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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer ablasten
Hallo,
ich könnte ein Womo kaufen, im Brief stand mal, das das Womo eine Anhängelast von 1500 kg hatte und das Fahrzeug ein Gesamtgewicht von 3100 kg, dann wurde es umgeschrieben von Gesamtgewicht 3490 kg und Anhängelast von 1100 kg. Ich habe einen 1500 kg Trailer und der würde mir auch mit 1100 kg reichen. Kann man den Trailer einfach so ablasten? Dank efür Eure Tips Bernd |
#2
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Hallo,
laß den Trailer wie er ist und achte darauf, daß er die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Ablasten hat keine Vorteile, wenn Du nicht gerade ein Führerscheinproblem hast. Gruß Torben
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#3
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jep.. wie Torben schreibt .. lass es so wie es ist und gut .. ich habe mit meinem 3er Compakt 1,6l auch meinen 3,5To Trailer gezogen .. ( ohne Boot ) sah witzig aus ,, als ich damit auf den Tüv Hof gerollt bin
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By Karsten
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#4
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Hallo,
danke für die Antworten. Also verstehe ich das richtig? Es ist bei einer Verkehrskontrolle egal was im KFZ Schein steht, sondern ich darf halt dann nur max. 1100 kg ziehen? Bernd |
#5
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jep.. das Der Trailer darf halt nicht mehr als 1100kg schwer sein .. auch wenn er mehr dürfte
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By Karsten
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#6
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Führerschein BE bzw Klasse 3 vorausgesetzt...
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#7
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Hmm...
Das selbe Problem habe ich auch, hab nen 2700kg Trailer aber nur rund 1600kg Boot drauf, macht ca. 2050kg. Mein Auto darf 2100kg ziehen. Jetzt habe ich hier im Forum mal gelesen das es den kontrollierenden Polizisten nicht zuzumuten sein das Gewicht zu beurteilen und sie müssten deshalb strickt nach den Zahlen von Fahrzeug und Hänger gehen. Im Zweifel müsste man den Hänger stehen lassen und ne andere Zugmaschine besorgen für die Weiterfahrt. Um das zu umgehen wollte ich meinen Hänger auch ablasten und habe mich schon geärgert ihn nicht gleich abgelastet bestellt zu haben. Den Threat mit der Aussage habe ich leider jetzt nicht wiedergefunden. Kann jemand das eine oder andere bestätigen? Ich hätte echt keine Lust die Dame irgendwo stehen zu lassen wenn die Schmiere meckert.
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Gruß Christoph
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#8
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Die Poli will etwas von dir !
Wenn du deinen Trailer auf der Waage hattest , und die zul. Anhängelast nicht überschritten wird ist alles Und wenn man dir nicht glaubt ,müssen sie halt nachwiegen
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Gruß von der Weser Jörg
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#9
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Das stimmt nur in den Fällen, wo der begründete Anfangsverdacht einer Überladung im Raum steht. Papiere über Leergewicht von Boot und Trailer sowie aussagekräftige Infos zur vorhandenen "Beiladung" und Motor reichen zur Entkräftung.
Stehen lassen ist eh nicht mehr, solange eine Überladung weder offensichtlich noch begründet zu erwarten ist, können die Dich allenfalls zur nächsten Waage begleiten oder die BAG um Amtshilfe bitten. Schlimmer ist ein abgelasteter Trailer um mehr als 10% überladen. Der bleibt garantiert stehen und dann wird es erst teuer...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#10
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Zitat:
In der Regel haben die aber eine Waage dabei wenn solche Kontrollen anstehen. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#11
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Ist das so?
