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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe einen Trailer mit deutscher Zulassung erworben. Für Österreichische Zulassung muss ich seitlich orange Begrenzungsleuchten anbringen. Ich möchte mir die Arbeit ersparen und Löcher in den Rahmen bohren. Hat jemand Erfahrung mit Kraftklebern (z.B. Montagekleber von Pattex). Laut Kleberbeschreibung müsste das halten.
Oder hat jemand eine bessere Idee? Danke für eure Tipps. |
#2
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Gruß Dirk |
#3
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Bei mir waren die Begrenzungsleuchten mit Spiegelklebeband befestigt.
Die Kabel waren mit Kabelbindern am Rahmen befestigt. Hat super gehalten. ![]() ![]()
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#4
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oder nimm sikaflex.
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#5
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#6
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an das habe ich auch schon gedacht, war aber der Meinung das das zu wenig halten wird. danke
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#7
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Gruß Dirk
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#8
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das muss aber neu sein, denn der von mir gekaufte Trailer ist 6,50 m, ausziehbar auf 7,5m und hat nur reflektoren
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#9
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#10
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Muß sowas auch an nem alten Trailer nachgerüstet werden?
![]() ![]() Ich hör bald auf mit lesen hier. Es lebt sich einfach leichter wenn man nicht alles weiß ![]()
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Viele Grüße Fränkie Ich habe soeben meine Abmeldung im BF bei nem Mod. beantragt. War nett mit Euch, labbert halt in Zukunft über´s Essen, was heute toll war oder schlecht..........hauptsache es drückt keiner nen Petzbutton und sofort schliesst ein Mod ein Thema. Also Ciao
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#11
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Soweit ich weiß, nur an Trailer die nach 1994 erstmalig zugelassen wurden.
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#12
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Danke ![]() ![]() ![]() Trailer und Elektrik sind zwei Dinge die m.M. eh net zusammenpassen ![]()
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Viele Grüße Fränkie Ich habe soeben meine Abmeldung im BF bei nem Mod. beantragt. War nett mit Euch, labbert halt in Zukunft über´s Essen, was heute toll war oder schlecht..........hauptsache es drückt keiner nen Petzbutton und sofort schliesst ein Mod ein Thema. Also Ciao
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#13
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Tach ersma.
Der Gesetzestext ist eindeutig: Es ist von seitlichen Rückstrahlern die Rede, nicht von Seitenmarkierungsleuchten. Solche Rückstrahler gibt es selbstklebend in jedem gut sortierten Zubehörladen kosten kein Vermögen. Also: Cool bleiben und keine Panik: Nix mit Kabel, nix mit Elektrik, einfach drankleben und gut is. Christoph grüsst vom Niederrhein |
#14
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#15
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Noch eine kleine Geschichte vom Tüv und Seitenmakierungsleuchten:
Ich hatte meine Seitenlampen als Stecksystem verbaut. Ich konnte die Teile vorm Wassern abbauen. Oh man, was gab das für Diskussionen beim Tüv. Ende vom Lied. Noch einmal hin mit fest montierten Seitenlampen. Aktuell bau ich auf Wasserdichte LED Lampen um.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#16
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So langsam versteh ich Welt nicht mehr:
Mein Trailer ist von 1998. Er ist weit über 7 Meter lang. Ich besitze ihn seit sechs Jahren und war zweimal zur Hauptuntersuchung. Noch nie hat mich jemand aufgefordert, seitliche Leuchten anzubringen. Wenn diese Leuchten nun zwingend vorgeschrieben wären, hätten die beim TÜV jedesmal gepennt oder aber keine Ahnung. Da der Trailer im Moment wieder fällig ist, bin ich mal auf die nächst HU gespannt. Ich werde berichten. |
#17
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![]() Besser nix dran, als etwas das nicht geht oder............ siehe Henning ![]() ![]() Ehrlich gesagt wundere ich mich manchmal über diese Christbaumbeleuchteten Trailer. Denke da immer an "Pseudo" -Trucker ![]()
