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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2651  
Alt 06.11.2013, 19:05
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Trink zwar auch gerne Pivo und wenns nicht unbedingt notwendig ist, mach ich auch nix...aber, gibt's jetzt in meinen Fall bzgl. Zoll Handlungsbedarf? (zu mindestens bis 04/2014')


Mein Boot, Bj. 1995' wurde bis 2012 (vom Voreigner) ausschließlich in AUT auf der Donau gefahren.

Ich bin seit Nov. 2012 der neue Besitzer.

Mein Boot steht seit Juni 2013 in HR auf Rab bei Bela in der Trockenmarina und ist dort registriert.
Sprich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts war es in HR!

D.h. es sind jetzt für mich die 1,7% Zoll fällig, oder?
Brauch ich sonst noch irgendetwas an Nachweisen?

Bin auch bei Sea Help dabei und könnte es auch gleich mit deren Hilfestellung abwickeln.

Danke, Gruß harri

Du wurdest erfasst und solltest bereinigen.
Du musst garnichts zahlen, aber dafür musst dich an die Ö-Behörden wenden, die helfen dir weiter.
Steht auch sehr sauber in den Eu Papieren und in der kroatischen Zettelwirtschaft beschrieben.
Mach net den Fehler den Zoll zu bezahlen

Geändert von glumpo (06.11.2013 um 19:13 Uhr)
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  #2652  
Alt 06.11.2013, 19:40
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Servus!

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen


Vielleicht ist es schon einigen aufgefallen, dass seit dem Eu Beitritt einige Leute an den Grenzübergängen überflüssig geworden sind.
Diese hat man in kürzester Zeit nun beigebracht, das man auch als durch die Gegend Fahrender seinen Dienst verrichten kann, sprich > mobile Zollkontrollen zu Lande und auf dem Wasser.

Ouuuuuuhhhh! Da sag ich jetzt nix. Das war genau das, was ich im Sommer und X Seiten vorher genau hier kundgetan habe und weshalb ich mir ein INF 3 vor dem Urlaub geholt hatte.

Aber da wurd ich ja etwa als "Weltuntergangsfanatiker" bezeichnet hier, vor allem von einem bestimmten Pivotrinker, der sich im Januar die Papiere....... beim....... kroatischen....... Zoll..... holt....... die er im Sommer noch nicht gebraucht hat und auch niemals brauchte

Jan
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  #2653  
Alt 06.11.2013, 20:24
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Noch ne Variante, natürlich wie immer ohne verlässliche Quellenangabe. Da hat wahrscheinlich irgendwer irgendeinen kroatischen Zollbeamten gefragt und dessen persönliche Meinung wiedergegeben. Fragst du 3 kroatische Zöllner, kriegst du garantiert 3 unterschiedliche Antworten. Ist ja nichtmal verwunderlich, woher sollen die das auch wissen, wenn es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt.
Nach meiner Einschätzung kann das nur Unsinn sein, zumal es in vielen EU-Staaten keine Registrierungspflicht gibt. Ergo muss der Nachweis auch anders möglich sein.
Nur meine Meinung, will hier nicht als weiterer Hobbyjurist auftreten.
Also erst mal abwarten und nix tun.

Naja so kannst es auch net sehen, die Zöllner würden garnichts wollen, müssen aber den Willen der Eu befolgen.
Und dort heißt es " min. 8 Jahre in Betrieb", was sollen denn jetzt die Zöllner daraus machen als wie Nachweise fordern.
Die Zöllner selber kriegt ihr ja eh net zu Gesicht, ich glaub auch net dass einer schon mit denen geredet hat. Im Süden von D sagt man dazu "Sprüchfotzn"
DIe Speditionen sind nicht dahergelaufene Kleinbüros die gerne etwas machen möchten,
nein... es sind vom Zoll zugelassene Speditionen, die werden nichts tun um ihren Namen beim Zoll zu verschmutzen, em Ende dürft ihr zahlen, und der Zoll stellt die Zulassung der Spedition in Frage. Abgeloost bei beiden Parteien.
Also werden NAchweise verlangt, NAchweise aller Art.

Wer denn tatsächlich will kann es auch alleine durchziehen, keiner kann es verbieten.
Wieso werden immer diese Durchführungsbestimmungen in Frage gestellt?
Die gibts doch, einfach nachweisen und gut ists.

Sollte wirklich ein Eu Land keine Registrieungspflicht haben, so ist dass das kleinste Problem, denn diese wurden dann auch nicht erfasst weil nicht anmeldefähig in Kroatien.
Die Hambuger müssen auch nichts registrieren, und trotzdem haben alle für Hr einen IBS beantragt.

Aber ich glaube eien gute Durchführungsbestimmung müsste so lauten:

BOOT xy, mit der Reg. No.: XXXX, im Besitz des EIgners XY ist selbstverständlich vom Zoll und der Steuer befreit. Dann würden alle wieder kltschen

Ihr kommt mir bischen vor wie die Kroaten, warten bis die gebratenen Hendl in den Rachen fallen

Ich bin netmal Hobbyjurist, habs nur für mich begriffen weil ich mich damit in beiden Sprachen auseinandergesetzt habe, und tatsächlich mit Zöllnern geredet habe.

