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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3276
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Hättest noch zeit gehabt. Hat sich bis Ende 2014 verlängert.
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#3277
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Weiß das der HR Zoll auch schon, aus Pažin gab es am 25.3. noch eine andere Meldung
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Beste Grüße Andy |
#3278
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Ich gehe davon aus weil das die vom vergangenen Freitag aktuellste, telefonische Auskunft von "mirna" aus Punat war.
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#3279
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Evtl. hat der italienische Eigner hier nicht nur ein Problem mit der Leasing sondern auch mit dem T2L-HR.
http://www.rczeitung.com/index.php/monaco-artikel/items/krimi-um-eine-geklaute-yacht.html Oh man Schiff ist aus dem Hafen Vrsar. Im Januar saß ich hier noch zu Tisch Gruß Claus |
#3280
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Super
Das ist mal Stoff. Super Story, bin gespannt wie es ausgeht.
TröötAbo hiermit gebucht. / Didi |
#3281
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Habe gestern bei Trast in Split, wo ich versteuert habe, wegen dem T2L angefragt.
Bekam nachstehende Antwort: I think that we can issued from the custom T2L document. We must give to custom question form for that. Just send me by email a custom declaration what we give to you after Your boat was cleared. Also we need info for wich country You need T2L and when? Will You pick up T2L document here in our office? Dachte das ist ein normales Dokument vom Zoll, warum muss er wissen für welches Land und wann es benötigt wird?
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Gruß, Lothar |
#3282
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Zitat:
Weil im Dokument stehen muss "von wo nach wo" das Boot geht. Zelle 15 und 17, Ausfuhrland- Bestimmungsland HAst du die 5% Regelung genutzt? Willst jetzt verkaufen? |
#3283
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Zitat:
Beständig schreibt es auch in seinem Infoschreiben.
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Gruß, Lothar |
#3284
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Zitat:
Wenn du jetzt nach D willst mit dem Boot, dann ist ein T2L nicht verkehrt, weil die Zolldeklaration von Anfang 2013 kein EU Dokument ist, mit einem T2L aus Hr würde es jetzt ein Eu Dokument sein. Die Kroaten schreiben in der Zollseite "Als NAchweis kann unter Anderem eine Rechnung, oder ein T2l Dokument sein" |
#3285
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Zitat:
Formular gibts nur beim Zoll in Garching 1.Stock , nicht bei IHK ! Beamte war beim ausfüllen behilflich , ausfüllen muß man aber selber . Keine Hexerei..
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#3286
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Zitat:
Ez glaubsma hoit |
#3287
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Zitat:
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Gruß, Lothar |
#3288
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Zitat:
Wer weißt denn darauf hin? Meinst du das hier vom Beständig? " Für Eigner, die vor dem Dezember 2012 ihr Boot in einer kroatischen Marina hatten und zum Sondertarif versteuert haben, drohen ganz sicherlich keinerlei Nachzahlungen. Vorstellbar ist jedoch, dass sich in der EU außerhalb Kroatiens im Falle einer Kontrolle die dortigen Behörden mit einem kroatischen Fünf-Prozent-Einfuhr-Umsatzsteuerbescheid schwer tun. Deswegen ist es für diese Bootseigner überlegenswert, sich in Kroatien ein nachträgliches T2L (siehe oben) zu besorgen. Die kroatischen Zollämter sind dazu bereit. Jedoch müßte erneut ein externer Zolldienstleister in Anspruch genommen werden. Kosten zwischen 80 und 100 Euro dürften deswegen anfallen." |
#3289
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Zitat:
Werde auf das T2L verzichten, da ich sowieso nicht vorhabe Kroatien zu verlassen.
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Gruß, Lothar |
#3290
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Zitat:
Das T2L wird grad bischen überbewertet, das hat nur SInn gemacht bei der 8-Jahresregel um sich den Zoll zu sparen. Das Formular ist eh an die Empfängerstelle gerichtet und nicht an den Halter, und wenn man es abgegeben hat ist es eh weg. |
#3291
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Das wußte ich nicht, Danke nochmal für dein Engagement hier!!!!
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Gruß, Lothar |
#3292
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lt. Auskunft der Zoll-Beratungsstelle ist es auch in HR zu empfehlen,
denn es dient lt. Aufdruck ZUM NACHWEIS des GEMEINSCHAFTSCHARAKTERS was evtl. Probleme bei einer Kontrolle in wohlgefallen auflöst.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (03.04.2014 um 12:22 Uhr) |
#3293
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Zitat:
Die Kroaten haben es auch nicht anerkannt als NAchweis der gezahlten Steuer dann sollen sie jetzt auch net so tun als ob.. . und nur um die Steuer wirds gehen bei Kontrollen. Es gibt auch verzollte Gemeinschaftsware die nie versteuert wurde...und somit ein T2L auch zutrifft. Das was du meinst Dieter, trifft vielleicht für diejenigen zu, die ihre Boote jetzt nach Kroatien bringen, oder dies unmittelbar vor dem Eu Zugang taten. Lothars größeter NAchweis ist eben die von Kroatien ausgestellte Deklaration, sollte die in Kroatien angezweifelt werden- dann haben wir Anarchie in HR Geändert von glumpo (03.04.2014 um 12:20 Uhr)
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#3294
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ja, du hast recht, und ... ich vergaß zu schreiben, für Boote, die älter als 8 Jahre und vor allem für Trailerboote ist es nicht verkehrt.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#3295
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Und dann auch wieder für Boote über 7,5m
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#3296
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Wenn du als EU Bürger von Hr über Montenegro nach GR willst, ja dann macht ein HR-T2L Sinn |
#3297
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Fragen über Fragen......
Dafür braucht man ein Jura Studium...... Folgender Fall Ich habe mir an Ostern eine Four Winns in Istrien angeschaut. BJ 2007, Erstwasserung 2008 Das boot gehört einem slovenen, welches Er neu in Österreich gekauft hatte. Leider hat Er es versäumt, die Frist 01.07.2013 zu nutzen und mit 5 % zu verstuern..... Nun bin ich am überlegen, wie ich das Boot, sauber nach D bekomme. Miss ich hierzu das T1 Formular beim Zoll vor Ort beantragen?! Oder geht auch das T2 L, wo ich mir die 1,7 % spare!
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#3298
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Stand heute, laut Sea Help!
Am Mittwoch werden Seitens der EU die neuen Richtlinien bzgl. der Mwst. und der Zollgebühren für in HR stehende, noch nicht versteuerte bzw. verzollte Boote ausgegeben. bis dahin dürfen auch keine Boote unter Zollverschluss ausgegeben werden. Dies nur zur Info
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#3299
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Schon wieder neue Richtlinien? Ich bin gespannt (is mir aber Wurscht, ich hab meine Papiere) - besser und einfacher kann es kaum werden...
Aber bis jetzt waren Sea-Help nicht die schnellsten bei dem Thema!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#3300
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Die Richtlinien sind bekannt, lediglich die "kreative" Umsetzung seitens der HR-Zollbehörden sind für die "Altstaaten" gewöhnungs- und auch klärungsbedürftig.
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Gruss Vestus
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