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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 22.04.2022, 15:40
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Hölle67 Hölle67 ist offline
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Meiner Ansicht nach ist das Ganze im TCS unmissverständlich beschrieben.
Da ich aber auch immer auf Nummer sicher gehen will, habe ich bei meiner letzten Duchfahrt (2021) an der Gotthardraststätte einen Polizisten angesprochen.

Folglich:

In der Schweiz geht es nur, und nur um den Anhänger. Hat der eine max. Gesamtmasse von 3,5 t und ist vom Hersteller für 100 Km/h (oder mehr...meiner ist sogar für 130 zugelassen) zugelassen, darfst du 100 fahren.

Ende aus die Maus...daran habe ich mich gehalten und es gab auch noch nichts zu meckern.

Ach so, mein Zuggesamtgewicht liegt bei 4,5 Tonnen.....spielt aber keine Rolle.
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft....
lieben Gruß, Holger

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  #52  
Alt 22.04.2022, 15:43
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Du bist der Meinung das der ADAC richtiger über die Schweizer Regelungen informiert wie der Schweizer TCS?
Mich würde auch interessieren welcher der beiden den jetzt Recht hat... Ich vermute Mal das der Schweizer Touring club die genaueren Informationen hat...
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 22.04.2022, 16:07
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Kurze Frage zum Thema:

Dort steht das der Anhänger bis 3,5t ZZG an einem leichten Motorwagen angehängt sein muss.

Wie definiert sich leichter Motorwagen? Zählt ein Wohnmobil mit ZZG 7,5t noch als leichter Motorwagen?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #54  
Alt 22.04.2022, 17:21
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Kurze Frage zum Thema:

Dort steht das der Anhänger bis 3,5t ZZG an einem leichten Motorwagen angehängt sein muss.

Wie definiert sich leichter Motorwagen? Zählt ein Wohnmobil mit ZZG 7,5t noch als leichter Motorwagen?
leichter Motorwagen m.E. bis 3,5T zul GG.
So würde ich die Fz-Einteilung des schweizer Bundesamt für Straßen ASTRA jedenfalls verstehen.
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Art 11 (Auszug):

Zitat:
a. «Personenwagen» sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin (Klasse M1 bis 3,50 t);
Was der ADAC beschreibt, ist ca. die 100km/h-Anhängervariante, die in Österreich gilt.

Für Frankreich sind die Werte m.E. auch nicht korrekt.....zumindest dann nicht, wenn man sich französische Seiten ansieht.

Die Schweiz hat m.E. daher momentan die einfachste und trotzdem weitreichende 100km/h-Regelung in Europa.

Keine Überregulierung wie in D oder gar in DK, keine ernste Missverständnissmöglichkeit wie z.B. in F und auch keine stärkere, grundsätzliche Einschränkung, wie z.B. in A.

Geändert von tritonnavi (22.04.2022 um 17:30 Uhr)
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Alt 22.04.2022, 18:12
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Ich kann nur sagen, dass das Straßenverkehrsamt auf die Seite des TCS verweist. Das also mal lesen und locker bleiben.
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  #56  
Alt 24.04.2022, 16:14
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Bitte macht es nicht komplizierter und wie von Kurz bereits mitgeteilt: Einfach locker bleiben..
Das Astra (Bundesamt für Strassen) erklärt die Info knapp und klar in ein paar Sätzen oder auf Youtube in einem Video 40 Sek-Video.
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Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
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  #57  
Alt 24.04.2022, 16:18
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Also schreibt der ADAC Mal wieder Müll... Wie so oft...
Ich Frage mich was für Praktikanten dort arbeiten
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  #58  
Alt 24.04.2022, 18:31
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Für das, was der ADAC manchmal an "Infos" abliefert, ist der Verein schon etwas teuer....
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  #59  
Alt 25.04.2022, 08:47
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Für das, was der ADAC manchmal an "Infos" abliefert, ist der Verein schon etwas teuer....
OT, deshalb letzter Beitrag von mir:

Mir ist sowieso ein Rätsel, warum man da Mitglied ist. Im Gegensatz zum "Gebührenservice" kann man die Mitgliedschaft nämlich kündigen.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #60  
Alt 25.04.2022, 10:24
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Wenns um ein CH Thema geht, glaubt doch einfach dem CH Club.
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Alt 25.04.2022, 12:05
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wenns um ein CH Thema geht, glaubt doch einfach dem CH Club.
naja wenn es dann im Umkehrschluss für deutschland gelten würde müsste man hier dem ADAC trauen... wenn ich dann auf der Seite lese was dieser auch für Deutschland für einen Stuss geschrieben hat... dann kann ich dem ADAC einfach nicht trauen... und somit schwindet mein vertrauen auch in die Entsprechenden Clubs der anderen Länder...
egal ob Österreich oder Schweiz...

ich vertraue da auf Belegbare Regeln aus Verordnungen und Gesetzen... nicht auf Interpretationen eines Clubs .... der Zahlt im Zweifelsfall nicht den Strafzettel...
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Alt 25.04.2022, 17:55
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

ich vertraue da auf Belegbare Regeln aus Verordnungen und Gesetzen... nicht auf Interpretationen eines Clubs .... der Zahlt im Zweifelsfall nicht den Strafzettel...
Vertrauen kannst du sicher darauf, die Frage ist aber manchmal, ob man es auch so versteht, wie es in den Ländern gemeint ist....

