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  #101  
Alt 19.09.2024, 17:59
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Ich habe einen knappen Zweizeiler nach einer schon länger andauernden Diskussion in einem Forum geschrieben. Alle Regeln/Verordnung waren zuvor schon genannt. Hätte ich jetzt nochmal alles genau und detailliert wiederholen sollen?

Mein Antwort war keine Patent-Prüfung und auch nicht als juristischer Fachaufsatz gedacht.


Hallo Mattze,

es wäre in einem Satz gegangen .

Aber lass uns das jetzt nicht ausdehnen . Klar, wer alles richtig ließt, sollte es nachvollziehen können .


Wie gesagt, sehr viele schnappen oft nur partiell Inhalte auf .

Und an die dachte ich .


OK, ich melde mich hier wieder, wenn es neues aus dem Ministerium zum Thema gibt,

was ich weitergeben darf . Ich denke in ca. 3 Wochen .


Grüße : TOMMI
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  #102  
Alt 19.09.2024, 18:10
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Warum eigentlich immer dieses konkettieren mit privaten Quellen, deren Inhalte eh noch nicht spruchreif sind?
Du hast soviele technische Meriten, da hast Du es doch gar nicht nötig, Dir ein informatives Alleinstellungsmerkmal verschaffen zu wollen.
Noch und zum Glück ist Deutschland keine Bananenrepublik, in der man auf Insiderwissen angewiesen ist.
Wahr ist, was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Der Rest ist Teeküche.
Erzähl mal vom Schlepper, interessiert mich weitaus mehr
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Gruss, Dirk


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  #103  
Alt 19.09.2024, 19:20
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Ja genau, erzähl mal was zum Schlepperprojekt, wie weit biste, wollte dich schon beim Stern drauf ansprechen.
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LG Christian
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  #104  
Alt 20.09.2024, 12:26
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Hallo Dirk,

nicht nur hier sehe ich viele Boot'ler ,
welche nun verunsichert sind, was nu mit dem Schein los ist .

Wie auch damals, wo es um die 20 m Grenze binnen ging ,
möchte ich nur versuchen zu helfen .
Und das hatte einigen Eignern geholfen die richtige Kaufentscheidung zu treffen,
erst später wurde die entsprechend neue VO veröffentlicht .

Außerdem ganz sicher nichts aus einer Teeküche .

Für die Behörde ist es auch gut Anliegen aus direkter Quelle zu erfahren,
nicht nur über die Verbände mit oft marktorientierten Interessen .




Was den Schlepper betrifft,
geht es in der dunklen Jahreszeit weiter .


Grüße : TOMMI
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  #105  
Alt 20.09.2024, 13:54
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Moin,

das Kleinschifferzeugnis ist mittlerweile auch im Salzwasser angekommen.
Die Kieler-Förde gehört teilweise, die Eckernförder Bucht und die Flensburger Förde komplett zur Zone 2 der BinSchUO.
Man kann also bei gewerblicher Anwendung und nur mit SBF-See ausgestattet, den Schein beantragen.
ja, das dürfte so zutreffend sein - und zusätzlich ist auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach BinSchUO auch nach 2027 nicht in jedem Fall ein Kleinschifferzeugnis erforderlich, wenn man gewerblich ein Sportboot führen will: die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 liegen größtenteils im Geltungsbereich der SeeSpbootV (hier gilt wieder die gleiche Unterscheidung wie in der SportFV: auf allen Seewasserstraßen gilt die die SeeSpbootV). Und die SeeSpbootV gibt vor, daß für gewerbliche Nutzung bis zur Grenze "Küstengewässer" der SKS erforderlich ist (darüber dann SSS und SHS), mit einer möglichen Ausnahmeregelung für SBF-Inhaber bei Betrieb bis max. 300m zum Ufer.
Da sollten sich m.E. auch bei Fortbestehen der aktuellen Regelung ausreichend Möglichkeiten finden lassen...


lg, justme
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  #106  
Alt 02.12.2024, 10:45
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Habe das Kleinschifferzeugnis mit Hinweis auf Elbe und Hamburg beantragt.
Nach einer Nachfrage, ob ich das wirklich möchte (wegen möglichen Änderungen) war nach drei Tagen das vorläufige Zeugnis und eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten.

