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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.07.2011, 06:26
rudi11 rudi11 ist offline
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Standard Transport Ami Tandemtrailer

Hallo,

ich sollte demnächst einen Ami Tandem Trailer ohne Strassenzulassung ca. 40km transportieren.
Wie gehe ich das am Besten an ?
Rote Nummer ?
Auf einen Bootstrailer mit Zulassung packen ?
Dürfte schwierig sein, da die Räder ja direkt übereinander stehen.

Grüsse, Rudi
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  #2  
Alt 10.07.2011, 06:51
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Breiter Autotansport Anhänger.
Vorraussetzung für eine rote Nummer ist die "betriebsfähigkeit" des Fahrzeuges. Dies ist bei einem nicht ungerüstetten Ami-Trailer nicht gegeben.

Die meisten würden einfach ne rote Nummer dran schrauben und hoffen, das nicht kontrollert wird.
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Bernd
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  #3  
Alt 10.07.2011, 07:23
Benutzerbild von piep
piep piep ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Breiter Autotansport Anhänger.
Vorraussetzung für eine rote Nummer ist die "betriebsfähigkeit" des Fahrzeuges. Dies ist bei einem nicht ungerüstetten Ami-Trailer nicht gegeben.
allein, mir fehlt der glaube. natürlich ist ein amitrailer betriebsfähig, wenn er betriebssicher ist. er ist lediglich nicht zulassungsfähig. abgesehen davon nicht mit der roten nr, sondern mit einem überführungskennzeichen (wenn man denn korrekt sein möchte )
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  #4  
Alt 10.07.2011, 07:45
Essotiger Essotiger ist offline
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Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
allein, mir fehlt der glaube. natürlich ist ein amitrailer betriebsfähig, wenn er betriebssicher ist. er ist lediglich nicht zulassungsfähig. abgesehen davon nicht mit der roten nr, sondern mit einem überführungskennzeichen (wenn man denn korrekt sein möchte )
Traue mich da sogar zu sagen, dass ein Amitrailer betriebsfähiger/betriebssicherer sein kann als so mancher EU-Trailer.

Wie schon gesagt: Gelbes Kennzeichen und dann klappt es auch mit der Überstellung!
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  #5  
Alt 10.07.2011, 12:49
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Obermaat der Reserve Obermaat der Reserve ist offline
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Hallo Rudi.

Der Transport von "Gütern" (in diesem Fall der Ami-Trailer) auf Sportbootanhängern ist in Deutschland nicht zulässig, wenn der Sportbootanhänger ein grünes Kennzeichen hat. Diese Anhänger zu Sportzwecken (z.B. auch Pferdetransportanhänger) sind rechtlich gesehen zulassungs- und steuerfrei. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ist es lediglich vorgeschrieben, dass für den Anhänger ein eigenes amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Dies hat seinen Grund darin, dass der Anhänger dann in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (="TÜV") muss. Die vorgenannte Zulassung- und Steuerfreiheit ist aber an Bedingungen geknüpft: Es dürfen nur die vorgesehenen Sportgeräte (bzw. Pferde o.ä.) mit derartigen Anhängern transportiert werden. Lädt man jetzt andere Dinge drauf (z.B. Umzug mit Pferdeanhänger m. grünem Kennzeichen oder auch Dein Ami-Trailer auf dem Sportbootanhänger) liegen die Voraussetzungen für die Zulassungs- und Steuerfreiheit nicht vor und man begeht eine erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeit (mit Punkten in Flensburg und so). Ein Verstoß gegen die Abgabenordnung (wg. nicht entrichteter Steuern) liegt auch vor, wird aber m.W. derzeit nicht geahndet, weil der Verwaltungsaufwand i.d.R. höher ist als der Betrag, der fällig wird. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Haftpflicht) steht auch noch im Raum. Lt. geltender Rechtsprechung ist der Anhänger im angekuppelten Zustand jedoch über das Zugfahrzeug mitversichert. Anders siehts dann aus, wenn der Anhänger mit dem Ami-Trailer drauf abgekuppelt im öffentlichen Verkehrsraum steht...

