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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 09.03.2011, 20:22
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
...
Der TU-Ingenieur erwirbt mit dem Studium sein Diplom, der FH Ingenieur kann es sich kaufen....
....
Es gibt ein paar FH Idioten die schreiben zum Abschluss eine 100seitige Diplomarbeit .
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (09.03.2011 um 20:42 Uhr)
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  #27  
Alt 09.03.2011, 20:34
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Zitat:
Zitat von F-M-W Beitrag anzeigen
Bist du dir da sicher? Meines Wissens nach ist der ehemalige Dipl. Ing. zwischen B. Eng. und M. Eng. einzuordnen. Der Master hat zumindest zwei Abschlussarbeiten anfertigen müssen, aber ohne die jeweiligen Studieninhalte zu kennen ist das sicher schwierig zu beurteilen.
Dipl.-Ing. (Univ) wird gleichbedeutend im Master of Science (M.Sc.) weitergeführt. Beide mussten Umfänge von 2 Abschlussarbeiten nachweisen.

Wenn du dir sicher bist dass er den akademischen Grad fälschlicherweise führt - Anzeige?
Bernd
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  #28  
Alt 09.03.2011, 20:40
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Kein geschützer Titel. Im Prinzip darf sich Jeder mit erlerntem Beruf und Berufserfahrung Ingenieur nennen. Er darf lediglich sich kein Diplom dazu erfinden ! Erst dann macht er sich strafbar.
AHA

na dann google mal nach

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung
„Ingenieur und Ingenieurin“
(Ingenieurgesetz - IngG)
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  #29  
Alt 09.03.2011, 20:46
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
...

Kein geschützer Titel.Im Prinzip darf sich Jeder mit erlerntem Beruf und Berufserfahrung Ingenieur nennen. Er darf lediglich sich kein Diplom dazu erfinden ! Erst dann macht er sich strafbar.
Der TU-Ingenieur erwirbt mit dem Studium sein Diplom, der FH Ingenieur kann es sich kaufen....
...
Wotan,
das stimmt nicht.
Ich unterrichte unter anderem an einer Fachhochschule.
Seit gut vierzig Jahren gibt es (in D) entsprechende gesetzliche Regelungen.
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist geschützt. Sie wird von den entsprechenden Ausbildungsstätten verliehen. Den "Ingenieur aus Erfahrung" gibt es schon lange nicht mehr.
Vom Dipl.-Ing. mit oder ohne (FH) wollen wir gar nicht reden. Das sind akademische Grade und damit "automatisch" geschützt.

Es mag einfachere und weniger einfache Studien geben, und es mag sogar vorkommen, dass Titel erschlichen werden. Aber einen Abschluss kaufen kann man in D nicht. Das wäre kriminell.

Auch an andere hier im Trööt:
Weiters gibt es da ein Stichwort "Bologna-Prozess", dass nun schon seit vielen Jahren die akademische Ausbildung harmonisiert.
Weiters gibt es internationale Übereinkommen, welche Ausbildungen wo wie "anerkannt" werden.

Weiters brauche ich keine "Erlaubnis" von deutschen Institutionen oder Behörden, wenn ich meinen Dr., den ich meinetwegen in Burundi oder sonst wo auf der Universität erworben habe, in Deutschland führen möchte. Es kann Einschränkungen in der Berufsausübung geben, aber das kann keinen hindern, den Dr. auf seiner Visitenkarte zu führen, wenn er eine Promotionsurkunde besitzt. Allenfalls ist es üblich, die Universität des Abschlusses anzuführen.

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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #30  
Alt 09.03.2011, 20:49
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Ein Halbkreisingenör muss auch keine FH besucht haben

nachdem ihr nun alle geklärt habt oder auch nicht was usus ist

hat eventuell noch jemand ne gescheite Antwort für den TO
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  #31  
Alt 09.03.2011, 20:49
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Da ist es mit meinen 4.Meistertitel einfacher da gibt es nur me.
2.Titel konnte ich durch Gesetzeslücke noch einschreiben.
Gibt aber genug Titel ohne Mittel.
mfg
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  #32  
Alt 09.03.2011, 20:51
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Zitat:
Zitat von mobomike Beitrag anzeigen
Da ist es mit meinen 4.Meistertitel einfacher da gibt es nur me.
2.Titel konnte ich durch Gesetzeslücke noch einschreiben.
Gibt aber genug Titel ohne Mittel.
mfg