Die machen allgemeine Verkehrskontrolle, sehen das Auto darf 2100kg ziehen und Hänger ist zugelassen für 2700kg. Da verlassen die sich drauf was ich Ihnen sage? Also ich habe sogar nen Ausdruck von ner Waage, aber woher weiß die Schmiere das der Ausdruck wirklich vom Gesspann ist? Selbst wenn es so ist und Sie haben ne Waage dabei, dann schicken sie Dich doch garantiert drüber, wenn das Gespann dann nen kg zu schwer ist, Wasserski, nasser Neo etc. Dann haben sie Dich am Arsch. Wenn die Werte übereinstimmen sind sie evtl. auch ohne Wiegen zufrieden Ich hab keine Ahnung, wüsste aber gerne was wirklich richtig ist.
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Gruß Christoph
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#12
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Hui, da ist ja einiges passiert während ich geschrieben habe,
OK dann bin ich beruhigt und fahre so weiter wie bisher. ......irgendwann kommt eh ne andere Zugmaschine.....ist aber gar nicht so leicht was zu finden mit 3000kg Zuglast.
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Gruß Christoph
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#13
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Und wenn Du Dir dann ein Auto kaufst, das z.B. nur 1200 kg ziehen darf, läßt einfach Deinen 2700 kg Trailer auf 1200 kg ablasten und schon passen die Werte zusammen
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#14
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Zitat:
so ganz richtig ist das allerdings nicht mit dem "keine Vorteile".... Haben hier einen 2,5To. ganz bewußt mal auf 2,1 abgelastet, damit ich mit meinem damaligen Zugfahrzeug (Audi Allroad) die 100-Zulassung nutzen konnte. Bei der Berechnungsformel für die 100 Km/H zählt nämlich einzig und allein das maximale Gewicht von Hänger und nicht das tatsächliche....
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Gruß - Georg |
#15
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Vielleicht näherungsweise eine Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_64.php Zitat:
Trennt man sich etwas vom Gedanken der Bootstrailer, wird das auch schnell klar: während ein Bootstrailer i.d.R. entweder "leer" oder "voll beladen" ist, können andere Anhänger, bspw. normale Transportanhänger, Doppel-Pferdeanhänger etc. auch teilweise beladen sein. Dei Anhängelast der Zugmaschine regelt, wieviel ich tatsächlich anhängen darf, nicht, wie schwer der Anhänger insgesamt sein dürfte. Die Beweislast liegt bei der Polizei, was sie bei begründeten Fällen mit einer Waage lösen. Es gibt m.E. genau zwei Gründe, einen Anhänger auf das tatsächlich benötigte Gesamtgewicht abzulasten: - Neue Führerscheinregelung, die ab 3,5t Zuggewicht (berechnet aus den zul. GGen) eine neue Führerscheinklasse erfordert, wobei das zul. GG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf - hier kann es sinnvoll sein, den Anhänger abzulasten. Beispiel: 1,8to-Trailer auf 1,5to ablasten, um ihn mit einem 1,5to-Auto (zul GG ca. 2to) noch ziehen zu dürfen. - 100km/h-Regelung: die 100km/h-Zulassung ist u.a. davon abhängig, dass der Anhänger eine bestimmte Relation zur Leermasse der Zugmaschine (bis max. 1,3fache) unterschreitet. Hier kann eine Ablastung um wenige Kilo schon dazu führen, dass die Kombination eine 100km/h-Zulassung erhält. Beispiel: BMW 525d touring (E61) hat 2to Anhängelast, hätte aber eine 100km/h-Zulassung nur für Anhänger mit einem zul. GG von 1936kg, wenn er nicht eine elektronische Schlingerdämpfung im ABS hätte (was bspw. bei einer nachgerüsteten AHK der Fall ist). Fazit: Beides betrifft Dich mit einem 3,49to-Womo nicht, also lass das mit der Ablastung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#16
