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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 24.12.2020, 11:54
kurz kurz ist offline
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Standard 100kmh ab Jan auch in CH

Hallo
Abb Jan 2021 darf auch in der CH mit Trailer Max 3.5t 100kmh gefahren werden. Das einzige, was ich bis jetzt weiss: es braucht keine Prüfung und keinen 100kmh Kleber.

Weiss jemand, worauf es in der CH ankommt? Stossdämpfer scheinen nur empfohlen...
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  #2  
Alt 24.12.2020, 13:10
ulf_l ulf_l ist offline
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Guckst Du https://www.tcs.ch/de/camping-reisen...-anhaenger.php

Gruß Ulf
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  #3  
Alt 24.12.2020, 13:19
kurz kurz ist offline
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ja, diese Info kenne ich.

es steht da: Mit Tempo 100 fahren darf, wessen Anhänger oder Wohnwagen die technischen Anforderungen und die Bauart dazu erfüllen.

Damit ist der technische Hintergrund nicht so ganz geklärt. Und v.a. für alle ausländischen Fahrzeuge weiss man genau gleich viel. Ausserdem habe ich am entsrpechenden Ort im Fahrzeugbrief bei meinen beiden Trailern eine "X" stehen.

Von daher etwas maue Info für einen Automobilclub...
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  #4  
Alt 24.12.2020, 13:41
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huebi huebi ist offline
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Ich gehe davon aus, dass ich mit meinem Gespann, dem in Deutschland Tempo 100 genehmigt ist, auch in der Schweiz Tempo 100 fahren darf.

Alle prüfpflichtigen Bauteile (also die mit Zulassungs-Nr. u. Typenschild) meines Trailers sind übrigens bis mind. Tempo 130 zugelassen.
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  #5  
Alt 24.12.2020, 13:44
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Ich vermute mal das bei allen Nichtschweizern wo im Schein eingetragen das die 100 fahren dürfen das auch in der Schweiz dürfen. Welche Vorrausetzungen ihr braucht um im eigenen Land 100 fahren zu dürfen bekommst du doch bestimmt bei der Zulassungsstelle raus.

Huebi war schneller.
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  #6  
Alt 24.12.2020, 14:12
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
[...]Ausserdem habe ich am entsrpechenden Ort im Fahrzeugbrief bei meinen beiden Trailern eine "X" stehen.[...]
Hallo

Dann wirst Du dich an der Hersteller deines Trailers wenden müssen. Die machen sich das schön einfach, wenn in der Zulassung 100 oder mehr steht, dann darf man 100 fahren.
Hier in D braucht man auch die Zulassung von Hersteller. Wenn der meint, daß wie bei meinem Trailer da die Stoßdämpfer dran müssen, muß man die halt nachrüsten, aber ohne den Zettel vom Hersteller für den TÜV wäre die Eintragung auch nicht gegangen.

Gruß Ulf
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  #7  
Alt 24.12.2020, 14:15
horstj horstj ist offline
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In D ist die 100er Zulassung doch an Bauart und entsprechende Zulassung des Modells gebunden. Hinzu kommt das Reifenalter. Wenn man also eine 100er Zulassung in D erlangt dürften auch die Kriterien in CH erfüllt sein.
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  #8  
Alt 24.12.2020, 15:53
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Gemäss übereinstimmenden Informationen aus den Fachmedien braucht es mindestens "L"-Reifen (>120km/h), die nicht älter als sechs Jahre sind. Für Tempo 100 reicht das.
Hier ein Artikel dazu: https://www.swisscamion.ch/article/m...-der-autobahn/. So wie 2018 angekündigt wird es nun umgesetzt.

Schöne Weihnachten
Thomas

Geändert von trenold (24.12.2020 um 15:59 Uhr)
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  #9  
Alt 24.12.2020, 16:05
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Hallo
Abb Jan 2021 darf auch in der CH mit Trailer Max 3.5t 100kmh gefahren werden. Das einzige, was ich bis jetzt weiss: es braucht keine Prüfung und keinen 100kmh Kleber.