Geändert von glumpo (06.11.2013 um 20:44 Uhr)
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  #2654  
Alt 06.11.2013, 20:46
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wieso werden immer diese Durchführungsbestimmungen in Frage gestellt?
Die gibts doch, einfach nachweisen und gut ists.
Diese Durchführungsbestimmungen haben auch nicht die Kroaten gemacht sondern die EU.
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  #2655  
Alt 07.11.2013, 09:33
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Sollte wirklich ein Eu Land keine Registrieungspflicht haben, so ist dass das kleinste Problem, denn diese wurden dann auch nicht erfasst weil nicht anmeldefähig in Kroatien.
In meinem Fall ist es so, dass ich mein Schiff vor 2 Jahren in Holland gekauft habe. Meines Wissens nach gibt es in Holland keine Registrierungspflicht, somit hatte der Vorbesitzer auch keine Registrierung. Nach dem Erwerb habe ich das Schiff natürlich in Deutschland angemeldet und danach auch problemlos in Kroatien.
Hier geht es aber um die Erstregistrierung. Und die haben viele nicht. Da muss es andere Möglichkeiten zum Nachweis geben. Das Baujahr etwa ist eindeutig aus der Rumpfnummer herzuleiten. Warum sollte also ein Foto der Rumpfnummer oder die Vorlage der EU-Konformitätsbescheinigung dafür nicht ausreichen?

Ich habe auch die Kaufrechnung vom Erstbesitzer mit ausgewiesener MWSt. Jetzt lese ich aus unterschiedlichen Quellen, dass zum Nachweis die Originalrechnung vorliegen muss. Was ist das aber? Ist eine Kopie auch eine Originalrechnung? Manchmal werden auch 2 Ausfertigungen von Rechnungen verschickt. Sind das beides Originale?

Dann lese ich, dass Nachweise im Original eingereicht werden müssen, sogar notarielle Beglaubigung sollen gefordert worden sein.
An anderer Stelle lese ich, dass eingescannte und per Email versandte Dokumente ausgereicht haben.

Es kann doch nicht sein, dass dort jedes Zollamt offenbar willkürlich festgelegt, was in welcher Form anerkannt wird. Dazu braucht es Durchführungsverordnungen. Und diese scheint es definitiv noch nicht zu geben. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Durchführungsverordnungen im September konnen sollten. Aber wir sind ja in Kroatien.

Noch ne Frage an die Experten. Was passiert, wenn ich vor dem 1.4. Kroatien verlasse Richtung Slowenien oder Italien und einen Tag später wieder einreise? Muss ich dann auch irgendwas deklarieren?
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #2656  
Alt 07.11.2013, 09:58
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
In meinem Fall ist es so, dass ich mein Schiff vor 2 Jahren in Holland gekauft habe. Meines Wissens nach gibt es in Holland keine Registrierungspflicht, somit hatte der Vorbesitzer auch keine Registrierung. Nach dem Erwerb habe ich das Schiff natürlich in Deutschland angemeldet und danach auch problemlos in Kroatien.
Hier geht es aber um die Erstregistrierung. Und die haben viele nicht. Da muss es andere Möglichkeiten zum Nachweis geben. Das Baujahr etwa ist eindeutig aus der Rumpfnummer herzuleiten. Warum sollte also ein Foto der Rumpfnummer oder die Vorlage der EU-Konformitätsbescheinigung dafür nicht ausreichen?

Ich habe auch die Kaufrechnung vom Erstbesitzer mit ausgewiesener MWSt. Jetzt lese ich aus unterschiedlichen Quellen, dass zum Nachweis die Originalrechnung vorliegen muss. Was ist das aber? Ist eine Kopie auch eine Originalrechnung? Manchmal werden auch 2 Ausfertigungen von Rechnungen verschickt. Sind das beides Originale?

Dann lese ich, dass Nachweise im Original eingereicht werden müssen, sogar notarielle Beglaubigung sollen gefordert worden sein.
An anderer Stelle lese ich, dass eingescannte und per Email versandte Dokumente ausgereicht haben.

Es kann doch nicht sein, dass dort jedes Zollamt offenbar willkürlich festgelegt, was in welcher Form anerkannt wird. Dazu braucht es Durchführungsverordnungen. Und diese scheint es definitiv noch nicht zu geben. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Durchführungsverordnungen im September konnen sollten. Aber wir sind ja in Kroatien.

Noch ne Frage an die Experten. Was passiert, wenn ich vor dem 1.4. Kroatien verlasse Richtung Slowenien oder Italien und einen Tag später wieder einreise? Muss ich dann auch irgendwas deklarieren?

