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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #326  
Alt 28.04.2017, 11:12
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Das wissen wir beide. Aber theoretisch ist das sicherheitsrelevant. Wie kommt die Schweiz dazu, solche Sachen an den Autofahrer abzuwälzen, der davon keine Ahnung haben muss. Auch eine Kfz-Werkstatt, die das montiert, muss da nicht zwangsläufig die Theorie dahinter haben. Es geht mir nur darum.

Grüße
Tycho
Ich denke das Blatt oben von der Schweiz hat der Fahrer bekommen weil er keine Befestigungsmöglichkeit hatte.
Wenn die Befestigung mit einem "Bindfaden" gemacht wird, wird es nach Schweizer Gründlichkeit sicher ein anderes Blatt geben wo genau beschrieben ist wie diese Drahtschlingen ausgeführt sein müssen.
Und wie diese Dinger auszusehen haben.
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  #327  
Alt 28.04.2017, 13:33
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Das wissen wir beide. Aber theoretisch ist das sicherheitsrelevant. Wie kommt die Schweiz dazu, solche Sachen an den Autofahrer abzuwälzen, der davon keine Ahnung haben muss. Auch eine Kfz-Werkstatt, die das montiert, muss da nicht zwangsläufig die Theorie dahinter haben. Es geht mir nur darum.

Grüße
Tycho
Du übertreibst doch masslos. Wenn du mit Drahtseilschlingen wie im Infoblatt arbeiten möchtest, dann bist du immer auf der sicheren Seite, wenn du einen leicht grösseren Durchmesser nimmst in Stahlseil wie das Abreisseil selber. Dann am besten vercrimpen wie auf den Bildern zu sehen.
Dass das hält sieht jeder blinde. Die dicke deines neuen Drahtseils erkennt man von Auge, und ob die Crimps professionell gemacht sind eigentlich ebenso.

Wenn jemand es sich selber und der Autowerkstatt nicht zutraut, dann geh doch zu nem Trailerbauer. Fertig aus...
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  #328  
Alt 28.04.2017, 13:47
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Hallo kurz,

wenn es die Gründlichkeit auf der anderen Seite gibt - dann kann man ja schon mal übertreiben.

Recht hast du ohne Frage - wird halten. Wenn gut gecrimpt. Wie das ganze auf der deutschen Seite wiederrum aussieht, könnte man auch beleuchten, wenn man mit was selbstgebasteltem rumfährt und dort die Sache einhängt. Wobei, vermutlich wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie gekocht, Hauptsache irgendwie verbunden.

Grüße
Tycho
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  #329  
Alt 28.04.2017, 13:59
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ich habe vor Jahren ein Drahtseil um den Träger geschlauft und es mit Drahtseilklemmen verbunden. Beim Vorführen wurde es als ok befunden.
Wobei ich vermute, dass Crimps sicherer halten wie Drahtseilklemmen.

Aber eben, für kritisch halte ich die Sache nicht.
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  #330  
Alt 28.04.2017, 14:14
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Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier das
Thema gerade zerredet wird.
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Martin

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  #331  
Alt 28.04.2017, 14:25
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Zitat:
Zitat von rollow112 Beitrag anzeigen
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier das
Thema gerade zerredet wird.
Wieso?
es geht ja nicht nur um Holland.
Eventuell wird Holland ja auch bald bei gesteckten Kupplungen umdenken und die Klammer nichtmehr akzeprtieren.

dann ist die Schweiz schon einen Schritt weiter.

Eventuell wird es in Deutshcland auch bald pflicht. und so weiß man schon wie es funktioniert.
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  #332  
Alt 28.04.2017, 17:17
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Wie das ganze auf der deutschen Seite wiederrum aussieht, könnte man auch beleuchten, wenn man mit was selbstgebasteltem rumfährt und dort die Sache einhängt. Wobei, vermutlich wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie gekocht, Hauptsache irgendwie verbunden.
DAS meinte ich damit!

