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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3051  
Alt 16.01.2014, 13:27
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Alles klar, danke!

@Helga:
Hab mein Boot mit heimgenommen, steht in Deutschland. War nie im Zollvercshluß oä. in HR.
War letzten Sommer schon beim Zoll hier und hab das Formular geholt - damals war noch von INF3 die Rede, das gabs aber dann eh nicht mehr, muss es mal rauskramen ob das jetzt das TL2 ist was ich da bekommen habe.

Mir gings nur darum, daß jetzt scheinbar jeder - egal ob sein Boot dort unten lag oder ob er zum ersten mal überhaupt aus D anreist - nun dieses Formular mitführen muss.
Und letztes Jahr haben mich noch einige hier ausgelacht weil ich mir vorsorglich den Wisch geholt hab wegen Zollkontrolle...

Na da werden sich die heimischen Zollbehörden aber freuen. Jedem der seine Originalrechnung nicht mehr hat ein Formular ausstellen wird sicher lustig...

Schöne Grüße,
Jan
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  #3052  
Alt 16.01.2014, 15:30
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Steve202 Steve202 ist offline
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Yes, ich bin durch

Gehe jetzt Pivo trinken
__________________
Gruß Stefan
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  #3053  
Alt 16.01.2014, 15:32
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Im von Glumpo (vielen Dank!) verlinkten Text heißt es:"können in diesem Verfahren spätestens bis zum Ablauf der Frist der vorübergehenden Einfuhr verbleiben, die die zuständige Zollbehörde genehmigt hat".
Das hört sich so an, als ob es eine individuelle, vom Zoll genehmigte Frist geben würde. Sowas hatten wir nie und ich frage mich, ob das lediglich eine schlecht ins deutsche übersetzte Textstelle ist oder ob da wirklich Etwas Konkretes gemeint ist.

Grüße

Miramare
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  #3054  
Alt 16.01.2014, 16:14
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Brami Brami ist offline
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Hallo Miramare!

Das haben wir beim Seahelp-Vortrag auch diskutiert, die Frist ( 18 Monate) hat aber nur Gültigkeit wenn man nachweisen kann das man Aus u. Einklariert hat , vor 1.7.2013 dann verzögert sich die Zolldeklaration bis zum Ablauf der Frist der vorübergehenden Einfuhr und muß nicht bis 30.3.2014 gemacht werden. Aber die Zöllner können oder wollen das nicht bestätigen.

LG
Erich
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  #3055  
Alt 16.01.2014, 16:42
bodo48 bodo48 ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!



Interpretiere ich das jetzt richtig in dem von Glumpo verlinkten Artikel, daß zukünftig eines der folgenden Dokumente:
  1. T2L Dokument, oder
  2. Originalrechnung, oder
  3. Bestätigung der Steuerbehörde oder ein anderes verfügbares Dokument über die gezahlte MwSt.
zusätzlich zu den bisherigen Schiffspapieren in HR mitgeführt werden muss um den Steuerstatus jederzeit bei einer Kontrolle nachweisen zu können, oder?

Schöne Grüße,
Jan
Das stimmt so nicht ganz. Das T2L ist kein Nachweis über bezahlte MWst., das befreit nur von der Zahlung von Zoll.

Als ich mir das T2L ausstellen ließ, mußte ich lediglich den Kaufvertrag mit dem Voreigner und den Bootsschein vorlegen.
Auf meine Frage, ob mir der Zoll nicht eine Bescheingung über bezahlte MWst. austellen könne (ich hätte als Beweis die Originalrechnung vorlegen können), erklärten mir die Jungs, dass da nicht der Zoll, sondern das Finanzamt zuständig wäre.

Ich habe die Zolldeklaration jetzt auch angeschoben. Ich setze schwer darauf, dass die Jungs vom Zoll durch die ansteigenden Fallzahlen in den nächsten Wochen richtig ins Schwitzen kommen und die Sache dadurch ein bisschen unkomplizierter wird.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #3056  
Alt 16.01.2014, 17:12
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
die Sache dadurch ein bisschen unkomplizierter wird.