Will damit sagen: Am besten ist der Transport auf einem zugelassenen PKW-Trailer o.ä.. Den Ami ordentlich festzurren und dann läufts.
I.d.R. kostet das Mieten eines Trailers in etwa dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen, mit dem man dann den Ami für die Überführung versehen würde.



Hier noch der entsprechende Passus aus der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
  1. folgende Kraftfahrzeugarten:
    1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
    2. einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
    3. Leichtkrafträder,
    4. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
    5. motorisierte Krankenfahrstühle,
    6. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
    7. Elektronische Mobilitätshilfe
  2. folgende Arten von Anhängern:
    1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
    2. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
    3. fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
    4. Arbeitsmaschinen,
    5. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
    6. einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
    7. Anhänger für Feuerlöschzwecke,
    8. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    9. hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.



Die Regelung für Sportbootanhänger ist in Absatz 2 Nr. 2e zu finden.




Wenn´s zum Zulassungsrecht noch fragen geben sollte - ich bin beruflich mit silber-blauen Autos, die blaue Lichter auf dem Dach haben, unterwegs und hab täglich mit diesen Themen zu tun

Gruß und handbreit
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  #6  
Alt 10.07.2011, 12:54
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Hallo,

habe mein Boot auf einem Amitrailer von Amsterdam nach Stuttgart überführt. Kugelkopf passt aber nicht!!!!
Habe den Kugelkopf umgebaut, Lichtleiste ran, Kurzzeitkennzeichen und ab.
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  #7  
Alt 10.07.2011, 12:59
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Wenn´s zum Zulassungsrecht noch fragen geben sollte - ich bin beruflich mit silber-blauen Autos, die blaue Lichter auf dem Dach haben, unterwegs und hab täglich mit diesen Themen zu tun
Aber er möchte den US Trailer doch leer überführen und nichts drauf befördern. Für eine Überführungsfahrt sollte das Überführungskennzeichen doch reichen, oder Wenn man alte abgemeldete Autos etc. zum Tüv fährt, holen sich viele doch ein Überführungskennzeichen.

Die Antwort interessiert mich auch, da ich ebenfalls einen leeren US Trailer überführen muss. Ich hatte es auch vor mit einem Überführungskennzeichen zu machen. Da mein Trailer 2,60m breit ist und auf fast keinen Autoanhänger paßt. Mein Trailer macht einen guten Eindruck ist Baujahr 2007 und hat Scheibenbremsen, aber wiegt leer unter 750kg, was man dann ja ungebremst ziehen darf. Einziges Manke der rechte Kotflügel fehlt, könnte ich da Probleme bekommen?
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Gruß Carsten
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  #8  
Alt 10.07.2011, 13:01
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Zitat:
Zitat von Rabianer Beitrag anzeigen
habe mein Boot auf einem Amitrailer von Amsterdam nach Stuttgart überführt. Kugelkopf passt aber nicht!!!!
Habe den Kugelkopf umgebaut, Lichtleiste ran, Kurzzeitkennzeichen und ab.
Ungebremst?

Hatte das auch vor gehabt, nur war mir das zu heiss und jetzt wird meine noch beim Spediteur umgeladen und ich fahre 2 x. Erst Boot mit dt. Trailer holen und anschl. den US Trailer.

Ich habe gehört US Kugel kann man transportieren, wären nur einen Tick kleiner

Habe eh demnächst ein paar Fragen an Dich, da ich meinen Trailer auch umrüsten möchte
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  #9  
Alt 10.07.2011, 13:05
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Aber wenn mir die Zulassungstelle doch ein Kurzkennzeichen ausstellt, aufgrund meines Antrages mit meinen US Papieren. Ist er doch "Kurz" zugelassen und es dürfte keine Probleme geben, den Trailer leer zu überführen.
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Gruß Carsten
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  #10  
Alt 10.07.2011, 13:22
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Ungebremst?