So wie ich das lese bist du eh fein raus,
hast Rechnung, und Boot hat Eu Zollstauts
Bei solchen Fällen kann man sich (Steht auch in den Durchführungsbestimmungen) an die deutschen Behörden wenden.
Ist der selbe Fall wie bei Harri.
Net so viel im Internet lesen, denn danach halten die Zöllner/Speditionen sich net.
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  #2657  
Alt 07.11.2013, 10:33
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Eigentlich bin fein raus. Ist halt nur die Frage, ob Kroatien meine Nachweise anerkennt.
Dass ich mich an deutsche Behörden wenden kann, ist eine ganz neue Variante. Allein mir fehlt der Glaube daran. Mein Kahn ist schliesslich in Holland gelaufen und da ist auch die MWSt. bezahlt worden. Ich werde das aber mal prüfen.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #2658  
Alt 07.11.2013, 10:35
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Eigentlich bin fein raus. Ist halt nur die Frage, ob Kroatien meine Nachweise anerkennt.
Dass ich mich an deutsche Behörden wenden kann, ist eine ganz neue Variante. Allein mir fehlt der Glaube daran. Mein Kahn ist schliesslich in Holland gelaufen und da ist auch die MWSt. bezahlt worden. Ich werde das aber mal prüfen.

Dein NAchweis ist dann ein Dokument der deutschen Behörden, das höchste Gut an Nachweisen...unanfechtbar
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  #2659  
Alt 07.11.2013, 10:49
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Bodo,

da Du alle Unterlagen vorliegen hast (Originalrechnung soll heissen Rechnung über das Neuboot) kannst Du natürlich Deinen Marinavertrag kündigen und Kroatien auf dem Seeweg verlassen und nach I oder Slo fahren, ob "Open Water" reicht ist fraglich. Dann kommst Du zurück und machst einen neuen Marinavertrag, ohne Zollanmeldung da Dein Boot Gemeinschaftsware ist.
Geht natürlich, macht von Umag oder Rovinj aus evtl. auch Sinn. Aber weitere Strecken sind schon sinnlos. Die 1,7% Zoll musst Du eh nicht bezahlen, Dein Boot ist ja Gemeinschaftsware. Bleibt noch der Kostenfaktor Spedition von ca. 200 EUR. Das in Relation zu einem Trip nach HR, das Boot evtl. Kranen, Sprit nach Slowenien und zurück gesehen ...
Kommt ziemlich sicher teurer als die Spedition, die als Zusatzleistung dann auch noch einen Schrieb vom Zoll beinhaltet, der bestätigt, dass Dein Boot EU verzollt ist...

Wann Dein Boot in Betrieb genommen worden ist, interessiert den Zoll in Deinem Fall nicht, Dein Boot ist im Gegensatz zu den anderen Fällen nachweislich (per Rechnung) Gemeinschaftsware und noch keine 3 Jahre ausserhalb der EU, hat somit noch den Gemeinschaftscharakter

Kannst also gaaanz locker bleiben

Grüße

Christian
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  #2660  
Alt 07.11.2013, 11:26
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Bin ja ganz locker. Deswegen mache ich ja auch erst mal nix.
Mich ärgert halt nur, dass ich, obwohl mein Kahn eindeutig Gemeinschaftscharakter hat und die MWSt. bezahlt ist, eine kostspielige Zoll-Deklaration durchführen soll.
Ich setze darauf, dass es bei solch eindeutigen Fällen Vereinfachungen geben wird. Da muss man aber abwarten, bis die Durchführungsbestimmungen kommen.
Das sieht übrigens selbst SeaHelp so. Auf deren Seiten ist aktuell zu lesen, dass sie erste, einfache Verfahren bereits abgewickelt haben, für andere Verfahren aber die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen abgewartet werden sollen.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #2661  
Alt 07.11.2013, 11:31
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Bin ja ganz locker. Deswegen mache ich ja auch erst mal nix.
Mich ärgert halt nur, dass ich, obwohl mein Kahn eindeutig Gemeinschaftscharakter hat und die MWSt. bezahlt ist, eine kostspielige Zoll-Deklaration durchführen soll.
Ich setze darauf, dass es bei solch eindeutigen Fällen Vereinfachungen geben wird. Da muss man aber abwarten, bis die Durchführungsbestimmungen kommen.
Das sieht übrigens selbst SeaHelp so. Auf deren Seiten ist aktuell zu lesen, dass sie erste, einfache Verfahren bereits abgewickelt haben, für andere Verfahren aber die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen abgewartet werden sollen.

Das vereinfachte Verfahren ist doch genau bei dir der Fall
Und wenn es um diese kostspielige Deklaration von 200-300€ geht dann kannst diese umgehen indem du das selber beim Zoll durchführst, eine Ausfüllanleitung für das EInheitsdokument gibt es auch mit allen Code-Kürzeln, sowohl in D als auch in kroatischer Sprache.
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  #2662  
Alt 07.11.2013, 12:03
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Bodo,

da Du alle Unterlagen vorliegen hast (Originalrechnung soll heissen Rechnung über das Neuboot) kannst Du natürlich Deinen Marinavertrag kündigen und Kroatien auf dem Seeweg verlassen und nach I oder Slo fahren, ob "Open Water" reicht ist fraglich. Dann kommst Du zurück und machst einen neuen Marinavertrag, ohne Zollanmeldung da Dein Boot Gemeinschaftsware ist.
Geht natürlich, macht von Umag oder Rovinj aus evtl. auch Sinn. Aber weitere Strecken sind schon sinnlos. Die 1,7% Zoll musst Du eh nicht bezahlen, Dein Boot ist ja Gemeinschaftsware. Bleibt noch der Kostenfaktor Spedition von ca. 200 EUR. Das in Relation zu einem Trip nach HR, das Boot evtl. Kranen, Sprit nach Slowenien und zurück gesehen ?
Kommt ziemlich sicher teurer als die Spedition, die als Zusatzleistung dann auch noch einen Schrieb vom Zoll beinhaltet, der bestätigt, dass Dein Boot EU verzollt ist...

