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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
durch die Einschränkungen sichert sich die Behörde die die 100 km/h Genehmigung erteilt hat doch nur ab, da mit falls doch mal einer verunglückt nur weil er an den Reifen gespart hat, klar ist wer den Schwarzen Peter hat
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#27
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Hallo Marswin,
-Zitat- Das stimmt so nicht ganz, bei einem Neutrailer bekommst du das Gutachten gleich mit, brauchst du nur bei der Zulassungsstelle vorlegen. Allerdings sollten dann auch die Reifen neu sein, -Zitatende- Das war wohl für die Rubrik "Was ich sonst noch weiss... Ausgang und Frage von Flybridge war: -Zitat- ..... um mich mal nach der Umrüstung meines Trailers zu erkundigen.-Zitatende- Außerdem muss der Trailer alle 2 Jahre zur HU, selbstverständlich wird da die 100 km/h Genemigung und deren Bedingungen mitgeprüft. Automatisch kann also die einmal erteilte Genehmigung wegen alter Reifen nicht erlöschen. Außer, man rüstet auf alte um. Grüsse vom Harz Robert |
#28
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Du mußt die Stoßdämpfer aber nicht für 70€ bei Harbeck kaufen, dem TÜV ist das egal, woher die Dämpfer kommen
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Gruß Jörg |
#29
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Zitat:
Weißt du wo man passende Dämpfer günstiger bekommen kann? Bin nämlich auch grad am suchen... Gruß, Andreas
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music |
#30
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stimmt
Fährst du mit einem solchen Anh. der eingetragene 100km/h hat zur HU und Reifen älter - HU nicht bestanden = Wiedervorführung!
und bei allen für 100km/h zugelassenen Anhängern gilt, seit die "Gespannabnahme" entfallen ist, (früher galt die Ausnahme ja nur für ein bestimmtes Gespann - selbst baugleiches Fhzg. durfte mit dem Anh. keine 100 fahren): "Außerdem ist der Fahrzeugführer für die Einhaltung der Bestimmungen für Ausnahme 100 Km/H verantwortlich." 1) Also sollte einer der Reifen älter als 6 Jahre sein (z.B. Ersatzrad) keine 100 km/h sonst = Geschwindigkeitsübertretung. 2) Ein Reifen keine Zulassung für 120 km/h (z.B. Ersatzrad) = Geschwindigkeitsübertretung. 3) Aktuelles Zugfahrzeug kein oder defektes ABS = Geschwindigkeitsübertretung. 4) Leergewicht des aktuellen Zugfahrzeuges zu niedrig = Geschwindigkeitsübertretung. Und Reifen die älter sind als 6 Jahre müssen auch nicht auf den Müll. Entweder als Ersatzrad (bis 80 km/h) benutzen oder gebraucht unter Angabe des Alters (ist nur fair ) verkaufen. Viele freuen sich über einen preiswerten Reifen für die paar km zum Heimathafen bzw. brauchen keine 100 km/h fähigen Reifen. Und werden die Reifen auch noch ein oder zwei Klassen Tragfähigkeit tiefer eingesetzt, ist da auch gar nix gegen zu sagen und die Reifen lassen sich noch ein paar Jahre bedenkenlos nutzen. ( Voraussetzung: nicht rissig, keine Vorschäden durch Bordsteine /Luftarm fahren o.ä. )
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gregor
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#31
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Nachdem die Dämpfer beim Trailer mit gummigelagerter Achse eh fast keine Funktion haben und nur vorhanden sein müssen kannst du z.B. welche aus dem Offroad Bereich nehmen, z.B. bieten sich gebrauchte aus dem Suzuki SJ410/413 an hab ich schonmal verbaut oder gibt es die beim Wohnwagenausrüster z.B. Fritz Berger für Wohnwagen
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Gruß Jörg
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#32
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Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:
Anhängerbestimmungen Beim Transport von Pferden handelt es sich um einen sogenannten Großviehtransport:Höchstgeschwindigkeiten: Freiland: 70 km/h Autobahn 80 km/h Klasse B leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse), ein PKW mit 3.500 kg h.z.Gm. darf einen leichten Anhänger 750 kg ziehen (also = 4250kg erlaubt) a) ungebremst: Eigengewicht von Zugfahrzeug + 75kg muss mind. doppelt so groß sein, wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers b) gebremst: Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf die h.z.G. des Zugfahrzeuges nicht übersteigen Höchstgeschwindigkeit: Freiland: 100 km/h ; Autobahn 100 km/h schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen! max. Anhängergewicht lt Typenschein bzw. ZulassungsscheinDas Momentangewicht (Gesamtgewicht) des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei geländegängigen Fahrzeugen den 1,5 fachen Wert (ob Fahrzeug geländegängig ist muß nachgefragt werden – Allrad alleine genügt nicht!!!Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 70 km/h; Autobahn: 80 km/hh.z.Gm. = höchst zulässige Gesamtmasse (vor dem 01.11.1997 sagte man Gesamtgewicht)! Angaben ohne Gewähr!vor dem 01.11.1997 sprach man von Gruppen (Führerschein der Gruppe A, B, C usw.) ab 01.11.1997 gibt es Klassen (Führerschein der Klasse A, B, C, C1 usw.) |
#33
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schon gut
Zitat:
Da die aber die Geschwindigkeit schätzen dürfen, fahre ich da nie hin / durch....
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gregor |
#34
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Wie, die dürfen die Geschwindigkeit schätzen,
Versteh ich nicht,ich habe doch einen Tacho im Fahrzeug und die Geschwindigkeit steht doch auf den Verkehrsschilder,was ich Fahren darf!!! Gruß Dagobertreiten |
#35
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Zitat:
Sonst sind die Schluchtenxxxxxer verkehrstechnisch auch nicht meine Freunde.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#36
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Die Gendarmerie darf deine Geschwindigkeit aber schätzen. Da ist nicht unbedingt ne Blitze oder eine Lasermessung von Nöten!
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#37
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Zitat:
Hääää?? Was bedeutet das für mich? Ich fahre einen T4 (aufgelastet) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t + einen Trailer mit 1,7t macht nach Adam Riese 4,5t !! Bin ich jetzt ein super schweres Gespann? Darf ich den überhaupt fahren (Hab so nen ganz alten 3er Führerschein)? Wenn ja (wovon ich jetzt ausgehe) dann mit 80?
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#38
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[quote=MaxB;822323]Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:
schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen! Also unter Summe verstehe ich die Addition von zwei Gewichten und nicht einzel Gewichte vom Zugfahrzeug und Trailer Bei 2,7 to Anhänger und 2,8to Navara (Zugfahrzeug) kannst du eh nur 80 km/h fahren
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#39
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Zitat:
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#40
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Gruß Jörg |
#41
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Zitat:
also was ist den nun klasse b/e (also ich habe auch führerschein 1,2,3)?? autobahn 100 kmh ? ggf. sind mir auch die sätze zu lang oder ich zu blöd.. noch mal auch speziell die frage: zugwagen mb tt 320 cdi zul. ges.gewicht 1880, plus ca. 2 t. trailer m. boot. 100 er zul. f. deutschland. weiß es auch jemand genau ?? ich muß im sommer durch das transitland nach hr. |
#42
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Du hast einen 320 cdi mit 1880 Kg zul. ges. Gew
Du meinst bestimmt Lehrgewicht. Aber Du bist so auch schon über 3,5 to
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#43
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Zitat:
mehr als 3,5,t hab ich auch schon hinbekommen auszurechnen. in dem auszug steht aber das schwere anhänger klasse b/e auf auto bahnen 100 kmh fahren dürfen . kann mir das mal einer erklären oder verstehe ich hier etwas nich ?? |
#44
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die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!
Wie schon gesagt die Summe ist die Addition von zwei oder mehreren Mengen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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