Meien Erfahrung ist:
Dicke Nachweismappen machen einen guten EIndruck..... denkt der Zöllner doch glatt, "da ist doch alles drin, wer soll das prüfen, dauert viel zu lang"

Dünne magere Mappen lassen den Blick tiefer und länger verweilen, "hat er auch wirklich alles drin, da fehlt doch etwas"
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  #3057  
Alt 16.01.2014, 17:30
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Steve202 Beitrag anzeigen
Yes, ich bin durch

Gehe jetzt Pivo trinken
Ahhhhh, jetzt haben wir einen der am 15. die Getränke zahlt

Wolfgang
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  #3058  
Alt 16.01.2014, 18:44
bodo48 bodo48 ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Meien Erfahrung ist:
Dicke Nachweismappen machen einen guten EIndruck..... denkt der Zöllner doch glatt, "da ist doch alles drin, wer soll das prüfen, dauert viel zu lang"
Ich hab ja schon jede Menge Papier hingeschickt. Ich hab aber noch mehr, notfalls kann ich noch einen Stapel nachlegen.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #3059  
Alt 16.01.2014, 18:54
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Ich hab ja schon jede Menge Papier hingeschickt. Ich hab aber noch mehr, notfalls kann ich noch einen Stapel nachlegen.
Eine Süddeutsche reinlegen
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  #3060  
Alt 16.01.2014, 18:55
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Servus!

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht ganz. Das T2L ist kein Nachweis über bezahlte MWst., das befreit nur von der Zahlung von Zoll.

Als ich mir das T2L ausstellen ließ, mußte ich lediglich den Kaufvertrag mit dem Voreigner und den Bootsschein vorlegen.
Auf meine Frage, ob mir der Zoll nicht eine Bescheingung über bezahlte MWst. austellen könne (ich hätte als Beweis die Originalrechnung vorlegen können), erklärten mir die Jungs, dass da nicht der Zoll, sondern das Finanzamt zuständig wäre.

War ja nur aus dem Link vom Glumpo rauskopiert. Etwas erweitert:

Deshalb sollten EU-Residenten auf dem Wasserfahrzeug immer einen Nachweis haben, dass für das angeführte Wasserfahrzeug Zoll und/oder MwSt in einem der EU-Mitgliedstaaten gezahlt wurde, bzw., dass das Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat. Eigentum und auf dem Wasserfahrzeug wehende Flagge sind keine Nachweise, dass das bestimmte Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat, sondern folgende Dokumente gelten als Nachweis des Status einer Gemeinschaftsware:
  1. T2L Dokument, oder
  2. Originalrechnung, oder
  3. Bestätigung der Steuerbehörde oder ein anderes verfügbares Dokument über die gezahlte MwSt.
OK, demnach weist T2L den Status der Gemeinschaftsware nach und das reicht den Kroaten auch.
BTW: Weiß nicht mehr so genau aber: Gemeinschaftsware ist doch in der EU produzierte Ware, oder? Die kommt ohne Mwst. nicht in den Handel, somit ist das T2L doch hintenrum wieder der Nachweis für die bezahlte MwSt. im Produktionsland, oder?

Schöne Grüße,
Jan
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  #3061  
Alt 16.01.2014, 19:29
hfsen hfsen ist offline
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Hallo Jan!

OK, demnach weist T2L den Status der Gemeinschaftsware nach und das reicht den Kroaten auch.
BTW: Weiß nicht mehr so genau aber: Gemeinschaftsware ist doch in der EU produzierte Ware, oder? Die kommt ohne Mwst. nicht in den Handel, somit ist das T2L doch hintenrum wieder der Nachweis für die bezahlte MwSt. im Produktionsland, oder?

Genau so ist es!
LG hfsen
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  #3062  
Alt 16.01.2014, 20:03
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
BTW: Weiß nicht mehr so genau aber: Gemeinschaftsware ist doch in der EU produzierte Ware, oder? Die kommt ohne Mwst. nicht in den Handel, somit ist das T2L doch hintenrum wieder der Nachweis für die bezahlte MwSt. im Produktionsland, oder?

Schöne Grüße,
Jan
Für gewöhnliche Waren stimmt das.

Bestimmte Waren aber, z.B. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, werden in dem Land besteuert in dem sie in Betrieb genommen werden.
__________________
Gruss Vestus
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  #3063  
Alt 16.01.2014, 20:11
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Servus!

Ja, gut stimmt vestus. Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus.
Mir ging's eher darum, dass ein regulär in Deutschland gekauftes und in Betrieb genommenes Boot, welches vielleicht schon x urlaube in hr unbehelligt hinter sich hat ab sofort eines dieser Dokumente mit sich führen muss, ansonsten droht nachversteuerung. Und das dann zu vollem Steuersatz zuzüglich etwaiger strafen.
Danach sieht das zumindest im Moment aus.