Kann mich da nicht beschweren, läuft prima.

Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt.
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Geändert von greyman (02.12.2024 um 10:59 Uhr)
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  #107  
Alt 02.12.2024, 12:15
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Hi!
Welchen Vorteil bringt Dir der Seeleute-Ausweis konkret? Und außerdem interessiert mich, in welchem Zusammenhang der Seeleute-Ausweis mit dem Kleinschifferzeugnis Binnen steht,
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #108  
Alt 02.12.2024, 13:11
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Welchen Vorteil bringt Dir der Seeleute-Ausweis konkret?
konkret: gar keinen.

Der Ausweis ersetzt weder Pass noch Personalausweis. Und dient als Nachweis für gar nix.

Eine total hirnrissige Idee des BSH. Hauptsache man schafft sich selbst Verwaltungsaufwand und ein Existenzrecht.
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Beste Grüße!
der ZAUSEL alias Guido


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  #109  
Alt 02.12.2024, 13:24
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Zitat:
Zitat von greyman Beitrag anzeigen
Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt.
Würde mich schon interessieren wofür den brauchst (oder zu brauchen glaubst).
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  #110  
Alt 02.12.2024, 13:31
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Ich bin zwar nicht gemeint, aber ich z.B. für die Nutzung eines Rettungs- und Aufsichtsbootes, für Schulungszwecke usw.

Grüße

Totti
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  #111  
Alt 02.12.2024, 13:33
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den Seeleute Ausweis?
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  #112  
Alt 02.12.2024, 13:33
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
den Seeleute Ausweis?
Nein, das Kleinschifferzeugnis aus dem Thema hier.

Grüße

Totti
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  #113  
Alt 02.12.2024, 13:38
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OH ja - habe mich nicht klar ausgedrückt - meinte wozu braucht greyman den Seeleute ausweis?
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  #114  
Alt 02.12.2024, 13:51
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Den braucht man jedenfalls nicht für das Kleinschifferzeugnis. Nur eine Bestätigung formlos, dass man das Kleinschifferzeugnis braucht.

Grüße

Totti
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  #115  
Alt 02.12.2024, 13:57
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das ist mir klar - darum wollte ich ja wissen wozu konkret greyman den Ausweis benötigt. Er schreib ja erst Kleinschifferzeugnis, dann Seeleute Ausweis.
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  #116  
Alt 02.12.2024, 14:04
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Den braucht man jedenfalls nicht für das Kleinschifferzeugnis. Nur eine Bestätigung formlos, dass man das Kleinschifferzeugnis braucht.

Grüße

Totti
nochmal oben lesen....

Zitat:
Sobald das Kleinschifferzeugnis dann da ist wird mit dem als Grundlage der Seeleute-Ausweis beantragt.

die frage war:
Was will er mit dem Seeleute Ausweis?
wozu braucht er dafür vorher das Kleinschifferzeugnis?
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  #117  
Alt 02.12.2024, 14:06
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https://www.deutsche-flagge.de/de/be...tbescheinigung

Zitat:

Seeleute können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen "Seeleute-Ausweis" beantragen, der 10 Jahre gültig ist.

Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen („Handelsschiffen“) unter deutscher Flagge. Er wird auf Antrag ausgestellt.
Der Ausweis dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
Das BSH stellt den Seeleute-Ausweis nur für solche Seeleute aus, die entweder über eine Befähigungsbescheinigung des BSH oder einen Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Handelsschiff unter deutscher Flagge verfügen.
Auf dem Seeleute-Ausweis können keine Daten gespeichert werden. Seefahrtzeiten werden mit Dienstbescheinigungen dokumentiert.
Der Seeleute-Ausweis kann in manchen Ländern von Vorteil sein und ist in einigen Ländern möglicherweise erforderlich.