Was wäre wenn...
- man könnte ja mal beleuchten....
- irgendwie verbunden

Entweder richtig - oder gar nicht.
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  #333  
Alt 28.04.2017, 17:46
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Hallo Martin,

was meinst du damit?
Ich meine nur, dass der Gesetzgeber hier nicht konkret ist bzw. das um den Hals werfen in DE üblich ist - irgendwer bei uns wird sich da mal was gedacht haben.

In der Schweiz wird von offizieller Seite gesagt, wie man es machen kann. Inwieweit ein Sachbearbeiter verordnungsgebend tätig werden darf, interessiert jetzt mal nicht.
Was passiert, wenn man mit sowas in DE rumfährt und der Hänger reißt ab und bremst nicht. Der, der getroffen wird, wird dich vielleicht verklagen, weil du es nicht machst, wie es sein sollte, obwohl es vorgeblich sogar sicherer ist, wenn er rausbekommt, dass du da selbst rumgebastelt hast.

Ich find es ein Unding, dass sich zumindest EU-weit nicht geeinigt werden muss und NL sein Süppchen macht, auch wenn das noch sehr leicht zu lösen ist. CH kocht halt sein eigenes Süppchen weil die nicht in der EU sind. Da muss man halt durch.

Grüße
Tycho
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  #334  
Alt 28.04.2017, 18:23
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

was meinst du damit?
Ich meine nur, dass der Gesetzgeber hier nicht konkret ist bzw. das um den Hals werfen in DE üblich ist - irgendwer bei uns wird sich da mal was gedacht haben.

In der Schweiz wird von offizieller Seite gesagt, wie man es machen kann. Inwieweit ein Sachbearbeiter verordnungsgebend tätig werden darf, interessiert jetzt mal nicht.
Was passiert, wenn man mit sowas in DE rumfährt und der Hänger reißt ab und bremst nicht. Der, der getroffen wird, wird dich vielleicht verklagen, weil du es nicht machst, wie es sein sollte, obwohl es vorgeblich sogar sicherer ist, wenn er rausbekommt, dass du da selbst rumgebastelt hast.

Ich find es ein Unding, dass sich zumindest EU-weit nicht geeinigt werden muss und NL sein Süppchen macht, auch wenn das noch sehr leicht zu lösen ist. CH kocht halt sein eigenes Süppchen weil die nicht in der EU sind. Da muss man halt durch.

Grüße
Tycho
Hallo Tycho,

ich bin ganz auf Deiner Seite. Im anderen Beitrag hörte sich das von Dir ganz anders an.
Natürlich hast Du Recht und ich bin der Meinung, dass hier nicht jeder sein eigenes
Süppchen kochen kann. Nicht darf!

Da es in Deutschland noch keine rechtliche Grundlage dafür gibt wird es nach einem Unfall
auch keinen interessieren - weil es die wenigsten wissen, wie andere Länder hier verfahren.
Wo kein Kläger - da kein Richter.
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  #335  
Alt 28.04.2017, 18:39
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Es geht doch viel weiter: Bei meinem Cayenne Bj 2007 ist keine Möglichkeit und die Abschleppöse zu weit auf der Seite. Ich kann doch nicht etwas fordern (EU weit) was bei der Zulassung nicht gefordert war. So ein Krampf...

Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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  #336  
Alt 28.04.2017, 18:44
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Seh ich auch so. Wir haben einem neuen Touareg und der hat an der Schwenkbaren Anhängerkupplung keine Öse oder dergleichen. Nirgends kann man da was einhängen. Nur überwerfen. Ich seh das ziemlich entspannt. Ich werfe über und gut ist. So ist es auch vom Hersteller vorgesehen.
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  #337  
Alt 28.04.2017, 18:49
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Es geht doch viel weiter: Bei meinem Cayenne Bj 2007 ist keine Möglichkeit und die Abschleppöse zu weit auf der Seite. Ich kann doch nicht etwas fordern (EU weit) was bei der Zulassung nicht gefordert war. So ein Krampf...