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Zitat:
Gruß Torben |
#17
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Anhänger, Zugfahrzeuge, Führerscheine und Gewichte
Nur so eine Idee: Nachdem diese Frage jeden Mittwoch auftaucht und bis zur Erschöpfung widersprüchlich diskutiert wird, macht es da eventuell nicht Sinn, die Antwort irgendwie/irgendwo hochzupinnen? (Oder gibt es das schon, und ich habe es nur noch nicht im Forum gefunden?); Das Folgende oder was Ähnliches:
A. Welchen Führerschein brauche ich? Für die Führerscheinfrage sind alleine ausschlaggebend die höchstzulässigen Gesamtmassen (die höchstzulässigen "Gesamtgewichte") - HGG -, wie sie in den Fzg-Papieren eingetragen sind. Es ist daher egal, was die Fahrzeuge gerade wiegen, ob sie also beladen oder unbeladen sind. Folgende Führerscheine sind erforderlich: 1. Zugfahrzeug bis 3500kg HGG plus Hänger bis 750kg HGG: FS B 2. Zugfahrzeug bis 3500kg HGG plus Hänger über 750kg HGG, Zugfahrzeug plus Hänger jedoch insgesamt unter 3500kg: FS B 3. Zugfahrzeug bis 3500kg HGG plus Hänger über 750kg HGG, Zugfahrzeug plus Hänger jedoch insgesamt über 3500kg und max. 7000 kg: FS BE 4. Zugfahrzeug über 3500kg HGG plus Hänger bis 750kg HGG: FS C 5. Zugfahrzeug über 3500kg HGG plus Hänger über 750kg HGG: FS CE (Ausnahmen zur 4. und 5.: Wenn das Zugfahrzeug ein HGG bis max. 7500kg hat, dann reicht FS C1. Für Hänger über 750kg ist in jedem Fall FS E zusätzlich erforderlich.) B. Was darf mein Fahrzeug ziehen? Für diese Frage ist die Führerscheinfrage nicht relevant. Es ist nur relevant, was in den Fahrzeugpapieren steht. Es ist auch das HGG nicht relevant. Es ist nur relevant, was die Fahrzeuge tatsächlich wiegen, ob sie also beladen, teilweise beladen oder voll beladen sind. C. Beispiele Zur Sicherheit sei erwähnt, dass natürlich beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Es muss der ausreichende Führerschein vorhanden sein (rechtlicher Aspekt) und es müssen die zulässigen Gewichte eingehalten werden (technischer Aspekt). Beispiele: Frage: Für das Zugfahrzeug ist eingetragen: "Maximale Anhängelast 2200kg". Darf ich einen Anhänger ziehen, der als HGG 3500kg eingetragen hat, tatsächlich im Moment aber nur 2200kg oder weniger wiegt? Antwort: JA, FS BE erforderlich. Frage: Darf ich daher mit meinem VW Golf einen leeren 3,5t-Hänger ziehen? Antwort: JA, FS BE erforderlich. Frage: Da gibt es so Bestimmungen, wo das Eigengewicht des Zugfahrzeugs und das Eigengewicht oder das HGG des Anhängers vorkommen. Was bedeuten diese Bestimmungen? Antwort: In der Praxis haben diese Bestimmungen wenig Bedeutung, weil in den Fahrzeugpapieren steht, wie viel gebremst oder ungebremst an das Zugfahrzeug angehängt werden darf. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist in der Regel ausschlaggebend. Frage: Mein Zugfahrzeug hat ein HGG von 2600kg und darf 2800kg ziehen. Mein Hänger darf 2700kg wiegen. Im Moment ist der Hänger leer und wiegt 450kg. Ich habe FS B. Darf ich den Hänger (leer) ziehen? Antwort: Nein. Für die FS-Frage ist nicht wichtig, was der Hänger wiegt, sondern was er als HGG eingetragen hat. Hier sind die HGGs entscheidend: HGG Zugfahrzeug 2600kg plus HGG Anhänger 2700kg = 5300kg. Wenn die HGGs in Summe 3500kg überschreiten, ist mindestens FS BE erforderlich. Frage: Mein Zugfahrzeug hat ein HGG von 3500kg und darf 3500kg ziehen. Ich möchte einen Anhänger mit 750kg ziehen. Ich habe FS B. Darf ich so fahren? Antwort: Ja. Anhänger bis 750kg bleiben bei der Berechnung des HGG des Zuges unberücksichtigt. Es reicht daher immer FS B, wenn das Zugfahrzeug bis max. 3500kg wiegt und der Anhänger ein HGG von max. 750kg hat. Frage: Ich habe FS CE. Mein Zugfahrzeug hat ein HGG von 3500kg. Der Anhänger hat ein HGG von 5000kg und wiegt beladen 4000kg. Darf ich damit fahren? Antwort: Die Antwort steht in den Papieren des Zugfahrzeugs. Aus Führerschein-Sicht ist es erlaubt. Die Frage ist, ob in den Fahrzeugpapieren eine Anhängelast von 4000kg erlaubt ist.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#18