Weiss jemand, worauf es in der CH ankommt? Stossdämpfer scheinen nur empfohlen...
Lesen tut sich das so:
"Die Klärung ob der AH dafür zugelassen ist, obliegt dem FZ Führer."
In D, bzw den deutschen Zulassungspapieren ist keine zul. Höchstgeschwindikeit vermerkt - diese ergibt sich rein aus der STVO. Die 100km/H Zulassung hierzulande stellt eine Ausnahmegenehmigung davon dar, die gesondert eingetragen wird.
Somit sollte ein Anhänger, dessen Geschwindikeit nicht vom Hersteller begrenzt wird (müsste dann irgendwo in den Papieren stehen) grundsätzlich den schweizer Bestimmungen genügen (die deutschen Auflagen gelten ja nur hier) Wobei natürlich die Reifen den entsprechenden Geschindigkeitsindex tragen müssen!
Ein Anhänger mit 100km/h Zulassung entspricht dem auf jeden Fall - dort sind die 100km/H ja explizit eingetragem.
Ansonsten sollte gelten: wenn nicht explizit beschränkt, gilt das als erfüllt, ähnlich wie in Ö, wo "kleine Anhänger" ja auch mit 100 bewegt werden dürfen.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #10  
Alt 24.12.2020, 16:14
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Also das mit dem Reifenalter habe ich jetzt bzgl. CH noch nirgends gesehen. Beim Auto verlangt das ja auch keiner.

Habe mal das Strassenverkehrsant in Zürich angeschrieben.

Man müsste fast meinen, dass da ein paar Leute sich etwas überlegt haben. Mal den Januar abwarten.
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  #11  
Alt 25.12.2020, 08:35
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Hallo

Wo ist denn deine Unklarheit? Im link oben steht doch, dass man im schweizerischen Fahrzeugdatenblatt nachschauen kann, ob der Anhänger für 100 zugelassen ist. Wenn du das nicht hast, mußt du beim Verkäufer, Importeur oder Hersteller nachfragen. Was soll dir denn das Straßerverkehrsamt zu deinem Trailer sagen?

Gruß Ulf
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  #12  
Alt 25.12.2020, 09:53
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Ob man in D mit einem Anhänger mit 100 Km/h-Zulassung tatsächlich auch 100 Km/h fahren darf, hängt zusätzlich auch vom Zugfahrzeug und dessen Gewicht bzw. dem Gewicht des gesamten Zuges ab. Das wissen die wenigsten! Viele meinen, die 100er-Plakette am Anhänger berechtigt dazu, dass dieser auch mit 100 Km/h gezogen werden darf. Das kann ein folgenschwerer Irrtum sein. Stichwort Erlöschen der Betriebserlaubnis vom gesamten Gespann!!!
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Gruß Axel

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  #13  
Alt 25.12.2020, 10:12
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Wo ist denn deine Unklarheit? Im link oben steht doch, dass man im schweizerischen Fahrzeugdatenblatt nachschauen kann, ob der Anhänger für 100 zugelassen ist. Wenn du das nicht hast, mußt du beim Verkäufer, Importeur oder Hersteller nachfragen. Was soll dir denn das Straßerverkehrsamt zu deinem Trailer sagen?

Gruß Ulf
Ob es technische Bedingungen gibt. Immerhin steht ja überall, dass es der deutschen Regelung nachempfunden ist. Von daher wäre eben etwas mehr Hintergrund schon interessant.
Braucht es Stossdämpfer?
Spielt die Kombi Auto und Trailer eine Rolle?
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  #14  
Alt 25.12.2020, 10:30
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Zur Erklärung mit der Typengenehmigung und dem "X".

Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Ausserdem habe ich am entsrpechenden Ort im Fahrzeugbrief bei meinen beiden Trailern eine "X" stehen.
Eine Typengenehmigung Nummer hat es dann, wenn das Fahrzeug über einen Importeur eingeführt wurde und dieser Importeur eben für diesen Fahrzeug-Typ / Fahrzeug-Modell eine Typengenehmigung durchgeführt hat. Dann fallen alle Fahrzeuge von genau diesem Modell unter diese Typengenehmigung und können problemlos zugelassen werden.

