist natürlich genau das passiert, was ich nicht gehofft, hatte... alle Optionen wurden in den Raum geworfen - Neupreis - Marktwert - Kaufpreis Hat jemand von euch die Erfahung selbst gemacht und in welchem Land? Und statt proaktiv zu bezahlen und zu warten bis jemand kommt, ist natürlich auch ein Weg aber wie sieht es da mit Strafen aus? |
#9
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#10
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Aus dem Artikel ergeben sich für mich wieder zwei neue Fragen:
1) Wer legt wie den Marktwert eines Bootes fest? und 2) Was hat es mit der gesetztlichen Festsetzungsfrist auf sich? In meinem Fall wäre das Boot nachweislich (durch Liegeplatz-Rechnungen) die letzten 4 Jahre in der EU. Eigentlich hat das Boot nie die EU verlassen, kann aber eben nicht mehr nachgewiesen werden. Greifen in diesem Fall schon diese Fristen von 3 bzw. 4 Jahren (Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex (ZK) / § 169 Abgabenordnung (AO))? |
#11
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Zu 1. Zur Wertbestimmung bei der Einfuhr wird der Kaufvertrag herangezogen. Sollten berechtigte Zweifel am Wert bestehen, wird die Zollbehörde anhand von Vergleichsobjekten den Wert schätzen und einen Abgabenbescheid erstellen, gegen den man dann Rechtsmittel einlegen könnte.
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Gruß, Jörg! |
#12
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Zitat:
zu 2 wenn das Boot in der EU ist dann muss es ja versteuert sein und da frage ich mich warum du dir einen Kopf machst... du kannst nachweisen dass es in der EU ist und war der Verkäufer besorgt das entsprechende Formular das die Mehrwehrsteuer in der EU damals entrichtet worden ist und alles ist gut...
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#13
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Die Kanaren gehören USt-rechtlich nicht zur EU. Läuft genau so ab wie Erposs es geschildert hat.
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#14
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Zitat:
das kann dann ja nicht auf den Kanaren sein... wenn es also einen bezahlten Liegeplatz in der EU hat müsste auch ein Mehrwehrsteuernachweis da sein.... Wie lange es auf den Kanaren war kann man ja vermutlich nicht nachvollziehen... und daher war es erst mal innerhalb der EU (Liegeplatz)...
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#15
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Die Kanaren gehören natürlich zur EU, sogar zum Zollgebiet der EU, nur eben nicht USt-rechtlich. Soll er mal sagen wo das Boot in der EU lag. Muss ja Nachweise darüber geben.
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#16
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Zitat:
Sehr löblich Aber doch nicht in Malta Findest keinen Deutschen Heimathafen den du angeben könntest
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#17
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Dann wären es ja 19% statt 18% und irgendwo muss man ja sparen
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Hier sind schon wieder zahlreiche "Fachmänner" unterwegs, da wird einem schwindlig. USA (Drittland) wird mit den Kanaren (Zollgebiet der EU) verglichen usw.
Lass dir die Auskunft von der zuständigen (Zoll)-Behörde geben, und zwar schriftlich. Alles andere ist doch Mumpitz.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (22.05.2019 um 12:59 Uhr) |
#19
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Zitat:
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#20
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Selbstverständlich werden auf den Kanaren Steuern kassiert.
"Auf den Kanarischen Inseln gibt es keine MwSt, sondern eine lokale Steuer auf den Verbrauch, die IGIC (Impuesto General Indirecto de Canarias) mit mehreren Sätzen, und eine weitere Steuer auf den Verbrauch, nämlich die im Folgenden näher beschriebene AIEM." https://ec.europa.eu/taxation_custom...ary-islands_de
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..."
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#21
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Das Boot liegt aktuell unter deutscher Flagge auf den Kanaren. Liegeplatz-Rechnungen von EU-Häfen sind für die letzten vier Jahre vorhanden. Dann wohl noch ein deutsches Funkzeugnis von ganz früher.
Kann ich das Boot in Deutschland versteuern, auch wenn es auf den Kanaren oder sonst wo liegt? Wie saftig sind die Strafen, falls man mit dem Nachversteuern "wartet" bis man kontrolliert wird? Und die Steuer dann direkt auf den Tisch legt. Hab das Gefühl, das sich die meisten nicht so viele Gedanken übers versteuern machen wie wir :-D Danke euch!! |
#22
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Zitat:
wenn es unter deutscher Flagge läuft sollte es ja auch eine deutsche Zulassung haben... also in deutschland registriert und innerhalb der EU (kanaren gehören ja dazu) bewegt.. da nicht außerhalb der EU ist es doch dann immer noch im gemeinschaftsraum somit musst du nicht versteuern wenn es bereits versteuert war und du von Privat kaufst...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Moin Volker, ich gehe fest davon aus, dass das Boot versteuert ist. Der aktuelle Eigner auch. In seinem Kaufvertrag wurde wohl auch die Aussage vom vorherigen Eigner getroffen, dass das Boot versteuert wurde.
Aber die Frage ist doch, was bringt dieser Hinweis im vorherigen Kaufvertrag und die Tatsache, dass ich dran glaube, wenn ich aus Nordafrika kommend nach Italien vom Zoll kontrolliert werde? Grüße |
#24
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Zitat:
ich glaub das heist t2l oder so. darin wird bestötigt das das Boot versteuert ist... kann man beim Zoll beantragen.
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#25
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Hast du Erfahrung mit dem T2L? Wie läuft das ab?
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