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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hilfestellung bei Ummelden vom Boot und Trailer aus Holland
Hallo zusammen,
wir sind Anfänger ( Führerschein seit Okt 2015 und Boot seit Heute ) und ich hoffe da ihr mir vllt helfen könnt bei Fragen zu der Ummeldung vom Boot und Trailer aus Holland. Wir haben heute unser Boot aus Holland abgeholt, welches noch auf den Holländischen Besitzer läuft und der Trailer auch noch auf ihn angemeldet ist. Der Trailer hat Papiere und eine zgg von 1800kg. Das Boot wollte ich in Minden ummelden, was glaub ich keine Probleme geben dürfte, aber der Trailer.. Der Trailer hat ein Baujahr von 2011. Braucht er dann ne Komplett Abnahme durch unseren Tüv? Und mit Versicherung bin ich grade auch etwas durcheinander.. Wo habt ihr denn so Boot und Trailer versichert? Beides zusammen versichern oder lieber getrennt? Danke für eure Hilfe Gruss Lizza175 |
#2
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wenn du für den Trailer Papiere hast würde ich zum Straßenverkehrsamt damit und es versuchen, die werden vermutlich auf eine neue HU bestehen
du kannst natürlich auch gleich zum TÜV und dann zum Straßenverkehrsamt Haftpflicht Versicherung für den Trailer ist keine Vorschrift aber ratsam am besten mal unseren Norman fragen https://www.boote-forum.de/member.php?u=799
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Danke für die schnelle Antwort!
Ich glaube dann rufe ich morgen erstmal beim Straßenverkehrsamt an und frage die mal. Ich wollte so wenig wie möglich mit dem Gespann fahren, wenn es noch nicht auf unseren Name läuft.. Haftpflicht Versicherung für den Trailer kann ich glaub ich bei der Autoversicherung mit abschließen. Und wo versichert man das Boot am besten? |
#4
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Bei Bootsversicherungen ist fast immer ein Trailer eingeschlossen.
Ummeldung mit COC Papieren ist gar kein Problem, ohne wirds aufwendiger. -> Suchfunktion, die Frage wird hier häufiger beantwortet.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#5
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Hallo Lizza 175,
hab es hinter mir. Die COC Unterlagen waren wir mein Vorschreiber bereits geschrieben hat das wichtigste bei dem Vorgang. Da mein Trailer erst ein Jahr alt war, konnte ich sogar die normale TÜV Abnahme sparen. HU brauchst Du nur wenn Du diese Unterlagen nicht hast. Das Boot habe ich mit den jeweiligen CE Bescheinigungen für den AB, und dem Rumpf angemeldet. War kein Problem. Haftpflicht für den Trailer brauchst Du nicht. Das geht über den PKW. Wenn ein Schaden abgekuppelt passiert, geht das nicht über den PKW. Dazu würde ich schauen, dass dieser Schaden überr die Haftpflicht vom Boot versicherst ist. Denke ggf. über eine Vollkasko nach (je nach Wert des Bootes m.E. eine sinnvolle Sache). Viele Grüße und viel Spaß Jörg |
#6
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Tja, da bleibt mir nicht mehr viel zu schreiben....
An- und Ummelden ist mit den Papieren kein Problem (Trailer).... Das Boot kannst Du so in Minden anmelden (habe auch gerade erst gemacht). Wo wird denn Dein Fahrgebiet sein? MLK oder Weser? gruß Jürgen |
#7
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Hallo zusammen, danke für eure Hilfe!
Ich habe jetzt grade mit meiner Versicherung telefoniert und die nette Dame hat sich für mich schlau gemacht. Sie sagt, dass es seid dem 1.01. diesen Jahres ein neues Gesetz gibt. Wir bräuchten den Trailer nicht mehr zulassen, sonder könnten uns einfach das Kennzeichen vom Zugfahrzeug nochmal machen lassen und hinten dran hängen.. Hat da jemand schonmal was von gehört? Gruß Lizza 175 |
#8
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Hallo Lizza,
davon habe ich noch nichts gehört und das ist m.E. nicht richtig. Der Trailer brauch ja TÜV und eine ordentliche Zulassung. Sonst könnte man ja jeden belliebigen Eigenbau hinten dran hängen. Wie sehen die Freunde von der Polizei wie viel Zuladung der Hänger hat? Wie beschrieben ist Hapftlicht für den angehängten Hänger mit dabei. Du musst für einen Sportanhänger auch keine Steuer zahlen. Hab meinen Hänger im Januar/Februar angemeldet. Viele Grüße Jörg |
#9
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Das steht ja in jedem Fall auf dem Typenschild am Trailer dran.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#10
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Ich habe heute nochmal beim TÜV angerufen und bei Straßenverkehrsamt. Wir gehen auf jeden Fall den sicheren Weg. Trailer bekommt eine Komplett Abnahme, auch wenn das echt nicht einfach ist. Die können die HU nur machen wenn das Boot nicht auf dem Trailer liegt...:/
Das mit den COC Papieren, brauch ich die auch wenn das Boot schon über 20Jahre alt ist? Steht das irgendwo auf den Papieren drauf? Ich wollte auch nach Minden zum anmelden, hat jemand Erfahrungen was da so los ist? Die haben "nur" bis 15Uhr geöffnet und ich schaff es frühstens um 14Uhr.. sollte reichen oder? Wir Planen erstmal auf dem Kanal zu fahren (bisschen Fahrpraxis sammeln) und dann vllt mal weser und dann irgendwann mal nach Holland |
#11
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Hallo!