Walter
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Alt 09.03.2011, 22:28
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Man sollte einfach "Rock'n'Roll" als Titel einführen.
A la:
Helmut Kohl R'n'R
Gerald Asamoah R'n'R
Papst Benedikt R'n'R
zu und von Guttenberg R'n'R

Einfach so.
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Grüße, David

Morgen.
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  #34  
Alt 09.03.2011, 22:43
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Zitat:
Zitat von Rock'n'Roll-Crew Beitrag anzeigen
Man sollte einfach "Rock'n'Roll" als Titel einführen.
A la:
Helmut Kohl R'n'R
Gerald Asamoah R'n'R
Papst Benedikt R'n'R
zu und von Guttenberg R'n'R

Einfach so.
David,du hast was vergessen...
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Gruß Andrea
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  #35  
Alt 09.03.2011, 23:00
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Auf meinen Vistenkarten stand früher "field engineer" und später "system engineer".
Eine Hochschule habe ich nie gesehen.
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Mit sportlichen Grüßen

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Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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Alt 09.03.2011, 23:10
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Auf meinen Vistenkarten stand früher "field engineer" und später "system engineer".
Eine Hochschule habe ich nie gesehen.
In meinem Arbeitsvertrag steht "Expedientin"...
Ich war aber noch nie auf Expedition
außer natürlich heir im forum
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Gruß Andrea
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  #37  
Alt 09.03.2011, 23:14
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Auf meinen Vistenkarten stand früher "field engineer" und später "system engineer".
Eine Hochschule habe ich nie gesehen.
Ich hatte auch ein paar Jahre eine Stelle als "Systemingenieur" und keinen Abschluß.
Auf der Rückseite der Visitenkarte stand dann auch "system engineer" und das habe nicht ich veranlaßt, nehme also an das war rechtlich geprüft ...
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  #38  
Alt 09.03.2011, 23:18
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Auf meinen Vistenkarten stand früher "field engineer" und später "system engineer".
Eine Hochschule habe ich nie gesehen.
Moin,
brauchste als Lokomotivführer ( ENGINEER) in den USA auch nicht.
Selbst Casey Jones kam da ohne aus.
gruesse
Hanse
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  #39  
Alt 09.03.2011, 23:41
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ein englischer Engineer ist nicht unbedingt mit einem deutschen Ingenieur gleichzusetzen. Hier passt besser die Übersetzung engineer = Techniker
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Gruß
Christian
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  #40  
Alt 10.03.2011, 00:35
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Keine Sorge, eine allgemein zugängliche Liste, in der zum Beispiel alle Promotionsurkundenbesitzer aufgeführt sind, ist in Arbeit. Die schwarzen Schafe werden dann schon entlarvt. Oh sorry, Plagiatstrategen dürften da trotzdem durchrutschen. Wie schön ist es da, wenn man eine Patentschrift ohne Dr.-Titel einreicht und die Patentschrift MIT Dr.-Titel, übrigens plagiatfrei und lang und mühsam erworben, veröffentlicht wird. Hier müssen wohl die Datenverknüpfungen ( hoch lebe der gläserne Mensch ) bestens funktioniert haben.

Wir lernen: Tiefstapler haben auch keine Chance.

Jetzt mal im Ernst: Diese Liste wird es wirklich bald geben. Urkunden können aber gefälscht sein. Solltest Du aber Deinen "Freund" über eine dritte Instanz zertifiziert vorfinden, kannst Du wohl davon ausgehen, dass hier eine gewissenhafte Prüfung vorgenommen wurde. Im Handelsregister findet man zum Beispiel Urkunden vom Notar in denen vermerkt ist: " Herr Dr. xy ungelöst hat sich bei mir per Ausweispapier legitimiert. gezeichnet Notar Mustermann". Niemand würde nachträglich die beglaubigte Beurkundung eines renommierten Notares bezweifeln. Und das ist auch gut so. Denn Archive können Flammen zum Opfer fallen, Urkunden genauso und wie könntest Du nach zwanzig Jahren oder mehr noch beweisen, dass Du Doktor bist oder überhaupt jemals Abitur gemacht hast. Dann ist eine notarielle Beglaubigung wahres Gold wert.

Okay, man kann alles bezweifeln. Das ist nicht verboten. Aber wenn Du solche Hinweise findest ( Patentamt, Handelsregister (Firmenanmeldung ) oder ähnliches, solltest Du von Anzeigen absehen, andernfalls Du selbst ernsthaft Gefahr läufst, wegen Verleumdung belangt zu werden. Alleine hier Dein Tröööt könnte fast schon gefährlich sein, falls er sich wiedererkennt.

