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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#301
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#302
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#303
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Ich vermute, dass schwenkbar im wesentlichen = abnehmbar. Denn da ist nur ein Klappscharnier, das wird kaum Kräfte aufnehmen im Fehlerfall.
@Volker, leider kommen die Fragen immer wieder auf, aber so ist es in einem Forum nunmal. Ja das Teil ist nur dazu da, bei einer festen AHK zu verhindern, dass das Sicherungsseil drüber springt. Das dient noch nicht dazu, es fest mit der Fahrzeugkarosserie zu verbinden, wie z.B. in der Schweiz gefordert. Grüße Tycho Geändert von TychoGold (25.04.2017 um 11:48 Uhr) |
#304
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Zitat:
Im Dokument der Schweiz geht klar hervor, dass dort dieses Teil nicht ausreicht und somit nicht erlaubt ist.
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#305
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Hallo,
Das würde ich so nicht unterschreiben. Zumindest bei meinem Q5 sieht die Schwenk AHK so aus wie im angehängten Foto. Das ist kein einfaches "Klappscharnier", das ist ein Drehmechanismus der in der Endposition einrastet. Der nimmt auch Kräfte auf wenn er nicht eingerastet ist. Von daher passt das schon mit der Öse an der AHK und nicht am Fahrzeug. Gruß, Joachim Geändert von JHummler (25.04.2017 um 13:49 Uhr)
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#306
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Hallo Joachim,
oh ja das sieht in der Tat so aus als wenn es lediglich um die Drehachse gelagert ist, aber immer am gleichen Teil zieht. Du hast da ja auch passend die Öse dran, also springt es beim ungewollten runterklappen auch nicht weg sondern reißt ab. Grüße Tycho |
#307
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Im ersten Beitrag verlinktes ADAC-PDF führt unter anderem auf: https://www.anwb.nl/kamperen/caravan.../losbreekkabel Der ANWB ist das Holländische Pendant zum ADAC. Dort steht u.a. bei einer Abbildung zu dem von Dir angesprochenem Teil: "De politie beschouwt de afneembare trekhaak namelijk ook als een vast deel van de Auto." in etwa: "Die Polizei sieht die abnehmbare AHK nämlich auch als festes Teil des Autos an". Andere Länder, andere Sitten EU <-> Nicht-EU Gruß, Jörg |
#308
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Da mich das Thema im Juli auch betreffen wird habe ich gerade mal mit dem Straßenverkehrsamt (Ersteller des PDF) telefoniert um das klarzustellen.
Die Montage einer Metallschelle (so wie im Beitrag von Rollow112) direkt an der Kupplung ist im Fall einer schwenkbaren Kupplung erlaubt, bei einer steckbaren muss die Montage am Fahrzeug selbst erfolgen.
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#309
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Ich habe gestern neu TÜV gemacht am Trailer. Habe ne schwenkbare Anhängerkupplung und habe das Abreisseil über geworfen. Keine Beanstandung, Plakette erteilt.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#310
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ist ja auch in Deutschland scheinbar noch erlaubt.
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#311
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Also als Schweizer schäme ich mich für die Busse von fast 450 Euro. Man stelle sich mal vor, das waren mal ca 700DM...
Das vorführen lassen innert paar Tagen oder direkt das Verkaufen einer von mir aus überteuerten Schelle vor Ort hätte gereicht. Ein normaler Mensch (nicht Forum Junkie) kann sowas ja gar nicht wissen. Steht ja auch nicht in mal in den Reisehinweisen, die unten jeweils vom ADAC eingeblendet werden wenn man eine Route ausdruckt. Nicht mal jeder Polizist weiss sowas, jeder Schweizer sowieso nicht... Nur peinlich was CH und NL da mit den Ausländern abziehen.
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#312
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Zitat:
Grüße Tycho
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#313
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Da könntest du Recht haben. Wie dem auch sei, ich werde es weiterhin so handhaben.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
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Zitat:
schwenkbaren stelle ich es mir auch sehr schwierig vor. Die Halterung müsste dann ja jedes Mal an- / abgeschraubt werden. https://www.anwb.nl/kamperen/caravan.../losbreekkabel Auch ich bin im Mai und im August mit dem Trailer in Holland unterwegs. Bei mir ist es auch eine steckbare AHK und ich schraube diese Oese dran und hänge das Seil dort ein. Mal sehen mit wem ich dann über diesen Unsinn dort diskutieren kann.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
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Du wirst nicht diskutieren müssen, da es in Holland so erlaubt ist.
@Wassersportler: dann bist Du unter Umständen in der Haftung bei einem Unfall welcher durch eine andere Befestigung des Sicherungsseile hätte vermieden werden können, da aktueller "Stand der Technik". @Billi: nein, das ist pauschal nicht erlaubt, steht (wie so vieles) in der ADAC-Info welche im ersten Beitrag verlinkt ist: " Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten " @Pilot_flying: Das gilt aber auch nur für die Schweiz (Nicht-EU!). Gruß, Jörg Geändert von L0B0 (27.04.2017 um 07:54 Uhr)
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In Holland ist das wohl okay so, in der Schweiz nicht.
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Das ist aber ein Bekannter von vielen Menschen
In zig Foren (Wohnwagen / Motorrad usw.) ist dieser ursprüngliche Facebook Post als "ist einem Bekannten von mir" passiert gepostet worden.
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Der war gut.
Mir im Grunde völlig unverständlich warum die Leute nicht von sich aus die sicherste Variante wählen und damit die Gefährdung für sich und für andere verringern, sondern durch hohe Strafen dazu gezwungen werden müssen. Bei mir wird das Abreißseil seit 20 Jahren "am Auto" eingehakt, da war eigentlich auch bei allen immer eine Öse oder ähnliches. Tut mir auch nicht weh.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
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Zitat:
Hättest du es gemacht wie die anderen ohne Öse?
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#320
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An der A Klasse war glaube ich am Rahmen keine Öse, da wurde aber beim nachträglichen Montieren der AHK eine Ringöse mit angeschraubt.
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#321
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Nochmal: Abnehmbare AHK, keine Öse in der Nähe vorhanden.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#322
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Dann musst du dir zumindest in der Schweiz eine anbringen wie auf den Bildern zu sehen.
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#323
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Interessant ist ja bei den schweizer Kollegen, dass sie da ausnahmsweise nicht abzocken, nämlich dann wenn man sich so eine Öse selbst baut. Wer beurteilt denn, ob das Seil stark genug ist, die Kräfte aufzunehmen, wenn man kontrolliert wird. Ich wusste nicht, dass es zur Polizeiausbildung gehört, Zugkräfte berechnen zu können. Ich selbst könnte auch nur ungefähr überdosieren, dass es theoretisch reichen müsste. Reicht es rein rechtlich, wenn da ein Nähgarn ist, der mit dem Auto verbunden ist. Schließlich ist das eine Öse.
Solche Selbstbausachen, die an der Bremsanlage hängen, sollten eigentlich nicht sein. Na ja, die Schweiz will es so. Das Teil von den Holländern kann man immerhin kaufen und montieren. Grüße Tycho
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#324
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Zitat:
Muss ja nur die Feststellbremse des Hängers aktivieren. Dann reißt eh das Seil des Hängers ab oder die Öse öffnet sich mit der Das Seil am Auto befestigt ist
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Zitat:
Grüße Tycho |
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