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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gesamtgewicht 12 Tonnen mit alter Klasse 3
Laut einer EU-Regelung dürfen Inhaber der alten Klasse drei, wenn diese vor 1980(?) erworben wurde und der Fahrer das 50.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw älter ist und eine entsprechende gesundheitliche Befähigung nachweisen kann, Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen fahren, dabei darf jedoch das Gewicht des Anhängers das Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Einfach ausgedrückt die Zugmaschine muss schwerer sein als der Anhänger.
So muss ich mich fragen, gilt das auch für meinen Pajero? Leergewicht 2.200,-KG zul. ges. Gewicht 2.825KG Anhängelast gebremst 3.300KG, die Stützlast lassen wir mal weg. Da das Gesamtgewicht des Pajeros auf 2.825KG beschränkt ist, kann ich die 3,3 T ja garnicht erlangen um das Zugfahrzeug schwerer zu machen als den Trailer. Hat da jemand ne Lösung oder Erklärung parat? Oder gilt das dann nur für LKW mit 7,49T die dann max. 4,51t ziehen dürfen? |
#3
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Man darf mit dem alten Schein auch 17 to. Gesamtgewicht fahren, sofern der Anhänger ein Einachshänger (mit Tandemachse)ist.
7,49 to + 10 to Anhänger mit Druckluftbremse. Gruß Stefan |
#4
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Hallo, die 12 To.- Reglung gilt nur dann wenn du im Besitz der Führerscheinkarte bist und keine Erweiterung auf 17,9 To. beantragt hast. Ansonsten brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Grüße Jürgen
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#5
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Zitat:
Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE und der C weg, man hat dann nur noch B, BE, C1, C1E. Die Erlaubnis zum Führen eines z.B. Geländewagens mit einer Anhängelast von 3500 Kg gibt hierbei der BE. Das übrigens nur "Dreiachsenprinzip" ist gestorben. Gruß Walter Geändert von Water (23.07.2008 um 19:13 Uhr) Grund: Redaktionelle Änderung zu C |
#6
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Wo steht das?
Du meinst doch eher das? Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse. |
#7
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Zitat:
Gruß Walter |
#8
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ja beim BE hast du recht. beim C1E und CE gilt diese Regel noch.
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#9
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Zitat:
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#10
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Zitat: Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE weg, man hat dann nur noch B, BE, C, C1, C1E.
Ich habe gerade mal auf meinen Führerschein gesehen! C ist dann aber auch weg! Gruß Dierk
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#11
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Zitat:
Übrigens noch etwas zum LKW-Führerschein CE: Wenn einer versäumt hat, seinen Führerschein bis zum 50. Lebensjahr umschreiben zu lassen, darf er natürlich CE ab dem 50. Lebensjahr nicht mehr fahren. Ansonsten liegt ein Verstoß nach § 21 StVG vor. Man kann aber innerhalb von 2 Jahren die Gesundheitsprüfung nachholen und den CE wieder aufleben lassen. Gruß Walter |
#12
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Zitat:
Du hast Recht. Ich habe mir gerade auch meinen Führerschein angesehen. Beim C ist es das gleiche Ablaufdatum wie beim CE wegen der Gesundheitsprüfung. Gruß Walter |
#13
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Hier mal eine Kopie meines Führerscheins!
C + CE sind ab Januar 2008 erstmal weg!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#14
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Wichtig ist, dass ich weiterhin einen "erwachsenen" Trailer an den Pajero heften darf.
Viele liebe Grüße!!!! Rolf |
#15
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Zitat:
Gruß Walter |
#16
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Nur beim CE gilt die 3 Achs Regelung, wenn du einen alten Klasse 3 umgeschrieben hast! Da gibt es einen Eintrag dann dahinter der lautet 79(C1E>12000,L<=3) heist das du ein Fahrzeug der Klasse C1E mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen fahren darftst aber diese Fahrzeug maximal 3 Achesen haben darf.
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel
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#17
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hallo
der richtige c + ce ist alle 5 Jahre zuverlängern , c1e erst ab dem 50 lebensjahr. Hatte auch mal gelesen bei c1e Zugfahrzeug 7,5t + Anhänger 11t aber nicht mehr wie 3 Achsen oder Anhänger egal wieviel Achsen nur darf das zulässige gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Dei c1e bis 18,5t ist nur bei den alten 3er gültig . Eintrag im FS: "79(C1E>12000kg, L<=3" ("C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse. "L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.
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__________ gruß mile
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#18
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Leute!
Das ist doch ganz einfach und besser als wilde Spekulationen. Geht auf Google und gebt den Begriff "Fahrerlaubnisverordnung" ein. Dann seid Ihr bestens informiert. Gruß Walter |
#19
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Wo waren das Spekulationen? Die letzten beiden Antworten waren das was in der Fahrerlaubnissverordnung steht!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#20
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Hallo Leute,
also diese Fahrerlaubnis bzw. Führerscheingeschichte hat mich auch genervt bis zum geht nicht mehr, so richtig verstanden habe ich es bis heute nicht. Ich habe mal die alten Klassen 1 + 2 gehabt. Da ich die zwei nicht mehr unbedingt brauchte und diese Gesundheitsprüfung damit hinfällig war habe ich dann im Zuge der Umschreibung mich mit dem Leiter der Führerscheinstelle unterhalten, was ich denn nun noch fahren darf. Die Antwort war verblüffend einfach: Sie dürfen Alles wie mit dem alten Führerschein 1 + 3 fahren aber mit Hänger nur bis maximal 12 Tonnen Gesamtgewicht , alles andere bleibt so wie es war. Ich hoffe mal das das so richtig war was der mir da erzählt hat gruss Dieter |
#21
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Moin,
aber keine Auto mehr über 3,5to - soweit ich das verstanden habe, viele meinen ja das Klasse 3 mit 7,5to immer noch gültig wäre, das ist falsch: bei 3,5to ist bei Klasse B Schluss. Ein Herr über 60 würde sich gerne ein *gscheides* Wohnmobil mit Comfort, Platz und Ladereserven zulegen, das gibts aber nur ab 4,5to, die Führerscheingeschichte hatte er ignoriert. Bedeutet für mich mit jetzt 45 Jahren: den 50iger-Termin darf ich nicht verpennen, erfahrungsgemäß sind die Rennereien hinterher größer.
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
#22
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
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#25
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Hallo Daniel,
ab 50 nur mit ärztlichem Ja über 3,5to - alles Andere ist Wunschdenken, nach meinem Kenntnisstand. Mir persönlich ist egal wer mit was und mit welchem Lappen rumfährt - mir gehts darum was ICH beachten muss, um nicht bei den Eiern gepackt zu werden. Hast alles schön zitiert - es fehlt aber die Passage mit den 50 Jahren und ärztliches Attest und wenn dies nicht der Fall ist, dann nur B (sprich 3,5to) (und aus die Maus). Wie der Kollege weiter oben schon sinniert hat: brauch ich eigentlich nicht - hab gar keine Maschine über 3,5to (mehr) - das hätte auch von mir sein können. 10 Jahre später: will groß WoMo => läuft nix wegen Schein, und dann geht das Stricken der Begründungen los, bis die entsprechende Antwort genehm ist. P.S. das man bei einem 25PS Schlauchi mit Luftboden einen SBF-See braucht, mit dem man um süderpiep rumfahren können soll, das halt ich jetzt noch für einen Mist, zieht mich aber die Hellenic Coast Guard aus der Ägäis und ich hab keine Speed-Boat.Licence, dann ist gleich Feierabend, insofern ist die SBF-See-Regelung nur genial.
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
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