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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Was macht der TÜV da für einen Bohei.
Bei meinem holländischen Pega Trailer aus 2005 wurden die Daten aus den NL Papieren übernommen, eine Bremsenberechnung und eine Hu dazu, und das war es.
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist. |
#52
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Zitat:
du verkennst die Tatsache, dass NL = EU Binnenmarkt und GB = EU Ausland ist. In GB braucht und brauchte es vor Brexit für Bootstrailer keine offizielle Abnahme (TÜV oder Strassenverkehrsamt) - Bootstrailer fahren mit dem Autokennzeichen. Der Trailerhersteller muss natürllich für die CE Certifizierung alles unternehmen, aber er muss dem Käufer keinerlei Unterlagen oder Dokumente - außer Verkaufsbescheinigung - mitgeben. Alleine die BE- Unterlagen vom britischen Trailer Hersteller zu bekommen, war arbeits- und zeitintensiv und teuer. Gruss Hermann
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#53
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Moin jetzt mal Neuigkeiten!
das Projekt Trailer habe ich genervt von deutscher Bürokratie aufgegebn und mir gestern einen "Neuen" bestellt. TÜV: dem "einzigen" Sachverständigen in Köln habe ich alle vorhandenen Unterlagen gezeigt - das wollte er dann am Objekt überprüfen. Nur ein Beispiel für das og: der britische Trailerbauer hat 13" Reifen in den Dokumenten beschrieben und die sind auch da (nagelneu) - der TÜV Mensch sagt nun , das müsse er berechnen, ob das zugelassen bleibt !!!?? Weiter - ich müsse eine Freigabe vom Strassenverkehrsamt beiholen, dass der TÜV Papiere ausstellen darf ! Dort vorgesprochen: 1. der Trailer müsse vom Sachbearbeiter in Augenschein genommen werden !!?? das hätte einen erneuten Transport eines Trailers auf einem Trailer zum Strassenverkehrsamt bedeutet - welch ein Irrsinn ! (Privatperson bekommt kein rotes Nummerschild!) 2. Beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden, um sicher zu stellen, dass der Trailer nicht geklaut ist . Da aber dazu der Kontakt mit den englischen Behörden aufgenommen werden muss, dauert das ca. 4-6 Wochen (ohne Garantie) Nach diesen Infos habe ich das Projekt genervt aufgegeben und mir einen zugelassenen holländischen Trailer gekauft ! Den englischen Trailer versuche ich noch bei Kleinanzeigen loszuwerden. Hiermit endet mein Beitrag. Gruss Hermann
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#54
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Wenn ich diese geschwurbelte Sprache schon höre: "in Augenschein nehmen" ...
die dt. Behörden haben alle einen an der Waffel
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#55
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Zitat:
Es kommt wenigstens nicht jede Kiste ungeprüft auf die Strasse und bei dem Trailer handelt es sich um einen Fahrzeugimport von ausserhalb der EU. Rote Kennzeichen: Selbst wenn man Zugriff darauf hat, MUSS das Fahrzeug der StV(Z)O entsprechen. Das ist derzeit nicht gegeben und das hätte man in dem Fall also eh auch nicht verwenden können. Grüße Totti
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#56
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Ich meinte die Ausdrucksweise, nicht die Tatsache der "Inaugenscheinnahme"
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#57
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Zitat:
Es gibt einen Unterschied zwischen sinnloser Förmelei und sinnvollen Vorschriften. Hatte ja ähnliche Erfahrungen gemacht - wobei "mein" Tüvprüfer ne Lösung finden wollte und so wurde ich Fahrzeughersteller Gruß Chris
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#58
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Zitat:
Ich musste für meinen Wagen das Kleinkennzeichen auch eintragen lassen oder den Wagen vorführen, dass die Notwendigkeit gesehen wird. JEDE Zulassungsstelle hat dafür einen Bereich für Begutachtungen. Ich hatte vorgezogen, die Notwendigkeit durch einen Sachverständigen eintragen zu lassen um nicht mit der Zulassungsstelle diskutieren zu müssen und abgewiesen zu werden. War ein Import aus den USA und hier im Hinblick auf H Kennzeichen. Die normalen 52cm Platten hätten die NSW verdeckt und die sollte ich einfach versetzen, so die Zulassungsstelle. Wäre aber gar nicht gegangen. Grüße Totti
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#59
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Gesetze kann man ändern. Wird aber nie zu Gunsten der Autofahrer passieren.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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