Hatte das auch vor gehabt, nur war mir das zu heiss und jetzt wird meine noch beim Spediteur umgeladen und ich fahre 2 x. Erst Boot mit dt. Trailer holen und anschl. den US Trailer.

Ich habe gehört US Kugel kann man transportieren, wären nur einen Tick kleiner

Habe eh demnächst ein paar Fragen an Dich, da ich meinen Trailer auch umrüsten möchte
Fragen kein Problem
Bemse hatte ihre Funktion. (War ja so angehängt wie in der Usa).
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  #11  
Alt 10.07.2011, 14:25
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Aber wenn mir die Zulassungstelle doch ein Kurzkennzeichen ausstellt, aufgrund meines Antrages mit meinen US Papieren. Ist er doch "Kurz" zugelassen und es dürfte keine Probleme geben, den Trailer leer zu überführen.

Hallo Carsten.

Du kannst Dir von Deiner Zulassungsstelle die Kennzeichen quasi "blanko" holen. Die roten Fahrzeugschein, den Du dann mitbekommst, füllst Du vor Fahrtantritt mit den Daten des entsprechenden Fahrzeuges aus. Soll heißen, dass die Zulassungsstelle bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen nicht auf die Art des zu überführenden Fahrzeuges achtet, der Fahrzeugführer daher allein für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist. Kurzzeitkennzeichen kann man sich daher schon zulegen, wenn man das zu überführende Fahrzeug noch gar nicht benennen kann. (z.B. wenn man sich einen Jahreswagen in Wolfsburg holen möchte und erst vor Ort das Auto auswählt. In diesem Fall kannst Du am Tag zuvor bei der Zulassungsstelle beim Beantragen der Kurzzeitkennzeichen noch gar keine Daten Deiner angehenden Neuerwerbung angeben.)

Du hattest in einem weiteren Beitrag erwähnt, dass Dein Ami-Trailer 2,60 Meter breit ist und daher auf keinen PKW-Trailer passt:
Laut StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 2,55 Meter breit sein. (ausgenommen Kühlfahrzeuge und Landwirtschaftliche Fahrzeuge). Sind Fahrzeuge breiter, bedarf der Betrieb auf öffentlichen Straßen einer Ausnahmegenehmigung...
Die Zugvorrichtungen müssen auch einem genehmigten Typ entsprechend. Daher sind auf den Zugdeichseln von EU-Anhängern auch immer Prüfzeichen, die die Konformität bescheinigen, zu finden. All das hat ein nicht umgerüsteter Ami-Trailer nicht. Die fehlende Radabdeckung dürfte in Deinem Fall das kleinste Problem darstellen. (sind nach § 36a StVZO vorgeschrieben). Allerdings kann es gut sein, dass dieser offensichtliche Mangel eine Kontrolle nach sich zieht, die dann weitere Unzulänglichkeiten offenbart...

Das Thema beinhaltet bei genauer Betrachtungsweise also einige Hürden, wobei ich bzgl. meiner Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben möchte. Wenn man "live" vor einem solchen Gefährt steht, ergeben sich meist noch andere Anhaltspunkte.

Gruß und handbreit
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Mirko

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  #12  
Alt 10.07.2011, 14:35
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Danke Mirko,
Danke für die Ausführliche Info. Ich kümmere mich wohl um einen Autoanhänger, da auf der A1, die ich ca.140km fahren muss, doch schon ein paar Kontrollen sind
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Gruß Carsten
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  #13  
Alt 10.07.2011, 14:58
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Moin,

da Anhänger samt Ladung die Breite von 2,55 m nicht überschreiten dürfen benötigst Du auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung, egal ob Solo oder Huckepack.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 10.07.2011, 15:15
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So lange der Trailer leer ist sehe ich da weniger Probleme
Wenn er solo unter 750 kg wiegt, wegen nicht vorhandener / nicht abgenommener Bremsen
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Gruß 45meilen

