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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.11.2022, 12:02
hugonline hugonline ist offline
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868 Danke in 308 Beiträgen
Standard Dampfboot aus GB importieren

Hallo an die Gemeinde !
Ich brauche Hilfe und Tips, wie ich persönlich ein Sportboot auf einem Trailer aus Gb nach Deutschland bringen kann.
Infos vom Deutschen Zoll liegen mir vor:
- Kaufvertrag und Rechnung liegen demnächst vor.
- kein CE Zeichen nötig, da es ein Selbstbau ist
- 19% Einfuhrzoll in D, da GB seit Brexit EU Ausland ist
Und hier liegt das Problem !
Was muss man an Zollformalitäten in GB unternehmen, dass man den Transport durchführen kann ?
Wie sieht das mit Transit F, B und NL aus ?

Ich bin über jedes fundierte Wissen dankbar.
Gruss
Hermann

PS: das Foto stammt aus "https://steamboatassociation.co.uk/"
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  #2  
Alt 11.11.2022, 12:06
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard

in GB brauchst du gar nichts machen...meines Wissens.. du musst nur beim ersten EU Land die dort gültige Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entrichten..

allerdings zu deren Satz... da musst du schauen wie hoch der Satz in dem Land ist wo du das Boot einführst...https://www.ihk.de/hamburg/produktma...taaten-1167702

wenn du also Dover- Calais fährst musst du in Frankreich 20% Umsatzsteuer entrichten...

einmal Umsatzsteuer gezahlt gilt diese für die gesamte EU
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  #3  
Alt 11.11.2022, 13:36
MichaB. MichaB. ist offline
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Hab mal nen Auto aus der Schweiz importiert. Das musste beim Schweizer Zoll ab- und beim deutschen natürlich angemeldet werden. Hab die komplette Zollabfertigung von einer Spedition machen lassen - hat um die 100 € gekostet. Würd ich Dir auch empfehlen. M.m.n. kannst die Einfuhr beim Zoll auch nur noch elektronisch erklären und das ist ziemlich tricky. UK und Schweiz sind vergleichbar weil sog. Drittland, obs bei Booten anders als bei Autos ist kann ich Dir aber nicht sagen.
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  #4  
Alt 11.11.2022, 14:04
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in GB brauchst du gar nichts machen...meines Wissens.. du musst nur beim ersten EU Land die dort gültige Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entrichten..

allerdings zu deren Satz... da musst du schauen wie hoch der Satz in dem Land ist wo du das Boot einführst...https://www.ihk.de/hamburg/produktma...taaten-1167702

wenn du also Dover- Calais fährst musst du in Frankreich 20% Umsatzsteuer entrichten...

einmal Umsatzsteuer gezahlt gilt diese für die gesamte EU
Naja, du musst das Boot durchaus ordentlich ausführen und beim Zoll im Ausland vorstellig werden.
Immerhin kann man ja auch evtl. die MwSt. zurückbekommen, insofern man bei einem Händler gekauft hat.
Dazu besteht das Problem ggfs. mit dem Trailer, wenn mit UK Zulassung.
Du musst auch nicht im ersten EU-Land die MwSt. entrichten, dass kann auch in Deutschland sein binnen xx Tagen. Die Frist ist sehr kurz, es gibt dafür ein Formular.
Ist schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt hatte.

Grüße

Totti
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  #5  
Alt 11.11.2022, 14:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Naja, du musst das Boot durchaus ordentlich ausführen und beim Zoll im Ausland vorstellig werden.
Immerhin kann man ja auch evtl. die MwSt. zurückbekommen, insofern man bei einem Händler gekauft hat.
Dazu besteht das Problem ggfs. mit dem Trailer, wenn mit UK Zulassung.
Du musst auch nicht im ersten EU-Land die MwSt. entrichten, dass kann auch in Deutschland sein binnen xx Tagen. Die Frist ist sehr kurz, es gibt dafür ein Formular.
Ist schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt hatte.

