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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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100 km/h Trailerzulassung nur begrenzt?
Habe gerade bei Harbeck angerufen, um mich mal nach der Umrüstung meines Trailers zu erkundigen.
70 Taler für die Stoßdämpfer und eine Abnahme beim TÜV, sagte die Dame. Also alles klar... Sie meinte aber auch, dass die Zulassung nur so lange gilt, wie die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind. Ooookaaaay.... Mal eben nachgeschaut, da ich vermute, dass die Reifen evtl. älter als der Trailer sind. Der Trailer ist von 06/2005. Dei DOT Kennung auf dne Reifen lautet: 9Uj4. Was heißt das? Ich möchte jetzt nicht einen Aufwand betreiben, um in drei Monaten die Zulassung wieder zu verlieren...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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Halo
Ja ist meines wissen richtig so, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein |
#3
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Deine DOT-Nummer macht keinen Sinn, es muss eine vierstellige Zahl sein, die ersten beiden bezeichnen die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr, z.B: 3407: vierunddreissigste Woche 2007. Bei Reifen, die vor 2000 hergestellt wurden, ist die Nummer dreistellig, für Woche und Jahr: 349: vierunddreissigste Woche 1999,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#4
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Diese Kombination habe ich aber hinter DOT gefunden...
Muss man nach Ablauf der Zulassung diese wieder neu beantragen?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Nein, nur vorm TÜV neue Reifen aufziehen, ansonsten entzieht der TÜV die 100km-Zulassung, dann musst du die wohl neu eintragen lassen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#6
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Sollten dein Reifen das Alter überschreiten, so würde ich mir ohnehin Gedanke machen ....
Gruss Thomas
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#7
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Zitat:
Hast Du auf allen Reifen die gleiche DOT Nummer stehen? Wie Siggi schon geschrieben hat: die erste Zahl ist die KW und der Rest ist das Jahr.....aber warum zahlst Du nur 70,00 EURO und Heku will das 4fache haben?
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#8
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bei Ohlmeier sind es auch unter 100 Euronen....
Gruss Thomas |
#9
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Zitat:
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#10
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eher keine DOT Nummern.... - aber wenn die Reifen aus diesen Zeiten stammen, dann sollten Sie eigentlich schon lange als Fahrbahnbelag verwertet worden sein
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#11
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Eine 100 km/h-Zulassung gilt nur solange die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind. Egal ob der TÜV o.ä. diese einziehen sollte oder nicht. Sobald ein oder beide Reifen dieses Alter überschritten haben, darf der Trailer nicht mehr schneller als 80 km/h bewegt werden.
Grüße Ralf |
#12
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Zitat:
Hier ein Link, wie sich die offiziellen DOT-Nummern zusammensetzen : http://ssl.delti.com/reifendirekt/Re...zeichnung.html
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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Meines wissens kommt noch eins dazu, das Leergewicht des Fahrzeugs mal Faktor 1,1 ergibt das Trailer Gewicht welches mit Tempo 100 gezogen werden darf! Und mit Schlingerkupplung 1,2! Und natürlich wie erwähnt Stoßdämpfer und die Reifen!