Ich habe schon einige Boote mit Trailer aus Holland "importiert". Der TÜV hat eine ganz normale Prüfung des Trailers gemacht und als Eckdaten die technischen Angaben des Herstellers übernommen. Die Boote waren immer auf dem Trailer, da gab es auch nie etwas zu meckern im Gegenteil, zur Bremsprüfung muss der Trailer beladen sein,wurde mir gesagt. Aber vielleicht ist das ja in den Bundesländern verschieden. Chris |
#12
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Hi!
Bootstrailer erhalten als Sportgerätetransporter ein grünes, steuerfreies Kennzeichen. Versicherungspflicht besteht nicht. Ich habe mal im Internet gelesen, dass ein Segler mal seinen nicht versicherten Trailer verliehen hat und dann der Entleiher einen Schaden verursacht hat. Die Signal Iduna des Zugfahrzeuges hat gezahlt und wollte vom Trailereigentümer die Hälfte zurückhaben, was in meinen Augen Schwachsinn ist. Wenn man aber selbst mit dem eigenen Trailer fährt, dann ist bei Betrieb des KFZ jeder Schaden durch den Trailer mitversichert. Nicht versichert wäre allenfalls, wenn der Trailer von selbst irgendwo gegen rollert, ohne dass ein PKW beteiligt ist. Ich würde das Teil daher ohne Versicherung zulassen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#13
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Zitat:
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#14
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Zahlt man eigentlich für das Boot steuern?
Ich werden den Trailer trotzdem versichern,das kostet keine 15,- im Jahr.. da bin ich auf der sichersten Seite Ich konnte das auch nicht glauben, das der Trailer nicht zugelassen werden muss. Das mit dem TÜV find ich sehr umständlich.. Hab aber direkt mit den Typen gesprochen. Der sagt, nur Ohne Boot, weil die das leergewicht des Trailers haben müssen. Ich hoffe echt das ich nicht nochmal hin muss mit Boot wegen dem Bremsen test! Weiß jemand zufällig wie der Vorbesitzer den Trailer abmelden kann? Ich hab mal gehört, dass ich ihm nur ne Kopie von der Abmeldung/Ummeldung schicken müsste... ??? |
#15
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Es geht um den Trailer mit diesen Papieren, nicht um das Boot.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#16
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Zitat:
Hallo Lizza oder wie du auch immer heißen magst Mit den von dir gemachten Angaben kann man dir nicht die rechtlich einwandfreie Beratung geben. Daher steht hier im Thema auch einiges, was rechtlich falsch ist. 1.) Von welchem Hersteller ist dein Trailer? Vlemmix, PEGA, Freewheel oder aus Deutschland? 2.) Liegt eine COC vor? Wenn nein, dann schreibe (am besten per Mail) den Hersteller an und laß dir eine COC zusenden. Bei Trailern ab 2011 ist das i. d. R. auch bei Trailern der v. g. Marken aus NL kein Problem. Bei BJ 2010 und älter wird es schwierig (so meine Erfahrungen mit Freewheel und PEGA). Wenn es ein deutsches Fabrikat ist, dann kann dir der Hersteller auch die Papiere nur für Deutschland ausstellen. 3.) Wenn du diese dann hast (egal ob COC oder Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung), kannst du damit zum TÜV fahren und eine ganz normale HU durchführen lassen. Dazu muss der Trailer NICHT leer sein. Viele Prüfer wünschen sich das zwar, muss aber nicht sein. Dies muss nur sein, wenn du ein Einzelgutachten erstellen lassen musst (s. Punkt 5). Damit gehst du dann zur Zulassungsstelle. Du erhälst dann eine deutsche Zulassung und deine Zulassungsstelle meldet den Trailer in NL beim RDW ab (Nummernschild und Papiere nicht vergessen). Dein Verkäufer braucht da nichts mehr zu machen. An deiner Stelle würde ich vorher von den NL-Papieren vom RDW -für Boot und Trailer- eine Kopie machen. Dann kannst du Boot und Trailer später besser wieder verkaufen, z. B. nach NL. 4.) Beim Boot ist das anders! Zunächst würde ich das Boot hier anmelden. Danach sendest du deinem Verkäufer den Registratiebewijs zu. Er soll es dann abmelden. Du kannst den Ausweis zusammen mit einem Anschreiben auch an den RDW senden (Schreiben kann ich dir zusenden). Aber es kann dann sein, dass der Verkäufer Ärger bekommt. 