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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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100kmh ab Jan auch in CH
Hallo
Abb Jan 2021 darf auch in der CH mit Trailer Max 3.5t 100kmh gefahren werden. Das einzige, was ich bis jetzt weiss: es braucht keine Prüfung und keinen 100kmh Kleber. Weiss jemand, worauf es in der CH ankommt? Stossdämpfer scheinen nur empfohlen... |
#2
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#3
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ja, diese Info kenne ich.
es steht da: Mit Tempo 100 fahren darf, wessen Anhänger oder Wohnwagen die technischen Anforderungen und die Bauart dazu erfüllen. Damit ist der technische Hintergrund nicht so ganz geklärt. Und v.a. für alle ausländischen Fahrzeuge weiss man genau gleich viel. Ausserdem habe ich am entsrpechenden Ort im Fahrzeugbrief bei meinen beiden Trailern eine "X" stehen. Von daher etwas maue Info für einen Automobilclub... |
#4
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Ich gehe davon aus, dass ich mit meinem Gespann, dem in Deutschland Tempo 100 genehmigt ist, auch in der Schweiz Tempo 100 fahren darf.
Alle prüfpflichtigen Bauteile (also die mit Zulassungs-Nr. u. Typenschild) meines Trailers sind übrigens bis mind. Tempo 130 zugelassen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#5
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Ich vermute mal das bei allen Nichtschweizern wo im Schein eingetragen das die 100 fahren dürfen das auch in der Schweiz dürfen. Welche Vorrausetzungen ihr braucht um im eigenen Land 100 fahren zu dürfen bekommst du doch bestimmt bei der Zulassungsstelle raus.
Huebi war schneller.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#6
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Zitat:
Dann wirst Du dich an der Hersteller deines Trailers wenden müssen. Die machen sich das schön einfach, wenn in der Zulassung 100 oder mehr steht, dann darf man 100 fahren. Hier in D braucht man auch die Zulassung von Hersteller. Wenn der meint, daß wie bei meinem Trailer da die Stoßdämpfer dran müssen, muß man die halt nachrüsten, aber ohne den Zettel vom Hersteller für den TÜV wäre die Eintragung auch nicht gegangen. Gruß Ulf |
#7
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In D ist die 100er Zulassung doch an Bauart und entsprechende Zulassung des Modells gebunden. Hinzu kommt das Reifenalter. Wenn man also eine 100er Zulassung in D erlangt dürften auch die Kriterien in CH erfüllt sein.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#8
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Gemäss übereinstimmenden Informationen aus den Fachmedien braucht es mindestens "L"-Reifen (>120km/h), die nicht älter als sechs Jahre sind. Für Tempo 100 reicht das.
Hier ein Artikel dazu: https://www.swisscamion.ch/article/m...-der-autobahn/. So wie 2018 angekündigt wird es nun umgesetzt. Schöne Weihnachten Thomas Geändert von trenold (24.12.2020 um 15:59 Uhr) |
#9
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Zitat:
"Die Klärung ob der AH dafür zugelassen ist, obliegt dem FZ Führer." In D, bzw den deutschen Zulassungspapieren ist keine zul. Höchstgeschwindikeit vermerkt - diese ergibt sich rein aus der STVO. Die 100km/H Zulassung hierzulande stellt eine Ausnahmegenehmigung davon dar, die gesondert eingetragen wird. Somit sollte ein Anhänger, dessen Geschwindikeit nicht vom Hersteller begrenzt wird (müsste dann irgendwo in den Papieren stehen) grundsätzlich den schweizer Bestimmungen genügen (die deutschen Auflagen gelten ja nur hier) Wobei natürlich die Reifen den entsprechenden Geschindigkeitsindex tragen müssen! Ein Anhänger mit 100km/h Zulassung entspricht dem auf jeden Fall - dort sind die 100km/H ja explizit eingetragem. Ansonsten sollte gelten: wenn nicht explizit beschränkt, gilt das als erfüllt, ähnlich wie in Ö, wo "kleine Anhänger" ja auch mit 100 bewegt werden dürfen.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#10
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Also das mit dem Reifenalter habe ich jetzt bzgl. CH noch nirgends gesehen. Beim Auto verlangt das ja auch keiner.
