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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Dampfboot aus GB importieren
Hallo an die Gemeinde !
Ich brauche Hilfe und Tips, wie ich persönlich ein Sportboot auf einem Trailer aus Gb nach Deutschland bringen kann. Infos vom Deutschen Zoll liegen mir vor: - Kaufvertrag und Rechnung liegen demnächst vor. - kein CE Zeichen nötig, da es ein Selbstbau ist - 19% Einfuhrzoll in D, da GB seit Brexit EU Ausland ist Und hier liegt das Problem ! Was muss man an Zollformalitäten in GB unternehmen, dass man den Transport durchführen kann ? Wie sieht das mit Transit F, B und NL aus ? Ich bin über jedes fundierte Wissen dankbar. Gruss Hermann PS: das Foto stammt aus "https://steamboatassociation.co.uk/" |
#2
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in GB brauchst du gar nichts machen...meines Wissens.. du musst nur beim ersten EU Land die dort gültige Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entrichten..
allerdings zu deren Satz... da musst du schauen wie hoch der Satz in dem Land ist wo du das Boot einführst...https://www.ihk.de/hamburg/produktma...taaten-1167702 wenn du also Dover- Calais fährst musst du in Frankreich 20% Umsatzsteuer entrichten... einmal Umsatzsteuer gezahlt gilt diese für die gesamte EU
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Hab mal nen Auto aus der Schweiz importiert. Das musste beim Schweizer Zoll ab- und beim deutschen natürlich angemeldet werden. Hab die komplette Zollabfertigung von einer Spedition machen lassen - hat um die 100 € gekostet. Würd ich Dir auch empfehlen. M.m.n. kannst die Einfuhr beim Zoll auch nur noch elektronisch erklären und das ist ziemlich tricky. UK und Schweiz sind vergleichbar weil sog. Drittland, obs bei Booten anders als bei Autos ist kann ich Dir aber nicht sagen.
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#4
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Zitat:
Immerhin kann man ja auch evtl. die MwSt. zurückbekommen, insofern man bei einem Händler gekauft hat. Dazu besteht das Problem ggfs. mit dem Trailer, wenn mit UK Zulassung. Du musst auch nicht im ersten EU-Land die MwSt. entrichten, dass kann auch in Deutschland sein binnen xx Tagen. Die Frist ist sehr kurz, es gibt dafür ein Formular. Ist schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt hatte. Grüße Totti
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#5
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Ich wäre mit dem Thema Eigenbau / CE Kennzeichnung bei Einfuhr aus dem Ausland (und das ist GB ja nun einmal) zunächst vorsichtig und würde mich 3 mal erkundigen. Normaler Weise ist die nachträgliche CE Zertifizierung bei Einfuhr in die EU unabhängig vom Bj. verpflichtend, außer bei Oldtimern.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, wenn alle Stricke reißen, über (Nord)Irland einzuführen, da gelten afaik noch die EU Bestimmungen im Handel mit GB. Also genau nachfragen! |
#7
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Gibt es viele Dampfboote, die noch nicht Oldtimer sind? Und wie ist es bei diesem?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#8
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Moin,
Zum Thema CE Kennzeichnung. Dazu habe ich vom hiesigen Zoll die Bestätigung, dass Eigenbauten incl. der Maschine keine CE Zertifizierung brauchen. Lt "Leitfaden für die neue EU Sportbootrichtlinie 2013/53/EU" vom Frühjahr 2015 (Seite 45ff -Sonderfälle) Abs.4: Eigenbauten zur Eigennutzung dürfen nicht innerhalb von 5 Jahren in den Verkehr gebracht werden . (mein Fall: Bj 2014) Gruss Hermann |
#9
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Hat der Trailer papiere? Ansonsten ist die Überführung auch gar nicht so einfach.
Mein Boot was ich aus den Niederlanden mal eingeführt habe war vollkommen problemlos. Wsa wollte nur den Kaufvertrag sehen und fertig. Der Trailer hat aber viel rennerei bedeutet und würde schließlich als Eigenbau zugelassen. |
#10
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Da steht EU Richtlinie, GB ist aber Ausland. Sicherheitshalber noch mal nachfragen, am Besten schriftlich.
Ich will nur, daß Du sicher bist. |
#11
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Moin,
der Dampfkessel ist klein genug, das der nicht extra "TÜV" braucht ? Torsten
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manche Boote fahren elektrisch..... |
#12
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Zitat:
Immer diese Typen mit dem erhobenen Zeigefinger Trailer und TÜV sind erst mal sekundär. Als nächstes fragt einer ob das Feuerholz zertifiziert ist oder die Kohle aus ökologischem Abbau kommt.... Ach ja, in England ist Linksverkehr
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#13
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Lieber 3 X fragen als blindverliebt in die Falle tappen!