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  #15  
Alt 10.07.2011, 16:13
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wenn du ein gültiges überführungskennzeichen für den ami hast, ist er für die gültigkeitsdauer zugelassen. für die verkehrssicherheit bist ausschließlich du als fahrer verantwortlich, heißt, du mußt sicherstellen, daß die kupplung verkehrssicher ist, der rest auch. dafür ist kein tüv erforderlich. wg. der überbreite holst du dir eine ausnahmegenehmigung von den sherriiffss. und wenn du schlau bist, holst du dir erst eine auskunft wg. ausnahmegen. bei deinem lieblingsaufpasser, dann die gelbe und dann die ausnahmegen.
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  #16  
Alt 11.07.2011, 00:29
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Moin,

Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Du hattest in einem weiteren Beitrag erwähnt, dass Dein Ami-Trailer 2,60 Meter breit ist und daher auf keinen PKW-Trailer passt:
Laut StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 2,55 Meter breit sein. (ausgenommen Kühlfahrzeuge und Landwirtschaftliche Fahrzeuge). Sind Fahrzeuge breiter, bedarf der Betrieb auf öffentlichen Straßen einer Ausnahmegenehmigung...
Also DAS interessiert bei einem leeren, nicht zugelassenen (aber verkehrssicheren) Trailer nun sicher keinen, da würde mich der fehlende Kotflügel schon deutlich mehr stören. Wie gesagt: Vernünftige Lichtleiste und Überführungskennzeichen dran, und ab dafür. Ich würde allerdings vorher kontrollieren, ob die US-Zugeinrichtung auch tatsächlich für einen 2"-Ball ist, oder ob es sich um eine für 2 5/16" handelt, was bei Trailern ab 6500lbs GVW gerne mal der Fall ist. In dem Fall hilft dann nur: Vorab (z.B. bei www.Kupplung.de oder sonstwo eine passende Zugeinrichtung für ungebremste Anhänger zu bestellen, und vor Ort ein Provisorium zu basteln.

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  #17  
Alt 11.07.2011, 00:48
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Moin,

Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Ich kümmere mich wohl um einen Autoanhänger, da auf der A1, die ich ca.140km fahren muss, doch schon ein paar Kontrollen sind
Bevor Du das machst, laß mal lieber erst jemanden die tatsächliche Spurweite (außen) des US-Trailers messen. Handelsübliche Autoanhänger haben meist außen eine Kante an der Fahrbahn, so daß Dein US-Trailer vermutlich dann da oben drauf stehen müßte, weil er logischer Weise nicht dazwischen paßt. Das ist auf deutschen Straßen mutmaßlich auch nicht nennenswert sicherer zu bewegen, als den US-Trailer direkt anzubinden. (Mal ganz abgesehen davon, daß die "Trailer auf Trailer"-Variante kein bischen an Deinem "ich-fahre-mit-fast-2%-Überbreite-rum"-Problem ändert, außer daß es dann einen halben Meter weiter oben ist.)

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  #18  
Alt 11.07.2011, 06:49
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Zitat:
Zitat von rudi11 Beitrag anzeigen
.... Ami Tandem Trailer ......
Grüsse, Rudi

Moin Rudi,

Wie lang ist denn der Trailer?
Bedenke das ein standart PKW transport Anhänger nur ca 4,5 mtr. Ladelänge hat.