Wann Dein Boot in Betrieb genommen worden ist, interessiert den Zoll in Deinem Fall nicht, Dein Boot ist im Gegensatz zu den anderen Fällen nachweislich (per Rechnung) Gemeinschaftsware und noch keine 3 Jahre ausserhalb der EU, hat somit noch den Gemeinschaftscharakter

Kannst also gaaanz locker bleiben
Grüße

Christian
Das ist keine Zusatzleistung sondern das ist das Papier das alle brauchen.
Für was soll die Aus-Einreise den gut sein. Es könnte nur sein das bei der Wiedereinreise nach Kroatien der Zöllner nach diesem Papier fragt.
Dann musst es halt an Ort und Stelle erledigen. Wenn du Pech hast vergehen halt 3 Tage.

Und so sieht das Papier aus:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf EU_Verzollungsnachweis.pdf (727,9 KB, 202x aufgerufen)
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  #2663  
Alt 07.11.2013, 12:06
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Du wurdest erfasst und solltest bereinigen.
Du musst garnichts zahlen, aber dafür musst dich an die Ö-Behörden wenden, die helfen dir weiter.
Steht auch sehr sauber in den Eu Papieren und in der kroatischen Zettelwirtschaft beschrieben.
Mach net den Fehler den Zoll zu bezahlen
Sea Help schrieb mir heute diese Antwort auf meine Anfrage zur Verzollung:



Sehr geehrter Herr ………………,


Wir begrüssen Sie ganz herzlich und melden uns bezüglich der Erledigung des Zollstatus der Boote älter als 8 Jahre in Kroatien.


Das neue erwartete Steuergesetz für ältere Boote (Boote älter als 8 Jahre) wurde verabschiedet.

Ab dem EU-Beitrittstag werden die ältere Boote, die laut dem Gesetz in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, kein Mehrwertsteuer zahlen müssen, aber sie bezahlen das 1,7 % Zoll.


In anderen Worten, alle Boote, die vor und im Moment des Eu-Beitritts in Kroatien (in kroatischen Marinas) lagen, müssen den Zollstatus erledigen und den Zollverfahren durchführen.

Falls Sie Interesse dafür haben über unsere Service den Zollstatus des Bootes zu erledigen, würden wir Sie herzlich einladen, sich in unsere dafür speziell eingerichtete Yachtverzollung-Datenbank zu registrieren:


Nutzen Sie bitte den Link unten:

https://is1.sea-help.eu/Yachtverzollung/dateneingabe.php?startreg=1


Was für das Zollverfahren der Boote älter als 8 Jahre unbedingt notwendig ist, ist folgendes:

Laut der EU-Verordnung muss man für die Boote älter als 8 Jahre den Nachweis über die ursprüngliche
vor dem 1.7.2005 Inbetriebnahmevorliegen.
Als ein gültiger Nachweis der ersten Inbetriebnahme wird unbedingt ein alter vor dem 1.7.2005 ausgestellter Bootschein / Seebrief beantragt, oder einige Urkunden von diesem Bootsregister, die bestätigen können, dass ein Bootschein vor dem 1.7.2005 für das Boot ausgestellt wurde.

In anderen Worten: Nur die Boote, die eine Intriebnahme vor dem 1.7.2005 mit einem alten Bootschein /Seebrief (oder damit verbundenen Urkunden) nachweisen können, gehören offiziell zur Kathegorie "Boote älter als 8 Jahre" und können dementsprechend steuerfrei eingeführt werden.
Die Boote, die einen solchen Nachweis nicht vorliegen, werden mit 25% versteuert.


Deswegen würden wir Sie jedenfalls herzlich bitten uns eine Kopie des alten vor dem 1.7.2005 ausgestellten Seebriefs / Bootscheins zu senden, oder eine Urkunde über die damals ausgestellten Registrierung bei einem zuständigen Landesamt zu beantragen, wo das Boot ursprünglich registriert wurde.


Nachdem wir diese Urkunde oder Kopie des alten vor dem 1.7.2005 ausgestellten Seebriefs erhalten, wird Ihnen ein unverbindlices Angebot von uns erstellt.

Wenn Sie auch eine Möglichkeit haben von der Marina eine Urkunde zu beschaffen, dass das Boot ab einem Datum vor dem 1.7.2005 bis heute genau in dieser Marina lag, würden wir Sie auch bitten dieses jedenfalls zu tun.