Zitat Ende

das kleinschifferzeugniss ist ja aber keine Befähigungsbescheinigung des BSH...
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  #118  
Alt 02.12.2024, 14:29
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Das Kleinschifferzeugnis ist ein Binnen-Zeugnis, der Seeleute Ausweis für SEE-Leute, -> Seeschifffahrt.

Grüße

Totti
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  #119  
Alt 02.12.2024, 14:32
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Kleinschifferzeugnis ist ein Binnen-Zeugnis, der Seeleute Ausweis für SEE-Leute, -> Seeschifffahrt.

Grüße

Totti
tja dann bleibt immer noch die frage für was er das Kleinschifferzeugnis benötigt um dann das Seeleute Zeugnis zu beantragen..


das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun...

ich zitere ihn nochmal für dich speziell

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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Kleinschifferzeugnis ist ein Binnen-Zeugnis, der Seeleute Ausweis für SEE-Leute, -> Seeschifffahrt.

Grüße

Totti
Jain, das Kleinschifferzeugnis gibt es auch für die Fahrtgebiete 1 und 2 und das sind Wasserstrassen auf denen die Seeschifffahrtsstrassenordnung gilt - und ja, da fahren teilweise auch Binnenschiffe.
Und der Seeleute Ausweis ist kein Patent oder ähnliches - lediglich ein Ausweis, dass Du Dich zu den "HeinSeemännern" zählen darfst.
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Vielleicht bringt Grayman uns ja noch eine Erläuterung..
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Gruß Volker
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Bis zur Antwort von Gayman......

die Bearbeitung meines Kleinschiff-Zeugnis macht langsam Fortschritte.
Gestern die 3. oder 4. Mail nach Bonn (dort ging mein Antrag im April 2023 hin) mit der Bitte um Mitteilung zum Sachstand geschickt, Heute Antwort aus Duisburg mit der Bitte um Rückruf. Am Telefon große Entschuldigung und die Mitteilung der Vorgang läge jetzt in Kiel - Kontaktdaten in Kiel erhalten - angerufen und laut der Mitarbeiterin dort wird der Antrag nun sofort bearbeitet.
Bin gespannt.

Gruß, Rainer
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Alt 03.12.2024, 14:55
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Hallo,
hier ist die bekannte Mitteilung vom GDWS:
Umtausch von Sportbootführerscheinen

Falls Sie unter die zuvor genannte Übergangsbestimmung fallen, können Sie nach derzeitiger Rechtslage zudem bis zum 17. Januar 2027 beantragen, dass Ihnen für Ihren Sportbootführerschein ein Kleinschifferzeugnis ausgestellt wird.
Allerdings werden die Regelungen zum Kleinschifferzeugnis gerade durch das Bundesverkehrsministerium einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Daher wird empfohlen, die Ergebnisse dieser Überarbeitung abzuwarten und vorerst keinen Antrag auf ein Kleinschifferzeugnis zu stellen, um Kosten zu vermeiden.
Hinsichtlich bis heute bereits gestellter Anträge auf Umtausch gilt weiterhin:
Aufgrund der extrem hohen Zahl an Anträgen können keinerlei Rückfragen zum Stand der Antragsbearbeitung beantwortet werden.


Nach meinen Informationen soll ddas Zeugnis gestrichen werden. Also warten wir ab was passiert.



Gruß!
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  #124  
Alt 03.12.2024, 15:22
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Die Information wurde ja schon vor rund einem Jahr kommuniziert.

Gruß

Totti
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Alt 03.12.2024, 15:59
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Zitat:
Zitat von Shetland640 Beitrag anzeigen
........
Nach meinen Informationen soll ddas Zeugnis gestrichen werden. Also warten wir ab was passiert.
Mir wurde heute gesagt es wird kommen - allerdings werden wohl einige Bereiche gestrichen.

....Und ohne Zwischenbescheid, nicht mal über den Eingang des Antrages geht meiner Meinung nach nicht.

Aber ich hab ja nun Bescheid.......
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