Da ich die Tage vor einem ähnlichen Problem stehen werde, es geht um ein 23/24 Fuß Boot auf einem Schrott Trailer, hab ich mir so etwas beim Vermieter vorbestellt.
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Gruß Henning
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  #19  
Alt 11.07.2011, 07:38
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Da ich die Tage vor einem ähnlichen Problem stehen werde, es geht um ein 23/24 Fuß Boot auf einem Schrott Trailer, hab ich mir so etwas beim Vermieter vorbestellt.
Wenn Du das Ganze dann aufgeladen hast, mach doch mal ein paar Fotos, schreib die paar relevante Maße (Innenbreite, Länge, Nutzlast, GG etc) auf und tacker das ganze in der Q&A-Sektion des BF fest. Dann hat man mal einen Querverweis samt Daten, sobald die Frage das nächste Mail auftaucht, was unweigerlich spätestens in zwei Monaten sein dürfte...

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Alt 11.07.2011, 08:08
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Zitat:
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Hallo Carsten.

Du kannst Dir von Deiner Zulassungsstelle die Kennzeichen quasi "blanko" holen. Die roten Fahrzeugschein, den Du dann mitbekommst, füllst Du vor Fahrtantritt mit den Daten des entsprechenden Fahrzeuges aus. Soll heißen, dass die Zulassungsstelle bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen nicht auf die Art des zu überführenden Fahrzeuges achtet, der Fahrzeugführer daher allein für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist. Kurzzeitkennzeichen kann man sich daher schon zulegen, wenn man das zu überführende Fahrzeug noch gar nicht benennen kann. (z.B. wenn man sich einen Jahreswagen in Wolfsburg holen möchte und erst vor Ort das Auto auswählt. In diesem Fall kannst Du am Tag zuvor bei der Zulassungsstelle beim Beantragen der Kurzzeitkennzeichen noch gar keine Daten Deiner angehenden Neuerwerbung angeben.)

Du hattest in einem weiteren Beitrag erwähnt, dass Dein Ami-Trailer 2,60 Meter breit ist und daher auf keinen PKW-Trailer passt:
Laut StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 2,55 Meter breit sein. (ausgenommen Kühlfahrzeuge und Landwirtschaftliche Fahrzeuge). Sind Fahrzeuge breiter, bedarf der Betrieb auf öffentlichen Straßen einer Ausnahmegenehmigung...
Die Zugvorrichtungen müssen auch einem genehmigten Typ entsprechend. Daher sind auf den Zugdeichseln von EU-Anhängern auch immer Prüfzeichen, die die Konformität bescheinigen, zu finden. All das hat ein nicht umgerüsteter Ami-Trailer nicht. Die fehlende Radabdeckung dürfte in Deinem Fall das kleinste Problem darstellen. (sind nach § 36a StVZO vorgeschrieben). Allerdings kann es gut sein, dass dieser offensichtliche Mangel eine Kontrolle nach sich zieht, die dann weitere Unzulänglichkeiten offenbart...

Das Thema beinhaltet bei genauer Betrachtungsweise also einige Hürden, wobei ich bzgl. meiner Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben möchte. Wenn man "live" vor einem solchen Gefährt steht, ergeben sich meist noch andere Anhaltspunkte.

Gruß und handbreit
Das sehe ich anders....ohne mindestens eine FahrgestellNr. oder ähnliche Daten bekommst Du in Köln gar nichts....schon gar nicht blanco...
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  #21  
Alt 13.07.2011, 21:24
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders....ohne mindestens eine FahrgestellNr. oder ähnliche Daten bekommst Du in Köln gar nichts....schon gar nicht blanco...


Generell handeln die Zulassungsstellen bundeseinheitlich und die "Blanko-Ausgabe" ist Standard.
Was von den Kölnern praktiziert wird, steht dann offensichtlich auf einem anderen Blatt.
Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang ja, dass im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten Tatbestände für das nicht korrekte Ausfüllen des roten Fahrzeugscheines aufgeführt sind...


Anbei mal zwei Links von den Zulassungsstellen Ostholstein (meine örtliche Zulassungsstelle) und Landshut (war beim Googeln als erstes Suchergebnis aufgeführt:
http://www.kreis-oh.de/index.phtml?L...t=&kuo=1&sub=0

http://www.landkreis-landshut.de/Lan...752B9A5B521%7D

Hier sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Bedingungen abschließend aufgeführt. Fahrgestellnummer o.ä. ist nicht darunter.

