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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Grundsätzliche Basis ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das zwar zum einen Schadenersatz zuspricht, diesen aber nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Da man vor langer Zeit aber zum einen erkannt hat, dass von Kraftfahrzeugen eine grundsätzliche Betriebsgefahr ausgeht, welche im Schadensfall ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwierig "zu entschuldigen" ist, und zum anderen sehr hohe Schadenssummen anfallen könenn, hat man die KFZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung eingeführt, welche innerhalb und ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit erstmal haften. Das es bei Vorsatz dann wieder zu Regress kommen kann etc.pp., sei mal aussen vorgelassen. Im normalen Leben, wo auch das Bootshobby zu zählt, gelten insofern weiter die allgemeinen Schadenersatzregelungen des BGB.
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#27
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Zitat:
es kann max. der Bootswert erstattet werden... der Umweltschaden ist ja Haftpflicht... Schäden an anderen Booten gehen dich ja nichts an...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Zitat:
Lies mal das Kleingedruckte der Vermieter in den Häfen, also die Mietverträge Liegeplatz im Wasser oder der Halle. § 9 Haftung des Mieters (1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er innerhalb der Hafenanlage verursacht sowie für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die anderen Mietern entstehen. Der Mieter ist insoweit den anderen Mietern zum Schadensersatz verpflichtet. (2)Der Mieter haftet auch für die Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat. Diese Personen sind als seine Erfüllungsgehilfen zu behandeln. § 10 Versicherungen Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten und deren Bestehen und die letzte Prämienzah- lung auf jederzeitige Anforderung des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schä- den, die er dem Vermieter oder anderen Mietern an deren eingebrachten Sachen zufügt. Grüße Totti
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#29
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wenn ich nicht haftbar bin zahlt auch meine Haftpflicht nicht.. das eine Haftpflicht sinn macht wird ja nicht betritten.. wenn das boot in der Halle steht.. und die Halle brennt ab bekomme ich vom Vermieter auch nichts ersetzt.. und auch der Vermiter nichts von meiner Haftpflicht wenn ich für den Brand nicht haftbar bin... da kann er viel schreiben... schau grad mal in die vielen Botsbrände der letzten Jahre die wir hier jeden Winter berichten.. da wird es jedes mal klar... ich hab nochmal was dick markiert.... wenn ich nicht haftbar bin hab ich nicht gegen den Vertrag verstoßen so einfach ist es meist.. wenn z.B: Schweißarbeiten verboten sind und ich schweiße am Boot und es entsteht dadurch ein schaden am Nachbarboot. Dann ist klar eine Haftung... und meine Haftpflicht muss zahlen... (Fahrlässiges verhalten)
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#30
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Na ja, die Exxon Valdez lag drüber...
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gregor |
#31
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Zitat:
Die Bedingungen sind zu unterscheiben, sonst kommt das Boot nicht in die Halle. Wenn also dann dein Boot dafür sorgt, dass die Halle abbrennt mit 50 weiteren Booten, bist du anhand der AGBs schadensersatzpflichtig. Grüße Totti
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#32
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die ist ja auch höher versichert... wir sind im Sportbootbereich...
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#33
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Zitat: die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen.
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#34
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Zitat:
Grüße Totti
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#35
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Haftpflicht wird bei uns im Verein verlangt, wenn man einen Liegeplatz haben will. Hatte ich aber auch vorher, Versicherungssumme 7,5 Mio. Dazu eine Kasko über den Zeitwert des Bootes. Abgeschlossen natürlich bei unserem guten Norman (Blaue Elise).
Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich mal und wollte sie sogar bei Ärger mit einem Liegeplatz in Anspruch nehmen. Da hieß es dann aber: Sorry, dieser Fall ist leider nicht abgedeckt. Seitdem komme ich gut ohne aus.
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#36
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Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, hatte ja Sorge, dass das Thema schon tausendmal diskutiert wurde und ich für die Frage aus dem Forum gejagt werde
Dass eine Haftpflicht ein "muss" ist war mir klar, mich hat hier die Höhe interessiert. Da wir primär trailern werden gehe ich davon aus, dass 5 mio erstmal ausreichend sind. Das Italien höhere Beträge fordert habe ich gelesen, gehe aber aktuell nicht davon aus, dass wir das Boot mal dahin mitnehmen. Spannend bleibt aber die Frage nach dem Thema "Öl im Wasser". Da haben hier einige geschrieben, das würde die Haftpflicht abdecken. Der Blick ins Kleingedruckte bei den Versicherungsbedingungen lässt mich leider etwas anderes vermuten. Ich zitiere mal ein Beispiel, bei dem die Versicherungsbedingungen für jeden im Internet unabhängig von einem Angebot frei zugänglich sind: „3. Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden […]Zwei weitere Anbieter formulieren ganz ähnliche Bedingungen. Ich habe drei Anbieter mal mit konkreten Fallbeispielen angeschrieben und gefragt ob Versicherungsschutz besteht oder nicht: 1) Beim Betanken wird aus Versehen Kraftstoff ins Wasser gelassen. 2) Durch technischen Defekt treten Betriebsstoffe (Benzin oder Öl) aus dem Boot ins Gewässer aus. Mal sehen was als Antwort rauskommt... Zur Verkehrsrechtsschutz auch hier aufs Kleingedruckte schauen. Meine Versicherung spricht immer von "Kraftfahrzeugen zu Land".... Wasser wird weiter hinten explizit ausgeschlossen. Meine Tendenz geht aktuell dahin lediglich Haftpflicht und Kasko zu machen und Rechtsschutz nicht zu nutzen... den Sinn der Insassenversicherung habe ich immer noch nicht verstanden... Ich wollte doch nur Boot fahren und nicht zum Versicherungsfachmann werden |
#37
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Zitat:
Du baust nen Unfall > dein Mitfahrer wird verkrüppelt > Versicherung zahlt. zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#38
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Da zahlt schon die Haftpflicht... Insassen Versicherung ist nicht nötig
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#39
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Ne, ist mal wieder typischer "Sprech" in Versicherungsbedingungen.