Grüße

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  #6  
Alt 11.11.2022, 18:44
zooom zooom ist offline
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Ich wäre mit dem Thema Eigenbau / CE Kennzeichnung bei Einfuhr aus dem Ausland (und das ist GB ja nun einmal) zunächst vorsichtig und würde mich 3 mal erkundigen. Normaler Weise ist die nachträgliche CE Zertifizierung bei Einfuhr in die EU unabhängig vom Bj. verpflichtend, außer bei Oldtimern.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, wenn alle Stricke reißen, über (Nord)Irland einzuführen, da gelten afaik noch die EU Bestimmungen im Handel mit GB.
Also genau nachfragen!
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  #7  
Alt 11.11.2022, 18:52
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Normaler Weise ist die nachträgliche CE Zertifizierung bei Einfuhr in die EU unabhängig vom Bj. verpflichtend, außer bei Oldtimern.
Gibt es viele Dampfboote, die noch nicht Oldtimer sind? Und wie ist es bei diesem?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #8  
Alt 11.11.2022, 19:05
hugonline hugonline ist offline
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Moin,
Zum Thema CE Kennzeichnung.
Dazu habe ich vom hiesigen Zoll die Bestätigung, dass Eigenbauten incl. der Maschine keine CE Zertifizierung brauchen.
Lt "Leitfaden für die neue EU Sportbootrichtlinie 2013/53/EU" vom Frühjahr 2015 (Seite 45ff -Sonderfälle) Abs.4: Eigenbauten zur Eigennutzung dürfen nicht innerhalb von 5 Jahren in den Verkehr gebracht werden . (mein Fall: Bj 2014)
Gruss
Hermann
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  #9  
Alt 12.11.2022, 14:15
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Hat der Trailer papiere? Ansonsten ist die Überführung auch gar nicht so einfach.

Mein Boot was ich aus den Niederlanden mal eingeführt habe war vollkommen problemlos. Wsa wollte nur den Kaufvertrag sehen und fertig.

Der Trailer hat aber viel rennerei bedeutet und würde schließlich als Eigenbau zugelassen.
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  #10  
Alt 13.11.2022, 07:56
zooom zooom ist offline
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Da steht EU Richtlinie, GB ist aber Ausland. Sicherheitshalber noch mal nachfragen, am Besten schriftlich.
Ich will nur, daß Du sicher bist.
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  #11  
Alt 13.11.2022, 08:55
Brummer Brummer ist offline
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Moin,

der Dampfkessel ist klein genug, das der nicht extra "TÜV" braucht ?


Torsten
__________________
manche Boote fahren elektrisch.....
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  #12  
Alt 13.11.2022, 09:25
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Brummer Beitrag anzeigen
Moin,

der Dampfkessel ist klein genug, das der nicht extra "TÜV" braucht ?


Torsten
Hier geht es um Einfuhrformalitäten!!!

Immer diese Typen mit dem erhobenen Zeigefinger
Trailer und TÜV sind erst mal sekundär.

Als nächstes fragt einer ob das Feuerholz zertifiziert ist oder die Kohle aus ökologischem Abbau kommt....

Ach ja, in England ist Linksverkehr
__________________
Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #13  
Alt 13.11.2022, 10:08
zooom zooom ist offline
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Lieber 3 X fragen als blindverliebt in die Falle tappen!
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  #14  
Alt 13.11.2022, 17:21
hugonline hugonline ist offline
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Moin,
Zum Thema CE Zeichen.
Habe gerade vom Verkäufer die Nachricht erhalten, dass der Trailer ein CE Zeichen hat.
D.h. Da hab ich beim Zulassen hier in D kein Problem.
Ob bei der Ausfuhr aus GB für das Boot und die Maschine vom Englischen Zoll ein CE Zeichen verlangt wird, kann ich mir nicht vorstellen, da der Verkäufer mit dem Gespann quer durch GB gefahren ist - ich werde aber trotzdem noch mal nachfragen.
Am Di habe ich ein Gespräch mit einer hiesigen Spedition.
Ich werde weiter berichten - vielleicht interessierst ja jemanden.
Gruss
Hermann
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  #15  
Alt 13.11.2022, 17:45
zooom zooom ist offline
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Dem GB Zoll ist das CE Zeichen beim Export wumpe, interessant ist, was in D verlangt wird.
Und: Ja, unbedingt weiterberichten.
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  #16  
Alt 14.11.2022, 18:24
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Bevor man an der Grenze steht und mit dem Trailer nicht weiter darf oder mit einem unversicherten Trailer unterwegs ist, würde ich das Thema klären.

Auf jeden Fall mal weiter berichten.

Wobei ja eine Spedition die ganzen Formalitäten kennen und abwickeln sollte.
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  #17  
Alt 16.11.2022, 17:42
hugonline hugonline ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Bevor man an der Grenze steht und mit dem Trailer nicht weiter darf oder mit einem unversicherten Trailer unterwegs ist, würde ich das Thema klären.