Andere notwendigen Unterlagen:

2. Aktuelle gültige Registrierung des Bootes (Seebrief, Internationaler Bootsschein, Ausweis über die Registrierung)
3. Reisepass oder Personalausweis
4. Ce-Zertifikat und / oder Konformitätserklärung
5. Kaufvertrag oder Rechnung vom Kauf des Bootes
6. Liegeplatzvertrag mit der kroatischen Marina zusammen mit der Inventarliste und Zollzonenbestätigung (Fragen Sie bitte bei der Rezeption nach dem „KZ Broj“)
7. Kroatische Vignette/Permit inklusive Personenliste (als Bestätigung das Sie Ihr Boot in Kroatien angemeldet und bezahlt haben)
8. Kasko-Versicherungpolize (wegen Wertermittlung)
9. Da das Zollamt Fotografien vom Boot verlangt, bitten wir Sie auch folgende Fotografien hochzuladen:

-Das Boot von außen mit sichtbarem Namen und/oder Registrierungsnummer,
-Gut erkennbare Rumpfnummer, und
-Gut erkennbare Motor-Nummer (Motoren-Serialnummer).
-Boot von außen (aus verschiedenen Stand- und Sichtpunkten fotografiert)


Was die Kosten betrifft: SeaHelp Abwicklungskosten für die Boote älter als 8 Jahre sind 375 Euro.

Der Wert des Bootes, aufgrund der die Verzollung gemacht wird, wird laut dem ofiziellen Eurotax Schwacke-Kathalog berechnet. Wenn man das Boot nicht im Schwacke Kathalog findet, wird der Wert
aufgrund Online-Yachtbörsen und laut dem Kaufvertrag berechnet.

Was die Verzollungskosten selbst betrifft, berrechnet man den 1,7% von dem Zeitwert des Bootes.

Sie bekommen von uns ein unverbindliches Angebot sobald Sie sich in unsere Yachtverzollung-Datenbank eintragen.

Für die Bearbeitung, benötigen wir ein paar Tagen.


Für alle weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit seemännischen Grüssen,



Ihr SeaHelp Team-- Mirna Cvijić MrakGSM +385 91 2000 003tel +385 51 855 404 +385 51 855 742fax +385 51 854 661Obala 6851521 PunatKroatien
__________________
!Grüße Harri!
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  #2664  
Alt 07.11.2013, 12:27
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Mein Boot, Bj. 1995' wurde bis 2012 (vom Voreigner) ausschließlich in AUT auf der Donau gefahren.

Ich bin seit Nov. 2012 der neue Besitzer.

Mein Boot steht seit Juni 2013 in HR auf Rab bei Bela in der Trockenmarina und ist dort registriert.
Sprich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts war es in HR!

D.h. es sind jetzt für mich die 1,7% Zoll fällig, oder?
Brauch ich sonst noch irgendetwas an Nachweisen?

Bin auch bei Sea Help dabei und könnte es auch gleich mit deren Hilfestellung abwickeln.

Danke, Gruß harri
Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Du wurdest erfasst und solltest bereinigen.
Du musst garnichts zahlen, aber dafür musst dich an die Ö-Behörden wenden, die helfen dir weiter.
Steht auch sehr sauber in den Eu Papieren und in der kroatischen Zettelwirtschaft beschrieben.
Mach net den Fehler den Zoll zu bezahlen
Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Sea Help schrieb mir heute diese Antwort auf meine Anfrage zur Verzollung:



Sehr geehrter Herr ………………,


Wir begrüssen Sie ganz herzlich und melden uns bezüglich der Erledigung des Zollstatus der Boote älter als 8 Jahre in Kroatien.


Das neue erwartete Steuergesetz für ältere Boote (Boote älter als 8 Jahre) wurde verabschiedet.

Ab dem EU-Beitrittstag werden die ältere Boote, die laut dem Gesetz in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, kein Mehrwertsteuer zahlen müssen, aber sie bezahlen das 1,7 % Zoll.


In anderen Worten, alle Boote, die vor und im Moment des Eu-Beitritts in Kroatien (in kroatischen Marinas) lagen, müssen den Zollstatus erledigen und den Zollverfahren durchführen.

Falls Sie Interesse dafür haben über unsere Service den Zollstatus des Bootes zu erledigen, würden wir Sie herzlich einladen, sich in unsere dafür speziell eingerichtete Yachtverzollung-Datenbank zu registrieren:


Nutzen Sie bitte den Link unten:

https://is1.sea-help.eu/Yachtverzollung/dateneingabe.php?startreg=1


Was für das Zollverfahren der Boote älter als 8 Jahre unbedingt notwendig ist, ist folgendes:

Laut der EU-Verordnung muss man für die Boote älter als 8 Jahre den Nachweis über die ursprüngliche

vor dem 1.7.2005 Inbetriebnahmevorliegen.
Als ein gültiger Nachweis der ersten Inbetriebnahme wird unbedingt ein alter vor dem 1.7.2005 ausgestellter Bootschein / Seebrief beantragt, oder einige Urkunden von diesem Bootsregister, die bestätigen können, dass ein Bootschein vor dem 1.7.2005 für das Boot ausgestellt wurde.

In anderen Worten: Nur die Boote, die eine Intriebnahme vor dem 1.7.2005 mit einem alten Bootschein /Seebrief (oder damit verbundenen Urkunden) nachweisen können, gehören offiziell zur Kathegorie "Boote älter als 8 Jahre" und können dementsprechend steuerfrei eingeführt werden. Die Boote, die einen solchen Nachweis nicht vorliegen, werden mit 25% versteuert.