Also forsche mal in allgemein zugänglichen Institutionen nach.

Im Übrigen entlarven sich Betrüger immer selbst, nämlich durch Inkompetenz, die immer mehr oder weniger deutlich hervorsticht. Sie verbreiten das typische Halbwissen. Du kannst mir glauben, wer wirklich Studiert hat oder gar wissenschaftlich tätig war, den erwischst Du niemals auf dem falschen Fuß in Kompetenzfragen. Insofern könnte das Fehlen öffentlicher Schriften ( Diplomarbeit zum Beispiel ) ein Indiz für Deine These sein. Ruf Ihn doch mal an und frag ihn und mach mal Druck. Das wäre sowieso der ehrlichere Weg.


Liebe Grüße

seebaer150

Geändert von seebaer150 (10.03.2011 um 00:46 Uhr)
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  #41  
Alt 10.03.2011, 07:05
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Bernd Bernd ist offline
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Studentenarbeiten (sei es Diplom oder ...) werden nicht veröffentlicht.
Bernd
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  #42  
Alt 10.03.2011, 07:32
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hatte auch ein paar Jahre eine Stelle als "Systemingenieur" und keinen Abschluß.
Auf der Rückseite der Visitenkarte stand dann auch "system engineer" und das habe nicht ich veranlaßt, nehme also an das war rechtlich geprüft ...
"system engineer" ...engineer ist nicht geschützt

"System ingenieur" ... Ingenieur ist geschützt

Zitat:
Die Bezeichnung Engineer ist auch in den meisten englischsprachigen Staaten kein geschützter Begriff. Nur Titel wie Professional Engineer (P. E. oder Pr. Eng.), Chartered Engineer (CEng) in UK, Irland, Indien, Registered Engineer (R. Eng.), civil engineer (Bauingenieur) oder mechanical engineer (Maschinenbauingenieur) sind teilweise (z. B. in Kanada und einigen Bundesstaaten der USA) gesetzlich geschützt.
Quelle Wiki

Daher auch auf der Visitenkarte der engl. Begriff.
Stände der dt. Begriff auf der Visitenkarte wäre es ein Titelmissbrauch nach § 132a StGB gewesen.

Und damit kommen wir zur Ausgangsfrage.

Wenn der Betreffende im Impressum den Titel Dipl.-Ing. (FH) führt, so kann man mit ein bisschen gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass er den Titel rechtsmäßig führt. Denn WARUM sollte er bei event. Titelmissbrauch sich noch die Einschrängung (FH) geben? Wenn dann wird das (FH) weggelassen, käme dann wohl wieder § 132a StGB zum Tragen (genau weiß ich das jedoch nicht).

Nachprüfen, ob er den Titel rechtsmäßig führt kann man nicht. Der einzige Weg wäre über Bekannten-, Freundes- oder seinem Verwandtenkreis.
Ist man sich sicher, dann möglicherweise Anzeige.
Ob dies jedoch zu einer gewisse Zufriedenheit bei sich selber führt, darf angezweifelt werden, da man ja nach eventueller Anzeige nichts mehr vom Vorgang erfährt ...
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  #43  
Alt 10.03.2011, 08:36
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[QUOTE=ghaffy;2148077]Wotan,
das stimmt nicht.
Ich unterrichte unter anderem an einer Fachhochschule.
Seit gut vierzig Jahren gibt es (in D) entsprechende gesetzliche Regelungen.
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist geschützt. Sie wird von den entsprechenden Ausbildungsstätten verliehen. Den "Ingenieur aus Erfahrung" gibt es schon lange nicht mehr.
Vom Dipl.-Ing. mit oder ohne (FH) wollen wir gar nicht reden. Das sind akademische Grade und damit "automatisch" geschützt.


