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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Zitat:
Hallo Mattze, es wäre in einem Satz gegangen . Aber lass uns das jetzt nicht ausdehnen . Klar, wer alles richtig ließt, sollte es nachvollziehen können . Wie gesagt, sehr viele schnappen oft nur partiell Inhalte auf . Und an die dachte ich . OK, ich melde mich hier wieder, wenn es neues aus dem Ministerium zum Thema gibt, was ich weitergeben darf . Ich denke in ca. 3 Wochen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#102
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Warum eigentlich immer dieses konkettieren mit privaten Quellen, deren Inhalte eh noch nicht spruchreif sind?
Du hast soviele technische Meriten, da hast Du es doch gar nicht nötig, Dir ein informatives Alleinstellungsmerkmal verschaffen zu wollen. Noch und zum Glück ist Deutschland keine Bananenrepublik, in der man auf Insiderwissen angewiesen ist. Wahr ist, was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Rest ist Teeküche. Erzähl mal vom Schlepper, interessiert mich weitaus mehr
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Gruss, Dirk
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#103
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Ja genau, erzähl mal was zum Schlepperprojekt, wie weit biste, wollte dich schon beim Stern drauf ansprechen.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#104
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Hallo Dirk,
nicht nur hier sehe ich viele Boot'ler , welche nun verunsichert sind, was nu mit dem Schein los ist . Wie auch damals, wo es um die 20 m Grenze binnen ging , möchte ich nur versuchen zu helfen . Und das hatte einigen Eignern geholfen die richtige Kaufentscheidung zu treffen, erst später wurde die entsprechend neue VO veröffentlicht . Außerdem ganz sicher nichts aus einer Teeküche . Für die Behörde ist es auch gut Anliegen aus direkter Quelle zu erfahren, nicht nur über die Verbände mit oft marktorientierten Interessen . Was den Schlepper betrifft, geht es in der dunklen Jahreszeit weiter . Grüße : TOMMI
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#105
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Moin moin,
Zitat:
Da sollten sich m.E. auch bei Fortbestehen der aktuellen Regelung ausreichend Möglichkeiten finden lassen... lg, justme |
#106
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Habe das Kleinschifferzeugnis mit Hinweis auf Elbe und Hamburg beantragt.
Nach einer Nachfrage, ob ich das wirklich möchte (wegen möglichen Änderungen) war nach drei Tagen das vorläufige Zeugnis und eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Kann mich da nicht beschweren, läuft prima. Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt.
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Quicksilver 555 Cabin, 80PS Mercury Geändert von greyman (02.12.2024 um 10:59 Uhr) |
#107
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Hi!
Welchen Vorteil bringt Dir der Seeleute-Ausweis konkret? Und außerdem interessiert mich, in welchem Zusammenhang der Seeleute-Ausweis mit dem Kleinschifferzeugnis Binnen steht,
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#108
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konkret: gar keinen.
Der Ausweis ersetzt weder Pass noch Personalausweis. Und dient als Nachweis für gar nix. Eine total hirnrissige Idee des BSH. Hauptsache man schafft sich selbst Verwaltungsaufwand und ein Existenzrecht.
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Beste Grüße! der ZAUSEL alias Guido European Region Coordinator
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#109
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Würde mich schon interessieren wofür den brauchst (oder zu brauchen glaubst).
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#110
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Ich bin zwar nicht gemeint, aber ich z.B. für die Nutzung eines Rettungs- und Aufsichtsbootes, für Schulungszwecke usw.
Grüße Totti
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#111
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den Seeleute Ausweis?
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#112
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Nein, das Kleinschifferzeugnis aus dem Thema hier.
Grüße Totti
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#113
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OH ja - habe mich nicht klar ausgedrückt - meinte wozu braucht greyman den Seeleute ausweis?
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#114
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Den braucht man jedenfalls nicht für das Kleinschifferzeugnis. Nur eine Bestätigung formlos, dass man das Kleinschifferzeugnis braucht.