Deswegen würden wir Sie jedenfalls herzlich bitten uns eine Kopie des alten vor dem 1.7.2005 ausgestellten Seebriefs / Bootscheins zu senden, oder eine Urkunde über die damals ausgestellten Registrierung bei einem zuständigen Landesamt zu beantragen, wo das Boot ursprünglich registriert wurde.


Nachdem wir diese Urkunde oder Kopie des alten vor dem 1.7.2005 ausgestellten Seebriefs erhalten, wird Ihnen ein unverbindlices Angebot von uns erstellt.

Wenn Sie auch eine Möglichkeit haben von der Marina eine Urkunde zu beschaffen, dass das Boot ab einem Datum vor dem 1.7.2005 bis heute genau in dieser Marina lag, würden wir Sie auch bitten dieses jedenfalls zu tun.


Andere notwendigen Unterlagen:


2. Aktuelle gültige Registrierung des Bootes (Seebrief, Internationaler Bootsschein, Ausweis über die Registrierung)
3. Reisepass oder Personalausweis
4. Ce-Zertifikat und / oder Konformitätserklärung
5. Kaufvertrag oder Rechnung vom Kauf des Bootes
6. Liegeplatzvertrag mit der kroatischen Marina zusammen mit der Inventarliste und Zollzonenbestätigung (Fragen Sie bitte bei der Rezeption nach dem „KZ Broj“)
7. Kroatische Vignette/Permit inklusive Personenliste (als Bestätigung das Sie Ihr Boot in Kroatien angemeldet und bezahlt haben)
8. Kasko-Versicherungpolize (wegen Wertermittlung)
9. Da das Zollamt Fotografien vom Boot verlangt, bitten wir Sie auch folgende Fotografien hochzuladen:

-Das Boot von außen mit sichtbarem Namen und/oder Registrierungsnummer,
-Gut erkennbare Rumpfnummer, und
-Gut erkennbare Motor-Nummer (Motoren-Serialnummer).
-Boot von außen (aus verschiedenen Stand- und Sichtpunkten fotografiert)


Was die Kosten betrifft: SeaHelp Abwicklungskosten für die Boote älter als 8 Jahre sind 375 Euro.

Der Wert des Bootes, aufgrund der die Verzollung gemacht wird, wird laut dem ofiziellen Eurotax Schwacke-Kathalog berechnet. Wenn man das Boot nicht im Schwacke Kathalog findet, wird der Wert
aufgrund Online-Yachtbörsen und laut dem Kaufvertrag berechnet.

Was die Verzollungskosten selbst betrifft, berrechnet man den 1,7% von dem Zeitwert des Bootes.

Sie bekommen von uns ein unverbindliches Angebot sobald Sie sich in unsere Yachtverzollung-Datenbank eintragen.

Für die Bearbeitung, benötigen wir ein paar Tagen.


Für alle weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit seemännischen Grüssen,





Ihr SeaHelp Team-- Mirna Cvijić MrakGSM +385 91 2000 003tel +385 51 855 404 +385 51 855 742fax +385 51 854 661Obala 6851521 PunatKroatien

Deklarieren musst schon , da kommst net rum.

Wenn dich diese dicke hervorgehobene Schrift bedrückt, so wende dich an das Bundesland das damals dafür zuständig war, bei Donau wahrscheinlich Nö.
Dort kannst du eine Kopie der Zulassung freundlichst anfragen.

Geändert von glumpo (07.11.2013 um 12:35 Uhr)
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  #2665  
Alt 07.11.2013, 12:28
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Das ist keine Zusatzleistung sondern das ist das Papier das alle brauchen.
Für was soll die Aus-Einreise den gut sein. Es könnte nur sein das bei der Wiedereinreise nach Kroatien der Zöllner nach diesem Papier fragt.
Dann musst es halt an Ort und Stelle erledigen. Wenn du Pech hast vergehen halt 3 Tage.

Und so sieht das Papier aus:
Da hast Du generell Recht, aber Boote, die einen Nachweis (=Rechnung mit ausgewiesener Mwst.) über die bezahlte Mehrwertsteuer in der EU haben (das Alter der Boote ist hierbei unwichtig) und sich max. 36 Monate ausserhalb der EU befanden (z.B. unter Zollverschluss) sind EU Gemeinschaftsware. Um diese aus dem Zollverschluss zu bekommen hat man 2 Wege (steht so auch in den Vorschriften):

1. man macht die Zolldeklaration (Kosten Spedition) und bekommt das Papierchen wie Du es eingestellt hast, Zoll fällt ja keiner an wegen Gemeinschaftsware oder
2. man verlässt mit dem Boot das Land (Ausklarieren) und fährt woanders hin (Slo, I)und teilt das dem Zoll über die Marina mit. Man beendet damit offiziell den Status "vorüberghende Einfuhr" und das Boot ist raus aus dem Zollverschluss.

Richtig ist auch, bei der Einreise kann ein kroatischer Zöllner stichprobenartig nach dem Zollstatus des Bootes fragen. Hier ist die Rechnung mit ausgewiesener Mwst. dann der Nachweis über den Gemeinschaftscharakter und sollte dem Zollpapier gleichgestellt sein. Wäre dies nicht so, dürfte kein Trailerboot aus D und A oder Luxusmotoryacht aus I nach HR ohne Zollerklärung

Aber nochmal, das geht nur bei Booten, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. haben (von einem Händler oder Unternehmen) und nachweisslich nicht länger als 3 Jahre am Stück ausserhalb der EU waren.