Dann Entschuldigt meine Unwissenheit ,ich bin älteres Semester .
Seit wann ist das so, daß es den "Inenieur aus Erfahrung" nicht mehr gibt ?
Ich habe Zeilen von Wikipedia zitiert-daraus konnte ich annehmen, daß nur mit Diplom,TH oder TU ein geschüzter Titel sei.
Von Früher war mir auch bekannt ,daß sich Meister oder "lang Berufserfahrene" mit Ingenieur betitelten ,durften aber weder TH noch Diplom noch Tu dazu verwenden.
Diese Ingenieurbezeichnung wurde durch die lange Berufsausübung wohl legitimiert.
Ähnliches haben wir im Ausland.
Aber den Ingenieurstitel gibt es wohl so Heute nicht mehr ?
Man lernt dazu...
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  #44  
Alt 10.03.2011, 08:55
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Hallo Wotan,
diese Möglichkeit die Berufsbezeichnung Ingenieur, geschweige denn Titel ,ohne jegliche Prüfung etc. zu führen, gibt es mindestens nicht mehr seit Ende der 60er´, wenn ich mich richtig erinnere 68 oder 69. (s.auch meine Ausführung vorher) Genau aus diesem Grund, in Verbindung mit der auch in Europa allgem. Anerkennug, sind damals die Studenten und Prof`s für ein Jahr in den Streik gegangen. Federführend war damals die Ingenieurschule Essen.
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #45  
Alt 10.03.2011, 09:55
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
...
Seit wann ist das so, daß es den "Inenieur aus Erfahrung" nicht mehr gibt ?
Ich habe Zeilen von Wikipedia zitiert-daraus konnte ich annehmen, daß nur mit Diplom,TH oder TU ein geschüzter Titel sei.
Von Früher war mir auch bekannt ,daß sich Meister oder "lang Berufserfahrene" mit Ingenieur betitelten ,durften aber weder TH noch Diplom noch Tu dazu verwenden.
Diese Ingenieurbezeichnung wurde durch die lange Berufsausübung wohl legitimiert.
Ähnliches haben wir im Ausland.
Aber den Ingenieurstitel gibt es wohl so Heute nicht mehr ?
Man lernt dazu...
Hallo Wotan,
das sprengt jetzt ein wenig den Rahmen. Kurz zusammengefasst:

Derlei ist hinsichtlich der Gesetzgebung Landessache. Die entsprechenden Gesetze sind aber sehr einheitlich.

Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist vollständig geschützt. Dh. auch die hier bereits angeführten Beispiele (System-Ingenieur etc.) dürfen genaugenommen nur dann geführt werden, wenn dazu die Voraussetzungen - im Wesentlichen der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Hochschule, Fachhochschule, Ingenieurschule oder Bergschule - erfüllt sind.
Die entsprechenden Geldbußen liegen je nach Bundesland so im Rahmen um 5.000,-, sind also beträchtlich, und drohen demjenigen, der die Berufsbezeichnung unerlaubter Weise führt (und nicht etwa der Firma, die ihre Mitarbeiter "System-Ingenieure" nennt und das auf die Visitenkarten druckt). Aber offenbar wird das selten eingeklagt, denn solche "Ingenieure" gibt es wohl viele.
Nichts einzuwenden wäre zB gegen die Bezeichnung "System-Engineer", weil "Engineer" nicht geschützt ist, "Ingenieur" hingegen schon.

Wann genau die "Erfahrungs-Ingenieure" abgeschafft wurden, weiß ich nicht. Das müsste ich nachlesen. (Wer eine solche Berufsbezeichnung noch "von früher" besitzt, darf sie selbstverständlich auch weiterhin führen. Aber das wissen die Betroffenen ohnehin selbst sehr gut.) Theoretisch können die "zuständigen Behörden" (idR die Ingenieurkammern) darüber hinaus auch heute noch Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung verleihen (auch ohne Abschluss).

Und nach wie vor werden Ingenieure ausgebildet und graduiert.
Mit der Einführung und Vereinheitlichung der "Ingenieurgesetze" wurde die Bezeichnung sicherlich aufgewertet.

Es gibt eine Reihe von Berufsbezeichnungen, die ähnlich gehandhabt werden und streng geschützt sind, zB Architekt, staatl. gepr. Lebensmittelchemiker, Restaurator etc.

[Normalerweise kommen Verfahren zustande, weil ein Geschädigter (Kunde oder jemand der wichtige Interessen hat, zB ein "echter" Ingenieur, Architekt etc.) die Sache vor Gericht bringt.]
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Gruss Andreas

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Alt 10.03.2011, 12:07
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von hossie Beitrag anzeigen
Wenn der Betreffende im Impressum den Titel Dipl.-Ing. (FH) führt,
Dies ist eine akademischer Grad und kein Titel! Nur zur Klarstellung.
Ansonsten trifft aber trotzdem §132a zu.
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  #47  
Alt 10.03.2011, 12:29
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Wieso zweifelt Du eigentlich den Titel an?
Vielleicht hat er ja den Abschluß neben der Arbeit gemacht.
Wenn es auf einer Homepage im Internet steht vorallem in einem Impressum einer Firma muss die eh von einem Anwalt geprüft sein.

