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  #1  
Alt 22.07.2022, 15:48
WollyCGN WollyCGN ist offline
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Standard Erstes Boot was beachten: Ummeldung, Funke, Umtaufe, etc.

Hallo,

sofern nächste Woche der Sachverständige nicht gravierendes findet, werde ich mein erstes Boot kaufen.

Was muss ich da jetzt alles erledigen?

Das Boot hat ein DU-Kennzeichen. Das muss ja auf meinen Namen umgemeldet werden. Ich habe vor das hier in beim WSA Köln zu machen. Bekomme ich da dann auch ein neues Kennzeichen oder behält das Boot zwingend sein Altes? Ich hätte gerne K-xxxx.

Ich möchte dem Boot einen neuen Namen geben. Der Vorname der Ehefrau des jetzigen Eigners mit "3" ist gänzlich unpassend.

Das Boot hat ein Funkgerät welches ich gerne austauschen möchte. Reicht da ein Änderungs-Antrag bei der BNA in HH und ich behalte die MMSI und ATIS?

Was brauche ich alles und was ist zu beachten - DANKE!
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  #2  
Alt 22.07.2022, 16:08
mmorkel mmorkel ist gerade online
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Du kannst die Anmeldung beim WSA auf Deinen Namen ändern (Kopie vom Kaufvertrag und alte Bootspapiere vom Vorbesitzer mitschicken) oder neu anmelden. Im ersten Falle behältst Du Dein Kennzeichen, im zweiten Falle gibts ein neues. Ich habe erstere Option gewählt, um mit Malerarbeiten zu sparen. Wunschkennzeichen weiss ich nicht.

Namen kannst Du ändern wie Du willst (Traditionen mal außen vorgelassen), der ist ohnehin nicht "offiziell".

Funkgerät... keine Ahnung, fahre ohne Funk.
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  #3  
Alt 22.07.2022, 16:32
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Namen ändern ? Umtaufen ? Beim Klabautermann du bist mutig, gefällt dir dein neues Boot nicht?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #4  
Alt 22.07.2022, 16:51
WollyCGN WollyCGN ist offline
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Das mit der Tradition bezüglich der Umbenennung ist mir bekannt. Hab' ich fast alles gelesen. Dennoch bleibt der alte Name definitiv nicht (nogo!).
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  #5  
Alt 22.07.2022, 17:14
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Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Hallo Wolly,
Drück dir die Daumen, dass das mit dem neuen Boot klappt!
Zunächst was das Kennzeichen angeht:
Wenn du dein Boot anmeldest, spielt das alte Kennzeichen keine Rolle mehr, außer du möchtest es unbedingt behalten, um Klebe- oder Malerarbeiten zu sparen.
Hinweis: man kann sein Boot bei dem WSA anmelden, bei dem man möchte. Es gibt keinen Bezug zum Wohnort oder zum Heimathafen. Da kann es ganz nett sein, sich mal die Liste aller WSA und deren Kennzeichen anzuschauen (https://de.wikipedia.org/wiki/Schiff...en?wprov=sfla1). Manchmal ergeben sich dann nette Möglichkeiten, sich mit dem WSA-Teil und dem individuellen Teil im Kennzeichen ein schönes Kürzel auszusuchen. Und ja, in der Regel kann man anfragen, ob ein bestimmtes Wunschkennzeichen frei ist. Einen Anspruch auf ein Wunschkennzeichen hat man natürlich nicht, aber wenn das Wunschkennzeichen frei ist, wird dem auch meist gefolgt. Ein Bootsname ist tatsächlich nicht erforderlich. Bei der Rufnummern-Beantragung der Schiffsfunkstelle bei der BNA ist allerdings ein Name zu nennen, der auf dem Boot auch drauf stehen muss. Insofern ist die Reihenfolge: Erst Beantragung beim WSA, dann Überlegungen zum Namen und dann die Rufnummern-Beantragung bei der BNA. Das Thema “Klabautermann und Neubenennung eines gebrauchten Bootes oder Schiffes“ ist so alt wie die Seefahrt. 80% aller älteren See- und Binnenschiffe sind irgendwann mal oder sogar schon mehrmals umbenannt worden. Meist folgt mit dem Eigner-Wechsel auch eine Umbenennung. Und nicht alle von denen sind später im Sturm gesunken oder auf ein Riff gelaufen ...[emoji6]. Also: nur Mut!
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. LG, Saint-Ex
der sein gebrauchtes Boot umbenannt hat und sich das entsprechende WSA (Münster, Außenstelle Rheine) so ausgesucht hat, dass das WSA-(Wunsch) Kennzeichnen (ST-EX 2) sehr ähnlich zum Bootsnamen (MY SAINT-EX-II) ist.
__________________
Lg, Saint-Ex

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Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)

Geändert von Saint-Ex (22.07.2022 um 19:26 Uhr)
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Alt 22.07.2022, 22:27
WollyCGN WollyCGN ist offline
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@Saint-Ex: Danke, dann werde ich mal beim WSA Köln anfragen welche Möglichkeiten ich habe. Zwei Buchstaben und 4 Ziffern wird wohl nicht gehen, so wie ich das lese.

