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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3051
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Servus!
Alles klar, danke! @Helga: Hab mein Boot mit heimgenommen, steht in Deutschland. War nie im Zollvercshluß oä. in HR. War letzten Sommer schon beim Zoll hier und hab das Formular geholt - damals war noch von INF3 die Rede, das gabs aber dann eh nicht mehr, muss es mal rauskramen ob das jetzt das TL2 ist was ich da bekommen habe. Mir gings nur darum, daß jetzt scheinbar jeder - egal ob sein Boot dort unten lag oder ob er zum ersten mal überhaupt aus D anreist - nun dieses Formular mitführen muss. Und letztes Jahr haben mich noch einige hier ausgelacht weil ich mir vorsorglich den Wisch geholt hab wegen Zollkontrolle... Na da werden sich die heimischen Zollbehörden aber freuen. Jedem der seine Originalrechnung nicht mehr hat ein Formular ausstellen wird sicher lustig... Schöne Grüße, Jan |
#3052
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Yes, ich bin durch
Gehe jetzt Pivo trinken
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Gruß Stefan |
#3053
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Im von Glumpo (vielen Dank!) verlinkten Text heißt es:"können in diesem Verfahren spätestens bis zum Ablauf der Frist der vorübergehenden Einfuhr verbleiben, die die zuständige Zollbehörde genehmigt hat".
Das hört sich so an, als ob es eine individuelle, vom Zoll genehmigte Frist geben würde. Sowas hatten wir nie und ich frage mich, ob das lediglich eine schlecht ins deutsche übersetzte Textstelle ist oder ob da wirklich Etwas Konkretes gemeint ist. Grüße Miramare |
#3054
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Hallo Miramare!
Das haben wir beim Seahelp-Vortrag auch diskutiert, die Frist ( 18 Monate) hat aber nur Gültigkeit wenn man nachweisen kann das man Aus u. Einklariert hat , vor 1.7.2013 dann verzögert sich die Zolldeklaration bis zum Ablauf der Frist der vorübergehenden Einfuhr und muß nicht bis 30.3.2014 gemacht werden. Aber die Zöllner können oder wollen das nicht bestätigen. LG Erich
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#3055
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Zitat:
Als ich mir das T2L ausstellen ließ, mußte ich lediglich den Kaufvertrag mit dem Voreigner und den Bootsschein vorlegen. Auf meine Frage, ob mir der Zoll nicht eine Bescheingung über bezahlte MWst. austellen könne (ich hätte als Beweis die Originalrechnung vorlegen können), erklärten mir die Jungs, dass da nicht der Zoll, sondern das Finanzamt zuständig wäre. Ich habe die Zolldeklaration jetzt auch angeschoben. Ich setze schwer darauf, dass die Jungs vom Zoll durch die ansteigenden Fallzahlen in den nächsten Wochen richtig ins Schwitzen kommen und die Sache dadurch ein bisschen unkomplizierter wird.
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Schöne Grüße Bodo |
#3056
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Meien Erfahrung ist: Dicke Nachweismappen machen einen guten EIndruck..... denkt der Zöllner doch glatt, "da ist doch alles drin, wer soll das prüfen, dauert viel zu lang" Dünne magere Mappen lassen den Blick tiefer und länger verweilen, "hat er auch wirklich alles drin, da fehlt doch etwas"
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#3057
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Ahhhhh, jetzt haben wir einen der am 15. die Getränke zahlt
Wolfgang |
#3058
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Ich hab ja schon jede Menge Papier hingeschickt. Ich hab aber noch mehr, notfalls kann ich noch einen Stapel nachlegen.
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Schöne Grüße Bodo
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#3059
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Eine Süddeutsche reinlegen
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#3060
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Servus!
Zitat:
Deshalb sollten EU-Residenten auf dem Wasserfahrzeug immer einen Nachweis haben, dass für das angeführte Wasserfahrzeug Zoll und/oder MwSt in einem der EU-Mitgliedstaaten gezahlt wurde, bzw., dass das Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat. Eigentum und auf dem Wasserfahrzeug wehende Flagge sind keine Nachweise, dass das bestimmte Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat, sondern folgende Dokumente gelten als Nachweis des Status einer Gemeinschaftsware:
BTW: Weiß nicht mehr so genau aber: Gemeinschaftsware ist doch in der EU produzierte Ware, oder? Die kommt ohne Mwst. nicht in den Handel, somit ist das T2L doch hintenrum wieder der Nachweis für die bezahlte MwSt. im Produktionsland, oder? Schöne Grüße, Jan |
#3061
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Hallo Jan!
OK, demnach weist T2L den Status der Gemeinschaftsware nach und das reicht den Kroaten auch. BTW: Weiß nicht mehr so genau aber: Gemeinschaftsware ist doch in der EU produzierte Ware, oder? Die kommt ohne Mwst. nicht in den Handel, somit ist das T2L doch hintenrum wieder der Nachweis für die bezahlte MwSt. im Produktionsland, oder? Genau so ist es! LG hfsen |
#3062
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Zitat:
Bestimmte Waren aber, z.B. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, werden in dem Land besteuert in dem sie in Betrieb genommen werden.