Sonst keine Veröffentlichung.

Wäre ja so, als würde man sich selbst ans bei Pinkeln wollen.
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  #48  
Alt 10.03.2011, 12:54
hossie hossie ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Dies ist eine akademischer Grad und kein Titel!
Stimmt, sorry

... allerdings hab ich umgangssprachlich noch nie vom akademischem Grad , sondern eher vom Titel reden hören / schreiben sehen, wie mein Vorredner / - schreiber es auch eindrucksvoll unmittelbar nach der Klarstellung demonstriert.

Zitat:
Zitat von WallyFan Beitrag anzeigen
Wieso zweifelt Du eigentlich den Titel an?
Ist aber nicht korrekt, danke für die Klarstellung ...
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  #49  
Alt 10.03.2011, 13:01
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Zitat:
Zitat von WallyFan Beitrag anzeigen
Wenn es auf einer Homepage im Internet steht vorallem in einem Impressum einer Firma muss die eh von einem Anwalt geprüft sein.

Wäre ja so, als würde man sich selbst ans bei Pinkeln wollen.
Wieder was neues, seit wann muss ein Impressum von einem Anwalt geprüft sein, das glaube ich nun mal gar nicht

Ich habe meine Gründe den akademischen Grad, bei dem Herrn anzuzweifeln.

@all:

Also vielen Dank mal, für die ganzen Ausführungen, beim einen oder anderen Post wieder was dazugelernt.
Was mich eigentlich nicht interessierte, aber ich nun weiß, ist dass unser Starcoiffeur eine diplomierte Nail-Designerin angestellt hat.
Ich habe nun folgende Erkenntnis:


- Es gibt keine zentrale Datenbank die solche Daten speichert

- Wenn er nicht an der FH studiert hat, macht er sich strafbar wegen unrechtmäßiger Führung eines akademischen Titels

- Ich müsste nun in Erfahrung bringen an welcher FH derjenige studiert hat, dies müsste ich jedoch von der betreffenden Person erfahren, oder aus dessen Umfeld recherchieren

- Sollte sich daraus eine FH ergeben, an welcher angeblich studiert wurde, könnte ich diese kontaktieren und nachfragen, ob derjenige dort tatsächlich studiert hat

- Wenn ja, trägt er den akademischen Grad ja zu Recht,
wenn nein, dann denke ich wird die FH ebenso Interesse in der Angelegenheit zeigen.

Was mir die Sache persönlich bringt sei dahingestellt, aber wo kommen wir hin wenn jeder macht was er will.

Ich glaube bei einem notorischen Lügner, eine weitere Lüge entdeckt zu haben.

So, bevor jetzt eine wer muss ein Impressum prüfen Diskussion entfacht....

....ich melde mich hier zum Thema wieder, wenn ich genaueres über den
akademischen Grad, des Herrn in Erfahrung gebracht habe.

Gruß Robert
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  #50  
Alt 10.03.2011, 15:16
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Weiters gibt es internationale Übereinkommen, welche Ausbildungen wo wie "anerkannt" werden.

Weiters brauche ich keine "Erlaubnis" von deutschen Institutionen oder Behörden, wenn ich meinen Dr., den ich meinetwegen in Burundi oder sonst wo auf der Universität erworben habe, in Deutschland führen möchte. Es kann Einschränkungen in der Berufsausübung geben, aber das kann keinen hindern, den Dr. auf seiner Visitenkarte zu führen, wenn er eine Promotionsurkunde besitzt. Allenfalls ist es üblich, die Universität des Abschlusses anzuführen.
da ich irgend-wann mal studieren moechte, haette ich auch ein paar Fragen zu den ganzen Bezeichnungen.
An den Unis Tübingen, Münster, Osnabrück etc. kann man ja eine Ausbildung zum Imam machen - ist man dann nach dem Abschluss ein Diplom-Imam (U) ?, und wenn man anschliessend promoviert hat - Dr. Imam ? - beides klingt irgend-wie grotesk
Fragen:
1) ist es in der BRD erlaubt einen auslaendischen akademischen Grad/Titel zu fuehren, obwohl man in der BRD studiert/absolviert hat ?
2) es werden ja so einige Abschlussbezeichnungen in Englisch geführt - sind andere Sprachen zulaessig ?

Vielen dank im voraus !
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren

Geändert von swath (10.03.2011 um 15:38 Uhr)
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