Jetzt übernimmt resp. anerkennt ja die Schweiz die technischen Vorschriften von Fahrzeugen der EU. Somit kann ein Fahrzeug auch direkt importiert werden, entweder durch eine Werkstatt, einen Händler oder ganz privat (wie ich). Zwingend ist dann das COC (EG-Übereinstummungsbescheinigung). Wie gesagt, die Schweiz anerkennt die EU technischen Vorschriften und stützt sich dann auf das Dokument COC.


Ich habe meinen Brenderup Trailer privat in D gekauft und selber eingeführt und angemeldet.
Da der Trailer ein COC hat, musste ich den Trailer als Neufahrzeug gar nicht physisch zeigen, einfach mit dem COC anmelden.




Daher steht im Ausweis auch ein X bei Typengenehmigung.



Zurück zum Thema.

In der schwammig formulierten Vorschrift bezüglich 100km/h für Anhänger steht, der Anhänger muss dafür ausgelegt sein, z.b. die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein.

Das steht (z.B. bei mir) auch im COC.




Code N gilt bis 140 km/h.



Im COC steht (z.B. bei mir) aber auch mehr.



Das heisst mit meinem Brenderup Trailer darf ich in der Schweiz ab 1.01.2021 die 100 km/h fahren.






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Richard

En Gruess vom Bodensee
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Alt 25.12.2020, 10:32
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Ob man in D mit einem Anhänger mit 100 Km/h-Zulassung tatsächlich auch 100 Km/h fahren darf, hängt zusätzlich auch vom Zugfahrzeug und dessen Gewicht bzw. dem Gewicht des gesamten Zuges ab. Das wissen die wenigsten! Viele meinen, die 100er-Plakette am Anhänger berechtigt dazu, dass dieser auch mit 100 Km/h gezogen werden darf. Das kann ein folgenschwerer Irrtum sein. Stichwort Erlöschen der Betriebserlaubnis vom gesamten Gespann!!!
Axel, da habe ich meine Zweifel. Wo steht das dass die 100km/h vom Gespann abhängig sind? Hast du da eine Quelle?


Nachtrag:
Habe bei einem D Fahrzeughersteller den Hinweise gefunden, das Zugfahrzeug muss ABS haben damit man mit dem Gespann 100km/h fahren darf (der Anhänger muss natürlich 100km/h Zulassung haben). Das wäre dann eine Gespann-Vorschrift.
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Richard

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Geändert von lebch (25.12.2020 um 10:44 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #16  
Alt 25.12.2020, 10:35
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Der TCS schreibt doch folgendes:
Was muss ich beachten?
Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Wird man vom Strassenverkehrsamt zur periodischen Nachprüfung aufgefordert, weil der Termin fällig ist, bietet sich jedoch eine gute Gelegenheit den Experten zu fragen, ob der Anhänger, den man gerade vorführt, für 100 km/h zugelassen ist.
Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden.
Auch die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Dies ist ersichtlich am Geschwindigkeitsindex, einem Buchstaben (z.B. „N“) auf der rechten Seite der Reifendimension: 185/60 R 12 C 104/101 N.
Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „F“ und „G“ sind ungenügend.
Die Bedeutung der Buchstaben:
F bis 80 km/h
G bis 90 km/h
J bis 100 km/h
K bis 110 km/h
L bis 120 km/h
M bis 130 km/h
N bis 140 km/h