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Gruss Vestus
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#3063
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Servus!
Ja, gut stimmt vestus. Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus. Mir ging's eher darum, dass ein regulär in Deutschland gekauftes und in Betrieb genommenes Boot, welches vielleicht schon x urlaube in hr unbehelligt hinter sich hat ab sofort eines dieser Dokumente mit sich führen muss, ansonsten droht nachversteuerung. Und das dann zu vollem Steuersatz zuzüglich etwaiger strafen. Danach sieht das zumindest im Moment aus. Schöne Grüße, Jan |
#3064
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Zitat:
Sollten Kontrollen kommen musst du auch in D nachweisen. |
#3065
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Zitat:
hatten wir schon x-mal (auch wenn es kaum einer wahr haben will). Da es für Boote, im Gegensatz zu Kfz und Flugzeugen, keine bzw. nicht einheitliche Registrier- oder Anmeldepflichten gibt, hat der Eigner für geeignete Nachweise zu sorgen. Wenn ein Boot, wie in deinem Beispiel, in D regulär gekauft und in Betrieb genommen wurde, hat es ja den Nachweis und muss ihn logischerweise mitführen, wie auch im Rest der EU. Das war seit Inkrafttreten der Richtlinie noch nie anders und hat sich durch den HR-Beitritt auch nicht geändert. P.S.: Glumpo war schneller.
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Gruss Vestus |
#3066
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Servus!
Zitat:
Dazu kommt das sich in den anderen Urlaubsländern nie die Problematik des Neubeitritts ergeben hat und damit nicht das der Nachversteuerung. Ausnahme natürlich Slovenien - aber da sind eh alle drumrum gefahren. Natürlich kann es mal wieder als recht düstere Unterstellung den kroatischen Behörden gegenüber gesehen werden - ich halte aber nur fest das die aktuellen Formulierungen dies ermöglichen würden. Auch letzten Sommer hatte ich schon böse Vermutungen was Zollkontrollen betrifft und bin zum Zoll gerannt und es war rein gar nix los am Ende. Gebe ich gerne zu. Aber wie sich jetzt herausstellt hätt ich den Papierkram ja eh gebraucht wie jeder andere ab jetzt (Originalrechnung ist bei mir nicht mehr vorhanden, Boot älter 8 Jahre). Schöne Grüße, Jan |
#3067
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Zitat:
Jan |
#3068
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Ich möchte deinen Tiefschlaf nicht stören, aber weder Inf3 noch T2L ist Ersatz für den Nachweis.
HR scheint es vorerst zu akzeptieren, klar, sonst würden die Bootstouris in Scharen abwandern. Ob das so bleibt, ist abzuwarten. Im Rest der EU erntest du bei einer Kontrolle damit höchstens ein mildes Lächeln.
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Gruss Vestus |
#3069
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Servus!
Zitat:
Was vergessen oder übersehen? Hoffe nicht. Jan |
#3070
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Zitat:
es werden einige Stichpunktkontrollen derer durchgeführt die schon vor dem 01.7.13 im Zolllager waren, von denen hat man alle Angaben und kann wirklich den Status überprüfen. Den Rest wird man sich garnicht antun. Sollten die echte Kontrollen durchführen- so müssten 60% aller Bootler ohne Boot zurückreisen |
#3071
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Zitat:
Dann hat Kroatien dieses Problem von Anfang an richtig behandelt. Dort meldet man garnichts an ohne dem Nachweis der entrichteten Steuer, ist das Boot einmal angemeldet kann man die Rechnung wegwerfen, da sie nie verlangt wird. Das war schon zu Yu Zeiten so geregelt. Auch wenn jetzt ein Kroate sein Boot steuerfrei nach Albanien bringen will wird er es nicht angemeldet bekommen. Hier...also hier in D....im Paradies...da geht alles |
#3072
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Ach ja, Vestus:
Was war eigentlich bei meiner obigen Argumentationskette mit der Gemeinschaftsware und der Steuer im Produktionsland falsch? Jan |
#3073
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Gruss Vestus |
#3074
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Servus!
Zitat:
Ja, gut stimmt vestus. Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus. Spielt also in der Praxis in HR so weit keine Rolle, oder? Ob jetzt in D produziert und in Verkehr gebracht oder in IT produziert und in D In Verkehr gebracht - in beiden Fällen wurde innerhalb der EU die Steuer bezahlt. Dem Kroaten kann es ja letztlich egal sein wo genau. Schöne Grüße, Jan |
#3075
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@glumpo,
Ich habe ein Foto bekommen von meine Motor. Mercruiser hat 3 Nummer am schild. Jetzt sehe ich das Motornummer auf meine Registration, ist nicht von Motor, aber von Transomnummer. Ist das gleich? Wird der Zoll das akzeptieren mit Transomnummer? Oder soll Ich meine Registration besser anpassen? MfG, |
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