Habe mal das Strassenverkehrsant in Zürich angeschrieben. Man müsste fast meinen, dass da ein paar Leute sich etwas überlegt haben. Mal den Januar abwarten. |
#11
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Hallo
Wo ist denn deine Unklarheit? Im link oben steht doch, dass man im schweizerischen Fahrzeugdatenblatt nachschauen kann, ob der Anhänger für 100 zugelassen ist. Wenn du das nicht hast, mußt du beim Verkäufer, Importeur oder Hersteller nachfragen. Was soll dir denn das Straßerverkehrsamt zu deinem Trailer sagen? Gruß Ulf |
#12
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Ob man in D mit einem Anhänger mit 100 Km/h-Zulassung tatsächlich auch 100 Km/h fahren darf, hängt zusätzlich auch vom Zugfahrzeug und dessen Gewicht bzw. dem Gewicht des gesamten Zuges ab. Das wissen die wenigsten! Viele meinen, die 100er-Plakette am Anhänger berechtigt dazu, dass dieser auch mit 100 Km/h gezogen werden darf. Das kann ein folgenschwerer Irrtum sein. Stichwort Erlöschen der Betriebserlaubnis vom gesamten Gespann!!!
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#13
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Zitat:
Braucht es Stossdämpfer? Spielt die Kombi Auto und Trailer eine Rolle? |
#14
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Zur Erklärung mit der Typengenehmigung und dem "X".
Zitat:
Jetzt übernimmt resp. anerkennt ja die Schweiz die technischen Vorschriften von Fahrzeugen der EU. Somit kann ein Fahrzeug auch direkt importiert werden, entweder durch eine Werkstatt, einen Händler oder ganz privat (wie ich). Zwingend ist dann das COC (EG-Übereinstummungsbescheinigung). Wie gesagt, die Schweiz anerkennt die EU technischen Vorschriften und stützt sich dann auf das Dokument COC. Ich habe meinen Brenderup Trailer privat in D gekauft und selber eingeführt und angemeldet. Da der Trailer ein COC hat, musste ich den Trailer als Neufahrzeug gar nicht physisch zeigen, einfach mit dem COC anmelden. Daher steht im Ausweis auch ein X bei Typengenehmigung. Zurück zum Thema. In der schwammig formulierten Vorschrift bezüglich 100km/h für Anhänger steht, der Anhänger muss dafür ausgelegt sein, z.b. die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Das steht (z.B. bei mir) auch im COC. Code N gilt bis 140 km/h. Im COC steht (z.B. bei mir) aber auch mehr. Das heisst mit meinem Brenderup Trailer darf ich in der Schweiz ab 1.01.2021 die 100 km/h fahren. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#15
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Zitat:
Nachtrag: Habe bei einem D Fahrzeughersteller den Hinweise gefunden, das Zugfahrzeug muss ABS haben damit man mit dem Gespann 100km/h fahren darf (der Anhänger muss natürlich 100km/h Zulassung haben). Das wäre dann eine Gespann-Vorschrift.
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Richard En Gruess vom Bodensee Geändert von lebch (25.12.2020 um 10:44 Uhr) Grund: Nachtrag |
#16
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Der TCS schreibt doch folgendes:
Was muss ich beachten? Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer. Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar. Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Wird man vom Strassenverkehrsamt zur periodischen Nachprüfung aufgefordert, weil der Termin fällig ist, bietet sich jedoch eine gute Gelegenheit den Experten zu fragen, ob der Anhänger, den man gerade vorführt, für 100 km/h zugelassen ist. Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden. Auch die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Dies ist ersichtlich am Geschwindigkeitsindex, einem Buchstaben (z.B. „N“) auf der rechten Seite der Reifendimension: 185/60 R 12 C 104/101 N. Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „F“ und „G“ sind ungenügend. Die Bedeutung der Buchstaben: F bis 80 km/h G bis 90 km/h J bis 100 km/h K bis 110 km/h L bis 120 km/h M bis 130 km/h N bis 140 km/h Ich denke der Fall ist doch klar somit? Ich fahre mit meinem auf jeden Fall Tempo 100 da der Anhänger neu ist und die Reifen dürfen 130
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482
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#17
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Wenn in deinem Trailer Fahrzeugausweis keine Typengenehmigung Nummer steht (eben ein X), dann wirst du ein anderes Dokument bei einer Kontrolle vorweisen müssen, z.B. ein COC, wo eben die Höchstgeschwindkeit angegeben vom Hersteller ersichtlich ist.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#18
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#19
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@lebch
Du hast an deinem Trailer wohl keine Stossdämpfer? Wenn nein, dann dürfen wohl fast alle Trailer mit den seit Jahrzehnten gängigen Gummifederachsen 100kmh fahren. Ich nehme mal an, die Reifen geben das im Normalfall her. Bei meinem Trailer gibt es auch kein COC. Das war wohl 2012 nicht nötig. Ein Trailerbauer aus D hat einfach Rechnung und Gewichtsgarantien per normalem Papier gegeben. Das hatte damals gereicht. Ob es heute anders wäre? |
#20
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Hallo
Zitat:
Zitat:
2017 habe ich einen Ohlmeier Trailer gekauft da habe ich auch ein COC erhalten. In der Regel kann man das COC nachträglich gegen eine Gebühr ausstellen lassen. Ich habe eben für meinen Jeep EZ 06.2006 das COC nachträglich erhalten (€190.00)
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#21
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ja, aber mein Trailer war eine Einzelanfertigung. Ging jedenfalls ohne COC, wenigstens 2012.