In seinem Zitat, die Nummer 3, am Ende steht: " ... mit Ausnahme von Gewässerschäden ..." und dann geht es im entsprechendem Text, den auch meine alte Versicherung verwendetete, weiter mit den entsprechenden Handlungen und/oder Geschehnissen, die eine Übernahme der Haftpflicht ausschließen. Und ärgerlicherweise sind in diesem Vertrag nicht nur vorsätzliche Handlungen aufgeführt, sondern z.B. auch das "betriebsbedingte Abtropfen ...". Der Wortlaut der Vertragsbedingungen bei einer anderen Versicherung (von mir in #6 genannt) ist deutlich kundenfreundlicher, dort sind nur bewusste, also in diesem Sinne absichtliche Handlungen von der Haftpflicht ausgeschlossen. Letztendlich immer wieder der gleiche Tipp: Vertragsbedingungen lesen und/oder Zusagen schriftlich geben lassen. Ein sehr vorbildlicher TO! Geändert von Traibholz (17.10.2024 um 17:23 Uhr)
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#40
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@ Unsinkbar II
Gerade weil das Thema nicht grundsätzlich mit den Regeln der Haftung im Straßenverkehr übereinstimmt, empfehle ich die Inanspruchnahme eines VersicherungsMAKLERS. Dieser haftet für seine (Fehl-)Beratung, welche in einem Beratungsprotokoll dokumentiert sein muss! Und mit 5 Mio. kämst Du schon nicht hin, wenn Du mit deiner Glastron Torpedo spielen und mich versenken würdest ... Spare nicht am falschen Ende, deine Existenz ist es wert!
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Alex
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#41
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Guter Punkt.
Woran erkennt man denn einen für seine Beratung haftenden Versicherungsmakler? Ist der Beruf geschützt? Gibt es legitimierende Verbandszertifikate?...
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Gruss, Dirk |
#42
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Zitat:
edit: habs mal rausgesucht. Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#43
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Da drängt sich mir jetzt schon die Frage auf, ob die Beratung beim hiesigen Forums-Platzhirschen auch haftend gedeckt ist??
(Ich weiß, ich kann böse sein)
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Gruss, Dirk |
#44
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Es gilt, zwischen dem vertragsgebundenen Vertriebler (einer oder zweier Assekuranzen) und dem freien selbsthaftenden Makler zu unterscheiden.
Ein Makler bewertet das Risiko jährlich neu und dokumentiert diese Bewertung. Ggf. erfolgen Versicherungswechsel zu anderen Anbietern. Ein Vertriebler hingegen, tja ...
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Alex
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#45
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Danke, sehr aufschlussreich!
Edit: Jetzt ist mir klar, warum meine laufende -über einen anscheinend haftenden Makler abgeschlossene- Versicherung vor ca. drei Jahren von einer anderen Gesellschaft gedeckt wurde.
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Gruss, Dirk |
#46
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Um das Thema abzuschließen und vllt. dem ein oder anderen einen entscheidenden Hinweis zu geben:
Ich habe die Rückmeldung der drei angeschriebenen Versicherungen bekommen. Der oben zitierte Anbieter behauptet steif und fest er würde versichern. Die Äußerungen der Mitarbeiter stehen aber in klarem Widerspruch zu den Versicherungsbedingungen. Ein zweiter Anbieter, der denselben Wortlaut wie Anbieter 1 verwendet, bestätigt, dass er aus dem Boot ausgetretene Betriebsstoffe im Wasser nicht versichert. Lediglich Anbieter Nummer 3 antwortet fachlich: Bei versehentlicher Verschmutzung, z.B. beim Tanken ist fahrlässiges Handeln im Sinne der HPV gegeben. Zum zweiten Szenario, dem technischen Defekt, wird erklärt, dass eine Verursachung per se noch keine Haftung begründet. Die Haftung der HPV ist abhängig von einem Sorgfaltsverstoß in Form fahrlässigen Verhaltens (vgl. § 276 BGB). Dieses fahrlässige Verhalten müsste durch einen Anspruchsteller begründet werden. Letztendlich sind wir jetzt bei Anbieter 3 versichert. In wie weit nachher tatsächlich eine Haftung erfolgt kann nur der Schadenfall zeigen... Vor Gericht, auf hoher See und bei Versicherungen... |
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