Schöne Grüße,
Jan
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  #3064  
Alt 16.01.2014, 20:37
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Ja, gut stimmt vestus. Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus.
Mir ging's eher darum, dass ein regulär in Deutschland gekauftes und in Betrieb genommenes Boot, welches vielleicht schon x urlaube in hr unbehelligt hinter sich hat ab sofort eines dieser Dokumente mit sich führen muss, ansonsten droht nachversteuerung. Und das dann zu vollem Steuersatz zuzüglich etwaiger strafen.
Danach sieht das zumindest im Moment aus.


Schöne Grüße,
Jan
Diese Situation kannst in der ganzen EU haben, egal ob D, I E, GB oder HR.
Sollten Kontrollen kommen musst du auch in D nachweisen.
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  #3065  
Alt 16.01.2014, 20:40
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus.
Moin Jan,

hatten wir schon x-mal (auch wenn es kaum einer wahr haben will).

Da es für Boote, im Gegensatz zu Kfz und Flugzeugen, keine bzw. nicht einheitliche Registrier- oder Anmeldepflichten gibt, hat der Eigner für geeignete Nachweise zu sorgen.

Wenn ein Boot, wie in deinem Beispiel, in D regulär gekauft und in Betrieb genommen wurde, hat es ja den Nachweis und muss ihn logischerweise mitführen, wie auch im Rest der EU.

Das war seit Inkrafttreten der Richtlinie noch nie anders und hat sich durch den HR-Beitritt auch nicht geändert.

P.S.: Glumpo war schneller.
__________________
Gruss Vestus
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  #3066  
Alt 16.01.2014, 20:51
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Servus!

Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Diese Situation kannst in der ganzen EU haben, egal ob D, I E, GB oder HR.
Sollten Kontrollen kommen musst du auch in D nachweisen.
Völlig richtig Glumpo. aber ich behaupte mal aus dem Bauch heraus: In Kroatien ist der Prozentsatz ausländischer Urlaubsboote einer der größten in der EU.
Dazu kommt das sich in den anderen Urlaubsländern nie die Problematik des Neubeitritts ergeben hat und damit nicht das der Nachversteuerung. Ausnahme natürlich Slovenien - aber da sind eh alle drumrum gefahren.

Natürlich kann es mal wieder als recht düstere Unterstellung den kroatischen Behörden gegenüber gesehen werden - ich halte aber nur fest das die aktuellen Formulierungen dies ermöglichen würden.
Auch letzten Sommer hatte ich schon böse Vermutungen was Zollkontrollen betrifft und bin zum Zoll gerannt und es war rein gar nix los am Ende. Gebe ich gerne zu.
Aber wie sich jetzt herausstellt hätt ich den Papierkram ja eh gebraucht wie jeder andere ab jetzt (Originalrechnung ist bei mir nicht mehr vorhanden, Boot älter 8 Jahre).

Schöne Grüße,
Jan
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  #3067  
Alt 16.01.2014, 20:54
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen



Da es für Boote, im Gegensatz zu Kfz und Flugzeugen, keine bzw. nicht einheitliche Registrier- oder Anmeldepflichten gibt, hat der Eigner für geeignete Nachweise zu sorgen.

Wenn ein Boot, wie in deinem Beispiel, in D regulär gekauft und in Betrieb genommen wurde, hat es ja den Nachweis und muss ihn logischerweise mitführen, wie auch im Rest der EU.

Ach ja, siehe mein Post gerade. Habe Die Rechnung eben nicht und deshalb Problem den Nachweis zu erbringen. Deshalb Ersatz durch Zolldokument. Hatte ich ja auch im Sommer schon beschrieben.

Jan
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  #3068  
Alt 16.01.2014, 21:03
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Deshalb Ersatz durch Zolldokument.
Ich möchte deinen Tiefschlaf nicht stören, aber weder Inf3 noch T2L ist Ersatz für den Nachweis.

HR scheint es vorerst zu akzeptieren, klar, sonst würden die Bootstouris in Scharen abwandern. Ob das so bleibt, ist abzuwarten.

Im Rest der EU erntest du bei einer Kontrolle damit höchstens ein mildes Lächeln.
__________________
Gruss Vestus
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  #3069  
Alt 16.01.2014, 21:17
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Servus!

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich möchte deinen Tiefschlaf nicht stören, aber weder Inf3 noch T2L ist Ersatz für den Nachweis.

HR scheint es vorerst zu akzeptieren, klar, sonst würden die Bootstouris in Scharen abwandern. Ob das so bleibt, ist abzuwarten.