Dass der Hersteller definieren muss, ob 100kmh geht, wird wohl nicht mehr immer immer machbar sein (Aufwand von Anfragen, stell dir vor, jeder Deutscher will eine Bescheinigung, bevor er in die CH fährt etc.). Das Strassenverkehrsamt will es ja auch entscheiden können. Die Entscheidungsgrundlage wird wohl irgendwo reglementiert sein... |
#22
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Zitat:
Es muss ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Leermasse des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bestehen. Bei Pkw-Anhängern:
Hier auch zu finden (etwas weiter unten): https://www.bussgeldkatalog.net/100er-zulassung/ Eine 100 Km/h-Plakette bescheinight dem Anhänger lediglich eine zulässige Geschwindigkeit von max. 100 Km/h. Voraussetzung ist also, dass das Zugfahrzeug eine bestimmte Leermasse hat. Jetzt mal ein Beispiel für einen Anhänger mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und einer 100 Km/h-Plakette (die ihn theoretisch dazu befähigt 100 Km/h zu fahren). Um diesen Anhänger verkehrssicher und den Bestimmungen entsprechend mit 100 km/h bewegen zu dürfen, muss das Zugfahrzeug folgende Eigenschaften aufweisen: Leermasse Zugfahrzeug x 1,2 = 3.500 Kg (oder mehr) Im Umkehrschluss: Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einer 100 Km/h-Plakette darf tatsächlich nur von einem PKW (also auch SUV und sonstigen Fahrzeugen, die in die Klasse "PKW" fallen), der mindestens eine Leermasse (laut Fahrzeugschein) von 2.917 Kg auf die Waage bringt, mit 100 Km/h bewegt werden (2.917 Kg x 1,2 = 3.500,4 Kg) So, und jetzt schauen bestimmt einige ganz erstaunt in Ihre Fahrzeugscheine und wollen es nicht glauben. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass nur ganz wenige Zugfahrzeuge in D diese Leermasse auch wirklich aufweisen. Ist aber so. Anmerkung: Der Hummer H2 hat eine Leermasse von 2.902 Kg der Toyota Land Cruiser V8 hat 2.690 Kg. Ich glaube das sind die Schwergewichte in D. Die für mich noch offene Frage lautet, wie schnell ich mit einem 100 Km/h-Hänger, der leer ist, mit einem Zugfahrzeug, welches nur 2.200 Kg Leermasse aufbringt, fahren darf. Fazit: Die 100 Km/h-Plakette bescheinigt dem Anhänger, dass er im Gespannbetrieb mit 100 Km/h bewegt werden darf (weil er die technischen Vorfaussetzungen dafür hat), sofern - und jetzt kommt das Entscheidende - die weiteren technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeuges dem nicht entgegenstehen. Diese sind: technisch zulässige Anhängelast gebremst und Leermasse. Damit sollte das jetzt klar sein...
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (25.12.2020 um 13:34 Uhr)
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#23
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@Axel
Du zitierst interessante Text... aber aus D! Hier geht es explizit um CH. Entweder ist ausnahmesweise in der CH alles viel einfachter ... oder das dicke Ende mit den Einschränkungen kommt noch... Jedenfalls kann man wohl kaum vom Hersteller des Anhängers erwarten, dass der alle diese Feinheiten für jedes Modell bestimmt. Mal abwarten.
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#24
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#25
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Zitat:
Und ja, das betrifft nur D, aber wenn die CH die Bestimmungen der 100 Km/h-Zulassung im eigenen Land umsetzen will, dass müßte nach meinem Verständnis auch dies dazugehören.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
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