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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Weiß ich doch, hatte ich irgendwo weiter oben auch schon mal geschrieben, daß bei einem 2 5/16 der Zugkopf umgebaut werden muß. Und bei dem ganz kleinen stellt sich das Problem eh nicht, da er auf eine deutsche Kugel gar nicht draufpaßt (falls man ihn doch draufwürgt, dürfte die Lenkfähigkeit des Gespanns danach ziemlich eingeschränkt sein)
mfg Martin |
#27
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...das die US Antischlingerkupplung sein
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#28
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Zitat:
vielen dank für die aufmunternden belehrungen. wenn der amikopf im bestfall 50,8mm mist, ergibt sich ein abstand von 0,2mm bis zur verschleißgrenze. wenn der amikopf eine toleranz von lächerlichen 0,3mm nach oben aufweist, ist das spiel auf der kugel 1,1mm. immer noch lächerlich. wenn der hänger von der kupplung springt ist auch das lächerlich, dann hängt er ja am sicherungsbändsel. und wenn er sich unkontrolliert auf den weg macht, dan trägt der fahrzeugführer die verantwortung. auch das ist lächerlich. ich habe angst vor menschen, die so argumentieren wie du. weil die wissen offensichtlich nicht, was verantwortung bedeutet.
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everybody ist perfekt - not mi! |
#29
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Das überrascht mich jetzt aus offensichtlichen Gründen nicht wirklich. Wahrscheinlich wirfst Du auch Joghurts am Tage des Verfalldatums weg und fährst in 30-Zonen 26Km/h?
So muss es wohl sein. Gutmenschentum ist doch echt ne tolle Sache. Ich hingegen bin allerdings bekennender Realist. mfg Martin
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#30
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Also, da ich neben dem Wassersport u.a. auch noch Motorrad fahre, sehe ich das mit der Ami-Kupplung unabhängig von meinem Beruf sehr konservativ. Es gibt halt Dinge, bei denen man vorher überdenken sollte, was als "GAU" eintreten kann. Und wenn da aufgrund nicht "passender" Komponenten, wie es nun einmal bei einer Ami-Kupplung und einem EU-Kugelkopf der Fall ist, der Anhänger allein auf Reisen gehen kann, hört es bei mir definitiv auf. Ich rede jetzt nicht von einer Fahrt mit geringer Geschwindigkeit vom Liegeplatz in die 500 Meter entfernte Halle vom Winterlager. Aber auf 40 km Fahrtstrecke über öffentliche Straßen sind auch noch jede Menge andere Menschen unterwegs. Das können andere Autofahrer, Motorradfahrer und auch die Fußgängerin mit ihrem Kinderwagen sein...
Was die 2,60 Meter Breite angeht, würde ich ehrlich gesagt auch keine schlafenden Hunde wecken. Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand mitbekommen. Für die Zugvorrichtung gibt es vllt. aber eine EU-Kupplung, mit der man den Anhänger umrüsten kann. Das hätte dann auch den Vorteil, dass bei der späteren Verwendung beim Bootstransport im Hafen eine sichere Zugverbindung vorhanden ist. Eine neue Zugklaue für meinen ungebremsten Trailer hat ca. 18 Euro gekostet und die hat eine Typengenehmigung. Allerdings weiß ich nicht, was der Ami für eine Aufnahme hat und ob solche Umrüstkupplungen überhaupt hergestellt werden. Der Vergleich mit dem kurzfristigen Parken im Haltverbot hinkt aus meiner Sicht etwas... Gruß und handbreit
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Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern???
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#31
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Zitat:
Nur zur Erinnerung: Es ging dem Fragesteller nicht darum, Trailer samt Boot von der Küste nach Hause zu überführen. Er wollte lediglich wissen, ob er den leeren US-Trailer 30Km hinterherziehen kann, und das kann er zumindest vom technischen Standpunkt aus. Dass es nicht zulässig sein mag, ist eine ganz andere Sache. Und daß man so eine Aktion nicht mit einem 58mm-Zugkopf auf einer 50mm-Kugel oder mit einem beladenen Trailer durchführt, darüber waren wir uns imho wohl auch alle einig... Zitat:
mfg Martin |
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