Auf jeden Fall mal weiter berichten.

Wobei ja eine Spedition die ganzen Formalitäten kennen und abwickeln sollte.
Moin
hab hier in Köln beim Strassenverkehrsamt telefonisch angefragt - mein Anliegen, einen Trailer auf der Strasse zu importieren, von dem ausser einem am Gestell gepoppten Schild mit Hersteller, Nummer, Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslast nichts existiert - weil man in GB lt Verkäufer am Trailer ein Kennzeichen - identisch mit dem Zugfahrzeug - anbringen muss und sonst nix - stösst hier auf Unverständnis und Unkenntnis.
Aber ich solle mein Anliegen mal schriftlich einreichen und man werde sich schlau machen und sich melden.
Der Frage, ob ich ein Kurzzeitkennzeichen erhalten könnte, konnte die Dame natürlich auch nicht beantworten.
Ich muss diese ganze Prozedur durchziehen, weil ich ja mit dem Gespann auf die Fähre muss und da steht in GB der Zoll (EU Ausland ) und in F oder B wieder. Danach gehts auf die Autobahn nach Hause.
Ich berichte weiter
Gruss
Hermann
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  #18  
Alt 16.11.2022, 17:50
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Moin
hab hier in Köln beim Strassenverkehrsamt telefonisch angefragt - mein Anliegen, einen Trailer auf der Strasse zu importieren, von dem ausser einem am Gestell gepoppten Schild mit Hersteller, Nummer, Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslast nichts existiert - weil man in GB lt Verkäufer am Trailer ein Kennzeichen - identisch mit dem Zugfahrzeug - anbringen muss und sonst nix - stösst hier auf Unverständnis und Unkenntnis.
Aber ich solle mein Anliegen mal schriftlich einreichen und man werde sich schlau machen und sich melden.
Der Frage, ob ich ein Kurzzeitkennzeichen erhalten könnte, konnte die Dame natürlich auch nicht beantworten.
Ich muss diese ganze Prozedur durchziehen, weil ich ja mit dem Gespann auf die Fähre muss und da steht in GB der Zoll (EU Ausland ) und in F oder B wieder. Danach gehts auf die Autobahn nach Hause.
Ich berichte weiter
Gruss
Hermann
Den Zahn kann ich dir für Deutschland direkt ziehen, auch mit dem Kurzzeitkennzeichen.
Für das Kurzzeitkennzeichen braucht das Fahrzeug eine gültige HU, die hat der Hänger nicht.
Damit ist das Thema schon durch.
Rotes Kennzeichen bei einem Bekannten leihen wird wohl für eine Überführung aus dem Ausland auch nicht funktionieren, schätze ich. Davon ab wird das keiner rausgeben.
Also bleibt dann nur, den Trailer aufladen auf einen zugelassenen Trailer.

Gruß

Totti
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  #19  
Alt 17.11.2022, 10:58
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Oder der Brite bringt das Teil mit britischem Zugfahrzeug zu Dir.
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Gruß, Jörg!
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  #20  
Alt 17.11.2022, 11:44
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Moin
hab hier in Köln beim Strassenverkehrsamt telefonisch angefragt - mein Anliegen, einen Trailer auf der Strasse zu importieren, von dem ausser einem am Gestell gepoppten Schild mit Hersteller, Nummer, Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslast nichts existiert - weil man in GB lt Verkäufer am Trailer ein Kennzeichen - identisch mit dem Zugfahrzeug - anbringen muss und sonst nix - stösst hier auf Unverständnis und Unkenntnis.
Aber ich solle mein Anliegen mal schriftlich einreichen und man werde sich schlau machen und sich melden.
Der Frage, ob ich ein Kurzzeitkennzeichen erhalten könnte, konnte die Dame natürlich auch nicht beantworten.
Ich muss diese ganze Prozedur durchziehen, weil ich ja mit dem Gespann auf die Fähre muss und da steht in GB der Zoll (EU Ausland ) und in F oder B wieder. Danach gehts auf die Autobahn nach Hause.
Ich berichte weiter
Gruss
Hermann
Sag ich ja, der Trailer macht die Arbeit. Auch das Trailer auf Trailer ist gar nicht so einfach weil die Bootstrailer recht breit und auch mit Boot drauf sehr lang sind. Eventuell wäre es am einfachsten das Boot ohne Trailer zu kaufen, sich in Deutschland einen neuen oder gebrauchten, natürlich passenden, Trailer zu besorgen und dann umzuladen. Oder wenn es tatsächlich mit einem britischen Fahrzeug funktioniert, miete dir eins vor der Fähre und bring es wieder zurück. Kostet natürlich alles recht viel Zeit und Geld.