Ich denke der Fall ist doch klar somit?
Ich fahre mit meinem auf jeden Fall Tempo 100 da der Anhänger neu ist und die Reifen dürfen 130
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  #17  
Alt 25.12.2020, 10:47
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Ich fahre mit meinem auf jeden Fall Tempo 100 da der Anhänger neu ist und die Reifen dürfen 130
Wenn in deinem Trailer Fahrzeugausweis keine Typengenehmigung Nummer steht (eben ein X), dann wirst du ein anderes Dokument bei einer Kontrolle vorweisen müssen, z.B. ein COC, wo eben die Höchstgeschwindkeit angegeben vom Hersteller ersichtlich ist.
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  #18  
Alt 25.12.2020, 10:53
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Eben gefunden.

https://www.youtube.com/watch?v=fWsdy5J6NRg
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  #19  
Alt 25.12.2020, 12:23
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@lebch
Du hast an deinem Trailer wohl keine Stossdämpfer?
Wenn nein, dann dürfen wohl fast alle Trailer mit den seit Jahrzehnten gängigen Gummifederachsen 100kmh fahren. Ich nehme mal an, die Reifen geben das im Normalfall her.

Bei meinem Trailer gibt es auch kein COC. Das war wohl 2012 nicht nötig. Ein Trailerbauer aus D hat einfach Rechnung und Gewichtsgarantien per normalem Papier gegeben. Das hatte damals gereicht. Ob es heute anders wäre?
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  #20  
Alt 25.12.2020, 12:45
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Hallo

Zitat:
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@lebch
Du hast an deinem Trailer wohl keine Stossdämpfer?
Wenn nein, dann dürfen wohl fast alle Trailer mit den seit Jahrzehnten gängigen Gummifederachsen 100kmh fahren. Ich nehme mal an, die Reifen geben das im Normalfall her.
Mein Brenderup Trailler hat keine Stossdämpfer. Aber es liegt am Hersteller zu definieren welche Ausrüstung bei welcher Geschwindigkeit nötig ist.



Zitat:
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Bei meinem Trailer gibt es auch kein COC. Das war wohl 2012 nicht nötig. Ein Trailerbauer aus D hat einfach Rechnung und Gewichtsgarantien per normalem Papier gegeben. Das hatte damals gereicht. Ob es heute anders wäre?
Ist so nicht ganz richtig. Das COC gibt es seit 1996. Ab 01. Oktober 2005 ist das COC Vorschrift bei allen Neufahrzeugen. Somit hättest du im 2012 zu deinem Trailer ein COC erhalten müssen.
2017 habe ich einen Ohlmeier Trailer gekauft da habe ich auch ein COC erhalten.
In der Regel kann man das COC nachträglich gegen eine Gebühr ausstellen lassen. Ich habe eben für meinen Jeep EZ 06.2006 das COC nachträglich erhalten (€190.00)
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  #21  
Alt 25.12.2020, 12:58
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ja, aber mein Trailer war eine Einzelanfertigung. Ging jedenfalls ohne COC, wenigstens 2012.

Dass der Hersteller definieren muss, ob 100kmh geht, wird wohl nicht mehr immer immer machbar sein (Aufwand von Anfragen, stell dir vor, jeder Deutscher will eine Bescheinigung, bevor er in die CH fährt etc.).

Das Strassenverkehrsamt will es ja auch entscheiden können. Die Entscheidungsgrundlage wird wohl irgendwo reglementiert sein...
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  #22  
Alt 25.12.2020, 13:15
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Zitat:
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Axel, da habe ich meine Zweifel. Wo steht das dass die 100km/h vom Gespann abhängig sind? Hast du da eine Quelle?
Na klar. Und das ist das sog. Masseverhältnis des Zugfahrzeuges zum Anhänger. Und genau das ist es, was fast niemand beachtet:

Es muss ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Leermasse des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bestehen.

Bei Pkw-Anhängern:
  • Verfügt Ihr Anhänger über eine Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder ein fahrdynamisches Stabilitätssystem oder weist Ihr Zugfahrzeug ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb auf, multiplizieren Sie die Leermasse Ihres Pkw einfach mit dem Faktor 1,2.
  • Ist die oben genannte Ausrüstung nicht vorhanden, müssen Sie die Leermasse Ihres Pkw mit dem Faktor 1,1 multiplizieren.
Nachdem Sie ermittelt haben, welchen Faktor Sie für die Berechnung benötigen, multiplizieren Sie diesen mit der Leermasse Ihres Pkw. Das Ergebnis gibt an, wie hoch die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers bzw. Wohnwagens maximal sein darf, um für dieses Gespann die 100er-Zulassung zu erhalten.