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Gruß Micha
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#14
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Zitat:
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#15
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Ja für meinen 3 Tonnen Trailer ist mein Navara dann doch zu leicht schade eigentlich.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#16
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Tragkraft der Reifen auch beachten
Hallo Micha,
bei der Eintragung wird auch geprüft, ob die Tragkraft der Reifen auch für Tempo 100 geeignet ist. Wir haben damals unseren Trailer um ca. 70 kg ablasten lassen, da die Reifen erst neu waren und wir sie nicht gleich wieder wegschmeissen wollten. Ablasten ist zwar eigentlich keine tolle Sache, aber wir hatten noch ausreichend Gewichtsreserven. Wie dieser Wert genau heißt und wo Du ihn auf den Reifen ablesen kannst, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber Du solltest vor der Eintragung oder vor Neukauf der Reifen beim TÜV/DEKRA nachfragen. Ansonsten habe ich bei unserem aktuellen Gespann auch mit einer Antischlingerkupplung nachgeholfen, da mein Zugfahrzeug (Touareg) ansonsten zu leicht für den 2.7 to Trailer gewesen wäre. Viele Grüße Frank
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#17
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Zitat:
wenn Du noch ordentlich Gewichtsreserven hast, also die 3 Tonnen nicht ausnutzen musst, könntest Du den Trailer vielleicht auch um 100-200 kg ablasten lassen. In Bezug auf die Reifen ging es, vielleicht geht es ja auch beim Gewicht. Nachfragen kann zumindest nicht schaden. Viele Grüße Frank
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#18
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Also das Gespann soll laut Händler(der hat es tatsächlich auf die Wage geschleppt) 2750 Kg wiegen, war allerdings der Tank voll
und die Edelstahlkette vom Anker ist wohl recht lang Na ich hab schon überlegt aber ich glaub das bringt nichts, der Navara ist ja nur ein Cityhopper und bringt nur 2200Kg auf die Wage habs schon ausgerechnet = Trailergewicht max 2640 Kg. Außerdem die par Kilometer bis zur Grenze nach Öschiland..... Danach sind eh nur 95 hopla 80 km/h drin
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#19
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Zitat:
Sicher? Ich dachte immer, dass man da auch 100 fahren kann, wenn das in Deutschland so eingetragen ist. Gruß Frank
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#20
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#21
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Klar kannst du auch 100 fahren - kannste auch ohne 100er Zulassung
du darfst leider nicht
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#22
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Hallo Flybridge,
die 100 km/h Zulassung wird sowieso beim TÜV/Degra abgenommen. Hierbei überprüft der Ingenieur u.a., ob die Reifen bis zur nächsten HU noch nicht älter als die erforderlichen max. 6 Jahre sind (war beim Kollegen so). Also kann in der Praxis die Erlaubnis nicht erlöschen, weil die Reifen zwischenzeitlich überaltern, man bekommt die Zulassung in dem Fall erst garnicht! Grüsse vom Harz Robert |
#23
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wenn man eine 100 er zulassung erhält, bekommt man einen untersuchungsbericht der die parameter festlegt unterwelchen umständen der trailer mit 100 kmh bewegt werden darf. das kann sein das eine antischlingerkupplung oder auch stoßdämpfer( nicht drehstabfederung) o.ä.
weiterhin steht die 6 jahres max. alter vorschrift der reifen meist in dem bericht. bei einer möglichen kontrolle muß man dann neben den papaieren auch diesen bericht vorlegen und die polizei überprüft dann auch gern das alter der reifen. gruß kay |
#24
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Zitat:
Siggi
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#25
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Sicher ist die 100 km/h - Geschichte eine angenehme Sache. Nur, wie ich finde, wieder mal typisch deutsch, umständlich und praxisfern.
Ich will den Sinn der Regelung für das Alter der Reifen nicht in Frage stellen, aber wer kümmert sich denn später noch darum und wer will es kontrollieren? Auch die Gewichtsregelung ist sicher sinnvoll aber total umständlich. Alles in allem ein Riesenaufwand und nur dafür dass ich auf deutschen Autobahnen (und nur da 100 km/h) fahren kann. Im Ausland darf ich es dann wieder nicht? Oder in einigen Ländern doch oder was? Da lobe ich mir Frankreich. Dort ist mit Anhänger 130 km/h erlaubt ohne jegliche Auflagen. Und das obwohl Frankreich ein EU-Land ist und sogar den Euro hat. Wie passt das zusammen? Ich bin sicher irgendwann wird die Politik es schaffen auch den Rest von Europa vollständig zu verwirren!! Die 100 km/h fahre ich mit meinen Wohnwagengespannen schon seit 15 Jahren auch ohne amtliche Regelmentierung. http://www.autokiste.de/index.htm?si...empolimits.htm
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