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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Seh ich auch so. Wir haben einem neuen Touareg und der hat an der Schwenkbaren Anhängerkupplung keine Öse oder dergleichen. Nirgends kann man da was einhängen. Nur überwerfen. Ich seh das ziemlich entspannt. Ich werfe über und gut ist. So ist es auch vom Hersteller vorgesehen.
Seht euch nochmal #301 an.... da seht ihr wie es auch bei euch geht.
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  #338  
Alt 28.04.2017, 19:04
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Ich werfe über und gut ist. So ist es auch vom Hersteller vorgesehen.
Wo bitte steht das?? In der Bedienungsanleitung von Deinem Touareg?
Kannst ja mal in Wolfsburg anrufen und Dich beklagen wenn Dich die Polizei
angehalten hat.

billi hat Recht - schaut Euch '301 an und ihr wisst wie es richtig ist.
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  #339  
Alt 28.04.2017, 19:07
MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Seht euch nochmal #301 an.... da seht ihr wie es auch bei euch geht.
Tja, dann seh Dir mal die folgenden Beiträge an... Dann wirst Du feststellen, dass das scheinbar auch nicht überall so geht - nicht bei einer abnehmbaren.
Ich schmeiß zukünftig auch drüber, weil ich aus der Richtlinie nicht lese, dass das auch für alte KfZ gilt. Auf die Diskussion laß ich mich ein.

Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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  #340  
Alt 28.04.2017, 19:12
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Tja, dann seh Dir mal die folgenden Beiträge an... Dann wirst Du feststellen, dass das scheinbar auch nicht überall so geht - nicht bei einer abnehmbaren.
Ich schmeiß zukünftig auch drüber, weil ich aus der Richtlinie nicht lese, dass das auch für alte KfZ gilt. Auf die Diskussion laß ich mich ein.

Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
Das ist doch da aber auch bei einer abnehmbaren AHK erklärt.

...und egal ob altes oder neues Kfz - gerade beim alten hast Du eher die Chance so ein
Drahtseil zu befestigen als bei diesen neuen Joghurtbechern aus Fernost.
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  #341  
Alt 28.04.2017, 19:56
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Das mit der Stahlstrippe sieht ja ganz brauchbar aus. Mal sehen ob ich das realisieren kann. Ist zwar ne Schweizer Vorschrift, aber na ja, wenns gut zu machen ist, warum nicht.
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  #342  
Alt 28.04.2017, 20:50
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Und das Stahlseil mit Kausch klappert dann ständig im Fahrtwind vor sich hin und klötert gegen die Karosserie? Das werde ich mir mit Sicherheit nicht unter mein Auto bauen,
Siggi
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  #343  
Alt 28.04.2017, 20:52
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Siggi das werde ich ganz genau im Auge behalten. Mal sehen wie ich das lösen kann, ohne das es schlegelt.
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  #344  
Alt 28.04.2017, 21:38
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Kabelbinder... haben schon viele Probleme gelöst.... so habe ich jedenfalls meine Schlinge an den richtigen Ort gebracht...

Und wer der Schlinge die Haltekraft nicht zutraut, kann durch die Schlinge UND danach noch um den Zughaken. Dann alle Länder glücklich...
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  #345  
Alt 29.04.2017, 00:40
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Ich schmeiß zukünftig auch drüber, weil ich aus der Richtlinie nicht lese, dass das auch für alte KfZ gilt. Auf die Diskussion laß ich mich ein.
Hallo Markus,

in der Tat habe ich mit Oris telefoniert nach vergeblicher Suche nach einer Öse und die sagten mir auch, dass zum Bauzeitpunkt meines Focus keine Öse vorgeschrieben war und ich bei diesem Auto das Seil um den Hals zu werfen habe.

Allerdings wurde ich nach Recherche zurückgerufen, da die Telefondame erstmal nicht glauben wollte, dass es solche Ösen gibt. Und erzählt wird am Telefon halt auch viel. Aber der Hersteller ist ja eine Kompetenz in diesem Thema.