Hier auch zu finden (etwas weiter unten): https://www.bussgeldkatalog.net/100er-zulassung/

Eine 100 Km/h-Plakette bescheinight dem Anhänger lediglich eine zulässige Geschwindigkeit von max. 100 Km/h. Voraussetzung ist also, dass das Zugfahrzeug eine bestimmte Leermasse hat.

Jetzt mal ein Beispiel für einen Anhänger mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und einer 100 Km/h-Plakette (die ihn theoretisch dazu befähigt 100 Km/h zu fahren). Um diesen Anhänger verkehrssicher und den Bestimmungen entsprechend mit 100 km/h bewegen zu dürfen, muss das Zugfahrzeug folgende Eigenschaften aufweisen:

Leermasse Zugfahrzeug x 1,2 = 3.500 Kg (oder mehr)

Im Umkehrschluss: Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einer 100 Km/h-Plakette darf tatsächlich nur von einem PKW (also auch SUV und sonstigen Fahrzeugen, die in die Klasse "PKW" fallen), der mindestens eine Leermasse (laut Fahrzeugschein) von 2.917 Kg auf die Waage bringt, mit 100 Km/h bewegt werden (2.917 Kg x 1,2 = 3.500,4 Kg)

So, und jetzt schauen bestimmt einige ganz erstaunt in Ihre Fahrzeugscheine und wollen es nicht glauben. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass nur ganz wenige Zugfahrzeuge in D diese Leermasse auch wirklich aufweisen. Ist aber so. Anmerkung: Der Hummer H2 hat eine Leermasse von 2.902 Kg der Toyota Land Cruiser V8 hat 2.690 Kg. Ich glaube das sind die Schwergewichte in D.

Die für mich noch offene Frage lautet, wie schnell ich mit einem 100 Km/h-Hänger, der leer ist, mit einem Zugfahrzeug, welches nur 2.200 Kg Leermasse aufbringt, fahren darf.

Fazit: Die 100 Km/h-Plakette bescheinigt dem Anhänger, dass er im Gespannbetrieb mit 100 Km/h bewegt werden darf (weil er die technischen Vorfaussetzungen dafür hat), sofern - und jetzt kommt das Entscheidende - die weiteren technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeuges dem nicht entgegenstehen. Diese sind: technisch zulässige Anhängelast gebremst und Leermasse.

Damit sollte das jetzt klar sein...
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Geändert von Aggsl (25.12.2020 um 13:34 Uhr)
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@Axel
Du zitierst interessante Text... aber aus D!
Hier geht es explizit um CH. Entweder ist ausnahmesweise in der CH alles viel einfachter ... oder das dicke Ende mit den Einschränkungen kommt noch...
Jedenfalls kann man wohl kaum vom Hersteller des Anhängers erwarten, dass der alle diese Feinheiten für jedes Modell bestimmt. Mal abwarten.
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  #24  
Alt 25.12.2020, 13:25
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Danke Axel, wieder was gelernt.
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Alt 25.12.2020, 13:30
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@Axel
Du zitierst interessante Text... aber aus D!
Hier geht es explizit um CH. Entweder ist ausnahmesweise in der CH alles viel einfachter ... oder das dicke Ende mit den Einschränkungen kommt noch...
Jedenfalls kann man wohl kaum vom Hersteller des Anhängers erwarten, dass der alle diese Feinheiten für jedes Modell bestimmt. Mal abwarten.
Sorry, aber wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und ja, das betrifft nur D, aber wenn die CH die Bestimmungen der 100 Km/h-Zulassung im eigenen Land umsetzen will, dass müßte nach meinem Verständnis auch dies dazugehören.
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Gruß Axel

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