Viele Grüße

Christian

Geändert von bell407 (07.11.2013 um 12:36 Uhr)
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  #2666  
Alt 07.11.2013, 12:34
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Die Unterlagen 4/5/8 musste ich nicht vorlegen.
Auch war die Inventarliste und Zollzonenbestätigung nicht gefragt.
Wenn der Preis incl. MwSt ist dann ist er OK. Geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Für diejenigen die einen Volvo besitzen hier eine Zeichnung wo man die Motornummer findet. Es ist zwischen Einspritzpumpe und Motorlager.
Kann bei zwei Motoren ein bischen eng zum Foto machen werden.

Die Nummer 12 ist die richtige.
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Alt 07.11.2013, 12:55
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen

Richtig ist auch, bei der Einreise kann ein kroatischer Zöllner stichprobenartig nach dem Zollstatus des Bootes fragen. Hier ist die Rechnung mit ausgewiesener Mwst. dann der Nachweis über den Gemeinschaftscharakter und sollte dem Zollpapier gleichgestellt sein. Wäre dies nicht so, dürfte kein Trailerboot aus D und A oder Luxusmotoryacht aus I nach HR ohne Zollerklärung

Aber nochmal, das geht nur bei Booten, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. haben (von einem Händler oder Unternehmen) und nachweisslich nicht länger als 3 Jahre am Stück ausserhalb der EU waren.

Viele Grüße

Christian
Ooooder das INF 3 dabeihaben, welches ja gleichzeitig der Nachweis für die physische Anwesenheit des Bootes im Heimatland ist. Für den Fall, daß die Ursprungsrechnung nicht mehr da ist.

Schöne Grüße,
Jan
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  #2668  
Alt 07.11.2013, 17:23
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Zitat:
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Servus!



Ooooder das INF 3 dabeihaben, welches ja gleichzeitig der Nachweis für die physische Anwesenheit des Bootes im Heimatland ist. Für den Fall, daß die Ursprungsrechnung nicht mehr da ist.

Schöne Grüße,
Jan

Hallo Jan....endlich sind wir einer Meinung...endlich deutest das Inf3 richtig.....Inf3 bestätigt, dass das Boot physisch in Deutschland war......es ist aber kein Nachweis für bezahlte Mehrwertsteuer, wie du fälschlicher Weise behauptet hast..........wenn man ein Boot ohne Papiere hat, würde ich auch ein Inf 3 machen, da in der Praxis der Zöllner bei einem alten Bööterl mit einem Zettel und Stempel eh zufrieden ist, obwohl es formaljuridisch nur aussagt, dass das Boot in der EU zum Stempeltag anwesend war.....zwischen Zollrecht und gelebter Praxis ist halt oft ein Unterschied.....

liebe Grüsse Bernhard
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  #2669  
Alt 07.11.2013, 18:14
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Mad Max III Mad Max III ist offline
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Ich finde das alles sehr kompliziert , und ich glaube das soll auch so sein , damit keiner mehr weiß was los ist .

Was soll ich mit einem INF 3 Dokument , welches als Beweis für die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren in die EU gedacht wurde , wenn ich doch mit einer Reise nach Kroatien seit neustem innerhalb der EU bleibe .
Bis vor dem 01.07.14 war das ja O.K. aber jetzt ???

Ich sehe das so , das der heutige Bootsbesitzer einen eindeutigen Nachweis für den bezahlten Zoll und der bezahlten Mehrwertsteuer bei sich haben muß , und das ist wohl auch nichts neues , nur bei vielen , mir auch , jetzt erst im Kopf angekommen.

Wann , wie , ob und warum kontrolliert wird ist total egal . Hat man einen Zöllner der Bock auf diesen Nachweis hat , muss man diesen bringen . Ob das jetzt durchführbar , realistisch und irgendwelchen Verjährungsfristen unterliegt spielt auch keine Rolle...wird gefragt , muss man sich rechtfertigen , kann man das nicht hat man ein Problem.
Der Zoll macht es sich ja auch leicht , indem er nicht den Steuerschuldner aus der Vergangenheit sucht , nein der jetzige Eigner ist in der Nachweispflicht. und wird dann auch zur Kasse gebeten.

Ob der Nachweis in der Vergangenheit beim Umzug verloren gegangen , oder bei Unwissenheit nach 10 Jahren entsorgt wurde , vielleicht sogar die Bootstasche mit allen Papieren aus dem Auto ( oder wo auch immer ) geklaut wurde spielt bei der Kontrolle überhaupt keine Rolle...das ist doch Wahnsinn !!!

Lösung : Jedes, z.B. Motorboot , muss bei Verlust der Unterlagen nachversteuert werden , nach Zeitwert natürlich ...

