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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() ich habe gerade im Impressum einer Webseite einen alten Bekannten gefunden. Auf diesen Ex-Bekannten bin ich nicht gut zu sprechen, da er mich bestohlen und belogen hat. Er hat als Titel, Dipl.-Ing. (FH) , stehen. Ich bin mir sicher, dass er damals weder studiert, oder gar eine Hochschulreife hatte. Kann man irgendwo überprüfen, ob er diesen Titel zu Recht trägt? Gruß Robert Geändert von SSV Fahrer (09.03.2011 um 18:06 Uhr) Grund: Fehler im Titel |
#2
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jo mei, dann macht er einen auf Guttenberg "light"?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() Geändert von Style (09.03.2011 um 15:37 Uhr) Grund: GEÄNDERT - wegen evtl. fehlerhafter Info |
#3
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Nur zur Info, der Titel Dipl Ing. ist ein akademischer Grad (mit Verleihungsurkunde etc.) und ist selbstverständlich geschützt. Wie kann man nur solch einen Blödsinn behaupten.
Wie man dahinter kommt , ob rechtmäßig geführt wird, ohne die Uni oder FH zu kennen, an dem er erworben wurde weiß ich leider auch nicht. M.E.n. muß er aber irgendwo ja regestriert sein . Google mal.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#4
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Das ist so richtig typisch Deutsch!!!! Habt ihr nichts anderes zu tun???
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#5
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TIPP: das kann man in Zukunft auch "netter" ausdrücken. - GELL! Deine Info werde ich gleich meinem ehemaligen Dozenten mailen - denn dann hält er fehlerhafte Vorlesungen. Kann ja passieren. ![]() Aber wenn Du reinen rechtsverbindlichen Link hast, dann poste diesen bitte. Vielleicht ist der Titel "Ingenieur" geschützt (was ich definitiv nicht glaube) - aber das "Dipl." für Diplom sicherlich nicht. Ich denke da an die diplomierte Nailingeneurin / Nail Designerin (erwarb den Titel in einem WE Kurs ![]() steht gerade vor mir... ![]()
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#6
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Richtig ist, daß der Ing nicht als akademischer Titel gilt, das ist nur der Dr und die habil. Auch Professor ist kein Titel, es ist eine Berufsbezeichnung. Aber alle Ing. sind staatlich anerkannte Abschlüsse. Wenn er so einen anführt, ohne ihn zu haben, ist das Betrug. Das ist genau vergleichbar mit dem Mediziner, der keinen Doktor anführt, weil er keinen hat, aber auch sagt, er sei Allgemeinmediziner (ohne Titel), hat aber nie studiert. Da werden die Gerichte nicht stillhalten, und das ist gut so. Aber: solche Titel sind ja heute sehr verbreitet. Ob ein Gericht da überhaupt einen solchen Wert drauf legt? Hängt sicher auch davon ab, ob er jemand damit geschadet hat. Gruß Jörg PS.: Holla, da waren ja einige schneller. Deine Nageltante mag ein Diplom haben, sie ist aber kein Ingenieur. Geändert von blackmolly (09.03.2011 um 16:48 Uhr)
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#7
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Ich habe meinen Namen mit gleicher Schreibweise über 10-Mal in Deutschland gefunden, da waren auch Dr.- und Ing-Titel bei. ![]()
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack ![]() ![]()
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#9
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Denke so ist es richtig - das deckt meine Kenntnisse
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#10
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Danke für deinen geistreichen Beitrag, nee ich hab nichts anderes zu tun
![]() Ich bin hundertprozentig sicher, dass es diese Person ist.
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#11
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Gruß Lars
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#12
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![]() Zitat:
der Molly hat es genau richtig beschrieben! Weder das Dipl. noch der Ing ist geschützt. Die Kombination in Verbindung mit der (FH) Fachhochschule macht es erst zum geschützten Titel Ich bezog es auf die Dipl.-Kaufleute, Dipl.-Fachwirte, Dipl.-Steuerwirte, Dipl.-Betriebswirte, Dipl.-Wohnungswirte, Dipl.-Dolmetscher, Dipl.-Werbetexter, Dipl.-Grafiker. Und Diplome gibt es nicht nur an der Hochschule, sondern auch an Berufsakademien, an Fernschulen.... EDIT: Es gibt doch tatsächlich ein Ingenieurgesetz, das die Berufsbezeichnung Ing. schützt. ![]()
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#13
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Vielleicht hat Dein ehemaliger Dozent irgendetwas doch nicht ganz mitbekommen.