War da nicht mal was, dass man mit den Kurzzeitkennzeichen auf dem kürzesten Weg zum TÜV fahren darf? Wobei wieder die Frage ist ob die Kurzzeitkennzeichen im Ausland gelten.

Gruß
Chris
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  #21  
Alt 17.11.2022, 12:40
zooom zooom ist offline
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Nein, das tun sie nicht, man darf auch nicht mit der Roten Nummer ein Fahrzeug aus dem Ausland holen. Speziell in F kann man da ziemlich schnell Ärger bekommen, obwohl es gerade bei den gelben Kennzeichen eigentlich eine EU Übereinkunftserklärung gibt. Aber wenn Du versuchst, das mit den Flics auszudiskutieren, kommste Dir vor wie Don Quixote in der Geisterbahn.
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  #22  
Alt 17.11.2022, 13:41
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
War da nicht mal was, dass man mit den Kurzzeitkennzeichen auf dem kürzesten Weg zum TÜV fahren darf? Wobei wieder die Frage ist ob die Kurzzeitkennzeichen im Ausland gelten.
Nein, aber mit den ehemals zugeilten, aber entstempelten Kennzeichen und eVB und den Fahrzeugpapieren.
Das ist was völlig anderes.
Kurzzeitkennzeichen können auch für eine Überführung von M nach B benutzt werden, zur Ausgabe braucht das Fahrzeug aber eine gültige HU.

Gruß

Totti
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  #23  
Alt 17.11.2022, 13:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ich hatte damals gar nichts weil der Niederländer das Ding nur als Hafentrailer benutzt hat, habe bei der Versicherung eine evb beantragt, daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und konnte dies an meinem Trailer anbringen.

Daraufhin zum TÜV mit dem Trailer, dort wurde eine Nr eingeschlagen und das ganze als Eigenbau zugelassen. Beleuchtung und Bremsen mussten allerdings für den TÜV erneuert werden. Mit dem TÜV Bericht dann wieder zum Amt und die Papiere bekommen.

War insgesamt schon viel Rennerei. Dabei habe ich übrigens auch gelernt, dass die Werkstätten ihre festen roten Nummern selbst bei einigermaßen guter Bekanntschaft nicht verleihen da sie da offenbar voll in der Haftung sind wenn was passiert.

Gruß
Chris
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  #24  
Alt 17.11.2022, 13:58
Benutzerbild von Totti-Amun
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich hatte damals gar nichts weil der Niederländer das Ding nur als Hafentrailer benutzt hat, habe bei der Versicherung eine evb beantragt, daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und konnte dies an meinem Trailer anbringen.

Daraufhin zum TÜV mit dem Trailer, dort wurde eine Nr eingeschlagen und das ganze als Eigenbau zugelassen. Beleuchtung und Bremsen mussten allerdings für den TÜV erneuert werden. Mit dem TÜV Bericht dann wieder zum Amt und die Papiere bekommen.

War insgesamt schon viel Rennerei. Dabei habe ich übrigens auch gelernt, dass die Werkstätten ihre festen roten Nummern selbst bei einigermaßen guter Bekanntschaft nicht verleihen da sie da offenbar voll in der Haftung sind wenn was passiert.

Gruß
Chris
Dann ist das schon viele Jahre her. Dass der Hänger zur Ausstellung des Kennzeichens gültige HU haben muss, ist auch schon zig Jahre der Fall.
Und überhaupt bei roten Kennzeichen muss das Fahrzeug auch verkehrstüchtig und den geltenden Gesetzen entsprechen. Auch ein rotes Kennzeichen ist kein Freischein.

Gruß

Totti
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  #25  
Alt 18.11.2022, 18:51
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Moin - aktueller Stand:
Ich bekomme vom englischen Hersteller Papiere - sog. COC - Papier, "Erklärung über die Konformität mit der EG Betriebserlaubnis".
Das hiesige Strassenverkehrsamt hat sich mit einem Bild vom am Trailer befestigten Label nicht zufriedengegeben.
Von der Spedition habe ich bis heute nichts weiter gehört.
Ich berichte weiter
Gruss
Hermann
PS: in GB fahren Bootstrailer mit dem Autokennzeichen des jeweiligen Zugfahrzeugs.
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