Das "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugniss für UKW" gilt selbstverständlich unbefristet weiter. Es beinhaltet sogar das heutige UBI. Grundsätzlich verfallen Funkzeugnisse für die Sportschiffahrt nicht, wo hingegen die Funkzeugnisse für Berufsfunker regelmäßig verlängert werden müssen. Das "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugniss für UKW" kann natürlich auch umgeschrieben werden.
Zugelassene Geräte sind auf Rückseite mit einem 'Wheel' gebrandet.
Hermann
Geändert von northstar2 (17.01.2008 um 21:09 Uhr)
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