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Viele Grüße Fränkie Ich habe soeben meine Abmeldung im BF bei nem Mod. beantragt. War nett mit Euch, labbert halt in Zukunft über´s Essen, was heute toll war oder schlecht..........hauptsache es drückt keiner nen Petzbutton und sofort schliesst ein Mod ein Thema. Also Ciao |
#18
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Hallo an alle Trailerkapitäne
Ich möchte hier auch meinen Senf dazugeben, auch wenn die Frage eine andere war. Bis vor Kurzem hatte ich einen 3t Trailer mit 8,50 m Länge. Vom Hersteller waren nur Reflektoren ausgestattet. Dazu lag eine Ausnahmegenehmigung vor, mit der Begründung, dass bei Zuwasserlassen des Trailers ein Kurzschluss nicht ausgeschlossen werden kann. Was die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Daran hat sich kein TÜV-Mensch gestört. Der Trailer ist Bauj. 2000. Heute wird die Begründung wohl keinen Bestand mehr haben, weil es ja LED-Leuchten gibt, die wasserdicht sind. Gruß Joggel |
#19
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![]() hallo landsmann ![]() ![]() auch ich habe 2001 die erfahrung gemacht einen paar monate !! alten zugelassenen 1300 kg trailer ,ins ösiland zu holen. angefangen von der beleuchtung ,bremseinstellung , reifen war unserer obrigkeit nichts recht ![]() mußten weiße beleuchtung am kotflügel anbringen die nr tafel in die mitte setzen (war rechts ![]() und freigabe für die reifen beantragen obwohl im dt fahrzeugbrief drinnen ![]() bremseinstellung nicht hinzubekommen (ungleich) >abhilfe war dann ,bekannter setzte sich hinten drauf und siehe da kein verzug mehr. ob das beim dritten anlauf "bezahlte " bagschisch" daran anteil hatte das wir die zulassung bekamen ,entzieht sich meines wissens ![]() ![]()
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liebe grüsse aus wien franz |
#20
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Mein Eigenbautrailer Erstzulassung 1999, 6,9m lang mußte seitlich im Maximalabstand von 3m orange Leuchten haben. Bei mir heißt das je Seite 3 Leuchten. Ist wie Weihnachten, wenn Du in der Kurve in den Rückspiegel schaust. Da meine Kombileuchten (mit integriertem Rückstrahlerdreieck) 30 cm nach innen stehen, muß ich auch noch ein weiteres Paar Rückstrahldreiecke auf die Kotflügel montieren. Das Ding glitzert und leuchtet wie in der Disco.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#21
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Mein Trailer (1000 Kg, BJ 2005) hat serienmäßig seitliche je 2 LEUCHTEN und am Kotflügel Reflektoren. Sieht nachts super aus. Sind mit Gummiarmen befestigt und seeehr einfach gebaut.
Ich nehme mal an, dass ein Hersteller nur soviel dran baut, wie er muss! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#22
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Solange der eigene Tüv Mensch keine Veränderung fordert ist doch alles ok?
Glaube es wird erst bei einer Vollabnahme kritisch, da dann das Tagaktuelle Gesetz gilt! Also entwerder immer fleißig alle zwei Jahre zum Tüv, oder wenn er abgelaufen ist nicht abmelden, gell! Gruß Dirk |
#23
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Da ist nicht ein Wort von seitlichen Begrenzungsleuchten oder Strahlern gefallen ![]() Was nicht dran ist muß ich nicht warten/instandhalten ![]() ![]()
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Viele Grüße Fränkie Ich habe soeben meine Abmeldung im BF bei nem Mod. beantragt. War nett mit Euch, labbert halt in Zukunft über´s Essen, was heute toll war oder schlecht..........hauptsache es drückt keiner nen Petzbutton und sofort schliesst ein Mod ein Thema. Also Ciao |
#24
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Der TÜV haftet nicht für seine Abnahmen! Heißt: Wenn Dich der TÜV mit abgefahrenen Reifen durch die HU läßt, hast Du bei der nächsten Polizeikontrolle trotzdem ein Problem. Auf die HU kansst Du Dich jedenfalls nicht berufen. Jan |
#25
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Reifen sind grad ein blödes Beispiel, die nutzen sich ja auch ab! Aber wenn der Tüvprüfer nen Hänger mit gewisser Beleuchtung abnimmt ist er für mich konform! Sonst könnten wir uns den weg zum Tüv ja sparen und den Tüv gleich in der Kontrolle machen! ![]() Wenn allerdings bei der Tüvprüfung alle Lampen Funktionieren und bei der Kontrolle eben nicht, das ist dann ein Problem, aber nicht ob Strahler oder Lampen verbaut sind! Bei alten Autos muss auch keine Nebelschlussleuchte oder Leuchtweitenregulierung nachträglich angebaut werden! Gruß DIrk |
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