Würdet ihr dann für die "Funke" eine neue Nummer beantragen oder die alte übernehmen?
Ich werde ja eine neue "Funke" kaufen, somit kann ich ja bei Inbetriebnahme die Nummern selbst einspeichern.
Da muss ich ja dann erst den Schiffsnamen angeben, obwohl der schon feststeht.
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  #7  
Alt 22.07.2022, 23:14
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Die Kölner haben mich sogar angerufen ob ich was bestimmtes haben möchte als Kennzeichen fürs Beiboot.
Hab ich auch bekommen K-B 503 fand ich ok
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #8  
Alt 23.07.2022, 06:13
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Zitat:
Zitat von WollyCGN Beitrag anzeigen
... Würdet ihr dann für die "Funke" eine neue Nummer beantragen oder die alte übernehmen?

Ich werde ja eine neue "Funke" kaufen, somit kann ich ja bei Inbetriebnahme die Nummern selbst einspeichern.
Da muss ich ja dann erst den Schiffsnamen angeben, obwohl der schon feststeht.
neuer Eigener, neues Funkgerät, neuer Schiffsname... einfach bei der BNA eine Rufnummern-Zuteilung beantragen und entsprechend alles ausfüllen. Hat mit der alten Funke und dem alten Inhaber und dem alten Schiffsnamen ja nichts mehr zu tun...
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Alt 23.07.2022, 08:18
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
neuer Eigener, neues Funkgerät, neuer Schiffsname... einfach bei der BNA eine Rufnummern-Zuteilung beantragen und entsprechend alles ausfüllen. Hat mit der alten Funke und dem alten Inhaber und dem alten Schiffsnamen ja nichts mehr zu tun...
Sogesehen richtig, aber die alte Zuteilung muss zurückgegeben und abgemeldet werden. Vom alten oder von neuen Besitzer

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Alt 23.07.2022, 09:17
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Sogesehen richtig, aber die alte Zuteilung muss zurückgegeben und abgemeldet werden. Vom alten oder von neuen Besitzer...
Mit der Zuteilungsurkunde der Rufnummer entsteht ein Rechtspflichtsverhältnis mit dem Adressaten der Urkunde. Die Pflicht zur Rückgabe der alten Urkunde besteht deshalb ausschließlich beim Adressaten der alten Urkunde, also beim Vorbesitzer und nicht beim Käufer! Der neue Besitzer muss sich nur um sein neues Boot und sein (neues) Funkgerät kümmern. Mit der neuen Zuteilungsurkunde besteht bei ihm dann das gleiche Rechtspflichtverhältni zur Urkundenrückgabe, wenn er das Boot irgendwann weiterverkauft.
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Namen ändern ? Umtaufen ? Beim Klabautermann du bist mutig, gefällt dir dein neues Boot nicht?
Bei Eignerwechsel ist umtaufen "erlaubt".
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Gruß Christian

Abstinenz ist die Kunst, das nicht zu mögen, was man ohnehin nicht bekommt.
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Alt 23.07.2022, 09:30
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Ist denn bei der BNA HH das Gerät registriert?
Ich könnte doch auch das derzeitige ummelden, behalte Rufzeichen, MMSI und ATIS und tausche das Gerät dann später aus.
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  #13  
Alt 23.07.2022, 09:41
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Zitat:
Zitat von WollyCGN Beitrag anzeigen
Ist denn bei der BNA HH das Gerät registriert?
Ich könnte doch auch das derzeitige ummelden, behalte Rufzeichen, MMSI und ATIS und tausche das Gerät dann später aus.
Das macht in deinem Fall schon deshalb keinen Sinn, weil das Rufzeichen für ein Boot mit einem bestimmten Bootsnamen erteilt wird. Da du den Namen ändern möchtest, brauchst du eine neue Rufnummern-Zuteilung. Und außerdem, wie schon geschrieben, wird die Urkunde immer auf den Eigner, also eine natürliche oder eine juristische Person ausgestellt. Veräußert diese das Boot, erlischt das Verhältnis, dass durch die Urkunde bestand. -> Neuer Eigner, neue Urkunde, neue Nummern, neuer (oder alter) Name..
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Alt 23.07.2022, 11:37
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Das macht in deinem Fall schon deshalb keinen Sinn, weil das Rufzeichen für ein Boot mit einem bestimmten Bootsnamen erteilt wird. Da du den Namen ändern möchtest, brauchst du eine neue Rufnummern-Zuteilung. Und außerdem, wie schon geschrieben, wird die Urkunde immer auf den Eigner, also eine natürliche oder eine juristische Person ausgestellt. Veräußert diese das Boot, erlischt das Verhältnis, dass durch die Urkunde bestand. -> Neuer Eigner, neue Urkunde, neue Nummern, neuer (oder alter) Name..
Neuer Name, alte MMSI etc. geht. Aber nur, wenn das Einverständnis des Vorbesitzers schriftlich vorliegt, keine zusätzlichen Nummern benöigt werden und der Übergang ohne Unterbrechung geschiet.

Einfacher ist in der Tat: Neuer Eigner, neuer Name, neue Urkunde, neue Nummern. Hat außerdem den Vorteil, dass bei dem hier vorliegenden Fall eines neuen Funkgeräts das Einsenden des (alten) Geräts zur Nummernänderung entfällt; Funkgeräte, die bereits angemeldet waren müssen in der Regel von Fachhändler umprogrammiert werden, neue Geräte können bei der Erstinbetriebsetzung in der Regel selbst programmiert werden.
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Alexander
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