Im Rest der EU erntest du bei einer Kontrolle damit höchstens ein mildes Lächeln.
Leider muss ich dich enttäuschen: Älter als 8 Jahre. Damit wird unterstellt die Steuer sei bezahlt. Einzige Ausnahme: Länger als (Ähhhhm, wieviel wars jetzt) 3(???) Jahre außerhalb der EU, dann Neuversteuerung nötig => Zolldokument beweist durch lokale Vorführpflicht des Bootes das Gegenteil.
Was vergessen oder übersehen?
Hoffe nicht.

Jan
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  #3070  
Alt 16.01.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!



Völlig richtig Glumpo. aber ich behaupte mal aus dem Bauch heraus: In Kroatien ist der Prozentsatz ausländischer Urlaubsboote einer der größten in der EU.
Dazu kommt das sich in den anderen Urlaubsländern nie die Problematik des Neubeitritts ergeben hat und damit nicht das der Nachversteuerung. Ausnahme natürlich Slovenien - aber da sind eh alle drumrum gefahren.

Natürlich kann es mal wieder als recht düstere Unterstellung den kroatischen Behörden gegenüber gesehen werden - ich halte aber nur fest das die aktuellen Formulierungen dies ermöglichen würden.
Auch letzten Sommer hatte ich schon böse Vermutungen was Zollkontrollen betrifft und bin zum Zoll gerannt und es war rein gar nix los am Ende. Gebe ich gerne zu.
Aber wie sich jetzt herausstellt hätt ich den Papierkram ja eh gebraucht wie jeder andere ab jetzt (Originalrechnung ist bei mir nicht mehr vorhanden, Boot älter 8 Jahre).

Schöne Grüße,
Jan
Ich behaupte einfach mal dass die Kroaten garnichts kontrolieren werden,
es werden einige Stichpunktkontrollen derer durchgeführt die schon vor dem 01.7.13 im Zolllager waren, von denen hat man alle Angaben und kann wirklich den Status überprüfen.
Den Rest wird man sich garnicht antun.
Sollten die echte Kontrollen durchführen- so müssten 60% aller Bootler ohne Boot zurückreisen
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  #3071  
Alt 16.01.2014, 21:24
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Jan,

hatten wir schon x-mal (auch wenn es kaum einer wahr haben will).

Da es für Boote, im Gegensatz zu Kfz und Flugzeugen, keine bzw. nicht einheitliche Registrier- oder Anmeldepflichten gibt, hat der Eigner für geeignete Nachweise zu sorgen.

.

Dann hat Kroatien dieses Problem von Anfang an richtig behandelt.
Dort meldet man garnichts an ohne dem Nachweis der entrichteten Steuer, ist das Boot einmal angemeldet kann man die Rechnung wegwerfen, da sie nie verlangt wird. Das war schon zu Yu Zeiten so geregelt.
Auch wenn jetzt ein Kroate sein Boot steuerfrei nach Albanien bringen will wird er es nicht angemeldet bekommen.
Hier...also hier in D....im Paradies...da geht alles
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  #3072  
Alt 16.01.2014, 21:42
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Ach ja, Vestus:
Was war eigentlich bei meiner obigen Argumentationskette mit der Gemeinschaftsware und der Steuer im Produktionsland falsch?

Jan
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  #3073  
Alt 16.01.2014, 21:54
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Hatte ich hier erläutert:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...postcount=3062
__________________
Gruss Vestus
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  #3074  
Alt 16.01.2014, 23:20
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Servus!

Zitat:
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Und darauf sagte ich:

Ja, gut stimmt vestus. Aber für ein in der Eu produziertes und in Betrieb genommenes Boot kommt das ja dann aufs gleiche raus.

Spielt also in der Praxis in HR so weit keine Rolle, oder?
Ob jetzt in D produziert und in Verkehr gebracht oder in IT produziert und in D In Verkehr gebracht - in beiden Fällen wurde innerhalb der EU die Steuer bezahlt.
Dem Kroaten kann es ja letztlich egal sein wo genau.

Schöne Grüße,
Jan
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  #3075  
Alt 17.01.2014, 10:42
Bertram1971 Bertram1971 ist offline
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@glumpo,

Ich habe ein Foto bekommen von meine Motor.
Mercruiser hat 3 Nummer am schild.

Jetzt sehe ich das Motornummer auf meine Registration, ist nicht von Motor, aber von Transomnummer.

Ist das gleich? Wird der Zoll das akzeptieren mit Transomnummer?

Oder soll Ich meine Registration besser anpassen?

MfG,
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