Ende der 60´er Jahre wurde in Deutschland ein beinahe einjähriger Streik der ehemaligen sog. Ingenieurschuen ausgerufen, wg. Anerkennug des Titels Ingenieur und dem damit verbundenem Recht, den Titel zu führen (mit entsrechenden Prüfungsordnungen etc.).Daraufhin wurde für die damaligen Ingenieurschulen der Titel Ing.(grad) verliehen. Im Zuge der Neuorganisation , wurden die "alten Ingenieurschulen" FH´s und der Titel Ing.grad wurde geändert in Dipl. Ing mit dem Zusatz (FH). Im Integrierten Studiengang von einigen FH`s , konnte auch der Titel Dipl.Ing. ohne Zusatz erworben werden, genauso , wie an jeder tech. Hochschule, oder Uni. Der Titel ist rechtlich geschützt und abgesichert durch entsprechende Prüfungsordnungen. Man kann ja z.B. auch als Dipl.Ing. eine Dissertation machen und dementsprechend zu Dr.Ing. promovieren. Wäre ja wohl sonst nicht möglich oder? Um die Sache rund zu machen , vor ein paar Jahren wurde der Dipl.Ing. ein Auslaufmodell und ist jetzt ein "Magister" Alles nachzulesen in Hochschul- und Prüfungsverordnungen, wenn man sich dafür interessiert. Zynische Frage zum Schluß, welche Befähigung hatte denn dein er Dozent? Er muß die Sache doch selbst so durchlaufen haben, oder war er auch nicht echt.?
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#14
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![]() Zitat:
Eben, wie Du schon richtig schreibst, Diplome gibt es viele, ob und wie man sie führen darf und ob es ein akademischer Titel ist, steht auf einem anderen Blatt. Solltest Du übrigens mal eine "echte Urkunde" zu Gesicht bekommen, so steht da " Verleiht im die Universität ....... den akademischen Grad eines Dipl. Ing. " Ich hoffe du glaust es nun endlich!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#15
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nee - war ein "gefakter" der LMU MUC - (war bestimmt der Gärtner vom Guttenberg.
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#16
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![]() Zitat:
Hochschulreife + Studium kann man auch in späteren Jahren noch nachholen. Geht z.B auch als Abend- und/oder Fernstudium ;)
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Gruß Christian
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#17
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Bist du dir da sicher? Meines Wissens nach ist der ehemalige Dipl. Ing. zwischen B. Eng. und M. Eng. einzuordnen. Der Master hat zumindest zwei Abschlussarbeiten anfertigen müssen, aber ohne die jeweiligen Studieninhalte zu kennen ist das sicher schwierig zu beurteilen.
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----------------------- Viele Grüße Finn |
#18
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Schaut mal unter wikipedia "Liste deutscher akademischer Titel"
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#19
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Mit der unberechtigten Führung akademischer Grade ist nicht zu spaßen:
Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt Die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad
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Gruß Olli
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#20
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![]() Zitat:
Nein. Es gibt kein "zentrales Register" oder so für akad. Grade. Nebenbei bemerkt: Es gibt noch die Möglichkeiten von Fernstudium, berufsbegleitendem Studium, das alles im In- und Ausland. Und alles kann rechtens sein ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#21
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![]() Zitat:
Dann ist aber noch die Frage ,ob der Titel anerkannt ist, man ihn führen darf, oder ob er anerkannt wird. Muß man eventuell einreichen und prüfen lassen, gilt für deutsche Titel im Ausland übrigens auch
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#22
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![]() ![]() Obwohl ich von der LRS geplagt werde, gehe ich davon aus, dass jeder Ingenieur seine Berufsbezeichnung richtig abkürzen kann. Diese lautet: Dipl.-Ing. (FH)
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (09.03.2011 um 17:20 Uhr) Grund: abc
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#23
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Sorry, das war mein Fehler.
Er hat es schon korrekt abgekürzt. Habe den Fehler im Eingangspost geändert ![]() Ich schließe aus, dass er tatsächlich einen FH-Abschluß gemacht hat. Der Grund zu der Annahme ist, er hatte sich damals schon in manchen Gesprächen als Ingenieur vorgestellt, jedoch nie in schriftlicher Form. Ich rufe morgen mal bei der IHK an, vielleicht können die ja was dazu sagen. |
#24
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![]() Zitat:
![]() ![]() Auch als Gärtner kann er seinen Dipl Ing gemacht haben ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#25
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Ingenieur (Abk.: Ing.) ist die Berufsbezeichnung für auf technischem Gebiet arbeitende, wissenschaftlich ausgebildete Fachleute.
Der Grad Diplom-Ingenieur wird durch ein in der Regel fünf Jahre dauerndes Studium an einer Technischen Universität (früher Technische Hochschule) oder Universität erworben. Das vierjährige Studium an einer Fachhochschule führt zum Diplom-Ingenieur (FH) [1]. Die vor der Gründung der Fachhochschulen existierenden Ingenieurschulen führten nach minimal drei Jahren zum Ingenieur (grad). Kein geschützer Titel.Im Prinzip darf sich Jeder mit erlerntem Beruf und Berufserfahrung Ingenieur nennen. Er darf lediglich sich kein Diplom dazu erfinden ! Erst dann macht er sich strafbar. Der TU-Ingenieur erwirbt mit dem Studium sein Diplom, der FH Ingenieur kann es sich kaufen.... Im europ. Ausland gibt es zum Teil den Meistergrad nicht , diese Leute mit erweiterter Ausbildung dürfen sich auch Ingenieur nennen. Bei der Us Army gibt es sogar einen Dienstgrad mit Bezeichnung "Ingenieur" - das sind zum Beispiel Waffenwarte,Funkwarte oder Motorenwarte. |
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