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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Andreas !!!
Ich habe doch geschrieben das das recht auf ihrer Seite ist!! Nur Recht haben und Recht bekommen, sind immer noch 2 Seiten. Und wenn die Rennleitung mit dir zum Wiegen fahren möchte fährst du mit, ob du willst oder nicht Oder du legst denen eine Amtliche Bestätigung über Zugfahrzeug und Anhängelast vor. Haste nicht dann ab zum wiegen!! |
#27
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Zitat:
Das ist nun aber wieder ein ganz anderes Thema, hier geht es ja nur um zulässige Gewichte und Gesamtgewichte und tatsächliche Gewichte, die Gewichtung der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis gehört da nicht zu.
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Gruß Christoph |
#28
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Zitat:
Du hast von dem Thema offensichtlich keine Ahnung und vebreitest nur unbegründete Zweifel. Das hilft hier niemand. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#29
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#30
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Und ein weiterer Punkt zum Thema warum Ablasten Sinn macht FS Klasse B: Fahrzeug hat max. Masse von 2,1 Tonnen ... Boot wiegt 900 Kg aus Kostengründen sind die 1,5 Tonnen Trailer günstiger .... also Ablasten
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#31
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Zitat:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#32
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Zitat:
.. und du schmeißt da wieder mit Zahlen rum: Fahrzeugmasse? welche? die vom Zugfahrzeug? die vom Trailer? oder die des gesamten Gespanns? Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#33
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ja logisch inner Anschaffung
du hast den Punkt FS-Klasse B beachtet ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#34
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Also ich habe meinen Trailer auch abgelastet,da ich noch ein Füherscheinproblem habe.
Also bin ich bei mir auf der Arbeit (TÜV) zu einem Sachverständigen gegangen und der hat mir den 60kg abgelastet. Dann habe ich das ganze mal gewogen und es passt. Kostet hier um die 30,- die Ablastung.
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#35
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Hallo darf ich diesen Thread wieder aufnehmen. Wie ist das. Ich will einen 2500 T Trailer kaufen, mein Auto darf nur 2200 KG. Darf ich mit dem Trailer und einem tatsächlichen Gewicht von um die 2100 fahren oder zählen die 2500 Kg?
Müsste ich ablasten? Vom Führerschein darf ich ja mit dem alten die 7,5 t. Danke Euch! |
#36
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Es zählt das tatsächliche gewicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#37
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.... das auf der Achse des Anhängers lastet. Die Stützlast ist nicht Teil der Anhängelast sondern zählt zur Beladung des Zugwagens.
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Beste Grüße John |
#38
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Ich frag mich wie die Polizei das in anderen Ländern sieht bei einer Kontrolle!
Ich möchts nicht austesten!Gibt bestimmt lustiges Gesprächsthema! Mfg Michael
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#39
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innerhalb der EU ist das immer gleich
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#40
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Volker,da möcht ich in manchen Ländern gerne danebenstehen und mir das anhören!
Auf dem Papier ist vieles Gleich aber manches Gleicher! Beziehe mich das auf den 2,7er Trailer am Auto mit nur 2,2 T Anhängelast! Mfg Michael
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#41
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Lt. TÜV stimmt dass, das tatsächliche Gewicht zählt. Seltsam ist, dass mir heute ein Trailerhändler was anderes erzählt hat.
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#42
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WIKI sagt zur ANhängelast:
Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Die zulässige Gesamtmasse des einzelnen Anhängers bzw. der einzelnen Anhänger ist hierbei nicht maßgebend, es gilt der maximal zulässige Wert den das Zugfahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten im Sinne einer Abnahme ziehen darf. Auf deutsch: Du darfst an ein Fahrzeug mit 1200kg Anhängelast einen 3,5t Trailer hängen der ein eigengewicht von 500kg hat wenn er mit max 700kg beladen ist. Wieviel der Trailer könnte ist unerheblich.
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#43
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Ach ja, und falls es wen interessieren sollte:
Ablasten ist problemlos möglich. Zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle. Hab ich bei meinem machen lassen (Grund war die 100er Zulassung). Schöne Grüße, Jan |
#44
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Die beim TÜV haben meinen Trailer sogar nur für Tempo 100 Betrieb abgelastet!
Bedeutet ich hab einen 2,6 Trailer aber wenn ich 100 Fahren möchte max 2,500 KG! Mfg Michael
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#45
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Echt jetzt, versteh ich das richtig? Du hast ne Eintragung, dass du mit deinem Trailer 100 darfst wenn er bis max. 2500kg beladen ist, wenn er schwerer ist darfst du nur noch 80?
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#46
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Genial, so kann man den Trailer auf die Tempo100-Kapazität des Zugwagens anpassen, ohne Maximalzuladung zu verlieren.
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Beste Grüße John |
#47
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Zitat:
Genau das wollte ich bei meinem Anhänger auch machen. Mehrere TÜV stellen haben mir jedoch gesagt dass dies nicht möglich ist, da nur ein zulässiges Gesamtgewicht eingetragen werden kann. Kannst du mal eine Kopie von deinem Fahrzeugschein hier reinstellen wo diese Eintragungen zu erkennen sind? |
#48
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Ich such das mal raus!
War 2013 bei TÜV in GE! Allerdings war der Trailer EZ 2011 und aus den Niederlanden. Musste daher eine Neuabnahne nach Paragraph 21 machen. Im Zuge der Abnahme und 100er Zulassung wurde mein Sorento dort auch gewogen und mit 2600kg hätte es nicht für die 100er gereicht. Der Vorschlag kam dann vom Prüfer selber. Mfg Michael
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#49
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Servus!
Da wäre eine Kopie der Fahrzeugpapiere äußerst interessant. Gerne per PN - falls du sie zur Verfügung stellen möchtest - damit sie nicht öffentlich im Netz rumschwirren. Ich bin damals genauso gescheitert wie Paetr und fahre seitdem mit 630KG statt der (eigentlich) erlaubten 750KG durch die Lande. Angeblich sei eine Eintragung mit zwei Gewichten nicht zulässig, ich müsse mich entscheiden. Ist mir bei dem geringen Gewichtsspielraum ziemlich schwer gefallen. Schöne Grüße, Jan |
#50
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Hallo,
auch mir bitte, falls dus nicht öffentlich machen willt die Kopie des Scheines per PN. Das wäre wirklich eine super Hilfe, vielleicht klappt es ja dann doch noch ;) Viele Grüße |
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