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Zitat:
Aber daß der Hänger 2700kg darf heißt ja noch lange nicht, daß er mit Ladung bei der Kontrolle auch 2700 kg wiegt. Wenn er ein Leergewicht von 300 kg hat und du Ladung mit nicht mehr als 1800 kg drauf hast ist alles ok. Die 2700 kg sagen ja nur aus was der Hänger maximal darf und nicht was tatsächlich drauf ist. Eine Ablastung ist nur sinnvoll in Hinblick auf Führerschein bzw 100km/h-Zulassung. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#19
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Hallo
Hier noch ein bischen Lesestoff.http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._pkw_12_07.pdf |
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OK Rechtlich kannst du weiter fahren.
Kontrolle kommt, und der Puls geht hoch!!!!! Hoffendlich glauben die mir, die glauben mir nicht, hoffendlich haben die eine Waage mit, Scheiße keine Waage mit und ich hab keine Zeit, ab zum Wiegen und keine Zeit, die Frau am Meckern die Kinder machen Witze ( Papa muß in den Knast ) und immer noch keine Waage in Sicht!! Endlich auf der Waage, alles stimmt, und der Scherge hat so viel Zeit Und jetzt kommt der Sheriff noch mit dem Spruch das ich mir das alles ja ersparen hätte können. Und das wo ich auf dem Weg in den Urlaub bin!!! na danke!!!!! Aber wir leben in einem freien Land und jeder darf tun was er mag Geändert von ca.zauberlehrling (25.03.2011 um 21:47 Uhr)
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#21
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Super, jetzt bin ich soweit wie vorher....völlig verunsichert
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Gruß Christoph |
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Das wollte ich nicht, aber meistens ist es doch wie ich es beschrieben habe
Und ich hab auf so ein sch... kein Bock!!! Dann lieber auf und ab lasten!!!! Kostet Geld aber keine Nerven |
#23
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na denn............
bischen alter Lesestoff........ http://www.boote-forum.de/showthread...F%FChrerschein
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Grüße von Herbert
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#24
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Zitat:
Mit Verlaub, auch wenn du den rechtlichen Rahmen vielleicht nicht so gut kennst (du könntest ihn aber nachlesen), kannst du ruhigen Gewissens voraussetzen, dass die Damen und Herren von der Rennleitung die Bestimmungen kennen. Für mich zumindest ist nicht ganz nachvollziehbar, wo da die Unklarheiten bestehen. Die Sache mit Führerschein, Anhängelast und Zugfahrzeug ist völlig klar und eindeutig geregelt, da gibt es weder Graubereich noch Unsicherheit. Es ist noch nichtmal kompliziert. Die Ängste vor Knast und Waage haben eher mit mangelnder Information als mit Tatsachen zu tun. Aber wie du sagst: In einem freien Land darf man tun, was man mag. Auch sich vor nicht vorhandenen "Gefahren" fürchten.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Hast Du etwa etwas Anderes erwartet
Hier kannst Du manche fragen, ob Wasser nass ist und bekommst widersprüchliche Antworten! Geändert von W.Bligh (26.03.2011 um 12:20 Uhr) |
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