5.) Wenn du keine COC/Betriebserlaubnis für den Trailer hast/bekommst, dann muss eine Begutachtung und Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV erfolgen. Wenn das so ist, dann melde dich per PN. Und für Boot und Trailer (wenn als Sportgeräteanhänger mit grünem KZ zugelassen) bezahlt man keine Steuern. Versicherung für Boot und Trailer über Norman hier im https://www.boote-forum.de/member.php?u=799 Und nur den Trailer versichern machen die meisten Versicherer (z. B. HUK Coburg) nicht. Selbst wenn ihn dir eine Versicherung einzeln versichert, haftet zunächst die Versicherung vom Zugfahrzeug und man wird im Schadenfall dort auch hochgestuft! Die Gefahr des Trailers im abgekuppelten Zustand (wenn er z. B. am Straßenrand geparkt ist oder man ihn mit der Hand rangiert) kannst du in eine private Haftpflicht für dich als Person oder in die Bootsversicherung (z. B. über Norman) einschließen lassen. Generell gibt es dabei für Boot und Trailer Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (11.04.2016 um 23:22 Uhr)
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#17
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Zitat:
Den Antrag kannst du hier schonmal runterladen und ausfüllen. Dann geht es schneller: http://wsa-minden.wsv.de/schifffahrt...dex.html#Kennz Und die 18 € am besten passend mitnehmen. Beim WSA ist i. d. R. nichts los (das Maximum waren 2 Leute vor mir -> aber nur einmal sonst gar keiner oder mal einer). Das ist nicht wie bei der KFZ-Zulassungsstelle.
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Viele Grüße Thomas |
#18
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Zitat:
Es ist doch eine niederländische Anmeldung. Da wird hier kaum einer was zu sagen können. Vielleicht musst Du ihm das Kennzeichen schicken???? Andererseits haben die Niederländer ja kein Siegel auf dem Kennzeichen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#19
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So, danke nochmal für eure vielen Tips!
Wir haben keine coc Papiere für den Trailer, hab dann in Holland bei dem Hersteller angerufen aber er konnte mir auch nicht genau sagen wie lange das dauert und ob ich welche bekommen könnte. Sind jetzt einfach nur mit den Papieren die wir haben zum TÜV Nord und haben die direkt gefragt. Boot muss leider runter und eine Vollabnahme muss gemacht werden. Haben jetzt für morgen ein Liegeplatz im Hafen für paar Tage, dann ist das halt jetzt leider alles so! Eine Frage hätte ich noch, kann ich das Boot auf meinen Namen anmelden und die Versicherung läuft auf meinem Mann? |
#20
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Warum nicht? Ich habe schon öfter Boote und Trailer aus NL geholt und diesbezüglich auch Kontakt zum RDW gehabt. Von daher kenne ich mich da sehr gut aus
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Viele Grüße Thomas |
#21
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Zitat:
Wegen der Versicherung musst du die Versicherungsgesellschaft fragen. Das ist unterschiedlich. Aber welchen Sinn soll das machen? Bei Booten gibt es keine Schadenfreiheitsklassen wie beim Auto. Im Schadenfall ist es auch egal, ob der VN gesteuert hat oder eine andere Person, die zum Führen des Bootes berechtigt war.
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Viele Grüße Thomas |
#22
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Jeder holländische Hersteller hat mir ohne Probleme die Datenblätter und technische Daten der jeweiligen Trailer geschickt. Und der TÜV hat diese ohne Probleme anerkannt! Ich weiß nicht, warum die bei Dir so Probleme machen?
Chris |
#23
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Der Zrailer ist von Helf. Baujahr 2011..
Keine Ahnung warum die mir das nicht schicken können.. Waren heute dann mit dem Trailer ohne Boot beim TÜV.. Ich glaub das weiß der eine nicht was der andere macht, der jetzt sagt das Boot hätte drauf bleiben können Naja, er hatte heute leider keine Zeit und guckt sich das morgen früh an. Zum anmelden vom Boot nehme ich morgen vorsichtshalber ne Vollmacht und den Reisepass mit.. Bevor ich da nochmal hin muss.. Gruß Lizza |
#24
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Moin
Habe jetzt gerade so in etwa das selbe vor wie der Threadersteller… Boot in Holland kaufen mit Trailer auf eigenem Kennzeichen! Boots Anmeldung macht mir keine Sorgen aber das mit dem Trailer ist ja immer so etwas. Weiß jemand ob da Gesetzes mäßig noch alles gleich ist wie es hier mal besprochen wurde? Der Trailer den ich haben möchte ist wohl auch noch in NL zugelassen. Grüße Chris |
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