Beispiel Frankreich:
nachdem, was ich bisher darüber gelesen und meine verstanden zu haben, hat der ADAC und viele andere Ratgeber es nicht richtig verstanden.

Lies dich doch mal mal ein:
Code de la Route, Artikel R413-8

Die einschränkende Änderung ist aus dem Jahr 2008 und es gab dazu in Frankreich, vermutlich nicht ohne Grund, sogar eine Petition vom Forum www.caravane-infos.net.

Ähnlich, wie bei der Schweizer Regelung (was ist ein leichter Motorwagen?) muss man die Bedeutung der Vokabeln genau kennen, um sich korrekt informieren zu können.
Schulfranzösisch reicht für die entsprechenden, zulassungstechnischen Begriffe offenbar nicht unbedingt.
(ich habe nicht mal Schul-Französisch und daher nur entsprechende deutsche Übersetzungen lesen können)

Offenbar geht es wohl darum, dass Gespanne mit einem ZugFz welches ein eingetragenes Zuggesamtgewicht von über 3,5T haben, nur max. 90km/h fahren dürfen.
Ein zul ZugGesamtgewicht von max. 3,5T schließt also viele größere Pkw, SUV usw. von vorherein aus, wenn es darum geht schneller als 90km/h mit Anhänger zu fahren. Auf den Anhänger selbst kommt es daher gar nicht an....
Ich dürfte mit meinem Yeti, selbst mit kleinstem Anhänger, in F daher max 90km/h fahren.
Dagegen ist sogar die Regelung in A noch lockerer.....

Ist schon etwas länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe. Von einer Änderung seit 2008 habe ich bisher aber nichts gelesen.

Geändert von tritonnavi (25.04.2022 um 18:03 Uhr)
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  #63  
Alt 26.04.2022, 10:08
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Zitat:
Zitat von heiger Beitrag anzeigen
Bitte macht es nicht komplizierter und wie von Kurz bereits mitgeteilt: Einfach locker bleiben..
Das Astra (Bundesamt für Strassen) erklärt die Info knapp und klar in ein paar Sätzen oder auf Youtube in einem Video 40 Sek-Video.
Ich gieße nochmal etwas Öl ins Feuer, da es für mich nicht eindeutig ist. Das Video besagt:

Ab 2021 gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln. Eine davon:
Auf Autobahnen betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhänger bis 3.5t bisher 80km in der Stunde. Sie wird auf 100 km pro Stunde erhöht, wenn Reifen, Anhänger und Zugfahrzeug dafür geeignet sind.

Geht es um leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger (=Gespann?) bis 3,5t? oder geht es leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger (= Anhänger?) bis 3,5t ?

Das kann man so oder so sehen

Gruß Carsten
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  #64  
Alt 26.04.2022, 10:28
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Ich gieße nochmal etwas Öl ins Feuer, da es für mich nicht eindeutig ist. Das Video besagt:

Ab 2021 gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln. Eine davon:
Auf Autobahnen betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhänger bis 3.5t bisher 80km in der Stunde. Sie wird auf 100 km pro Stunde erhöht, wenn Reifen, Anhänger und Zugfahrzeug dafür geeignet sind.

Geht es um leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger (=Gespann?) bis 3,5t? oder geht es leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger (= Anhänger?) bis 3,5t ?

Das kann man so oder so sehen

Gruß Carsten
Was gibt es da nicht zu verstehen?
Weiter steht:

Erfreuliche und langersehnte Neuigkeiten für Wohnwagen-Besitzer. Die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug), auf 100 km/h auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen, tritt ab 01.01.2021 in Kraft.

Wir haben beim TCS Experten Erich Schwizer nachgefragt, was das bedeutet.

Vgl doch den link von Antwort 47

Da gibt es auch noch eine Tabelle, da ist wirklich alles für jedes Gemüt erklärt. Das CH Straßenverkehrsamt verweist auf diese Seite. Alles ganz einfach und gut. Und ja, es ist doch klar, dass die Reifen 100kmh hergeben müssen...
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