Ich stimme allerdings zu, dass dies bei den Kölnern anders aussieht. Die haben wohl anscheinend ihre eingene Rechtsauffassung, was den Nachweis der Erforderlichkeit für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten angeht... Das kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen, weil es dem Grundgedanken der vereinfachten Zulassung zuwider läuft.

http://www.stadt-koeln.de/buergerser...itkennzeichen/

Gruß und handbreit
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  #22  
Alt 19.07.2011, 11:03
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Hallo Steffen,

ich muss ca. 30km nur fahren. Trailer ohne Boot.
Kann man das mit dem nicht 100%ig passenden Kugelkopf machen ?
Evtl. mit einem Gurt sichern für den Notfall ?

Lichterleiste und Kurzzeitkennzeichen habe ich dran...

Gruesse, Rudi

Zitat:
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Hallo,

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  #23  
Alt 19.07.2011, 12:15
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piep piep ist offline
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Zitat:
Zitat von rudi11 Beitrag anzeigen
Hallo Steffen,

ich muss ca. 30km nur fahren. Trailer ohne Boot.
Kann man das mit dem nicht 100%ig passenden Kugelkopf machen ?
Evtl. mit einem Gurt sichern für den Notfall ?

Lichterleiste und Kurzzeitkennzeichen habe ich dran...

Gruesse, Rudi
was erwartest du eigentlich für eine antwort? wer soll die verantwortung für solch eine grobe fahrlässigkeit übernehmen?
- übrigens: kraft = masse x beschleunigung.
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  #24  
Alt 19.07.2011, 13:46
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Moin,
Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
was erwartest du eigentlich für eine antwort?
Mutmaßlich jedenfalls keine seit über 300 Jahren bekannten Allgemeinplätze, die noch nicht mal ansatzweise was mit der Fragestellung zu tun haben.
Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
- übrigens: kraft = masse x beschleunigung.
Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
wer soll die verantwortung für solch eine grobe fahrlässigkeit übernehmen?
Im Zweifelsfall derselbe wie immer: Der Fahrzeugführer. Und was die "grobe Fahrlässigkeit" angeht:

Der Kugeldurchmesser für kleine US-Kupplungen sind 2" bzw. 50.8mm, also 0.8mm mehr als in Deutschland, wo das Verschleißmaß für eine (deutsche/europäische) Kugel bei 49mm liegt, also schon mehr Spiel erlaubt ist als bei einem einwandfreien US-Zugkopf auftritt. (Um das Maß zu prüfen, habe ich sogar seit Urzeiten eine Grenzrachenlehre noch irgendwo im Werkzeugschrank liegen)

Solange der leere Trailer ausreichend Stützlast auf die Kupplung bringt, wovon wohl auszugehen ist, wenn es sich nicht gerade um einen Segelboot-Trailer handelt, hätte ich nicht die geringsten Hemmungen, einen leeren Trailer in ansonsten einwandfreiem Zustand mit ordentlicher Lichtleiste und Überführungskennzeichen quer durch D zu zerren. (Aber ich stelle mich auch ohne Gewissensbisse jeden Tag für 1-2 Minuten auf einen Behinderten-Parkplatz oder ins Halteverbot, wenn ich die Post hole, mag also sein, daß ich Deinen moralischen Ansprüchen in Verkehrsfragen nicht genüge, wenn hier nach verwertbaren Tips gefragt wird. Trotzdem nehme ich stark an, daß Rudi mit meiner Antwort mehr anfangen kann als mit Deiner ...)

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #25  
Alt 19.07.2011, 16:01
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Es gibt in den US drei Kuppungsgrößen

1 7/8 = 47,625 mm
2 = 50,8 mm
2 5/16 = 58,738 mm

http://www.usa-trailer-hitches.com/p..._Mount,1802225
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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