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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Hallo Helios!
Ich habe die Stelle Zitiert in der Steht, das du erst bei einem Fahrzeug über 12 Tonnen Zuggewicht eine ärztliche Untersuchung brauchst. Die Klassen C1 und C1E sprich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Züge bis 12 Tonnen werden beim umschreiben unbefristet erteilt! Zitat:
Zitat:
Du brauchst also beim Umschreiben um die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen keine Angst haben die darfst du bis an dein Lebensende weiter fahren. Du darfst an den 7,5 Tonner sogar noch nen Anhänger hängen. Beide Fahrzeuge zusammen (7,5 Tonner und Anhänger) dürfen nicht schwerer als 12 Tonnen sein, sofern du nicht zum Arzt gehst über 50. Wenn du jünger als 50 oder ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum arzt gehst, dann gilt dieser Eintrag: Zitat:
In diesem Führerschein (ist hier in diesem Threat gepostet worden) kann man erkennen, dass der Besitzer wohl früher mal die Klasse 2 und 3 besessen hat. Diese sind umgeschrieben worden, wobei der Anteil der in den neuen Fahrerlaubnissklassen den Klassen C und CE (Klasse 2 komplett und vom alten Klasse 3 eben Züge über 12 Tonnen) in Spalte 11 bis zum 50. Lebensjahr gültig ist. Die Klassen C1 und C1E haben keinen Eintrag und sind somit unbegrenzt Gültig. Du darfst also 7,5 Tonner weiterhin fahren da brauchst dein Geld nicht für die Untersuchung ausgeben ;)
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel
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#27
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Zitat:
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#28
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1. Möglichkeit du hast deine Führerscheine nach 1998 gemacht.
2. Möglichkeit: Zitat:
Die Sternchen beim Tag der Erteilung der Erlaubniss sprich in Spalte 10 sind Platzhalter für das Datum an dem die Fahrerlaubnissklasse erteilt wurde. Dieses Datum wird dann im Feld links oben auf der Karte manuell eingetragen. Mag sein das es noch ne Möglichkeit gibt, diese habe ich aber nun nicht gefunden!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel Geändert von denni1078 (28.07.2008 um 16:46 Uhr)
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#29
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Ich hab mir den ausstellen lassen, nachdem der alte verloren ging.
Kann ich nach etlichen Jahren das noch reklamieren? Im Feld links oben steht übrigens das Datum, an dem ich den Ersatz ausgestellt bekam. |
#30
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Würde ich auf jeden Fall versuchen zu reklamieren! In dem Betreffenden Artikel wird ja ganz klar von einem Entzug gesprochen.
Du hast deinen Schein ja nur verloren ist also eine reine Umschreibung und neu ausstellung des Scheins. Da gilt eigentlich der von mir Zitierte §76. Da würde ich mich drauf berufen und bei denen mal vorstellig werden. Wer soll denn schon ohne sich damit näher auseinander zu setzen mit dem ganzen Geschreibsel zurecht kommen hinten auf den Führerscheinen! Ich hab mal meinen Führerschein angehängt! So sollte er umgeschrieben aussehen, wenn man Klasse 1 und Klasse 3 umgeschrieben hat. Wenn man Klasse 1 nicht hat fehlen einfach die Einträge bei Klasse A
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel
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#31
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denni!
Ich glaube, die haben bei Dir was vergessen. Eigentlich müsstest Du auch den T und den C haben. CE bedeutet schließlich C plus Anhänger über 750 Kg Gesamtmasse. Also in der C-Klasse nie ohne Anhänger erwischen lassen. Gruß Walter |
#32
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Nee den T habe ich nicht, weil ich den damals hätte beantragen müssen und dafür hätte ich nen Bauern gebraucht der mir bescheinigt das ich bei ihm Arbeite. Den hatte ich damals nicht :-(. Und zum Thema C steht glaube ich oben mehr als genug
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#33
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Hallo Daniel,
sauber gemacht - kann den Kollegen mit dem Wunsch nach schwererem Fahrzeug natürlich nicht mehr erreichen, dem hätte das was genutzt. Ich hab noch den rosa Schein mit 1 bis 5, der von einem militärischem BCE retour geschrieben wurde und jetzt wieder Rolle zurück.
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen
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