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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Angenommen Du hast an Deinem Fahrzeug Teile, die eine ABE erfordern oder in den Schein eingetragen sein müssen. Du hast weder ABE noch einen Eintrag im Schein. Bei der HU wird das nicht festgestellt und nicht bemängelt. Du fährst vom Hof und sofort in eine Polizeikontrolle. Was meinst Du was passiert? Die Strafe zahlst Du und da hilft auch nicht, dass Du vor fünf Minuten die HU ohne Beanstandung durchgeführt hast und das sogar vorweisen kannst! Jan |
#27
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Aber überlegt mal, wieviele "Arbeits"-plätze wir damit finanzieren.. Wir sind doch so lieb und sozial........kotzt mich an!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#28
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Hallo ich baue Trailer als Hobby, wir kleben sie mit Scheibenkleber oder KFZ Kleber- Dichtungsmasse von Würth oder Berner
Bei weiteren Fragen oder wenn du Teile brauchst einfach melden Gruss Extremboote |
#29
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Nee im Ernst: Wenn´s keinen TÜV gäbe wollte ich nicht auf unseren Strassen unterwegs sein. Die machen ihren Job einigermassen Gewissenhaft. Ein "Restrisko" bleibt immer. Die Frage die ich mir jetzt Stelle: Ohne diese Lämpchen fahr ich in Deutschland bedenklos rum, hab ja TÜV. Der Rest müßte dann vor Ort in der Kontrolle "diskutiert" werden. Nur was mach ich in Frankreich, Italien oder sonstwo, wenn einer in seiner dienstlich gelieferten Kleidung was über die Lampen weiß und Wert darauf legt. Oder geht das den/die nix an?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#30
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Wenn es Vorschrift ist, hilft Dir der TÜV rein garnichts! Jan |
#31
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Lieber nur reflektoren, die reflektieren als Lampen die nicht leuchten! Ich hab ja welche, aber nachrüsten würde ich erst wenn es jemand fordert! Bei Tag interessierts ja eh keinen! Gruß Dirk
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#32
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" Diskutieren" auf die freundliche Tour, oder auf die überaschte/verblüfte, oder auf die Tränendrüsentour...situationsabhängig.... bringt ja durchaus Differenzen zwischen 40Euro+1Punkt bis hin zu "hiermit verwarne ich Sie,..... mündlich !" Auch im Land der Nachfahren des alten Fritz
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#33
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Ich habe das nur geschrieben, weil viele die Meinung haben, wenn etwas beim TÜV durchgegangen ist, ist es auch rechtlich in Ordnung! Dem ist aber nicht so und der TÜV haftet auch nicht für seine Untersuchung. Das ganze weiß ich aus eigener Erfahrung: Habe mal bei einem VW Händler einen gebrauchten Sharan gekauft. TÜV wurde vom Händler neu gemacht. Ein paar Wochen später wurde eine Anhängerkupplung angebaut. Als diese vom TÜV abgenommen werden sollte, stellte sich heraus, dass der Sharan vom Vorbesitzer tiefergelegt wurde, das aber nirgends eingetragen ist. Ich bin also mehrere Wochen unwissentlich ohne Versicherungsschutz gefahren, da eine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, die nicht abgenommen war. Das hat dann zu heftigen Diskussionen mit dem Händler geführt, weil der auch erst einmal beahuptet hat, dass der TÜV die HU ohne Beanstandung erteilt hat. Jan |
#34
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Aber zum Thema: Manchmal hat man den Eindruck, die Prüfer haben selber keine Ahnung. Zig Beiträge, zig Meinungen und zur Krönung des ganzen noch eine neue Variante: Die Katzenaugen müssen nur reflektierend sein, aber -jetzt kommts- bei einer Trailerlänge über 6 Metern in 150 cm-Abständen angebracht werden. So die Aussage des DEKRA-Schergen bei der Abnahme des eben erwähnten Trailers. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (16.04.2008 um 15:39 Uhr) |
#35
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Hänger Typisieren welch Graus
Auch ich habe 2007 einen gebrauchten Hänger mit deutscher Zulassung erstanden und musste selbigen in Österreich einzeltypisieren.Was ich dabei erlebt habe wünsche ich niemanden.
Zuerst musste ich je 3 Seitenmarkierungsleuchten links und rechts montieren,danach Begrenzungsleuchten auf den kotflügeln und zu guter letzt eine Nebelschlussleuchte. Dann wollte ich bei der Landesregierung zur Typisierung vorfahren.Auf einen Termin musste ich 6 Wochen warten. Und dort wurde mir mitgeteilt, dass eine Typisierung nicht möglich ist, wenn das Boot sich auf dem Hänger befindet.aha.... Auf meine Frage warum das eine Rolle spielt, sagte man mir, dass für die Typisierung Fotos vom Trailer benötigt werden und darauf darf das Boot nicht zu sehen sein. Da kam mir eine Idee. Ich suchte bzw.fand übers internet einen anderen Besitzer eines baugleichen Hängers.ich bat selbigen um 2 Fotos seines Hängers.Mit diesen Fotos ging ich wieder zur Typisierung.Dort wurde mir mitgeteilt, dass diese fotos unbrauchbar seien,da die seitlichen Markierungsleuchten nicht ersichtlich sind..... Am liebsten hätte ich den Hänger verschrottet... Alles Liebe und viel Glück für dein Typisierungsvorhaben. |
#36
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Umabuten immer vorher abklären
Hallo zusammen,
hab ja 2007 auch nen US Trailer umgebaut und jeder sagte vergiss es! Das einfachste ist einfach mit dem Trailer, Fahrzeug oder was auch immer beim Tüv oder der abnehmenden Orgnisation vorzufahren bevom man den Umbau beginnt und mit dem Prüfer alles durchspricht! Wenn dabei noch Zeugen dabei sind, oder das ganze schriftlich festgehalten wird kann doch bei ordentlich durchgeführter Arbeit gar nichts mehr schief gehen! Gruß Dirk |
#37
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Wir haben zwar eine Menge nicht immer durchsichtiger Regelungen zu beachten, aber es ist noch lange nicht jeder, der die Einhaltung dieser Regeln prüft und überwacht, ein Idiot.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#38
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Hurra, ich hab nun das TÜV.
Ich habe dem Techniker ein Foto gemailt, der hat mir die Leuchten eingezeichnet, wo die angebracht sein müssen ----somit habe ich alles schriftlich. Mit dem Foto und dem umgebauten Trailer zum TÜV, Test beim TÜV ob alles Leuchtet, Bremsen testen und das wars dann auch schon. Auch Foto mit Boot drauf war kein Problem. Ich glaub auch schweinisch viel Glück gehabt zu haben. Danke für eure Hilfe! PS: Leuchten mit Sikaflex geklebt und Kabel mit Kabelbinder befestigt. |
#39
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Tach ersma !
Ich war in der letzten Woche zur HU mit meinem Trailer. Zum nunmehr dritten Mal seit dem Jahr 2002 wurde das Fehlen der Seitenleuchten nicht beanstandet. Ergo: Ob die Dinger nun vorgeschrieben sind oder nicht: Ich werde da nix nachrüsten, solange mir niemand die Pistole auf die Brust setzt. Grüße vom Niederrhein |
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