Wenn es hier tatsächlich um bauarttechnische Änderungen geht, dann muss das um den Hals werfen bei alten Autos als Bestandsschutz zulässig sein, während es bei neuen Autos eigentlich verboten sein müsste, denn man muss ja nach Stand der Technik verfahren. Und da die Öse jetzt Pflicht ist, müsste man sie am neuen Auto benutzen. (Stand der Technik ist auch auch wunderbar dehnbarer Begriff...)

Grüße
Tycho
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  #346  
Alt 04.05.2017, 12:37
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Haben die in der Schweiz hier mitgelesen?
Den Link mit dem PDF gibt's nicht mehr, jedenfalls finde ich das PDF nicht mehr auf deren Homepage
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Viele Grüsse
Bernhard
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  #347  
Alt 04.05.2017, 12:40
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Hier einmal das PDF.Info_Befestigung_der_Anhängerabreissleine_DE.pdf
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Viele Grüße
Hendrik

Hellwigbootliste: hier | Eintragung | für Eintragung Bitte eine PN mit eMail Adresse | Stand: 06.03.2017
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  #348  
Alt 07.05.2017, 13:29
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Google: "Anhängerkupplung gebrochen"

Bilder 8 + 9

http://www.abendzeitung-muenchen.de/...a-c02df6e459db
Man muss sich den Bericht schon etwas genauer ansehen, um den Grund für den Bruch zu finden.

Auf einem der Fotos erkennt man auf den ersten Blick die vollflächig homogene Bruchfläche entlang der Korngrenzen.
Es handelt sich um einen Gewaltbruch aufgrund einer plötzlich eintretenden Überbelastung.
Ein Dauerbruch sähe völlig anders aus.
----> https://upload.wikimedia.org/wikiped...larm_Bruch.jpg


Zitat aus dem Artikel:
Nach Informationen der Polizei versuchte der Autofahrer noch das Pkw-Anhänger-Gespann durch Gegenlenken zu stabilisieren.
-------------
Sollte wirklich ein Bruch der AHK die Ursache sein, so hätte sich der Anhänger vom PKW gelöst und das Zugfahrzeug wäre "ganz gemütlich" weiter geradeaus gefahren. Warum auch sollte der PKW ins Schleudern kommen, wenn der Anhänger sich "einfach nur so" löst? Da treten keine Querkräfte auf und der Wegfall von Zug- und Stützlast wird das Ding kaum in den Graben schicken.
Es gibt in dem Fall auch nichts, was man durch Gegenlenken stabilisieren müsste.


Zitat aus dem Artikel:
Als ein Autofahrer mit Anhänger auf der Autobahn A 94 einen Lkw überholen will, ....
----------------
Das Gespann war gerade dabei einen LKW zu überholen. Die fahren um die 85 km/h. Wie schnell wird das Gespann unterwegs gewesen sein?
Ein 100-km/h-Schild kann ich nicht erkennen. Eine Schlingerkupplung auch nicht. Ergo wird es zu schnell gewesen sein.

Fazit:
Die Gespanngeschwindigkeit lag in der Nähe der kritischen Geschwindigkeit und die Fuhre kam ins Schleudern. Der Anhänger schleudert herum und schlägt mit der Deichsel gegen das Fahrzeugheck. Die AHK hält das nicht aus und bricht.
Aus diesem Grund kamen sowohl der Anhänger als auch das Zugfahrzeug an etwa der gleichen Stelle zum Stehen. Ein weiteres Indiz dafür ist die beschädigte/fehlende hintere Stoßstange am Zugfahrzeug.
Auch deuten die Blechschäden an beiden Fahrzeugen auf einen "direkten Kontakt" zwischen Zugfahrzeug und Ladung hin.

viele Grüße
Arnt
__________________
Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."