Grüße Totti
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#115
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das ist mir klar - darum wollte ich ja wissen wozu konkret greyman den Ausweis benötigt. Er schreib ja erst Kleinschifferzeugnis, dann Seeleute Ausweis.
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#116
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Zitat: Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt. die frage war: Was will er mit dem Seeleute Ausweis? wozu braucht er dafür vorher das Kleinschifferzeugnis?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#117
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https://www.deutsche-flagge.de/de/be...tbescheinigung
Zitat: Seeleute können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen "Seeleute-Ausweis" beantragen, der 10 Jahre gültig ist. Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen („Handelsschiffen“) unter deutscher Flagge. Er wird auf Antrag ausgestellt. Der Ausweis dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis. Das BSH stellt den Seeleute-Ausweis nur für solche Seeleute aus, die entweder über eine Befähigungsbescheinigung des BSH oder einen Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Handelsschiff unter deutscher Flagge verfügen. Auf dem Seeleute-Ausweis können keine Daten gespeichert werden. Seefahrtzeiten werden mit Dienstbescheinigungen dokumentiert. Der Seeleute-Ausweis kann in manchen Ländern von Vorteil sein und ist in einigen Ländern möglicherweise erforderlich. Zitat Ende das kleinschifferzeugniss ist ja aber keine Befähigungsbescheinigung des BSH...
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#118
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Das Kleinschifferzeugnis ist ein Binnen-Zeugnis, der Seeleute Ausweis für SEE-Leute, -> Seeschifffahrt.
Grüße Totti
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#119
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das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun... ich zitere ihn nochmal für dich speziell Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt.
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Zitat:
Und der Seeleute Ausweis ist kein Patent oder ähnliches - lediglich ein Ausweis, dass Du Dich zu den "HeinSeemännern" zählen darfst.
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#121
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Vielleicht bringt Grayman uns ja noch eine Erläuterung..
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#122
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Bis zur Antwort von Gayman......
die Bearbeitung meines Kleinschiff-Zeugnis macht langsam Fortschritte. Gestern die 3. oder 4. Mail nach Bonn (dort ging mein Antrag im April 2023 hin) mit der Bitte um Mitteilung zum Sachstand geschickt, Heute Antwort aus Duisburg mit der Bitte um Rückruf. Am Telefon große Entschuldigung und die Mitteilung der Vorgang läge jetzt in Kiel - Kontaktdaten in Kiel erhalten - angerufen und laut der Mitarbeiterin dort wird der Antrag nun sofort bearbeitet. Bin gespannt. Gruß, Rainer |
#123
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Hallo,
hier ist die bekannte Mitteilung vom GDWS: Umtausch von Sportbootführerscheinen Falls Sie unter die zuvor genannte Übergangsbestimmung fallen, können Sie nach derzeitiger Rechtslage zudem bis zum 17. Januar 2027 beantragen, dass Ihnen für Ihren Sportbootführerschein ein Kleinschifferzeugnis ausgestellt wird. Allerdings werden die Regelungen zum Kleinschifferzeugnis gerade durch das Bundesverkehrsministerium einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Daher wird empfohlen, die Ergebnisse dieser Überarbeitung abzuwarten und vorerst keinen Antrag auf ein Kleinschifferzeugnis zu stellen, um Kosten zu vermeiden. Hinsichtlich bis heute bereits gestellter Anträge auf Umtausch gilt weiterhin: Aufgrund der extrem hohen Zahl an Anträgen können keinerlei Rückfragen zum Stand der Antragsbearbeitung beantwortet werden. Nach meinen Informationen soll ddas Zeugnis gestrichen werden. Also warten wir ab was passiert. Gruß! |
#124
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Die Information wurde ja schon vor rund einem Jahr kommuniziert.
Gruß Totti
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#125
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Zitat:
....Und ohne Zwischenbescheid, nicht mal über den Eingang des Antrages geht meiner Meinung nach nicht. Aber ich hab ja nun Bescheid....... |
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