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#14
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Moin,
Zum Thema CE Zeichen. Habe gerade vom Verkäufer die Nachricht erhalten, dass der Trailer ein CE Zeichen hat. D.h. Da hab ich beim Zulassen hier in D kein Problem. Ob bei der Ausfuhr aus GB für das Boot und die Maschine vom Englischen Zoll ein CE Zeichen verlangt wird, kann ich mir nicht vorstellen, da der Verkäufer mit dem Gespann quer durch GB gefahren ist - ich werde aber trotzdem noch mal nachfragen. Am Di habe ich ein Gespräch mit einer hiesigen Spedition. Ich werde weiter berichten - vielleicht interessierst ja jemanden. Gruss Hermann |
#15
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Dem GB Zoll ist das CE Zeichen beim Export wumpe, interessant ist, was in D verlangt wird.
Und: Ja, unbedingt weiterberichten. |
#16
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Bevor man an der Grenze steht und mit dem Trailer nicht weiter darf oder mit einem unversicherten Trailer unterwegs ist, würde ich das Thema klären.
Auf jeden Fall mal weiter berichten. Wobei ja eine Spedition die ganzen Formalitäten kennen und abwickeln sollte. |
#17
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Zitat:
hab hier in Köln beim Strassenverkehrsamt telefonisch angefragt - mein Anliegen, einen Trailer auf der Strasse zu importieren, von dem ausser einem am Gestell gepoppten Schild mit Hersteller, Nummer, Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslast nichts existiert - weil man in GB lt Verkäufer am Trailer ein Kennzeichen - identisch mit dem Zugfahrzeug - anbringen muss und sonst nix - stösst hier auf Unverständnis und Unkenntnis. Aber ich solle mein Anliegen mal schriftlich einreichen und man werde sich schlau machen und sich melden. Der Frage, ob ich ein Kurzzeitkennzeichen erhalten könnte, konnte die Dame natürlich auch nicht beantworten. Ich muss diese ganze Prozedur durchziehen, weil ich ja mit dem Gespann auf die Fähre muss und da steht in GB der Zoll (EU Ausland ) und in F oder B wieder. Danach gehts auf die Autobahn nach Hause. Ich berichte weiter Gruss Hermann |
#18
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Zitat:
Für das Kurzzeitkennzeichen braucht das Fahrzeug eine gültige HU, die hat der Hänger nicht. Damit ist das Thema schon durch. Rotes Kennzeichen bei einem Bekannten leihen wird wohl für eine Überführung aus dem Ausland auch nicht funktionieren, schätze ich. Davon ab wird das keiner rausgeben. Also bleibt dann nur, den Trailer aufladen auf einen zugelassenen Trailer. Gruß Totti
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#19
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Oder der Brite bringt das Teil mit britischem Zugfahrzeug zu Dir.
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Gruß, Jörg! |
#20
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Zitat:
War da nicht mal was, dass man mit den Kurzzeitkennzeichen auf dem kürzesten Weg zum TÜV fahren darf? Wobei wieder die Frage ist ob die Kurzzeitkennzeichen im Ausland gelten. Gruß Chris |
#21
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Nein, das tun sie nicht, man darf auch nicht mit der Roten Nummer ein Fahrzeug aus dem Ausland holen. Speziell in F kann man da ziemlich schnell Ärger bekommen, obwohl es gerade bei den gelben Kennzeichen eigentlich eine EU Übereinkunftserklärung gibt. Aber wenn Du versuchst, das mit den Flics auszudiskutieren, kommste Dir vor wie Don Quixote in der Geisterbahn.
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#22
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Zitat:
Das ist was völlig anderes. Kurzzeitkennzeichen können auch für eine Überführung von M nach B benutzt werden, zur Ausgabe braucht das Fahrzeug aber eine gültige HU. Gruß Totti
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#23
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Ich hatte damals gar nichts weil der Niederländer das Ding nur als Hafentrailer benutzt hat, habe bei der Versicherung eine evb beantragt, daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und konnte dies an meinem Trailer anbringen.
Daraufhin zum TÜV mit dem Trailer, dort wurde eine Nr eingeschlagen und das ganze als Eigenbau zugelassen. Beleuchtung und Bremsen mussten allerdings für den TÜV erneuert werden. Mit dem TÜV Bericht dann wieder zum Amt und die Papiere bekommen. War insgesamt schon viel Rennerei. Dabei habe ich übrigens auch gelernt, dass die Werkstätten ihre festen roten Nummern selbst bei einigermaßen guter Bekanntschaft nicht verleihen da sie da offenbar voll in der Haftung sind wenn was passiert. Gruß Chris |
#24
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Zitat:
Und überhaupt bei roten Kennzeichen muss das Fahrzeug auch verkehrstüchtig und den geltenden Gesetzen entsprechen. Auch ein rotes Kennzeichen ist kein Freischein. Gruß Totti
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#25
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Moin - aktueller Stand:
Ich bekomme vom englischen Hersteller Papiere - sog. COC - Papier, "Erklärung über die Konformität mit der EG Betriebserlaubnis". Das hiesige Strassenverkehrsamt hat sich mit einem Bild vom am Trailer befestigten Label nicht zufriedengegeben. Von der Spedition habe ich bis heute nichts weiter gehört. Ich berichte weiter Gruss Hermann PS: in GB fahren Bootstrailer mit dem Autokennzeichen des jeweiligen Zugfahrzeugs.
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