Geändert von clevertherm (07.05.2017 um 18:02 Uhr)
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Alt 15.05.2017, 10:54
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Boot: Landgänger
Rufzeichen oder MMSI: brauch ich nicht
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Hier noch die Erklärung von Offizieller Stelle:
Ich wusste er aber vorher auch nicht

Zitat:
VERBINDUNGSEINRICHTUNGEN, ABREISSLEINE/BEFESTIGUNGSÖSE
Warum bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung nach der Richtlinie 94/20/EG und gültiger EU-Gesamtgenehmigung (WVTA) trotzdem das Anbringen einer Öse für die Abreissleine verlangt wird. Im Gegensatz zum UNECE-Reglement Nr. 55 über Verbindungseinrichtungen von Fahrzeugkombina-tionen (Anhang 5 Ziffer 1.5 ECE-R 55), fordert die Richtlinie 94/20/EG über Anhängerkupplungen keine speziellen Befestigungsvorrichtungen für Abreissleinen. Das ASTRA hat mit der asa KT nachstehen-des festgelegt.
Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse selbsttätig wir-ken. Ausgenommen sind lediglich Anhänger, die mittels einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (bestehend aus Seil oder Kette, die nicht abreisst, sondern den Anhänger beim "Bruch/Lösen" der Verbindungseinrichtung weiter führt) mit dem Zugfahrzeug verbunden sind und deren Gesamtgewicht 1,5 t nicht übersteigt. Dies fordert die Richtlinie 71/320/EWG (Anhang I, Ziffer 2.2.2.9), das ECE-R 13 (Ziffer 5.2.2.9), das Wiener Übereinkommen von 1968 (Anhang 5 Ziffer 16) und auch der Art. 189 Abs. 4 VTS. Bei Anhängern mit Auflaufbremse (bis 3,5 t Gesamtgewicht) ist in der Regel ein Drahtseil angebracht, welches im Falle eines Abreissens oder unbeabsichtigten Lösens des Anhängers, wie gefordert dessen Bremse aktiviert. Diese Vorrichtung muss auch dann funktionieren, wenn der Hals der Kugelkupplung bricht oder wenn sich eine nicht vollständig verriegelte Verbindungseinrichtung unbeabsichtigt löst. Daher wird in der Schweiz seit jeher verlangt, dass die Abreissleine am Zugfahr-zeug selbst oder an speziellen Ösen an der Verbindungseinrichtung eingehängt wird. Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die Verbindungsvorrichtung wird aus technischer Sicht als ungenügend respektive als nicht in jedem Fall wirkungsvoll beurteilt. Bei demontierbaren Anhänger-kupplungen soll die "Öse" so angebracht sein, dass die Funktion der "Notbremsung" auch wirkt, wenn sich der Verriegelungsmechanismus der Kupplung am Fahrzeug unbeabsichtigt löst. Gemäss Art. 70 VRV7 ist der Fahrzeugführer für eine korrekte Verbindung verantwortlich. Die Vorschriften verlangen aus Verkehrssicherheitsgründen beim Mitführen eines Anhängers eine zuverlässige Befestigungs-möglichkeit, weshalb die bewährte Praxis (Öse, Lasche, Befestigung am Fahrzeug usw.) beizubehal-ten ist. Dies gilt auch, wenn die Öse nachträglich angebracht werden muss und für Anhängerkupplun-gen, welche nach der Richtlinie 94/20/EG genehmigt wurden.
Begründung:
- "Verkehrssicherheit geht vor" resp. die allfällige Unfallfolgenminimierung wird über die nicht mehr weiterentwickelte und aufgehobene Richtlinie 94/20/EG gestellt.
- Aufwand/Kosten sind zumutbar.
- In der aktuellen internationalen Vorschrift, UNECE-Reglement Nr. 55, sind solche Befestigungen auch verlangt.
N.B: Von dieser Regelung ausgenommen sind Anhängervorrichtungen, welche als reine Lastenträger (z.B. Fahrradträger) verwendet werden.
hier als Anhang Seite 3
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf newsletter_nr_9.pdf (410,2 KB, 183x aufgerufen)
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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Moin moin,

ich hätte da mal eine Frage: In Ermangelung einer geeigneten Öse habe ich das Abrissseil (Bremsseil?) an die Befestigung des Reserverades gehängt (siehe Bild). Ist das so dann zulässig?

Viele Grüße aus Mainfranken
Tobias
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