Das ist doch mal ein Steuermodell der Zukunft und lässt sich problemlos erweitern !!!
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  #2670  
Alt 07.11.2013, 18:46
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Hallo Jan....endlich sind wir einer Meinung...endlich deutest das Inf3 richtig.....Inf3 bestätigt, dass das Boot physisch in Deutschland war......es ist aber kein Nachweis für bezahlte Mehrwertsteuer, wie du fälschlicher Weise behauptet hast..........wenn man ein Boot ohne Papiere hat, würde ich auch ein Inf 3 machen, da in der Praxis der Zöllner bei einem alten Bööterl mit einem Zettel und Stempel eh zufrieden ist, obwohl es formaljuridisch nur aussagt, dass das Boot in der EU zum Stempeltag anwesend war.....zwischen Zollrecht und gelebter Praxis ist halt oft ein Unterschied.....

liebe Grüsse Bernhard
Bernhard, ich habe das INF3 nie anders gedeutet wenn du weiter vorne liest. Aber ich habe auch auf den Passus im INF 3 hingewiesen in dem der Mehrwertsteuerstatus meiner Meinung nach bestätigt wird und diesen auch in Kopie gepostet.
Darauf bist du aber nie weiter eingegangen...
Könntest du ja jetzt mal nachholen, das Formular musst du dir aber weiter vorne noch mal raussuchen, mein Boot ist jetzt in der Garage für den Winter verräumt und mit Ihm die Dokumente...

Schöne Grüße,
Jan
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  #2671  
Alt 07.11.2013, 19:21
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
2.T2L Dokument -wenn sie wollen kein Zoll bezahlen,dieses sollen sie bei seine Zollamt suchen und wenn sie eine bekommen,sollen sie auch Original (ohne beglaubigung bei Notar) per Post senden,sonst bezahlen sie 1,7% Zoll auf die geschaetzte Summe
Was soll mir das sagen???
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  #2672  
Alt 09.11.2013, 17:26
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Wow, ich habe gerade die neue Yachtrevue gelesen...Seite 57

Darin steht sinngemäß ....Schiffe über 8 Jahre kein Problem.....auch die eine Charternutzung spielt laut EU-Recht keine Rolle.........

Probleme gibts noch mit der 5% Versteuerung, die ist seitens der EU noch nicht durch, da könnte es Probleme geben.....die EU Kommission spricht von Gestaltungsmissbrauch der Kroaten....usw...."unter diesen Umständen ist es nicht ausgeschlossen, dass Schiffe, nachträglich besteuert werden......


Besonders fatal wäre dieses Szenario für jene Bootseigner die unnötigerweise ihre älteren Schiffe mit 5% versteuert haben....jüngere Schiffe hätten halt dann einen geringeren Steuervorteil gehabt....es hat mich persönlich eh gewundert, warum die Kroaten es so billig gemacht haben....(steht nicht im Artikel, ist mein Privatkommentar)

um keine Panik aufkommen zu lassen....nix ist da noch fix....im Artikel wird auch von Herrn Bständig die Meinung vertreten, dass die Kroaten einen Schuss vorm Bug bekommen....und die EU es doch noch genehmigen wird....aber rein rechtlich ist die 5% Versteuerung noch überhaupt nicht fix....blöde Geschichte.....ich gebe nur den Artikel der Yachtrevue sinngemäß in einer Kurzfassung ohne Wertung wieder.... liebe Grüsse Bernhard
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  #2673  
Alt 10.11.2013, 20:38
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Hmmm, war irgendwie zu erwarten.
Allerdings sehe ich immer noch keine Rechtsgrundlage, wie die EU auf die Schiffseigner durchgreifen will.
Diese haben sich zum Zeitpunkt der Versteuerung an die geltenden Gesetze eines souveränen Staates gehalten. Da seh ich keine Möglichkeiten.
Kann mir aber sehr wohl vorstellen, daß die EU jetzt Schadensersatz aus den entgangenen Steuereinnahmen fordert, beispielsweise aus Differenz zwischen ermäßigtem Steuersatz und dem echten - also 20% - und zwar für alle zu 5% versteuerten Schiffe, da diese Differenz nun der EU als Zusatzeinnahme durch die Lappen geht. Das wäre natürlich recht blöd für den kroatischen Staat da das meiner Meinung nach wirklich klappen könnte - aber auch für den kroatischen Staat seh ich momentan keine rechtliche Grundlage nachträglich bei den Schiffseignern noch mal die Hand aufzuhalten, auch wenn die an die EU zahlen müssten...

Schöne Grüße,
Jan
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  #2674  
Alt 10.11.2013, 21:17
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hallo!
auf der Seite 72 der Yachtrevue steht unter Zolldeklaration das Boote über 12 Meter nur vom Zoll befreit sind wenn sie den Nachweis über die Seetauklichkeitskategorie A haben.
Da wird es auch spannend!

LG
Erich
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  #2675  
Alt 11.11.2013, 06:50
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Damit sind wir wieder beim Thema...Pivotrinken....abwarten....alle rühren noch blind im Topf....da könnten auch noch unserer Meinung nach sichere Sachen kippen......siehe Zoll..die Kroaten müssen selber erst schauen, ob ihre Vorgangsweisen EU konform sind......es werden noch rechtzeitig die offiziellen Durchführungsbestimmungen kommen.Seitens der Kroaten wird's auch keine Grauslichkeiten geben, sonst fehlen Ihnen ein paar tausend Booterl nächste Saison...

liebe gelassene Grüsse Bernhard
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